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   VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98   

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https://dejure.org/1999,5017
VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98 (https://dejure.org/1999,5017)
VG Gießen, Entscheidung vom 09.02.1999 - 8 G 2161/98 (https://dejure.org/1999,5017)
VG Gießen, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 8 G 2161/98 (https://dejure.org/1999,5017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 HeilprG, § 1 Abs 2 HeilprG, § 15 Abs 2 S 1 GewO
    (Zur Ausübung von Heilkunde iSv HeilprG § 1 Abs 2; hier: Piercing)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1800
  • NJW 2000, 2768 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1021 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung

    Auszug aus VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98
    Ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen und der Widerspruch noch unbeschieden, so kommt es darauf an, ob der Widerspruch offensichtlich aussichtslos erscheint (vgl. Hess. VGH, GewArch 1996, 291) und ein besonderes Vollzugsinteresse gegeben ist.

    Von diesen Grundsätzen geht auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus (GewArch 1996, 291, 292; GewArch 1990, 412; zur formellen und materiellen Illegalität eines Handwerks vgl. auch Frotscher, a.a.O., § 14, Rdnr. 311).

    Denn in Fällen formeller und materieller Illegalität ist stets ein besonderes dringendes öffentliches Interesse an der Betriebseinstellung anzunehmen (vgl. Hess. VGH, GewArch 1996, 291, 292).

  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" -

    Auszug aus VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98
    Hiervon ausgehend umfaßt § 1 Abs. 2 HPG auch Maßnahmen, die nach seinem Wortlaut keine Ausübung von Heilkunde darstellen, aber mit Rücksicht auf die Gefährlichkeit des Eingriffs oder bezüglich der Frage, inwieweit dieser gefährlich ist, ein besonderes diagnostisches Fachwissen erfordern (BGH, NJW 1987, 2928, 2929 rSp; BVerwG, NJW 1973, 579).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht sehr früh operative Eingriffe zu rein kosmetischen Zwecken sowie die ebenfalls als kosmetischer Eingriff zu wertende Entfernung von Warzen unter diesen Begriff subsumiert (BVerwG, NJW 1959, 833 f.; NJW 1973, 579 f.).

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 5/87

    Begriff der Ausübung der Heilkunde

    Auszug aus VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98
    Hiervon ausgehend umfaßt § 1 Abs. 2 HPG auch Maßnahmen, die nach seinem Wortlaut keine Ausübung von Heilkunde darstellen, aber mit Rücksicht auf die Gefährlichkeit des Eingriffs oder bezüglich der Frage, inwieweit dieser gefährlich ist, ein besonderes diagnostisches Fachwissen erfordern (BGH, NJW 1987, 2928, 2929 rSp; BVerwG, NJW 1973, 579).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98
    Nur eine solche, auf die Notwendigkeit ärztlicher oder heilkundlicher Fachkenntnisse abstellende Auslegung wird dem Ziel des Heilpraktikergesetzes gerecht, die Gesundheit der Bevölkerung als ein besonderes wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 78, 179, 192) zu schützen.
  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 25.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht sehr früh operative Eingriffe zu rein kosmetischen Zwecken sowie die ebenfalls als kosmetischer Eingriff zu wertende Entfernung von Warzen unter diesen Begriff subsumiert (BVerwG, NJW 1959, 833 f.; NJW 1973, 579 f.).
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus VG Gießen, 09.02.1999 - 8 G 2161/98
    Ein Gewerbe nach Maßgabe der Gewerbeordnung ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. BVerwG, DVBl. 1987, 1075; Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 3. Aufl. 1999, § 9, Rdnr. 158 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 02.02.2000 - 8 TG 713/99

    Schließung eines Piercingstudios wegen unerlaubter Injektion von

    Den gleichzeitig gestellten Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den fraglichen Bescheid nach § 80 Abs. 5 VwGO wiederherzustellen, hat das Verwaltungsgericht Gießen mit Beschluss vom 9. Februar 1999 (GewArch 1999, 164) im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, die Untersagungs- und Betriebsschließungsverfügung sei offensichtlich rechtmäßig.
  • VG Gelsenkirchen, 26.03.2003 - 7 K 2549/01

    Faltenunterspritzung, Heilpraktikergesetz

    4 St 163/58|OLG Bremen; 04.02.1959; Ss 88/58|BVerwG; 14.10.1958; I C 25.56">NJW 1959, S. 833 f.; bei Piercing mit und ohne Lokalanästhesie: VG Gießen, Beschl. v. 9.2.1999 - 8 G 2161/98 -, NJW 1999, S. 1800, sowie zugehöriger Beschwerdebeschluss des Hessischen VGH vom 02.02.2000 - 8 TG 713/99 -, Gewerbearchiv 2000, 198 f; ausdrücklich verneint hingegen bei Entfernung von Leberflecken und Warzen mittels des Kaltkauterverfahrens: BVerwG, Urt. v. 18.12.1972 - I C 2/69 -, NJW 1973, S. 579 ff., sei es, weil vor Beginn der Behandlung eine Differenzialdiagnose erforderlich ist, um so erhebliche oder sogar schwerste gesundheitliche Gefährdungen des Behandelten auszuschließen.
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