Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 06.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2682
OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98 (https://dejure.org/1998,2682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.1998 - 2 W 99/98 (https://dejure.org/1998,2682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 2 W 99/98 (https://dejure.org/1998,2682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung einer Alkoholabhängigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Itzehoe - 4 XVII 236/97
  • LG Itzehoe - 4 T 129 198
  • OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 874
  • MDR 1998, 971
  • FamRZ 1998, 1328
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98
    Dafür, daß die Betroffene (schon) an einem hirnorganischen Psychosyndrom bei schwerer Alkoholkrankheit leidet und ihr langjähriger chronischer Alkoholismus zu einem schwerwiegenden Hirnabbau geführt hat, der sich insbesondere in deutlichen, intellektuellen Einbußen, in affektiver Verflachung, in Antriebsstörungen sowie in einer Fehleinschätzung ihrer eigenen gesundheitlichen und sozialen Situation äußert, und daß deshalb eine Unterbringung in Betracht zu ziehen wäre (BayObLG, BtPrax 1994, 98, 99), gibt der Akteninhalt nichts her.
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98
    In einem solchen Fall kann die Unterbringung (nur) nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Schutze vor Selbsttötung oder Selbstgefährdung erforderlich sein (BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1619).
  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 3 Z 153/89
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98
    Bei Alkoholismus liegt eine Krankheit im vorgenannten Sinne vor, wenn entweder die Sucht als solche Symptom einer vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder der durch die Sucht verursachte Abbau der Persönlichkeit den Wert einer Geisteskrankheit oder einer Geistesschwäche bereits erreicht hat (BayObLG, NJW 1990, 774, 775, Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1896 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03

    Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).
  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Das Landgericht hat insbesondere beachtet, daß Trunksucht (Alkoholismus) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB ist, so daß allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Alkoholismus im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 19.91, .608; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    bb) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58~.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (vgl. z.B. BayObLG FamRZ 1998, 1327/1328 m.w.N.; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1328/1329; Knittel Betreuungsgesetz § 1906 BGB Anm.22; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1906 BGB Rn.32).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6132
OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98 (https://dejure.org/1998,6132)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.10.1998 - 14 W 7/98 (https://dejure.org/1998,6132)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - 14 W 7/98 (https://dejure.org/1998,6132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Bestehen eines rechtlichen Interesses an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens; Besonderheiten eines Arzthaftpflichtprozesses; Vorliegen eines ärztlichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485
    Selbständiges Beweisverfahren bei Arzthaftungsstreitigkeiten L

  • rechtsportal.de

    Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Bestehen eines rechtlichen Interesses an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens; Besonderheiten eines Arzthaftpflichtprozesses; Vorliegen eines ärztlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 874
  • MDR 1999, 482
  • VersR 1999, 1018
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.09.1995 - 8 W 23/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98
    Die Gefahr, daß ein Sachverständiger im selbständigen Beweisverfahren sein Gutachten auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage erstellt sowie der Umstand, daß die Fragen einseitig vom Antragsteller formuliert sind, sind keine Besonderheiten des Arzthaftpflichtprozesses, die es rechtfertigen würden, gerade in Arzthaftpflichtfällen das rechtliche Interesse regelmäßig zu verneinen (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18.09.1995 - 8 W 23/95 - = MDR 1996, 132 ; Mohr, MedR 1996, 454 ff; zu einem Ausnahmefall vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 501 ; a.A. OLG Köln, Beschluß vom 21.08.1997 - 5 W 57/97 - = MDR 1998, 224 ; Rehborn, MDR 1998, 16 ff).
  • OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 57/97

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98
    Die Gefahr, daß ein Sachverständiger im selbständigen Beweisverfahren sein Gutachten auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage erstellt sowie der Umstand, daß die Fragen einseitig vom Antragsteller formuliert sind, sind keine Besonderheiten des Arzthaftpflichtprozesses, die es rechtfertigen würden, gerade in Arzthaftpflichtfällen das rechtliche Interesse regelmäßig zu verneinen (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18.09.1995 - 8 W 23/95 - = MDR 1996, 132 ; Mohr, MedR 1996, 454 ff; zu einem Ausnahmefall vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 501 ; a.A. OLG Köln, Beschluß vom 21.08.1997 - 5 W 57/97 - = MDR 1998, 224 ; Rehborn, MDR 1998, 16 ff).
  • OLG Nürnberg, 13.11.1996 - 1 W 3034/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98
    Die Gefahr, daß ein Sachverständiger im selbständigen Beweisverfahren sein Gutachten auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage erstellt sowie der Umstand, daß die Fragen einseitig vom Antragsteller formuliert sind, sind keine Besonderheiten des Arzthaftpflichtprozesses, die es rechtfertigen würden, gerade in Arzthaftpflichtfällen das rechtliche Interesse regelmäßig zu verneinen (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18.09.1995 - 8 W 23/95 - = MDR 1996, 132 ; Mohr, MedR 1996, 454 ff; zu einem Ausnahmefall vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 501 ; a.A. OLG Köln, Beschluß vom 21.08.1997 - 5 W 57/97 - = MDR 1998, 224 ; Rehborn, MDR 1998, 16 ff).
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Daraus dürfe aber nicht gefolgert werden, daß dieses den Vorrang habe und das selbständige Beweisverfahren verdränge (vgl. OLG Koblenz, MDR 2002, 352 f.; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 891 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2000, 3438 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1999, 887 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1241 f.; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874 f.; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279 f; Mohr in MedR 1996, 454 f.; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 232; Stegers, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, Bd. 3, 2001, 11 ff.; befürwortend für Indikationsbewertungen bei zahnprothetischen Leistungen Rinke/Balser in MedR 1999, 398 ff.).
  • OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08

    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung

    anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer des Arztes außergerichtlich klaglos gestellt wird (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1999, 482. OLG Düsseldorf, a. a. O.. Martis/Winkhart, a. a. O., S. 397).
  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

    1.) Entgegen der Annahme des Landgerichts kann Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens die Klärung der Behauptung sein, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt bzw. dass die Verletzung einer Person durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht worden ist (vgl. Stein/JonasLeipold, ZPO, 22.A., § 485 Rdnr. 24. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW 2000, S. 3438, 3439. Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 1999, S. 874, 875. Bockey, NJW 2003, S. 3453, 3454. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 234. Mohr, MedR 1996, S. 454, 454).
  • OLG Naumburg, 11.12.2013 - 1 W 41/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an der Beweissicherung in

    Auch in Arzthaftpflichtfällen ist die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen zur Vermeidung eines Rechtsstreits möglich (BGH, Beschluss vom 24.9.2013, VI ZB 12/13 - BeckRS 2013, 17808; NJW 2003, 1741, 1742; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.1.2010, 1 W 71/09 - BeckRS 2010, 02649; OLG Koblenz NJOZ 2002, 561, 562; Senat, Beschluss vom 9.2.2001, 1 W 25/00 - zitiert in juris; OLG Stuttgart NJW 1999, 874, 875; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 485 Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - 1 W 71/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel gutachterlicher

    d) Die Gefahr, dass ein Sachverständiger im selbständigen Beweisverfahren sein Gutachten auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage erstellt, sowie der Umstand, dass die Fragen einseitig vom Antragsteller formuliert sind, sind keine Besonderheiten des Arzthaftpflichtprozesses, die es rechtfertigen würden, gerade in Arzthaftpflichtfällen das rechtliche Interesse regelmäßig zu verneinen (OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - MDR 1996, 132 sowie OLG Stuttgart NJW 1999, 874).
  • OLG Koblenz, 14.12.2001 - 5 W 822/01

    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Die Frage, ob bei fehlender Zustimmung des Gegners (§ 485 Abs. 1 erste Alternative ZPO) in Arzthaftungssachen ein selbständiges Beweisverfahren zulässig ist (§ 485 Abs. 1 zweite Alternative und Abs. 2 ZPO) wird allerdings in Rechtsprechung (bejahend: OLG Saarbrücken, 13.5.1999, 1 W 125/99-16, NJW 2000, 3439 L, MDR 1999, 496, VersR 2000, 891; OLG Düsseldorf, 12.1.2000, 8 W 53/99, NJW 2000, 3438, OLGR 2001, 145; OLG Karlsruhe, VersR 1999, 887; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1241; OLG Stuttgart, 6.10.1998, 14 W 7/98, NJW 1999, 874, MDR 1999, 482, VersR 1999, 1018 L; OLG Düsseldorf, 18.9.1995, 8 W 23/95, MedR 1996, 132; OLG Schleswig, 19.12.2000, OLGR 2001, 279 f; verneinend: OLG Nürnberg MDR 1997, 501 und OLG Köln MDR 1998 224 mit Anm. Rehborn MDR 1998, 16 und Literatur (vgl. Mohr in MedR 1996, 454; Rinke/Balser in MedR 1999, 398; Schinnenburg in MedR 2000, 185, 187) kontrovers diskutiert.
  • OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02

    Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Durchführung eines

    Die vom Senat vertretene Auffassung wird von anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt; diese halten vielmehr ein selbständiges Beweisverfahren auch in Arzthaftungsverfahren regelmäßig ohne besondere Voraussetzungen für zulässig (s. OLG Koblenz, MDR 2002, 352; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279; OLD Düsseldorf, NJW 2000, 3438; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 496).
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 16 W 28/99

    Umfang der Substantiierungspflicht im selbständigen Beweisverfahren

    Ersteres ist allerdings nicht bereits zu bejahen, wenn dargetan oder - wie hier - davon auszugehen ist, dass ein Antragsteller bei einem für ihn ungünstigen Beweisergebnis es unterlassen wird, einen risikoreichen Prozess anzustrengen, so dass das Beweisverfahren einen Rechtsstreit vermeiden helfen kann (so aber OLG Stuttgart NJW 99, 874; Zöller a.a.O. Rdnr. 7 a m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00

    Selbständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen

    a) Der Senat folgt der wohl überwiegenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung, daß selbständige Beweisverfahren in Arzthaftungssachen keinen Sonderregeln unterliegen (Mohr, Das selbständige Beweisverfahren in Arzthaftpflichtfällen, MedR 1996, 454; OLG Düsseldorf MedR 1996, 132 und MDR 1998, 1241; OLG Stuttgart NJW 1999, 874; OLG Saarbrücken VersR 2000, 891).
  • OLG Hamm, 29.12.2003 - 3 W 34/03
    Demgemäß ist auch eine derartige Einschränkung von der Rechtsprechung, die auch schon vor der o. g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs von der Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen ausging (vgl. etwa zuletzt OLG Düsseldorf, MDR 1998, S. 1241; NJW 2000, S. 3438; OLG Stuttgart, NJW 1999, S. 874; OLG Karlsruhe, VersR 1999, S. 887; OLG Saarbrücken, VersR 2000, S. 891; OLG Schleswig, OLGR 2001, S. 279; OLG Koblenz, MDR 2002, S. 352), nicht diskutiert worden.
  • OLG Koblenz, 24.10.2000 - 3 W 670/00

    Voraussetzungen eines selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2002 - 13 W 178/01

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Zahnarzthaftungssachen

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