Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 18.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99   

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https://dejure.org/2000,331
BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99 (https://dejure.org/2000,331)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2000 - VII ZR 116/99 (https://dejure.org/2000,331)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2000 - VII ZR 116/99 (https://dejure.org/2000,331)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2282
  • ZIP 2000, 1140
  • MDR 2000, 897
  • VersR 2001, 1536
  • BB 2000, 1431
  • BauR 2000, 1225
  • ZfBR 2000, 466
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99
    Der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird nicht angerechnet (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 92/87 = FamRZ 1988, 1154).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99
    Eine Zustellung ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet (BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - V ZR 246/94 = NJW 1996, 1060, 1061; Urteil vom 27. Mai 1999 - VII ZR 24/98 = BauR 1999, 1216 = ZfBR 1999, 322).
  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99
    Eine Zustellung ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet (BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - V ZR 246/94 = NJW 1996, 1060, 1061; Urteil vom 27. Mai 1999 - VII ZR 24/98 = BauR 1999, 1216 = ZfBR 1999, 322).
  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69

    Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung

    Auszug aus BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99
    Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich die ohnehin erforderliche Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (BGH, Urteil vom 25. Februar 1971 - VII ZR 181/69 = NJW 1971, 891).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    In der konkreten Anwendung führt diese Rechtsprechung dazu, dass verschuldete - weitere - Verzögerung in einem Umfang von 14 Tagen (so bei BGH 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 - Rn. 8 mwN; 16. Januar 2009 - V ZR 74/08 - Rn. 16, BGHZ 179, 230 unter Bezugnahme auf 20. April 2000 - VII ZR 116/99 - und 25. November 1985 - II ZR 236/84 -) als nicht hindernd angesehen wird, von einer "demnächstigen" Zustellung auszugehen (für die Grenze von einem Monat - weiterer - Verzögerung vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 46, BAGE 150, 22; BGH 27. April 2006 - I ZR 237/03 - Rn. 17 mwN) .
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraumes eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, Urt. v. 25. November 1985, II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348; vgl. auch BGH, Urt. v. 20. April 2000, VII ZR 116/99, NJW 2000, 2282 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Diese Zustellungen sind jedoch jeweils als noch "demnächst" i.S. von § 167 ZPO und damit als fristwahrend anzusehen, weil der im vorliegenden Fall auf vermeidbare Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsablauf zurückzuführende Zeitraum dem Kläger zu 3 nicht angelastet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 20. April 2000 - VII ZR 116/99, ZIP 2000, 1140).

    Die nachträgliche Adressangabe als solche hat zu keiner dem Kläger zuzurechnenden Zustellungsverzögerung geführt, weil die Klage dem Vorstand der Beklagten trotz einwandfreier Adressangabe in der Klageschrift erst am 15. September 2003 zugestellt wurde und bis dahin bei richtiger Sachbehandlung ohne weiteres auch an die von dem Kläger zu 3 nachträglich benannten Aufsichtsratsmitglieder hätte zugestellt werden können (vgl. auch BGH, Urt. v. 20. April 2000 aaO).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99   

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https://dejure.org/2000,3691
OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99 (https://dejure.org/2000,3691)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2000 - 15 UF 144/99 (https://dejure.org/2000,3691)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 15 UF 144/99 (https://dejure.org/2000,3691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grobe Unbilligkeit des Betreuungsunterhalts: Zusammenleben mit einem nicht berufstätigen Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 ZPO ; § 323 ZPO ; § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ; § 1570 BGB ; § 1579 Nr. 7 BGB ; § 1581 BGB ; § 1586 Abs. 1 BGB ; § 1601 BGB ; § 1603 BGB
    Nachehelicher Ehegattenunterhalt ; Prozessvergleich; Abänderung ; Grobe Unbilligkeit; Fehlverhalten ; Kindesbetreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt ; Prozessvergleich; Abänderung ; Grobe Unbilligkeit; Fehlverhalten ; Kindesbetreuung

  • Judicialis

    ZPO § 242; ; ZPO § 323; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1570; ; BGB § 1579 Nr. 7; ; BGB § 1581; ; BGB § 1586 Abs. 1; ; BGB § 1601; ; BGB § 1603

  • rechtsportal.de

    Abänderung des Prozessvergleichs über nachehelichen Ehegattenunterhalt - wesentliche Änderung der Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2282
  • FamRZ 2000, 1374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    Das ist aber unter anderem dann der Fall, wenn sie in anderer Weise als durch die unmittelbare Betreuung des Elternteils sichergestellt werden kann (vgl. BGH FamRZ 1998, 1309; 1989, 1279, 1280).
  • BGH, 21.12.1994 - XII ZR 209/94

    Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    An dieser Stelle kann dahinstehen, ob die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Hausmann-Fällen angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht heranzuziehen sind, wenn es um den Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB) eines ehelichen Kindes gegen seine in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende und wegen der Betreuung eines aus dieser Verbindung stammenden Kindes trotz der tatsächlichen Möglichkeit einer Betreuung durch den Kindesvater nicht erwerbstätige und insoweit leistungsunfähige Mutter geht (so BGH FamRZ 1995, 598 = NJW-RR 1995, 451; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979, 980; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592, 593; vgl. die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik bei Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rdnr. 25 zu § 1603 BGB).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    Darauf aber kommt es an (vgl. auch BGH FamRZ 1989, 487).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1992 - 4 UF 118/91

    Abänderung eines Prozeßvergleichs; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    An dieser Stelle kann dahinstehen, ob die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Hausmann-Fällen angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht heranzuziehen sind, wenn es um den Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB) eines ehelichen Kindes gegen seine in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende und wegen der Betreuung eines aus dieser Verbindung stammenden Kindes trotz der tatsächlichen Möglichkeit einer Betreuung durch den Kindesvater nicht erwerbstätige und insoweit leistungsunfähige Mutter geht (so BGH FamRZ 1995, 598 = NJW-RR 1995, 451; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979, 980; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592, 593; vgl. die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik bei Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rdnr. 25 zu § 1603 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1990 - 1 UF 8/90
    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    An dieser Stelle kann dahinstehen, ob die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Hausmann-Fällen angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht heranzuziehen sind, wenn es um den Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB) eines ehelichen Kindes gegen seine in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende und wegen der Betreuung eines aus dieser Verbindung stammenden Kindes trotz der tatsächlichen Möglichkeit einer Betreuung durch den Kindesvater nicht erwerbstätige und insoweit leistungsunfähige Mutter geht (so BGH FamRZ 1995, 598 = NJW-RR 1995, 451; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979, 980; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592, 593; vgl. die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik bei Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rdnr. 25 zu § 1603 BGB).
  • OLG Oldenburg, 12.02.1991 - 12 UF 136/90

    Erziehungsgeld; Verlagerung der Unterhaltsverpflichtung; Unterhaltsanspruch eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99
    Das gilt um so mehr dann, wenn der geschiedene Ehegatte seinem Partner Betreuungsleistungen erbringt, wie dies hier der Fall ist (vgl. dazu, allerdings wie die oben zitierte Rechtsprechung den Verwandtenunterhalt betreffend, OLG Oldenburg FamRZ 1991, 1090, 1091).
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