Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.04.1999

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98   

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https://dejure.org/1999,507
BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98 (https://dejure.org/1999,507)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1999 - V ZR 190/98 (https://dejure.org/1999,507)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98 (https://dejure.org/1999,507)
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Wassereintritt

§ 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Mahnung ist auch bei Zuvielforderung grundsätzlich wirksam;

keine Schadensberechnung nach Surrogationsmethode bei § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 356 ZPO, § 296 Abs. 2 ZPO, Abbruch einer Beweisaufnahme wegen nicht fristgemäßer Vorschußzahlung nur dann, wenn die Verzögerung nicht auch bei rechtzeitiger Zahlung eingetreten wäre

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verzug mit Kaufpreiszahlung; Grundsätze über die Wirksamkeit einer Mahnung unter Zuvielforderung ; Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstückskaufvertrag, kein Schadensersatz bei - in Höhe des Kaufpreises für Verkäufer

  • Judicialis

    BGB § 326 Eb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensberechnung beim Grundstückskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3115
  • ZIP 1999, 1528
  • MDR 1999, 1128
  • WM 1999, 1726
  • BB 1999, 1842
  • DB 1999, 1849
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Das vertragliche Austauschverhältnis hätte sich in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt (vgl. z.B. BGHZ 87, 156, 158 f; MünchKomm/Emmerich, BGB 3. Aufl. § 326 Rdn. 120 m.w.N.).

    Damit findet auch das Besitzrecht der Beklagten nach § 986 BGB sein Ende mit der Folge, daß die Klägerin das noch nicht übereignete Grundstück nach § 985 BGB zurückverlangen könnte (vgl. auch BGHZ 54, 214, 216; 87, 156, 159; Senatsurt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418; MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 325 Rdn. 64; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 72 und 73).

    Eine andere Möglichkeit der Schadensberechnung hat der Gläubiger nach der vom Senat vertretenen Auffassung nur dann, wenn er seinerseits die von ihm geschuldete Leistung bereits (voll) erbracht hat (BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 136; vgl. auch BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 325 Rdn. 14 und 15; Erman/Battes, BGB, 9. Aufl., § 325 Rdn. 8; MünchKomm/Emmerich, BGB, 3. Aufl., § 325 Rdn. 64, 75 und 83; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 326 Rdn. 26 und § 325 Rdn. 13; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 73).

  • BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Insoweit kommt es nicht so sehr darauf an, wie sich der Schuldner bei einer der Höhe nach zutreffenden Mahnung verhalten hätte, sondern es geht um eine unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben vorzunehmenden Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muß und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH, Urteile v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; v. 19. April 1955, I ZR 66/53, LM BGB § 286 Nr. 3).

    Es gibt auch keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Klägerin die Annahme eines Teilbetrages in jedem Fall verweigert hätte (vgl. BGH, Urt. v. 19. April 1955, aaO).

  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Die Klägerin könnte dann den vereinbarten Kaufpreis auch nicht als Schadensersatz verlangen, wenn sie den Käufern die Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Übereignung anbietet (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Oktober 1994, V ZR 92/94, NJW 1994, 3351 unter Aufgabe von BGHZ 20, 338, 343).

    Eine Wiederherstellung der gegenseitigen Leistungspflichten wäre nur über einen formwirksamen Vertrag nach § 313 BGB möglich (BGHZ 20, 338 ff).

  • BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94

    Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Die Klägerin könnte dann den vereinbarten Kaufpreis auch nicht als Schadensersatz verlangen, wenn sie den Käufern die Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Übereignung anbietet (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Oktober 1994, V ZR 92/94, NJW 1994, 3351 unter Aufgabe von BGHZ 20, 338, 343).

    Demgemäß hat der Senat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung ausgesprochen, daß der Gläubiger nicht die Möglichkeit hat, Schadensersatz in der Weise geltend zu machen, daß er Zug um Zug gegen Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflicht die ihm geschuldete Gegenleistung verlangt (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Oktober 1994, V ZR 92/94, NJW 1994, 3351; a.A. BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 325 Rdn. 15; Staudinger/Otto, BGB, 1995, § 326 Rdn. 153).

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Insoweit kommt es nicht so sehr darauf an, wie sich der Schuldner bei einer der Höhe nach zutreffenden Mahnung verhalten hätte, sondern es geht um eine unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben vorzunehmenden Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muß und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH, Urteile v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; v. 19. April 1955, I ZR 66/53, LM BGB § 286 Nr. 3).

    Der Senat hat die Wirksamkeit einer Zuvielforderung im Regelfall dann bejaht, wenn anzunehmen ist, daß der Schuldner auch bei einer auf den wirklichen Rückstand beschränkten Mahnung nicht geleistet hätte (Senatsurt. v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, aaO, S. 660).

  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Da es um eine sogen. innere Tatsache geht, hätte die Klägerin darlegen müssen, aufgrund welcher Umstände der Zeuge von der inneren Tatsache Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH, Urt. v. 4. Mai 1983, VIII ZR 94/82, NJW 1983, 2034), zumal er als Notar eine bestimmte Wortwahl getroffen und die Zusicherung in einen bestimmten Kontext gestellt hat.
  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Dies ist zwar in entsprechender Anwendung von § 296 Abs. 2 ZPO im Ansatz möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 27. November 1997, III ZR 246/96, NJW 1998, 761 ff).
  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1430/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Wäre die Verzögerung auch bei rechtzeitiger Zahlung eingetreten, ist eine Zurückweisung unzulässig (vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1417).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Da ihnen das Kaufobjekt nach Auflassung am 6. Januar 1995 übergeben wurde, sind sie hinsichtlich der von ihnen behaupteten Mängel auf die nach den kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften eingeräumten Rechte beschränkt, die Einrede nach § 320 BGB steht ihnen dagegen nicht mehr zu (BGHZ 113, 232, 235).
  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55

    Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
    Bei dem Kaufpreisanspruch und dem Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung handelt es sich jeweils um einen prozessual unterschiedlichen Streitgegenstand, den die Klägerin in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht auswechseln kann (§ 561 Abs. 1 ZPO; vgl. auch BGHZ 26, 31, 37; BGH, Urt. v. 4. Juli 1988, II ZR 334/87, NJW 1989, 170).
  • BGH, 17.09.1971 - V ZR 143/68

    Anspruch auf Herabsetzung des Grundstückkaufpreises auf Grund unzureichender

  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 191/81

    Gesamtvermögensvergleich im Sinne der Differenztheorie Berücksichtigung von

  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • BGH, 28.06.1961 - V ZR 201/60
  • BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69

    Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers

  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Geht der Verkäufer nach § 326 Abs. 1 BGB vor, so kann er den vereinbarten Kaufpreis auch dann nicht als Schadensersatz verlangen, wenn er dem Käufer die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Übereignung anbietet (BGH, Urt. v. 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116).

    Der Verkäufer hat nicht die Möglichkeit, Schadensersatz in der Weise geltend zu machen, dass er Zug um Zug gegen Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflicht die ihm geschuldete Gegenleistung verlangt (BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1994 - V ZR 92/94, NJW 1994, 3351; Urt. v. 25. Juni 1999 aaO S. 3117).

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB/§ 284 BGB aF, die auf die Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB übertragen wird (MüKoBGB/Ernst, 8. Aufl., § 281 Rn. 36), hängt die Wirksamkeit der Mahnung davon ab, ob die Beklagte die uneingeschränkte Freistellungsaufforderung des Klägers als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen musste und der Kläger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit war (Senat, Urteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662 und vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt eine Zuvielforderung die Wirksamkeit der Mahnung und damit den Verzug hinsichtlich der verbleibenden Restforderung nicht in Frage, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (Urt. v. 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115 m.w.N; v. 28.01.2000 - V ZR 252/98, WM 2000, 586).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1732
BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98 (https://dejure.org/1999,1732)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1999 - V ZR 54/98 (https://dejure.org/1999,1732)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1999 - V ZR 54/98 (https://dejure.org/1999,1732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3115 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 1030
  • DNotZ 2000, 121
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79

    Bezeichnung einer noch zu vermessenden Teilfläche im Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats geht in einem solchen Fall der objektive Inhalt der Erklärungen in der Regel übereinstimmend dahin, daß die Angabe des Flächenmaßes bedeutungslos und die zeichnerische Umgrenzung allein maßgeblich sein soll (Senatsurt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014).
  • BGH, 06.05.1988 - V ZR 32/87

    Bestellung eines dinglichen Kiesausbeuterechts an einer noch zu vermessenden

    Auszug aus BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98
    Die Vertragsparteien haben die Bestimmung der verkauften Teilfläche schließlich auch nicht den Verkäufern überlassen, mit der Folge, daß der Kläger das Ergebnis der zwischenzeitlich erfolgten Abmessung hinzunehmen hätte, wenn es der Billigkeit entspricht (§ 315 BGB; vgl. Senatsurt. v. 6. Mai 1988, V ZR 32/87, WM 1988, 1383, 1384 f).
  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Entgegen der Ansicht der Revision kommen der schriftlichen Größenangabe ("ca. 28.699 m²") im Text des Vertrages und der zeichnerischen Darstellung in dem Lageplan, die eine Fläche von nur 18.632 m² umfasst, keine gleichrangige Bedeutung mit der Folge zu, dass das Vereinbarte wegen der daraus folgenden Unbestimmtheit seines Inhalts keine Bindung zu erzeugen vermag (§§ 145, 147 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 23. April 1999 - V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030; Urteil vom 23. November 2001 - V ZR 282/00, WM 2002, 202).
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    aa) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass ein Vertrag über den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche nach der Rechtsprechung des Senats nur wirksam ist, wenn die Vertragsparteien Einigkeit über die Größe, die Lage und den Zuschnitt der Fläche erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 150, 334, 339 f.; Senat, Urt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030).

    (1) So reicht es aus, wenn dem Vertrag ein maßstabsgerechter Plan oder eine Skizze beigefügt wird, aus der hervorgeht, welche Teilfläche verkauft werden soll (BGHZ 74, 116, 118 f.; Urt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030).

    Das Fehlen einer solchen Skizze kann dem Vertrag, insofern ist dem Berufungsgericht im Ansatz Recht zu geben, zwar die notwendige Bestimmtheit nehmen (BGHZ 74, 116, 120 f.; Urt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030; vgl. auch Urt. v. 15. März 1967, V ZR 60/64, LM BGB § 155 Nr. 2, und Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014).

  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    b) Ist bei dem Verkauf einer noch nicht vermessenen Grundstücksteilfläche die Willensübereinstimmung der Vertragsparteien darauf gerichtet, daß sie sich über die Größe, die Lage und den Zuschnitt der Fläche entsprechend einer zeichnerischen - nicht notwendig maßstabsgerechten - Darstellung in einem der Kaufvertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung einig sind, und hat dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden, ist ein wirksamer Vertrag zustandegekommen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030).

    Danach ist es erforderlich, daß die verkaufte Teilfläche entweder aufgrund der Angaben in dem Kaufvertrag oder anhand der dem Vertrag beigefügten Skizze genau ermittelt werden kann (Senatsurt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030).

    Allerdings ist dies nicht, wie das Berufungsgericht meint, eine Frage der Form, sondern der inhaltlichen Bestimmtheit (Senatsurt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030; v. 23. November 2001, V ZR 282/00, WM 2002, 202, 203).

    cc) Soweit der Kaufgegenstand bei der Veräußerung einer noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche durch eine bestimmte Grenzziehung in einer der Kaufvertragsurkunde beigefügten zeichnerischen Darstellung gekennzeichnet wird, hat es der Senat bisher für erforderlich gehalten, daß der Plan oder die Skizze maßstabsgerecht ist (Urt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030; vgl. auch Urt. v. 15. März 1967, V ZR 60/64, LM BGB § 155 Nr. 2, und Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2011 - 20 W 277/11

    Grundbuch: Bestimmtheit der Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem

    Zwar ist ein Vertrag über den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche nach der Rechtsprechung des BGH nur wirksam, wenn die Vertragsparteien Einigkeit über die Größe, die Lage und den Zuschnitt der Fläche erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 150, 334, 339 ff= NJW 2002, 2247; NJW-RR 1999, 1030).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 7/05

    Grundstückskaufvertrag: Bestimmung der Kaufsache beim Verkauf einer unvermessenen

    Ist das nicht möglich, begründet dies nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der der Senat folgt - nicht die Formnichtigkeit des Vertrages, sondern es ist gemäß § 155 BGB eine schuldrechtliche Bindung nicht entstanden (BGH Urteil vom 19. April 2002 - V ZR 90/01 - NJW-RR 1999, 1030).

    (2) Stimmt die Grenzziehung des noch zu vermessenden Grundstücks, die in der notariellen Urkunde durch einen - maßstabsgerechten - Plan angegeben ist, nicht mit den beurkundeten Flächenmaßen überein, geht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der objektive Inhalt der Parteierklärungen in der Regel übereinstimmend dahin, dass die Angabe des Flächenmaßes bedeutungslos und die zeichnerische Umgrenzung allein maßgeblich sein soll (BGH NJW-RR 1999, 1030; WM 1980, 1013).

  • OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08

    Verkehrsflächenbereinigung: Ankaufsrecht einer Gemeinde hinsichtlich einer mit

    Nach allgemeiner Ansicht genügt es für die hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung noch unvermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages, wenn die Teilfläche in einem maßstabgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334, 339 f.; WM 1980, 1013, 1014; NJW-RR 1999, 1030; NJW-RR 2004, 735).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW-RR 2004, 735; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (BGH aaO).

    Davon abgesehen hätte es zwar auch genügt, wenn die der Klägerin zur Nutzung überlassene Teilfläche bereits anhand der Angaben in dem Vertrag selbst genau ermittelt werden könnte (BGH NJW-RR 1999, 1030), aber auch dies ist gerade nicht der Fall.

  • OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 926/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Kaufvertrages über eine

    Es ist anerkannt, dass Kaufverträge, die die Veräußerung von Grundstücksteilflächen betreffen, die Teilflächen so bezeichnen müssen, dass sie zweifelsfrei identifiziert werden können (BGH NJW 1979, 1350, 1351; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW 2002, 2247, 2248).

    Vielmehr reicht es aus, wenn die Identifizierung anhand einer ergänzenden Skizze möglich ist (BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW 2002, 2247, 2248) oder die genaue Grenzziehung dem Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) einer bestimmten Person unterliegt (BGH NJW 1986, 845; BGH NJW 2002, 2247, 2249).

  • OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030 ; BGH NJW-RR 2004, 735 ; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (BGH aaO).

    Davon abgesehen hätte es zwar auch genügt, wenn die der Klägerin zur Nutzung überlassene Teilfläche bereits anhand der Angaben in dem Vertrag selbst genau ermittelt werden könnte (BGH NJW-RR 1999, 1030 ), aber auch dies ist gerade nicht der Fall.

  • OLG Celle, 03.09.2001 - 4 U 39/01

    Grundstücksteilung; Grundbuch; Bestimmtheit; Realteilung ; Beurkundung;

    Entscheidend ist, dass in der Urkunde selbst der Kaufgegenstand hinreichend bestimmt sein muss und eine zu unbestimmte Bezeichnung der Teilflächen zur Nichtigkeit führt (BGH NJW-RR 1999, 1030).

    Schon gar nicht lässt der Wortlaut der notariellen Urkunde den Schluss zu, dass eine Aufteilung nach § 315 BGB gewollt war (was ggf. den Mangel hinreichender Bestimmtheit bei der Aufteilung nach Flächengrößen hätte beheben können (BGH NJW 1986, 845; NJW-RR 1999, 1030, 1031).

  • LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04

    Einhaltung der notariellen Form beim Verkauf einer unvermessenen

  • LG Rostock, 23.05.2001 - 1 S 177/00

    Bestimmtheit eines Kaufvertrages über Teilstücke eines Grundstücks;

  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 68/07

    Ankaufsanspruch (Erwerbsrecht) des öffentlichen Nutzers von Grundeigentum gegen

  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05

    Unschädliche Falschbezeichnung in notarieller Urkunde, wenn Einigkeit über den

  • KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02

    Amtspflichtverletzung des Notars: Aufklärungspflicht bei Beurkundung des

  • OLG Brandenburg, 11.06.2009 - 5 U 155/07

    Grundstückskaufvertrag: Voraussetzung der Wirksamkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 170/04

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Anfechtung seitens des Erwerbers

  • OLG Hamm, 23.10.2000 - 22 U 53/00

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Haftung nur bei ursächlicher

  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 166/99

    Nichtigkeit des Grundstückkaufvertrages bei unbestimmter Handskizze

  • LG Bonn, 02.11.2012 - 15 O 106/12

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über ein Kleingartengelände

  • OLG München, 19.01.2010 - 34 Wx 77/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Abtretungsvermerken bei teilweiser Abtretung von

  • OLG München, 31.03.2009 - 5 U 3404/08

    Grundstücksrecht: Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 26/01

    Haftung des Verkäufers einer noch nicht vermessenen Grundstücksfläche

  • LG Paderborn, 21.06.2023 - 2 O 148/23
  • FG München, 12.03.2013 - 5 V 2843/12

    Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigten Inhaltliche Bestimmtheit eines VA

  • LG Flensburg, 15.06.2012 - 2 O 183/07

    Notarieller Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der Veräußerung einer noch zu

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