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   BVerwG, 18.02.1998 - 6 C 9.97   

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BVerwG, 18.02.1998 - 6 C 9.97 (https://dejure.org/1998,1668)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1998 - 6 C 9.97 (https://dejure.org/1998,1668)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97 (https://dejure.org/1998,1668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Indizierung von jugendgefährdenden Videofilmen - Abwägung der Belange des Jugendschutzes und der Belange der Kunstfreiheit - Kunstfreiheit mit Abwägung der Belange des Jugendschutzes - Anhörungspflichten der Bundesprüfstelle - Ermittlungspflichten der Bundesprüfstelle - ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (... BGBl I S. 1502) § 1 Abs. 1; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 2; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 3; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 2 Abs. 1, 3 bis 5; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 9 Abs. 3; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 12; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 13; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 15 a Abs. 1 und 4; ; GjS i.d.F. 12.07.1985 (BGBl I S. 1502) § 21 Abs. 1; ; JÖSchG i.d.F. 25.02.1985 (BGBl I S. 425) § 7; ; JÖSchG i.d.F. 25.02.1985 (BGBl I S. 425) § 12 Abs. 1 Nrn. 6 bis 9; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendschutz - Recht der jugendgefährdenden Schriften und Medieninhalte Indizierung, - von jugendgefährdenden Videofilmen; Abwägung, - der Belange des Jugendschutzes und der Belange der Kunstfreiheit; Jugendschutz, Abwägung der Belange des - und der Belange der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 75
  • NVwZ 1999, 190 (Ls.)
  • DVBl 1998, 974 (Ls.)
  • ZUM 1998, 947
  • afp 1999, 96
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.08.1996 - 6 C 15.94

    Jugendschutzrecht - Jugendgefährdende Schriften, Indizierung schwer

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 6 C 9.97
    Diese Ermittlungspflichten der Bundesprüfstelle werden indessen u.a. durch den Zweck der Abwägung in der Weise eingegrenzt, daß z.B. dann, wenn im Einzelfall allenfalls geringfügigen Belangen der Kunstfreiheit schwerwiegende Belange des Jugendschutzes gegenüberstehen und jene offenkundig überwiegen, es nicht geboten ist und unverhältnismäßig wäre, die Ermittlungen weiter zu betreiben, als es zur Feststellung eines eindeutigen Übergewichts der Belange des Jugendschutzes erforderlich ist (im Anschluß an Urteil vom 28. August 1996 - BVerwG 6 C 15.94 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 20).

    c) Eine weitere, praktisch bedeutsame Begrenzung der Ermittlungspflichten der BPS ergibt sich schließlich und vor allem aus denjenigen Rechtsgründen, die der Senat in seinem Urteil vom 28. August 1996 - BVerwG 6 C 15.94 - (Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 20 = NJW 1997, 602) dargelegt hat.

    Dieser Zusammenhang läßt es zwar nicht zu, daß auf der Seite der Belange der Kunstfreiheit diese in der Weise rein fiktiv gewichtet werden, daß letztlich offenbleibt, wo konkret auf einer von Null bis zum Maximum (z.B. "so gut wie Goethe") reichenden Werteskala sie eingeordnet werden; hier ist eine konkrete Abwägung mit den widerstreitenden Belangen des Jugendschutzes nicht möglich (vgl. dazu das angeführte Urteil des Senats vom 28. August 1996, a.a.O.).

    In einem solchen Falle würden mögliche weitere Gesichtspunkte von allenfalls geringem Gewicht ("Kleinstgewichte") auf der Seite der Kunstfreiheit, die sich etwa als Ergebnis der Anhörung des im Ausland ansässigen Regisseurs ergeben könnten, keinesfalls ausreichen, das feststehende "Schwergewicht" der Belange des Jugendschutzes auch nur annähernd aufzuwiegen, so daß eine weitere Ermittlung auf der Seite der Belange der Kunst, die zudem die Entscheidung über den Indizierungsantrag möglicherweise erheblich verzögern würde, im Sinne des Urteils des Senats vom 28. August 1996, a.a.O., unnötig und unverhältnismäßig wäre.

    Es hat also die Frage, ob ein durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschütztes Kunstwerk vorliegt, nicht offengelassen und auch nicht den Kunstcharakter schlicht - positiv - unterstellt, was - wie bereits mit Urteil des Senats vom 28. August 1996, a.a.O., entschieden - mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar gewesen wäre.

    Zwar hat die BPS sowohl in der Entscheidung des Dreiergremiums im vereinfachten Verfahren gemäß § 15 a Abs. 1 und 2 GjS als dann auch in der auf Antrag der Klägerin gemäß § 15 a Abs. 4 GjS erlassenen Entscheidung des Zwölfergremiums gemäß § 9 Abs. 3 GjS es für zulässig gehalten, die Frage, ob es sich bei dem indizierten Videofilm um ein Kunstwerk handele, offenzulassen; diese Auffassung der BPS verletzte offensichtlich Bundesrecht (vgl. Urteil des Senats vom 28. August 1996, a.a.O.).

    Mit dieser Rechtsauffassung befindet sich das Berufungsgericht in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bundesrechts, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 28. August 1996, a.a.O., bereits eingehend dargelegt hat.

  • BVerwG, 27.02.1984 - 1 B 20.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 6 C 9.97
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits durch Beschluß vom 27. Februar 1984 - BVerwG 1 B 20.84 - entschieden hat, wollte der Gesetzgeber des GjS mit der Vorschrift des § 12 dem auf einer entsprechenden Anwendung von Art. 103 Abs. 1 GG beruhenden, aber auch aus dem Rechtsstaatsgrundsatz folgenden Anspruch Rechnung tragen, denjenigen, deren Interessen von einem belastenden Verwaltungsakt berührt werden, vor dessen Erlaß Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

    Einer förmlichen Zustellung im Ausland bedarf es aber nicht (Beschluß vom 27. Februar 1984 - BVerwG 1 B 20.84 - s.a. § 4 Abs. 2 Satz 1 DVO GjS).

    Auch verbietet sich eine unterschiedliche Praxis der Durchführung einer Anhörung als solcher allein danach, ob die betroffenen Personen im Inland oder im Ausland ansässig sind; dies hat bereits der 1. Senat mit Beschluß vom 27. Februar 1984 - BVerwG 1 B 20.84 - klargestellt.

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 6 C 9.97
    Das Bundesverfassungsgericht spricht in diesem Zusammenhang von dem Ziel der Optimierung des gebotenen Ausgleichs, das als ersten Schritt eine umfassende Ermittlung der widerstreitenden Belange voraussetzt, ehe diese gegeneinander abgewogen werden können (vgl. BVerfGE 83, 130, 146/147).

    Gerade diesem letztgenannten Gesichtspunkt hat auch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 83, 130, 148) eine "indizielle Bedeutung" zuerkannt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1996 - 20 A 298/94

    Länderbeisitzer; Beisitzer; Reihenfolge; Anhörungspflicht; Drittschützende

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 6 C 9.97
    BVerwG 6 C 9.97 OVG 20 A 298/94 .
  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18

    Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

    Nur auf diese Weise können die Verwaltungsgerichte das Gewicht des Belangs Kunst erschöpfend bestimmen, was wiederum Voraussetzung für eine rechtsfehlerfreie Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunst ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 21 S. 10 f.).

    Ihre Anhörung war auch erforderlich, weil ihre Stellungnahmen bei der Bestimmung des Gewichts des Belangs Kunst im Rahmen der Abwägung mit dem Jugendschutz hätten berücksichtigt werden müssen (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 21 S. 10 f.).

    Soweit die Ausführungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97 - (Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 21) dem entgegenstehen, hält der Senat daran nicht fest.

    Die rechtsfehlerfreie Entscheidung über den Vorrang setzt die Gewichtung auf der Grundlage eines richtig und vollständig ermittelten Sachverhalts voraus (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 ; BVerwG, Urteile vom 26. November 1992 - 7 C 20.92 - BVerwGE 91, 211 , vom 28. August 1996 - 6 C 15.94 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 20 S. 4 f. und vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 21 S. 11).

  • VG Köln, 02.09.2016 - 19 K 3287/15

    Bushido - Indizierung rechtmäßig

    vgl. VG Köln, Beschluss vom 11.04.2014 - 19 L 1663/13 -, n.v.; zu § 12 GjS: BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 - juris, Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 23.05.1996 - 20 A 298/94 -, juris, Rn. 7.

    Der Tatbestand des § 18 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG steht damit nicht von vorneherein einer Indizierung entgegen, sondern fordert vielmehr die Herstellung eines angemessenen Ausgleichs zwischen den jeweiligen verfassungsrechtlich geschützten Belangen; hier also zwischen der Kunstfreiheit und dem Jugendschutz, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.09.2007 - 1 BvR 1548/07 -, juris, Rn. 21; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 -, juris, Rn. 29 (zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS).

    vgl. zur Annahme der Rechtswidrigkeit im Falle eines Abwägungsdefizits: BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 -, juris, Rn. 29 (m.w.N.); OVG NRW, Beschluss vom 03.06.2015 - 19 B 463/14 -, juris, Rn. 7, 22.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 - juris, Rn. 32.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 -, juris, Rn. 19.

    Auch der Frage, ob für es für die Beteiligung der weiteren Künstler ausreicht, dem Vertreiber des Mediums "anheimzustellen", den Termin zur mündlichen Verhandlung weiterzuleiten oder der Bundesprüfstelle deren Namen und Anschriften zu nennen, ist daher ebenfalls nicht weiter nachzugehen; ebenso wenig wie der sich daran anschließenden Frage, ob aus praktischen Gründen oder bei einem eindeutigen Überwiegen der Belange des Jugendschutzes auf die Anhörung der schöpferischen Mitwirkenden verzichten werden kann, so etwa: BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 -, juris, Rn. 31.

    In seinem Urteil vom 18.02.1998 (Az. 6 C 9/97) führt der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dazu aus, dass eine unzureichende Ermittlung der widerstreitenden Belange - etwa mangels Anhörung der schöpferisch an dem Kunstwerk Mitwirkenden im Einzelfall - ein Abwägungsdefizit und damit die Rechtswidrigkeit der Entscheidung zur Folge habe.

    vgl. Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 -, juris, Rn. 29.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 19 A 2001/16

    Bushidos Klage gegen Indizierung der CD "Sonny Black" hat Erfolg

    BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97 -, NJW 1999, 75, juris, Rn. 29, 39; auch Urteil vom 28. August 1996 - 6 C 15.94 -, NJW 1997, 602, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 19 B 463/14 -, NWVBl. 2016, 36, juris, Rn. 5; der Rspr. d. BVerwG zustimmend: Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht, 5. Auflage 2011, § 18 JuSchG, Rn. 87 f.

    BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998, a. a. O., Rn. 30 f.

    Bliebe es der Bundesprüfstelle hingegen verwehrt, die Urheberdaten zeitnah in Erfahrung zu bringen, kann dies nach der bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 18. Februar 1998, a. a. O., Rn. 30 f., unter Umständen zur Folge haben, dass sich die Bundesprüfstelle berechtigterweise auf eine Beteiligung des Inhabers der Verwertungsrechte beschränken kann und die Indizierung ohne Beteiligung des Urhebers in Kraft setzt.

    BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998, a. a. O., Rn. 32 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 19 B 463/14

    Notwendigkeit der Anhörung des Künstlers vor Indizierung

    - 6 C 9.97 -, juris Rdn. 29, 39; auch Urteil vom.

    BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97 -, Rdn. 31.

    BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9.97 -, Rdn. 32 f.

  • VG Köln, 25.10.2011 - 22 K 8391/09

    Rammstein-Album "Liebe ist für alle da" frei verkäuflich

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9/97 -, NJW 1999, 75 (76).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998, a.a.O..

  • VG Köln, 31.05.2010 - 22 L 1899/09

    Gericht hebt Verbot von Rammstein-Album auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9/97 -, NJW 1999, 75 (76).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998, a.a.O..

  • VG Köln, 02.10.2015 - 19 L 1437/15

    Rechtmäßige Aufnahme eines Tonträgers in die Liste der jugendgefährdenden Medien

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 -, NJW 1999, 75.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 18.02.1998 (Az. 6 C 9/97) ausgeführt:.

    Auch der bereits eingeschränkten Anforderung, den Verleiher oder Vertreiber des Mediums aufzufordern, seinerseits diejenigen Personen zu benennen, die schöpferisch am Werk beteiligt waren, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 -, juris.

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512

    Jugendmedienschutz bei medialer Darstellung von Schönheitsoperationen

    Die der Indizierungsentscheidung zugrundeliegenden Erwägungen der Bundesprüfstelle müssten vielmehr, soweit es um die wertende Einschätzung des Kunstwerks und um die Beurteilung des von ihm ausgehenden schädigenden Einflusses für Jugendliche gehe, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordere, der notwendig sei, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (vgl. BVerwG vom 26.11.1992 BVerwGE 91, 211/215 f.; vom 28.8.1996 NJW 1997, 602 f.; vom 18.2.1998 NJW 1999, 75 ff.).
  • VG Köln, 13.09.2013 - 19 K 3559/11

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen eine Indizierungsentscheidung des BpjM

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998 - 6 C 9/97 -, NJW 1999, 75 (76).

    Daher hängt der Umfang der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gebotenen Ermittlungen wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab: Je mehr sich die Waagschalen dem Gleichgewicht nähern, desto intensiver muss versucht werden, die beiderseitigen Wertungen abzusichern und auch Einzelgesichtspunkte exakt zu wägen, die möglicherweise den Ausschlag geben; ist dagegen ein Belang stark ausgeprägt und eine Diskrepanz zu den auf der anderen Seite betroffenen Belangen von vornherein offenkundig, dann ist es nicht notwendig und wäre somit unverhältnismäßig, die Gewichtung der beiderseitigen Belange weiter zu betreiben, als es zur Feststellung eines eindeutigen Übergewichts einer Seite geboten ist; vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1998, a.a.O..

  • VG Köln, 16.11.2007 - 27 K 3012/06

    Aufhebung einer Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle aufgrund eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9/97 -, NJW 1999, 75 (76).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 6 C 9/97 -, NJW 1999, 75 (77).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20

    Nachweis und Gebotsformular widersprüchlich: Ausschluss ohne Aufklärung!

  • VG Köln, 11.04.2014 - 19 L 1663/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 - 20 A 3635/98

    American Psycho

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 20 A 1161/99

    Indizierung der Musikkassette "Sehnsucht nach Deutschland"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 A 2050/03

    Abwägung zwischen Kunst- und Jugendschutzbelangen durch Gremien der BPjM

  • VG Köln, 11.10.2011 - 22 K 3221/09

    Rechtmäßigkeit der Indizierung von Büchern der Reihe "Stahlfront"

  • BVerwG, 07.02.1997 - 6 B 70.96

    Unterlassen einer Anhörung der Beteiligten durch die Bundesprüfstelle bei einer

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