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   BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99   

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https://dejure.org/1999,1204
BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99 (https://dejure.org/1999,1204)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1999 - 1 ARs 4/99 (https://dejure.org/1999,1204)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 1 ARs 4/99 (https://dejure.org/1999,1204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    StPO § 397a;
    Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen Beistands; Prozeßkostenhilfe;

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • Judicialis

    StPO § 397a Abs. 1 u. 2; ; StPO § 397a Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 346 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a
    Zuständigkeit für die Bestellung eines Zeugenbeistandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2380
  • Rpfleger 1999, 461
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97

    Prozeßkostenhilfe für Beratung über die Erfolgsaussichten einer Revision

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99
    Erst nach dieser Vorlage (§ 347 Abs. 2 StPO) ist der Bundesgerichtshof "mit der Sache befaßt" (BGH, Beschl. vom 28. Mal 1997 - 2 ARs 68/97, insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 14).
  • BayObLG, 15.11.1974 - RReg. 1 St 216/74
    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99
    Der Einwand, bereits ab Revisionseinlegung müsse das Revisionsgericht zuständig sein, weil von dem Ausgangsgericht eine unbefangene Beurteilung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels nicht zu erwarten sei (BayObLGSt 1974, 121, 124 m. Anm. Kunert JR 1975, 427, noch zum Armenrecht nach § 379 StPO a.F.; so im Ergebnis auch zu § 397a n.F. Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 347 Rdn. 7 und § 397a Rdn. 12; bzgl. Prozeßkostenhilfe auch Kuckein in KK 4. Aufl. § 348 Rdn. 11), greift nicht durch.
  • BGH, 02.06.1992 - 5 ARs 30/92

    Zeitpunkt der Anhängigkeit eines Verfahrens beim Rechtsmittelgericht;

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99
    Das Verfahren wird erst durch die prozeßordnungsmäßige Vorlage der Akten zur Entscheidung über das Rechtsmittel bei dem Rechtsmittelgericht anhängig (BGHSt 38, 307, 308; Temming in HK-StPO 2. Aufl. § 347 Rdn. 1 f.).
  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02

    Nebenklagebefugnis (geringe Möglichkeit der Verurteilung wegen einer Katalogtat)

    Für die Nebenklagebefugnis reicht nämlich die - wenn auch nur geringe - Möglichkeit aus, daß der Angeklagte wegen einer nebenklagefähigen Katalogtat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 2000, 552, 553; BGH NJW 1999, 2380; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 397a Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 09.03.2021 - 4 Ws 35/21

    Nebenklägerbeistand, Bestekkungsvoraussetzungen, OLG Hamm

    Der Anspruch auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands besteht bereits dann, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte ein Delikt i.S.v. § 397a Abs. 1 StPO begangen hat und seine Verurteilung deswegen in Betracht kommt bzw. die Verurteilung wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint (BGH NJW 1999, 2380: Dort wurde eine solche Möglichkeit in einem Fall bejaht, in dem das Tatgericht bereits einen Rücktritt vom Versuch des Totschlags angenommen und der Nebenkläger die Beistandsbeiordnung für die Revisionsinstanz beantragt hatte; BGH NStZ 2000, 552; BGH NStZ-RR 2008, 352, 353).
  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 35/02
    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die u. a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für die Nebenklägerin ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05

    Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht

    Fehlt es an der Anklageerhebung als gleichsamem Filter, der eine Verdachtsprüfung jedenfalls hinsichtlich der hinreichend wahrscheinlichen Erfüllung irgendeines Straftatbestandes (zum Verhältnis von der Anklage zugrundegelegtem sonstigem Straftatbestand zur Nebenklagebefugnis vgl. BGH in NJW 1999, 2380) bewirkt, ist zur Einschränkung zwangsläufiger Beistandsbestellung selbst bei mutwilliger Beschuldigung ein anderweitiges Korrektiv geboten.
  • BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00

    Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger; Prozeßkostenhilfe

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die u. a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 542/00

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand für die Nebenklage

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die unter anderem eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00
    Hierbei ist die Frage, ob der Nebenkläger durch die abschließend aufgezählten rechtswidrigen Taten verletzt ist, stets zu bejahen, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, daß der Angeklagte eine solche Straftat begangen hat (BGH NJW 1999, 2380; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 397 a Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 395 Rdn. 4, § 396 Rdn. 10 m.w.N., § 397 a Rdn. 4).
  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 35/02

    Beweiswürdigung (unzulässige Würdigung eines Bestreitens des Angeklagten als

    Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die u. a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für die Nebenklägerin ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 01.02.2006 - 2 StR 602/05

    Beistandsbestellung für die Nebenklage; Auslegung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 1999, 2380; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 4 StR 82/05).
  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 246/05

    Beistandsbestellung für die Nebenklage im Revisionsverfahren

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 397 a Abs. 2 StPO, die u. a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für die Nebenklägerin ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).
  • BGH, 21.02.2002 - 4 StR 5/02

    Prozesskostenhilfe; Antragsauslegung; Bestellung eines Beistandes

  • BGH, 10.01.2000 - 1 StR 651/99

    Antrag auf Bestellung eines Beistandes; Antragsauslegung

  • BGH, 15.02.2000 - 1 StR 39/00

    Nebenklage; Prozeßkostenhilfe; Bestellung eines Beistandes; Antragsauslegung

  • BGH, 18.01.2000 - 1 StR 656/99

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung

  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 565/00

    Bewilligung eines Beistands zur Revision der Nebenklage; Antragsauslegung;

  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 326/00

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 194/00

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 18.09.2001 - 4 StR 376/01

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 14.03.2000 - 1 StR 669/99

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 15.02.2000 - 1 StR 34/00

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe

  • OLG Schleswig, 08.03.2022 - 1 Ws 42/22

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei Unzumutbarkeit der eigenen

  • BGH, 10.11.1999 - 1 StR 548/99

    Allgemeiner Rechtsgedanke; Antrag auf Bestellung eines Beistandes;

  • BGH, 11.11.1999 - 1 StR 557/99

    Allgemeiner Rechtsgedanke; Antrag auf Bestellung eines Beistandes;

  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 398/99

    Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger; Verhältnis zum Antrag auf

  • BGH, 10.11.1999 - 1 StR 547/99

    Allgemeiner Rechtsgedanke; Antrag auf Bestellung eines Beistandes;

  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02
  • BGH, 19.10.2000 - 3 StR 378/00
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