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   OLG Saarbrücken, 17.08.1998 - 1 Ws 155/98   

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OLG Saarbrücken, 17.08.1998 - 1 Ws 155/98 (https://dejure.org/1998,12310)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.08.1998 - 1 Ws 155/98 (https://dejure.org/1998,12310)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. August 1998 - 1 Ws 155/98 (https://dejure.org/1998,12310)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 438
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Ws 23/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der

    Zwar stehen Tatleugnungen und fehlende Bereitschaft zur Delinquenzbearbeitung für sich genommen der Erwartung, der Verurteilte werde künftig keine Straftaten mehr begehen, nicht notwendig entgegen (OLG Saarbrücken, NJW 1999, 438), jedoch zeigt sich in diesem Verhalten erneut die verfestigte Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten, welcher entweder nicht willens oder in der Lage ist, sich selbst zu reflektieren, Hilfe und Unterstützung durch andere anzunehmen und keine Bereitschaft zur Veränderung zeigt.
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ws 279/09

    Rückfallprognose; Tatleugnung

    Die Tatleugnung ist weder nach der Einschätzung des Sachverständigen noch nach der Rechtsprechung ein zwingendes prognostisch negatives Indiz, vielmehr kann sie vielfältige, auch prognostisch neutrale oder gar günstige, Ursachen haben (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202, 2204; OLG Hamm StV 1997, 92; OLG Hamm JMBl. NW 1999, 85, 86; OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.07.2004 - 1 Ws 189/04 - juris; OLG Karlsruhe Beschl.v. 03.12.2007 - 1 Ws 230/07- juris; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 9, 10; OLG Saarbrücken NJW 1999, 438, 439; vgl. auch OLG Schleswig Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 267/07 = BeckRS 2007, 12494).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten

    Auch kann insbesondere bei Affekttaten (OLG Karlsruhe a.a.O) und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Saarbrücken NJW 1999, 438 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.; KG Beschluss vom 28.11.2000, 5 Ws 749/00) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

    Bei der danach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände kommt dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung ein Verbrechen gegen das Leben zugrunde lag (KG, Beschlüsse vom 31.08.1999 - 5 Ws 10/99 -, und 03.04.1998 - 5 Ws 180/98 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346; zu anderen besonders gefährlichen Straftaten, vgl. KG, JR 1970, 428; KG, Beschlüsse vom 06.01.1999 - 5 Ws 730/98 -, und 06.12.1999 - 5 Ws 651/99 - OLG Düsseldorf, NJW 1973, 2255 f.; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 438 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 Ws 230/07
    a) Das fortdauernde Leugnen der Tat steht einer positiven Kriminalprognose jedoch nicht grundsätzlich entgegen, es sei denn, hieraus ergibt sich ein erhebliches Defizit an Realeinschätzung des Probanden und/oder dies läßt Rückschlüsse auf eine weiterhin bestehende Gefährlichkeit zu (OLG Saarbrücken NJW 1999, 438 f.; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 9; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f.).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2007 - 1 Ws 84/07

    Gewährung einer bedingten Entlassung aufgrund des Verbüßens zwei Drittel der

    Nach ständiger vom Senat geteilter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 12; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 172; Senatsbeschlüsse vom 17. August 1998 - 1 Ws 155/98 - veröff. NJW 1999, 438; 9. Mai 2000 - 1 Ws 75/00 - ; 4. März 2004 - 1 Ws 38/04 - erfordert die Entscheidung über die bedingte Entlassung jetzt eine Abwägung zwischen dem Resozialisierungsinteresse des Rechtsbrechers und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit (d.h. den potentiellen Opfern), wobei in der Neufassung des § 57 Abs. 1, 2 StGB ausdrücklich aufgeführt wird, dass dabei das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes und das Verhalten des Verurteilten im Vollzug zu berücksichtigen sind.
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