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   BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94 - 1 (2), StB 1/99   

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https://dejure.org/1999,4762
BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94 - 1 (2), StB 1/99 (https://dejure.org/1999,4762)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1999 - 3 StE 7/94 - 1 (2), StB 1/99 (https://dejure.org/1999,4762)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1999 - 3 StE 7/94 - 1 (2), StB 1/99 (https://dejure.org/1999,4762)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 4 Satz 2 und 2. Halbs. StPO; § 476 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO
    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde gegen Auslagenbeschluß eines OLG nach Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernisses ist unzulässig

  • lexetius.com

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

  • lexetius.com

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Auslagenentscheidung - Isolierte Anfechtbarkeit - Statthaftigkeit - Verfahrenshindernis - Einstellung des Verfahrens - Beschluß außerhalb der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdefähigkeit von Beschlüssen der Oberlandesgerichte; Anfechtung einer Auslagenentscheidung; Volle erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in Staatsschutzstrafsachen; Ablehnung einer Auslagenüberbürdung als Verstoß gegen die Unschuldsvermutung; ...

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 304 Abs. 4 S. 2, § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1427
  • NStZ 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Verfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NJW 1992, 1612; NStZ 1992, 289; NStZ-RR 1996, 45).

    Schuldspruchreife setzt nach den Maßstäben dieser Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß die Hauptverhandlung durchgeführt wurde und der Angeklagte das letzte Wort hatte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427, 2428; NJW 1990, 2741, 2742; NStZ-RR 1996, 45, 46).

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR NJW 1988, 3257, 3258; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; OLG Frankfurt NJW 1980, 2031; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 55 m.w.Nachw.).

    Allerdings muß dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, daß es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BVerfG NStZ 1992, 289, 290; NJW 1992, 1612, 1613; NStZ-RR 1996, 45).

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Verfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NJW 1992, 1612; NStZ 1992, 289; NStZ-RR 1996, 45).

    Einer im übrigen zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde könnte wegen dieses Verstoßes gegen das Grundrecht des Angeklagten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes nach Auffassung des Senats der Erfolg nicht versagt bleiben, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in solchen Fällen auf Verfassungsbeschwerde hin Auslagenentscheidungen aufgehoben hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 1611; NJW 1992, 1612).

    Allerdings muß dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, daß es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BVerfG NStZ 1992, 289, 290; NJW 1992, 1612, 1613; NStZ-RR 1996, 45).

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Verfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NJW 1992, 1612; NStZ 1992, 289; NStZ-RR 1996, 45).

    Einer im übrigen zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde könnte wegen dieses Verstoßes gegen das Grundrecht des Angeklagten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes nach Auffassung des Senats der Erfolg nicht versagt bleiben, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in solchen Fällen auf Verfassungsbeschwerde hin Auslagenentscheidungen aufgehoben hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 1611; NJW 1992, 1612).

    Allerdings muß dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, daß es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BVerfG NStZ 1992, 289, 290; NJW 1992, 1612, 1613; NStZ-RR 1996, 45).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Verfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NJW 1992, 1612; NStZ 1992, 289; NStZ-RR 1996, 45).

    Schuldspruchreife setzt nach den Maßstäben dieser Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß die Hauptverhandlung durchgeführt wurde und der Angeklagte das letzte Wort hatte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427, 2428; NJW 1990, 2741, 2742; NStZ-RR 1996, 45, 46).

  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).

    Mit denjenigen Fallgestaltungen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen (vgl. BGHSt 30, 168, 171 - Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; BGHSt 36, 192, 195 - zu § 305 Abs. 5 StPO, Anordnung der Erzwingungshaft; BGHR StPO § 304 IV Untersuchung 1 - mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81 a StPO), ist die Auslagenentscheidung nicht vergleichbar.

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).

    Dem entsprechend hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß für eine isolierte Anfechtbarkeit der in einem erstinstanzlichen, mit der Revision angreifbaren oberlandesgerichtlichen Urteil enthaltenen Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 464 StPO sowie der Entscheidung über die Entschädigungspflicht nach §§ 2 ff. StrEG in einem oberlandesgerichtlichen Urteil kein Raum ist (BGHSt 26, 250, 251; 27, 96, 97; BGHR StPO § 304 IV Kostenbeschwerde 1).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Verfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NJW 1992, 1612; NStZ 1992, 289; NStZ-RR 1996, 45).

    Schuldspruchreife setzt nach den Maßstäben dieser Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß die Hauptverhandlung durchgeführt wurde und der Angeklagte das letzte Wort hatte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427, 2428; NJW 1990, 2741, 2742; NStZ-RR 1996, 45, 46).

  • BGH, 04.08.1995 - StB 46/95

    Statthaftigkeit von Beschwerden - Beschlüsse des Oberlandesgerichts -

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Mit denjenigen Fallgestaltungen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen (vgl. BGHSt 30, 168, 171 - Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; BGHSt 36, 192, 195 - zu § 305 Abs. 5 StPO, Anordnung der Erzwingungshaft; BGHR StPO § 304 IV Untersuchung 1 - mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81 a StPO), ist die Auslagenentscheidung nicht vergleichbar.
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    In dem Urteil vom 1. März 1995 - 2 StR 331/94 (= NJW 1995, 1297 = BGHR StPO § 467 III Verfahrenshindernis 1) hat sich der 2. Strafsenat zwar der Meinung angeschlossen, es müsse Schuldspruchreife vorliegen.
  • OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 2 Ws 90/80
    Auszug aus BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR NJW 1988, 3257, 3258; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; OLG Frankfurt NJW 1980, 2031; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 55 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

  • EGMR, 25.08.1987 - 10282/83

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

  • BGH, 05.08.1988 - 2 ARs 355/88

    Auferlegung der Kosten für ein Verfahren wegen des Verdachts der Unterstützung

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 164/88

    Verfahrenseinstellung - Psychische und intellektuelle Verfassung - Komplizierte

  • OLG Karlsruhe, 12.05.1980 - 3 Ws 93/80
  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

  • BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Bereits in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof eine Analogie in Fallgestaltungen zugelassen, die besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99 -, NJW 2000, S. 1427 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Wegen überlanger Dauer: Koblenzer Neonazi-Verfahren eingestellt

    Stellt ein Gericht das Verfahren durch Beschluss außerhalb der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrenshindernisses ein, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme der ausgesetzten Hauptverhandlung gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99,. NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 16.12.1991, Az. 2 BvR 1590/89, NJW 1992, 1611-1612).

    hender Durchführung der Hauptverhandlung bei Eintritt des Verfahrenshindernisses ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; OLG Karlsruhe, Beschluss des 3. Strafsenats vom 12.05.1980, Az. 3 Ws 93/80, JR 1981, 38-39).

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR, Urteil vom 25.08.1987, Az. 10282/83, 9/1986/107/155, NJW 1988, 3257-3258; BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats, Az. 2 BvR 2588/93, NStZ-RR 1996, 45-46; OLG Frankfurt, Beschluss des 2. Strafsenats, Az. 2 Ws 90/80, NJW 1980, 2031-2032).

    Bei der Ausübung des Ermessens darf dabei auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt werden (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429).

    Allerdings darf es sich dabei nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder Schuldzuweisung handeln, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats, Az. 2 BvR 2588/93, NStZ-RR 1996, 45-46).

  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Hinsichtlich der Kosten- und Auslagenentscheidung ist kein Raum für eine Analogie zu den in § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO geregelten Ausnahmetatbeständen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2): Nur in den im dortigen Katalog aufgeführten typischerweise schwerwiegenden Fällen hat der Gesetzgeber wegen des Rechtsschutzinteresses des Betroffenen, des öffentlichen Interesses an einer Überprüfung im Einzelfall oder des allgemeinen Interesses an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulässigkeit der Beschwerde für geboten angesehen.

    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).

    Der Senat hat erwogen, ob im Fall eines Grundrechtsverstoßes eine ausdehnende Interpretation des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO möglich wäre (vgl. - für den Fall einer Verletzung der Unschuldsvermutung - BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, NJW 2000, 1427, 1429 [in BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2 nicht abgedruckt]; ferner BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, NJW 2015, 2175, 2176; BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - StB 25/20, NJW 2020, 3331 Rn. 11).

  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Der Bundesgerichtshof rückte mit seiner Grundsatzentscheidung vom 5. November 1999 (NStZ 2000, 330) von der bis dahin herrschenden restriktiven Auffassung ab und erweiterte den Anwendungsbereich des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO auf jene Fälle, bei denen nach weitgehender Durchführung der Hauptverhandlung ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden.

    Der Wortlaut des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO gibt jedoch auch keinen positiven Hinweis auf das Erfordernis der Schuldspruchreife (vgl. BGH NStZ 2000, 330).

    Er wäre begrenzt auf Fälle, bei denen während der Urteilsberatung ein Verfahrenshindernis zutage tritt oder bereits ein erstinstanzliches Urteil vorliegt (vgl. BGH NStZ 2000, 330).

    c) Der Senat ist in Anlehnung an die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2000, 330) der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO bereits dann gegeben sind, wenn bei dem Eintritt des Verfahrenshindernisses ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die im Falle einer Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen.

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Es kann dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit bei der Ausübung des Ermessens wiederum auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt werden kann (als zulässiges Ermessenskriterium angesehen: BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99 -, juris, Rn. 17; gegen eine Berücksichtigung der Stärke des Tatverdachts im Rahmen der Ermessensausübung: OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 1 Ws 283/14 -, juris, Rn. 15; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 467 Rn. 60 m. w. N. zu beiden Auffassungen).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO bezieht sich nur auf die isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen in erstinstanzlichen Urteilen der Oberlandesgerichte; lediglich eine solche ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 54/21, NStZ-RR 2022, 128; vom 10. März 2021 - StB 32/20, juris Rn. 4; vom 5. November 1999 - StB 1/99, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 3; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 97; vom 9. Dezember 1975 - StB 28/75, BGHSt 26, 250, 252 ff.).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15

    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung

    a) Voraussetzung für die Entscheidung, dass der Beschwerdeführer gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, ist zunächst, dass ein auf die bisheriger Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. nur BGH NStZ 2000, 330, 331; Senat, NStZ-RR 2002, 246; KG, BeckRS 2012, 12355).

    b) Da die Verurteilung des Angeklagten bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses sicher erscheint, ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts bezüglich derjenigen Auslagen des Angeklagten eröffnet, die entstanden sind, solange ein verfolgbarer Strafanspruch bestand, er also mit Recht dem Verfahren ausgesetzt war (BGH NStZ 2000, 330, 331; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2010, § 467 StPO Rdnr. 58).

    Zudem kann es auch eine Rolle spielen, inwieweit es für das Gericht - etwa bei Anklageerhebung - erkennbar ist, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten fehlt (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 332; OLG Stuttgart OLGSt § 467 StPO Nr. 11).

    Maßgeblich ist - wie vorstehend ausgeführt und worauf auch BGH NStZ 2000, 330, 332 abstellt - der Zeitpunkt der Entstehung des Verfahrenshindernisses und dessen Erkennbarkeit für die Strafverfolgungsbehörden.

  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Andernfalls würde das gesetzgeberische Ziel, eine zu starke Belastung des Bundesgerichtshofs zu vermeiden, verfehlt (dazu nur BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, NJW 2000, 1427, 1428 mwN).
  • BGH, 05.09.2019 - StB 22/19

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen zur Kostentragungspflicht von

    Für eine auch mit Blick auf die Garantie effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08, juris Rn. 15) allenfalls im engsten Rahmen in Betracht kommende analoge Anwendung von § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 Rn. 9 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7) ist hier kein Raum, weil diese nur in Betracht zu ziehen ist, wenn durch eine Entscheidung in mit den Ausnahmetatbeständen vergleichbarer schwerwiegender Weise in die Rechtssphäre des Betroffenen eingegriffen wird und dadurch die Durchbrechung des Grundsatzes der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999, StB 1/99, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2).

    Eine die Beschwerdemöglichkeit eröffnende verfassungskonforme Auslegung ist vorliegend auch nicht deshalb geboten, weil es gegen den Beschluss ansonsten kein Rechtsmittel gibt; dies ist vielmehr die regelmäßige Folge der die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnden Ausnahmevorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999, StB 1/99, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kostenbeschwerde 2).

  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH, NStZ 2000, 330; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254, 255; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286, 287; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Köln, NJW 1991, 506, 507; Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16).

    Eine solche Auslegung würde den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort des Angekl. zu Tage tritt (BGH, NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm, VRS 100, 52, 54: OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286, 287).

    Für ein Anknüpfen bei der Anwendung des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO an die bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebene Verdachtslage spricht zudem der Umstand, dass auch im Rahmen der bei Ermessenseinstellungen nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO zu treffenden Auslagenentscheidungen maßgeblich auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt werden darf (vgl. BGH, NStZ 2000, 330, 331; Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 19).

    Allerdings muss in diesen Fällen, in denen die Schuld nicht prozessordnungsgemäß festgestellt worden ist, aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BGH, NStZ 2000, 330, 331; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 60, 61; OLG Köln, NJW 1991, 506, 507; BVerfG, NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG, NStZ-RR 1996, 45).

    Dabei kann dahinstehen, ob es weiterer Gründe, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten, insbesondere eines vorwerfbaren prozessualen Verhaltens des Angeklagten, bedarf (verneinend wohl BGH, NStZ 2000, 330, 331; a.A.: OLG Köln, NJW 1991, 506, 507 f.; LG Koblenz, NStZ 1983, 235; Gieg, in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 467 Rdnr. 10; Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 18).

  • OLG Rostock, 15.01.2013 - I Ws 342/12

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines

  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19

    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

  • AG Dillenburg, 22.03.2012 - 3 OWi 25/12

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse bei der

  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

  • OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung: Erfordernis einer sachlichen

  • OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

  • BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00

    Zu den Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf die Auslagenentscheidung gemäß

  • EGMR, 24.01.2019 - 24247/15

    Prozess gegen KZ-Wächter Demjanjuk: Wie unschuldig in den Tod?

  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 2 Ss 305/09
  • BGH, 07.02.2019 - StB 3/19

    Ausschluss der Beschwerde bei Ablehnung der Beiordnung eines weiteren

  • OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13

    Eröffnung des Ermessens über eine Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten

  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

  • OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07

    Verfahrenseinstellung nach § 206a Strafgesetzbuch (StGB) mangels Bestehens der

  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09

    Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses

  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06

    Einstellung des Verfahrens; Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten auf die

  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02

    Internationale Rechtshilfe: Kostenerstattung bei Einstellung des

  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

  • BGH, 26.09.2001 - 2 ARs 258/01

    Ausschließung des Verteidigers vom Verfahren (Unzulässige sofortige Beschwerde

  • BGH, 20.05.2020 - 2 ARs 307/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs

  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06

    Folgen einer von den Justizbehörden zu vertretenden Verfahrensverzögerung

  • BGH, 26.09.2001 - 2 AR 137/01

    Sofortige Beschwerde - Statthaftigkeit - Verfahrensrüge - Ausschließungsantrag -

  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Kostentragung bei Verfahrenseinstellung wegen

  • LG Münster, 29.03.2019 - 10 KLs 13/17

    Prozess wegen der Morde im Konzentrationslager Stutthof - Einstellung des

  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

  • VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 75/02

    Amtsgerichtliche Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - 2a Ss OWi 10/00

    Doppelahndungsverbot; Ordnungswidrigkeiten; Verkauf landwirtschaftlicher

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 2a Ss 19/03

    Möglichkeit der Verneinung eines besonderen öffentlichen Interesses an der

  • LG Mönchengladbach, 10.06.2020 - 39 Qs 11/20

    Bußgeldverfahren - Verfolgungsverjährung bei Ergänzung des

  • LG Trier, 05.07.2023 - 5 Qs 69/23

    Bußgeldverfahren, Auslagenerstattung, Einstellung des Verfahrens

  • LG Neuruppin, 18.12.2020 - 11 Qs 95/20

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung wegen

  • OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Tod des Angeklagten; Verdachtsdichte bei

  • LG Wuppertal, 21.07.2017 - 26 Qs 130/17

    Kostenentscheidung, Einstellung

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

  • LG Trier, 30.05.2023 - 1 Qs 24/23

    Bußgeldverfahren, Einstellung, Verjährung, Auslagenerstattung

  • OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 1 Ws 113/10

    Auslagenentscheidung nach Tod des Angeklagten: Beschwerdebefugnis des ehemaligen

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der endgültigen Einstellung eines

  • KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02

    Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - III Ss 19/03

    Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung;

  • LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21

    Tragung der notwendigen Auslagen kann bei Verjährung nur in Ausnahmefällen

  • AG Hanau, 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19

    Einstellung, Auslagenentscheidung

  • LG Cottbus, 16.12.2009 - 24 jug Qs 48/09
  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20

    Kostenrecht

  • LG Bielefeld, 12.02.2016 - 10 Qs 64/16

    Sofortige Beschwerde gegen die Nichterstattung notwendiger Auslagen gem. § 467

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