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   BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99   

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BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99 (https://dejure.org/1999,720)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - 4 StR 19/99 (https://dejure.org/1999,720)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99 (https://dejure.org/1999,720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 270 Abs. 1 StPO 1975; § 6 StPO; § 4 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG;
    Rechtshängigkeit; Verweisung; Willkür; Nichtigkeit; Sachliche Zuständigkeit; Gesetzlicher Richter

  • lexetius.com

    StPO 1975 § 270 Abs. 1

  • DFR

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit des Gerichts nach Beginn der Hauptverhandlung; Zurückverweisung einer Sache

  • opinioiuris.de

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

  • Judicialis

    StPO 1975 § 270 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Rechtswirkung eines offensichtlich fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 1975 § 270 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 4 StR 19/99
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 58
  • NJW 1999, 2604
  • StV 1999, 524
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    bb) Der gegenteiligen Meinung (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100; OLG Koblenz NStE Nr. 5 zu § 270; OLG Hamm MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt StV 1996, 533-, OLG Naumburg JMBI.LSA 1996, 229, 230; OLG Düsseldorf StraFo 1997, 115, 116; 1998, 274, 275; Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 37; Schlüchter aaO. § 270 Rdn. 28; Engelhardt in KK/StPO 4. Aufl. § 270 Rdn. 26; vgl. auch den Beschluß des BGH vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., zum Abdruck in BGHSt bestimmt, in dem aber die Frage einer Transportwirkung offenbleibt) liegt die Annahme zugrunde, gerichtliche Entscheidungen könnten in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein (vgl. BVerfG NJW 1985, 125 f.; BGHSt 33, 126, 127; BGH NStZ 1984, 279).

    Falls dieses an seiner Meinung festhält, entsteht der vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erörterte negative Kompetenzkonflikt, da die Zurückverweisung - wie der 3, Strafsenat in seinem Beschluß vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99 (Seite 6) zutreffend ausführt - im Gegensatz zum Verweisungsbeschluß (mangels gesetzlicher Grundlage) keine bindende Wirkung hat.

    ee) § 269 StPO steht einer Zurückverweisung nicht entgegen (so auch BGH, Beschluß vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f.; a.A. Gollwitzer JR 1991, 37, 39; vgl. auch RGSt 62, 265, 271; OLG Stuttgart NStZ 1995, 248, 249), denn § 270 StPO enthält insoweit eine Sonderregelung (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.): Anders als dies im Anwendungsbereich des § 269 StPO der Fall ist (vgl. Schlüchter aaO. § 269 Rdn. 1; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 269 Rdn. 4; Meyer-Goßner NStZ 1989, 89, 90), begründet nämlich eine Verweisung nach § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 StPO wie aus Absatz 3 Satz 2 der Bestimmung folgt - eine Beschwer des Angeklagten (BGHSt 26, 106, 109 f.); auch im Falle des § 270 Abs. 1 Satz 2 StPO ist § 269 StPO nicht anwendbar (Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 21; Meyer-Goßner NStZ 1981, 168, 171).

    Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs steht nicht entgegen: Die Unwirksamkeit eines Beschlusses nach § 270 StPO wurde nur bei einer Verweisung außerhalb der Hauptverhandlung angenommen (BGHSt 6, 109, 110, 113; vgl. BGHSt 18, 290), wohl auch in dem Beschluß des 3. Strafsenats vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., 10, in dem aber lediglich die Verneinung einer Bindungswirkung infolge von Willkür entscheidungstragend war.

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    Die sachliche Zuständigkeit ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, nach § 6 StPO als Prozeßvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHSt 40, 120, 122 = JZ 1995, 261 mit kritischer Anm. Engelhardt = JR 1995, 255 mit zustimmender Anm. Sowada; BGHSt 44, 34, 36 = JR 1998, 467 mit zustimmender Anm. Dietmeier; BGHR StPO § 269 Unzuständigkeit 4; Beschlüsse vom 3. August 1995 - 4 StR 420195 und vom 16. April 1996 - 4 StR 80/96; ebenso Kuckein in KK/StPO 4. Aufl. § 338 Rdn. 66; a.A. jeweils obiter dicta - BGHSt 43, 53, 56 = JZ 1998, 627 mit ablehnender Anm. Bernsmann; BGH NJW 1993, 1607).

    a) Allerdings begegnet das Verfahren des Schöffengerichts wegen des aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Verbots willkürlicher Entziehung des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; BGHSt 40, 120) insoweit Bedenken, als es die Sache ohne Beweisaufnahme an das Landgericht verwiesen hat, nachdem der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte.

    Ohnehin hindert § 269 StPO nicht die Korrektur von Willkür (BGHSt 40, 120, 122), so daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewahrt ist.

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    Das Gericht bleibt vielmehr bei sonst unveränderter Sach- und Rechtslage zunächst an seine der Eröffnungsentscheidung zugrundeliegende Straferwartung gebunden, weil andernfalls die für eine geordnete Verfahrensabwicklung notwendige Kontinuität der einmal - im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gemäß §§ 210, 336 Satz 2 StPO grundsätzlich unanfechtbar (BGHSt 29, 216, 219) - begründeten Zuständigkeit ständig in Frage gestellt werden könnte (OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; Gollwitzer JR 1991', 37, 38).

    Für willkürlich vorgenommene Verweisungen kann nichts anderes gelten: Zwar entfällt dann die Bindungswirkung (BVerfGE 29, 45, 48 f. zu § 276 ZPO a.F.; BGHSt 29, 216, 219; BGH bei Kusch NStZ 1992, 29; Schlüchter in SK/StPO § 270 Rdn. 27); auch in diesem Fall ist der Verweisungsbeschluß aber nicht nichtig, sondern wirksam (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 270 Rdn. 20), ihm kommt die sogenannte "Transportwirkung" zu.

  • BGH, 13.03.1963 - 2 StR 570/62
    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    Die Revision geht zutreffend davon aus, daß der Senat die von ihr nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist aufgeworfene Frage, ob das Amtsgericht das Verfahren wirksam an das Landgericht verwiesen hat, von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGHSt 6, 109, 113; BGH bei Dallinger MDR 1966, 894; bei Kusch NStZ 1992, 29; ebenso Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 270 Rdn. 11; vgl. auch BGHSt 18, 290, 294: Grundlage des weiteren Verfahrens).

    Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs steht nicht entgegen: Die Unwirksamkeit eines Beschlusses nach § 270 StPO wurde nur bei einer Verweisung außerhalb der Hauptverhandlung angenommen (BGHSt 6, 109, 110, 113; vgl. BGHSt 18, 290), wohl auch in dem Beschluß des 3. Strafsenats vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., 10, in dem aber lediglich die Verneinung einer Bindungswirkung infolge von Willkür entscheidungstragend war.

  • OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 3 Ws 436/96

    Voraussetzungen der Verweisung eines Strafverfahrens wegen unzureichender

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    Dies gilt insbesondere für den Ausschluß eines minder schweren Falles - hier nach § 30a Abs. 3 BtMG (vgl. OLG Frankfurt StV 1996, 533, 534).

    bb) Der gegenteiligen Meinung (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100; OLG Koblenz NStE Nr. 5 zu § 270; OLG Hamm MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt StV 1996, 533-, OLG Naumburg JMBI.LSA 1996, 229, 230; OLG Düsseldorf StraFo 1997, 115, 116; 1998, 274, 275; Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 37; Schlüchter aaO. § 270 Rdn. 28; Engelhardt in KK/StPO 4. Aufl. § 270 Rdn. 26; vgl. auch den Beschluß des BGH vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., zum Abdruck in BGHSt bestimmt, in dem aber die Frage einer Transportwirkung offenbleibt) liegt die Annahme zugrunde, gerichtliche Entscheidungen könnten in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein (vgl. BVerfG NJW 1985, 125 f.; BGHSt 33, 126, 127; BGH NStZ 1984, 279).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    a) Allerdings begegnet das Verfahren des Schöffengerichts wegen des aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Verbots willkürlicher Entziehung des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; BGHSt 40, 120) insoweit Bedenken, als es die Sache ohne Beweisaufnahme an das Landgericht verwiesen hat, nachdem der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte.

    Für willkürlich vorgenommene Verweisungen kann nichts anderes gelten: Zwar entfällt dann die Bindungswirkung (BVerfGE 29, 45, 48 f. zu § 276 ZPO a.F.; BGHSt 29, 216, 219; BGH bei Kusch NStZ 1992, 29; Schlüchter in SK/StPO § 270 Rdn. 27); auch in diesem Fall ist der Verweisungsbeschluß aber nicht nichtig, sondern wirksam (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 270 Rdn. 20), ihm kommt die sogenannte "Transportwirkung" zu.

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89

    Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    Grundsätzlich darf das Amtsgericht - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall, daß es das Hauptverfahren nur aus Versehen vor sich eröffnet hat ("korrigierende Verweisung", vgl. RGSt 64, 179, 180; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 270 Rdn. 16) - erst dann wegen unzureichender Rechtsfolgenkompetenz (§ 24 Abs. 2 GVG) an das Landgericht verweisen, wenn es die Verhandlung soweit geführt hat, daß der Schuldspruch feststeht, und sich die Straferwartung soweit verfestigt hat, daß nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen seiner Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100 = JR 1991, 36 mit zustimmender Anm. Gollwitzer; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 274; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 270 Rdn. 10 m.w.N.).

    bb) Der gegenteiligen Meinung (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100; OLG Koblenz NStE Nr. 5 zu § 270; OLG Hamm MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt StV 1996, 533-, OLG Naumburg JMBI.LSA 1996, 229, 230; OLG Düsseldorf StraFo 1997, 115, 116; 1998, 274, 275; Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 37; Schlüchter aaO. § 270 Rdn. 28; Engelhardt in KK/StPO 4. Aufl. § 270 Rdn. 26; vgl. auch den Beschluß des BGH vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., zum Abdruck in BGHSt bestimmt, in dem aber die Frage einer Transportwirkung offenbleibt) liegt die Annahme zugrunde, gerichtliche Entscheidungen könnten in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein (vgl. BVerfG NJW 1985, 125 f.; BGHSt 33, 126, 127; BGH NStZ 1984, 279).

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    Dies umfaßt die Frage, ob die Sache beim Landgericht prozeßordnungsgemäß anhängig geworden ist (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 3; § 270 Abs. 1 Wirksamkeit 1; vgl. auch BGHSt 44, 121).

    dd) Die Annahme seiner Unwirksamkeit erscheint zudem entbehrlich: Entweder führt die Entscheidung infolge ihrer Fehlerhaftigkeit den gewünschten Erfolg nicht herbei -etwa eine Verweisung gemäß § 270 StPO" außerhalb der Hauptverhandlung (BGHSt 44, 121) - oder sie kann - bei fehlerhafter Beurteilung der Zuständigkeit -korrigiert werden: Dies kann, abgesehen von dem der Zuständigkeitsbestimmung analog §§ 14, 19 StPO, durch Weiterverweisung, Vorlage oder Abgabe der beim höheren Gericht rechtshängig gewordenen Sache gemäß den §§ 225 a, 270 StPO (vgl. auch BGHSt 21, 268, 270) geschehen, aber auch durch Zurückverweisung an das zuvor mit der Sache befaßte Gericht (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 270 Rdn. 20).

  • BGH, 01.04.1954 - StE 4/54
    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    Die Revision geht zutreffend davon aus, daß der Senat die von ihr nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist aufgeworfene Frage, ob das Amtsgericht das Verfahren wirksam an das Landgericht verwiesen hat, von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGHSt 6, 109, 113; BGH bei Dallinger MDR 1966, 894; bei Kusch NStZ 1992, 29; ebenso Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 270 Rdn. 11; vgl. auch BGHSt 18, 290, 294: Grundlage des weiteren Verfahrens).

    Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs steht nicht entgegen: Die Unwirksamkeit eines Beschlusses nach § 270 StPO wurde nur bei einer Verweisung außerhalb der Hauptverhandlung angenommen (BGHSt 6, 109, 110, 113; vgl. BGHSt 18, 290), wohl auch in dem Beschluß des 3. Strafsenats vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., 10, in dem aber lediglich die Verneinung einer Bindungswirkung infolge von Willkür entscheidungstragend war.

  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
    Durch die Vielzahl der Teilakte erreichte das verkaufte Kokain einen großen Abnehmerkreis, der sich nach den Feststellungen jedenfalls vorwiegend aus jungen Menschen zusammensetzte; damit verletzte das Vorgehen des Angeklagten das geschützte Rechtsgut der Volksgesundheit (vgl. BGHSt 38, 1, 3) in besonders intensiver Form.
  • BGH, 11.03.1997 - 4 StR 25/97

    Aufhebung von Strafausspruch und Maßregelausspruch im Revisionsverfahren -

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 388/74

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Urteils mit der Revision - Aufhebung des

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 03.05.1990 - 4 StR 177/90

    Strafprozeßrecht: Verbindung von Verfahren, Abgabe an das übegeordnete Gericht -

  • BGH, 03.01.1991 - 3 StR 440/90

    Rechtmäßigkeit einer Verweisung in der Hauptverhandlung - Widerlegung der

  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 416/95

    Revisionsgericht - Verfahrensvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen -

  • OLG Hamm, 10.05.1993 - 2 Ss 372/93

    Nichterscheinen des Angeklagten im Termin; Verweisung der Sache an das

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88

    Verfahrensweise bei Rückgabe der Akten wegen eines Verfahrensfehlers des

  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 662/76

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Anforderungen an die

  • BGH, 21.07.1967 - AK 27/67

    Möglichkeit des Bundegerichtshofes zur Überweisung der Sache an das

  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/96

    Berücksichtigung eines Zuständigkeitsmangels von Amts wegen - Unwirksamkeit eines

  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung

  • OLG Hamm, 04.02.1997 - 2 Ss OWi 59/97
  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

  • OLG Stuttgart, 28.09.1994 - 3 ARs 102/94
  • OLG Frankfurt, 30.06.1997 - 3 Ws 472/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen einer die gerichtliche

  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

  • RG, 19.05.1930 - III 285/30

    1. In welchem Abschnitt der Hauptverhandlung ist die Sache im Falle des § 270

  • RG, 05.10.1928 - I 100/28

    1. Inwieweit hat das Finanzamt Anspruch auf Berücksichtigung seines Antrags, daß

  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16

    Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender

    Daher kommt es nicht darauf an, ob die Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung im Revisionsverfahren von Amts wegen (so - tragend - BGH, Urteile vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 59; vom 23. März 2006 - 3 StR 458/05, juris Rn. 2; Beschlüsse vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 16; vom 21. April 1994 - 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120, 123 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212; vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97, BGHSt 44, 34, 36; vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 376/08, NStZ 2009, 404, 405; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; ferner KK/Greger, StPO, 7. Aufl., § 269 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 338 Rn. 32; MüKoStPO/Moldenhauer, 1. Aufl., § 269 Rn. 18; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 269 Rn. 14) oder nur auf Grund einer - hier nicht erhobenen - zulässigen Verfahrensrüge zu prüfen ist (so - nicht tragend - BGH, Urteile vom 10. Januar 1969 - 5 StR 682/68, GA 1970, 25; vom 8. Dezember 1992 - 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 f.; vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56 ff.; vgl. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 6 Rn. 17; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 70; zur Sonderfrage eines Verstoßes gegen § 328 Abs. 2 StPO s. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205).

    Das gilt auch in Fällen, in denen der Verweisungsbeschluss unvollständig, formell fehlerhaft oder sachlich falsch ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1980 - 3 StR 5/80 (S), aaO; vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 60; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 270 Rn. 19; MüKoStPO/Moldenhauer aaO, § 270 Rn. 41; LR/Stuckenberg aaO, § 270 Rn. 37).

    Bei Vorliegen von objektiver Willkür entfällt indes die Bindungswirkung; denn es ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und den Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung nicht vereinbar und mit einer Beschleunigung des Verfahrens nicht zu rechtfertigen, wenn die Verweisungsentscheidung dem Angeklagten den gesetzlichen Richter auf diese Weise entzieht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1980 - 3 StR 5/80 (S), aaO; vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, aaO, S. 61; Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 330/16, aaO; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 270 Rn. 20; MüKoStPO/Moldenhauer aaO, § 270 Rn. 47; weitergehend SKStPO/Frister, 5. Aufl., § 270 Rn. 31a).

    Dann obliegt es dem Gericht höherer Ordnung, an das verwiesen worden ist, die Sache wegen eigener sachlicher Unzuständigkeit an das zuständige Gericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, aaO, S. 61 ff.).

    Eine Verweisung an ein Gericht höherer Ordnung wegen sich nachträglich herausstellender unzureichender Strafgewalt ist nach Beginn der Hauptverhandlung zum einen in den Fällen der sog. korrigierenden Verweisung möglich, in denen schon die Verlesung des Anklagesatzes ergibt, dass für die angeklagte Tat ein Gericht höherer Ordnung zuständig ist und das Verfahren nur aus Versehen vor dem Gericht niederer Ordnung eröffnet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 60; LR/Stuckenberg aaO, § 270 Rn. 16).

    Bei sonst unveränderter Sach- und Rechtslage bleibt das Gericht daher zunächst an seine vormalige Straferwartung gebunden, weil anderenfalls die für die geordnete Verfahrensabwicklung notwendige Kontinuität der einmal begründeten Zuständigkeit ständig in Frage gestellt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 59 f.; KK/Barthe, StPO, 7. Aufl., § 24 GVG Rn. 4; KK/Greger, StPO, 7. Aufl., § 270 30 31 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 270 Rn. 10; LR/Stuckenberg aaO, § 270 Rn. 19 mwN).

    Hat sich allerdings - wie hier - seit dem Eröffnungsbeschluss die Sach- und Rechtslage nur in Bezug auf außerhalb der angeklagten Tat liegende Umstände, jedoch in für die Straferwartung entscheidungserheblicher Weise geändert, so besteht für eine derartige Bindung unter dem Aspekt der willkürlichen Entziehung des gesetzlichen Richters grundsätzlich kein sachlicher Grund (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, aaO, S. 58, 60: (nur) bei "sonst unveränderter Sach- und Rechtslage'); denn in diesem Fall erübrigt sich eine zumindest bis zur Schuldspruchreife weiter durchzuführende Hauptverhandlung, weil unabhängig hiervon - im Hinblick auf die veränderten (verfahrensfremden) Umstände - zu erwarten ist, dass die amtsgerichtliche Strafgewalt nicht ausreichen wird.

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16

    Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit:

    Die grundsätzliche Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses gemäß § 270 StPO beschränkt die Prüfung des Revisionsgerichts auf die Frage, ob höherrangiges Recht des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1980 - 3 StR 57/80, BGHSt 29, 216, 219; Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 60; krit. SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 270 Rn. 31a).

    Eine Rückgabe der Sache kommt trotz willkürlicher Verweisung nicht in Frage, wenn die Zuständigkeit des Landgerichts tatsächlich eindeutig gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 60 f.; KK-StPO/Greger, 7. Aufl., § 270 Rn. 26; MünchKomm-StPO/Moldenhauer, 2016, § 270 Rn. 49; aA SSW/Güntge, StPO, 2. Aufl., § 270 Rn. 15; KMR/Voll, StPO, § 270 Rn. 31; AK-StPO/Wassermann, § 270 Rn. 8).

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

    Auch eine nicht etwa nur die Form der Entscheidung, sondern bezüglich ihres Inhalts rechtsfehlerhafte gerichtliche Entscheidung hat aber grundsätzlich bis zu ihrer Korrektur oder Beseitigung in dem dafür vorgesehenen Verfahren die in ihr angeordneten oder mit ihr verbundenen Wirkungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 60 ff.; Meyer-Goßner, aaO, Einl. Rn. 105 ff.).
  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 376/08

    Besonders schwere Brandstiftung (konkrete Todesgefahr); gesetzlicher Richter (zu

    a) Zwar ist ein Verweisungsbeschluss grundsätzlich wirksam und bindend, auch wenn er unvollständig, formell fehlerhaft oder sachlich falsch ist (vgl. BGHSt 45, 58, 60 f.).

    b) Hier hat der Verweisungsbeschluss das Verfahren zwar bei der Schwurgerichtskammer rechtshängig gemacht (vgl. BGHSt 45, 58, 60 f.).

  • LG Köln, 02.09.2008 - 109-14/07

    Entfallen der Bindungswirkung bei willkürlich erfolgtem Verweisungsbeschluss;

    Ein Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO ist zwar grundsätzlich selbst dann bindend, wenn er unvollständig, formell fehlerhaft oder sachlich falsch ist (BGH, Urteil vom 22.04.1999, 4 StR 19/99 , Rz. 7 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.2008, 3 (s) Sbd 18/08, Rz. 6).

    Sofern der Verweisungsbeschluss allerdings willkürlich erfolgt, entfällt seine Bindungswirkung (BGH, Urteil vom 22.04.1999, 4 StR 19/99 , Rz. 7 m.w.N.; OLG Zweibrücken, NDR 1992, 178).

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, dass auch eine willkürliche Verweisung wirksam ist, also lediglich die Bindungswirkung, nicht aber zugleich die Transportwirkung des Verweisungsbeschlusses entfällt (BGH, Urteil vom 22.04.1999, 4 StR 19/99 , Rz. 7 m.w.N.; vgl. beispielsweise auch LG Dessau, Beschluss vom 10.05.2006, 6 KLs 19/06 , Rz. 8).

    Zum einen kann die Sache an das zuvor mit ihr befasste Gericht zurückverwiesen werden (BGH, Urteil vom 22.04.1999, 4 StR 19/99 , Rz. 10 m.w.N.).

    Dieser Zurückverweisungsbeschluss hat im Gegensatz zum Verweisungsbeschluss mangels gesetzlicher Regelung allerdings keine bindende Wirkung (BGH, Urteil vom 22.04.1999, 4 StR 19/99 , Rz. 10 m.w.N.).

  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Dies ändert indes nichts daran, dass das Verfahren - unabhängig davon, ob die Verweisung für das Schöffengericht trotz ihrer Fehlerhaftigkeit bindend und daher eine Rückgabe an den Strafrichter ausgeschlossen war (vgl. Meyer-Goßner aaO § 270 Rdn. 19 f.) - schon aufgrund der mit dem Verweisungsbeschluss verbundenen "Transportwirkung" unmittelbar mit dessen Erlass beim Schöffengericht rechtshängig wurde (BGHSt 45, 58; Meyer-Goßner aaO § 270 Rdn. 18).

    Jedenfalls die Bewertung gerichtlicher Zwischenentscheidungen als nichtig scheidet danach wegen der nicht hinnehmbaren Folgen, die dies für die Rechtssicherheit im Verfahren und für die geordnete Rechtspflege begründen würde, generell aus (BGHSt 29, 351, 355; 45, 58, 61 f.; Meyer-Goßner aaO Rdn. 105 b; Felsch NStZ 1996, 163, 165).

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Sbd 7/17

    Zuständigkeit; Verweisung; Willkür; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Sie sind aber entsprechend auch auf andere Fälle des (negativen) Kompetenzstreits anwendbar (BGH NJW 1999, 2604, 2605; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).

    Insbesondere kann Willkür vorliegen, wenn ein Gericht die Bedeutung und Tragweite der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters grundlegend verkannt hat (BGH, Beschl. v. 06.10.2016 - 2 StR 330/16 - juris) oder wenn das Gericht die Sache ohne Vernehmung der Angeklagten und Beweisaufnahme - also bei gegenüber dem Eröffnungszeitpunkt unverändertem Tatsachenstand - verweist und es sich nicht um einen Fall der sog. "korrigierenden Verweisung" (nach versehentlicher Eröffnung des Hauptverfahrens) handelt (BGH NJW 1999, 2604).

  • OLG Jena, 15.11.2017 - 1 St 292 OJs 2/14

    Strafverfahren: Bindungswirkung der Eröffnungsentscheidung; Rückverweisung an ein

    Zwar ist ein Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO grundsätzlich auch dann wirksam und für das Adressatgericht bindend, wenn er unvollständig, formell fehlerhaft oder sachlich falsch ist (BGHSt 45, 58; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 270 Rdnr. 19 m. w. N.).

    Die Sache kann dann bei fehlerhafter Beurteilung und ungeachtet der Regelung des § 269 StPO an das Ausgangsgericht zurückverwiesen werden (BGHSt 45, 58; zuletzt BGH, Urteil vom 10.08.2017, 3 StR 549/16, bei juris).

  • OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08

    Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der

    In Anwendung dieser Kriterien hat der Senat in der Vergangenheit - in Übereinstimmung mit der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur - mehrfach ausgesprochen, dass wegen unzureichender Strafgewalt des Amtsgerichts an das Landgericht erst verwiesen werden darf, wenn die Verhandlung so weit geführt worden ist, dass der Schuldspruch feststeht, und wenn sich die Straferwartung so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen der Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen (Senatsentscheidungen vom 28.11.2000 - 2 Ws 631/00, vom 09.12.05- 2 Ws 595/05 und vom 21.07.2006 - 2 Ws 345/06; BGHSt 45, 58, 60; OLG Hamm, B. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; HansOLG Bremen StV 1998, 558; Gollwitzer in: Löwe-Rosenberg; StPO, 25. Auflage 2001, § 270 Rz. 19; N.-Goßner, StPO, 50.Auflage, § 270 Rn 10 ; KMR-Voll, § 270 Rz. 16 jew. mit weit.

    Hiermit sind Fälle gemeint, in denen sich bereits aus der Verlesung der Anklageschrift ohne jede weitere Beweisaufnahme die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt, das seinerseits die Sache nur gleichsam "aus Versehen" vor sich eröffnet hat (etwa, weil ein schwerer Raub gem. § 250 Abs. 2 StGB zum Schöffengericht angeklagt war, vgl. Thüringer Oberlandesgericht, B. v. 18.09.2000 - AR (S) 146/00 = StraFo 2000; 411; s. weiter BGHSt 45, 58; OLG Hamm, B. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 338 = StV 1996, 533).

  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen möglicher Anordnung einer

    Sie sind aber entsprechend auch auf andere Fälle des (negativen) Kompetenzstreits anwendbar (BGH NJW 1999, 2604, 2605; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I 8/08 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100).

    Insbesondere kann Willkür vorliegen, wenn ein Gericht die Bedeutung und Tragweite der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters grundlegend verkannt hat (BGH, Beschl. v. 06.10.2016 - 2 StR 330/16 - juris) oder wenn das Gericht die Sache ohne Vernehmung der Angeklagten und Beweisaufnahme - also bei gegenüber dem Eröffnungszeitpunkt unverändertem Tatsachenstand - verweist und es sich nicht um einen Fall der sog. "korrigierenden Verweisung" (nach versehentlicher Eröffnung des Hauptverfahrens) handelt (BGH NJW 1999, 2604).

  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11

    Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht;

  • BayObLG, 12.09.2019 - 202 StRR 1609/19

    Revision gegen Verweisungsurteil nach § 328 Abs. 2 StPO

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 (s) Sbd I. 8/08

    Bindung an Verweisungsbeschluss

  • OLG Nürnberg, 18.11.2013 - 2 Ws 610/13

    Verweisung an Gericht höherer Ordnung durch das Amtsgericht wegen unzureichender

  • OLG Bamberg, 13.06.2005 - Ws 338/05

    Rechtswirkungen eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses

  • OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02

    Haftgrund Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten - Fortdauer der

  • LG Zweibrücken, 04.01.2005 - Qs 119/04

    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Strafrichter und

  • OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Nach Beginn einer Hauptverhandlung

  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 515/15

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur (weiteren)

  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
  • KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaften Verweisung an das höhere

  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18

    Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener

  • OLG Celle, 16.12.2010 - 2 Ws 420/10

    Die Entscheidung zur Abtrennung eines Verfahrensteils vor einem Gericht niederer

  • OLG Hamm, 29.01.2002 - 3 (s) Sbd 1-5/01

    Zuständigkeit, Verweisung, Bindungswirkung; Willkür; Schöffengericht; Strafkammer

  • OLG Jena, 18.09.2000 - AR (S) 146/00

    Begründung der Zuständigkeit eines Landgerichts aufgrund eines

  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99

    Urteil, Aufhebung, Verbrechen, Strafrichter, BtM, Straferwartung,

  • OLG Köln, 25.02.2004 - 2 Ws 79/04

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts

  • OLG Brandenburg, 08.12.2008 - 2 Ws 56/07
  • LG Magdeburg, 04.10.2011 - 24 Qs 72/11

    Gesamtstrafe: Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach Ablauf der

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