Rechtsprechung
BVerfG, 16.04.1999 - 1 BvR 622/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen während einer mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG in dem Verfahren über die Zulässigkeit der Anbringung von Kruzifixen in bayerischen Schulen - Berücksichtigung der Persönlichkeitsbelange der ...
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung - Fernsehaufnahmen - Verbot - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit - Rundfunkfreiheit
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 17; ; BVerfGG § 17 a; ; GVG § 169 Satz 2; ; GVG § 176; ; GVG § 169; ; VwGO § 55
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbot von Fernsehaufnahmen während einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
- datenbank.nwb.de
Keine Fernsehaufnahmen während einer mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine einstweilige Anordnung zugunsten von ntv
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Keine einstweilige Anordnung zugunsten von ntv
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.11.1995 - 527-1/95
- BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95
- BVerfG, 19.01.1996 - 2 BvQ 62/95
- LG Berlin, 31.01.1996 - 527-1/95
- VG München, 21.10.1996 - M 3 K 95.5323
- LG Berlin, 25.08.1997 - 527-1/95
- KG, 11.09.1997 - 4 Ws 205/97
- VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
- LG Berlin, 25.11.1997 - 527-1/95
- BVerwG, 11.05.1998 - 6 B 23.98
- BVerfG, 16.04.1999 - 1 BvR 622/99
- BGH, 20.04.1999 - 5 StR 632/98
- BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
- BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
- BVerfG, 11.01.2000 - 2 BvQ 60/99
- BVerfG, 11.01.2000 - 2 BvR 2414/99
- BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvQ 60/99
- BGH, 10.10.2000 - 5 StR 632/98
- EGMR, 08.11.2000 - 34044/96
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
- EGMR, 22.03.2001 - 34044/96
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1951
- NVwZ 1999, 748
- NVwZ 1999, 866 (Ls.)
- afp 1999, 256
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen während einer …
Auszug aus BVerfG, 16.04.1999 - 1 BvR 622/99
Sie wirft dieselbe verfassungsrechtliche Problematik auf wie die ebenfalls von der Beschwerdeführerin erhobene Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 2623/95 (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581).Andererseits kommt die anstehende Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer Bedeutung nicht der Strafverhandlung im "Politbüro-Prozeß" gleich, an der ein herausragendes öffentliches und zeitgeschichtliches Interesse bestand (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).
Daher ist bei der Prüfung, ob ein "schwerer Nachteil" vorliegt, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).
b) Erginge eine einstweilige Anordnung im - auch hilfsweise - beantragten Umfang, erwiese sich die Verfassungsbeschwerde aber später als unbegründet, wären vor allem Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsschutzes der Verfahrensbeteiligten sowie der Rechtsfindung im Verfahren zu erwarten (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).
Die Aufzeichnung könnte durch Aufnahme-, Schnitt- oder Zusammenstellungstechniken in vielfältiger Weise gestaltet sowie verändert und so mit unterschiedlichen Informations- und Sinngehalten ausgestattet und nach ihrer Verbreitung von einem unüberschaubaren Personenkreis in beliebigen Verwendungszusammenhängen reproduziert und immer wieder neu gestaltet werden (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).
Sie können zu Störungen der Unbefangenheit aller Beteiligten bei der Wahl des jeweiligen Verhaltens und zu einer Anpassung an die durch die Ton- und Filmaufzeichnungen veränderten Bedingungen führen, die über die Beeinträchtigungen durch die unmittelbare Öffentlichkeit hinausgehen und als unerwünschte Nebeneffekte die vom Öffentlichkeitsgrundsatz angestrebte Verhaltenssteuerung überlagern (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).
Bedeutung kommt weiter den Nachteilen zu, die wegen der Störungen der Unbefangenheit aller Beteiligter für die Rechtsfindung zu befürchten wären (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ).
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 16.04.1999 - 1 BvR 622/99
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr).
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Das Eilrechtsschutzbegehren wurde durch Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1999 (NJW 1999, S. 1951) zurückgewiesen. - BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem …
Das Bundesverfassungsgericht muss die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ;… BVerfG, NJW 1996, S. 581 ; NJW 1999, S. 1951; stRspr).Bei der Prüfung, ob ein "schwerer Nachteil" zu befürchten wäre, ist hierbei ein strenger Maßstab anzulegen (…vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 581 ; NJW 1999, S. 1951).