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   BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99   

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https://dejure.org/2000,893
BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99 (https://dejure.org/2000,893)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2000 - 11 C 1.99 (https://dejure.org/2000,893)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 11 C 1.99 (https://dejure.org/2000,893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BRAGO § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5, § 119; VwVfG § 80 Abs. 1 und 2
    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer Zusammenhang; einheitlicher Tätigkeitsrahmen; Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Kosten des Vorverfahrens - Dieselbe Angelegenheit - Innerer Zusammenhang - Einheitlicher Tätigkeitsrahmen

  • Judicialis

    BRAGO § 7 Abs. 2; ; BRAGO § 13 Abs. 5; ; BRAGO § 119; ; VwVfG § 80 Abs. 1; ; VwVfG § 80 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer Zusammenhang; einheitlicher Tätigkeitsrahmen; Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 5, 119 BRAGO; § 80 Abs. 1, 2 VwVfG
    Rechtsanwaltsgebühren/Tätigwerden in derselben Angelegenheit/parallele Verwaltungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 5, 119 BRAGO; § 80 Abs. 1, 2 VwVfG
    Rechtsanwaltsgebühren/Tätigwerden in derselben Angelegenheit/parallele Verwaltungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2289
  • NJ 2000, 498
  • DVBl 2000, 1462
  • DÖV 2000, 969
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
    Das Oberverwaltungsgericht hat es deswegen im Einklang mit den Motiven des Gesetzgebers (a.a.O.) und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. Februar 1995 - IX ZR 207/94 - NJW 1995, 1431) als Aufgabe der Gerichte angesehen, die Abgrenzung im Einzelfall zu finden.

    a) Unter einer "Angelegenheit" ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll (vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. Februar 1995 - a.a.O. m.w.N.).

    Das Oberverwaltungsgericht hat - wie es die Aufgabe der Tatsacheninstanz ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1995 - a.a.O. m.w.N.) - zum Auftragsinhalt festgestellt, daß die Klägerin ihren Prozeßbevollmächtigten zu einem gleichgerichteten Vorgehen gegen alle an sie gerichteten Bescheide beauftragt hat.

  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 95/74

    Streit über die Vergütung der Tätigkeit als Rechtsanwalt - Errechnung des

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
    Gegenstand der Angelegenheit ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts aufgrund des Auftrags bezieht (BGH, Urteil vom 5. April 1976 - III ZR 95/74 - LM § 7 BRAGebO Nr. 2 m.w.N.).

    Eine Angelegenheit kann auch mehrere Gegenstände umfassen (BGH, Urteil vom 5. April 1976 - a.a.O.).

  • BGH, 29.06.1978 - III ZR 49/77

    Einmaliges Forderungsrecht von Gebühren eines Anwalts in derselben Angelegenheit

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
    Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, hängt davon ab, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfaßt werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (so für den Fall mehrerer Aufträge BGH, Urteil vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77 - LM § 6 BRAGebO Nr. 1; vgl. im übrigen Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., 1999, § 13 Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.1999 - A 2 S 377/97
    Auszug aus BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
    BVerwG 11 C 1.99 OVG A 2 S 377/97.
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Mit dieser Lage war zugleich der einheitliche Tätigkeitsrahmen gesprengt, in dem sich eine Gebührenangelegenheit bewegen muß (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 1978 - III ZR 49/77, LM BRAGebO § 6 Nr. 1; BVerwG NJW 2000, 2289 a.E. f).
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

    In der Regel betrifft ein Auftrag dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen mehreren Auftragsgegenständen, hier dem angestrebten Vergleich mit einer Vielzahl von Gläubigern der späteren Gemeinschuldnerin, ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen äußeren Tätigkeitsrahmen wahrt (vgl. BGH, Urt. v. 11. Dezember 2003, aaO; BVerwG NJW 2000, 2289 a.E. f).
  • OVG Thüringen, 17.11.2020 - 4 VO 67/18

    Dieselbe Angelegenheit i. S. v. § 15 Abs. 2 RVG bei mehreren, getrennt geführten

    Der Beklagte begründete seine Anträge auf gerichtliche Entscheidung dahin gehend, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2000 - 11 C 1.99 - sei hinsichtlich der - einem bzw. mehrerer Klageverfahren vorangegangener - gleichgelagerter Vorverfahren insgesamt nur von einer Angelegenheit für den Prozessbevollmächtigten der Klägerin auszugehen und somit die jeweiligen Streitwerte der Vorverfahren zur Vermeidung unbilliger Belastung des Kostenschuldners zu einem Gesamtstreitwert zusammenzufassen (vgl. § 7 Abs. 2 BRAGO bzw. § 22 Abs. 1 RVG).

    Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2000 - 11 C 1/99 - könne das Verwaltungsgericht seine Auffassung nicht stützen.

    Die Annahme derselben Angelegenheit ist hier deshalb nicht bereits ausgeschlossen, weil sowohl der Beklagte als auch das Verwaltungsgericht im Stadium des Widerspruchs- und auch des erstinstanzlichen Klageverfahrens jeweils acht verschiedene Verfahren durchgeführt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1/99 - juris Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 1999 - A 2 S 377/97 - juris Rn. 23), ohne dieselben zu verbinden, und die Kostenbeamtin der Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren für jedes der acht Verfahren unter Anwendung der §§ 32, 23 Abs. 1 Satz 1 RVG als Gegenstandswert die in den gerichtlichen Verfahren für die Gerichtsgebühren festgesetzten Streitwerte zugrunde gelegt hat.

    Ob ein einleuchtender Grund für die einheitliche gebührenrechtliche Behandlung mehrere Gegenstände betreffender Widerspruchsverfahren vorliegt, ob es sich also bei mehreren Gegenständen um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG handelt, ist danach zu bewerten, ob zwischen ihnen - trotz getrennter Verfahrensführung - ein innerer Zusammenhang besteht, sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, und ob sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung soweit übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Tätigkeitsrahmen gesprochen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1/99 - ThürVBl.

    Ergänzend kommt im vorliegenden Fall hinzu, dass es keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Klägerin ihren Prozessbevollmächtigten bei Auftragserteilung zu einem gleichgerichteten Vorgehen gegen die acht an sie gerichteten Bescheide in dem Sinne beauftragt hätte, nur aus demselben rechtlichen Gesichtspunkt einheitlich gegen alle Festsetzungen vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1/99 - juris Rn. 24, vorgehend: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 1999 - A 2 S 377/97 - juris; BayVGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 20 B 07.2947 - juris Rn. 24, 2. Satz).

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