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   BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99   

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BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99 (https://dejure.org/1999,2028)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99 (https://dejure.org/1999,2028)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 1 BvR 1611/99 (https://dejure.org/1999,2028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • nomos.de PDF, S. 31

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG; §§ 823, 1004 BGB; §§ 2, 97 Abs. 1 UrhG; § 32 StUG
    Unterlassungsanspruch/Buchveröffentlichung/Abdruck der anwaltlichen Berufungsbegründungsschrift im Fall Havemann/Urheberrecht/Persönlichkeitsrecht/Meinungs- und Informationsfreiheit/Eigentumsgarantie

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Subsidiarität - Rechtswegerschöpfung - Hauptsacheverfahren - Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch - Veröffentlichung - Buch - Urheberrecht - Geistiges Eigentum - Allgemeines Persönlichkeitsrecht ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; StUG § 32; ; StUG § 32 Abs. 3 Nr. 1; ; StUG § 32 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Abgeordneten Gysi

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Abgeordneten Gysi

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Abgeordneten Gysi

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2416
  • NJ 2000, 418
  • ZUM 2000, 316
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    Danach kann auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen, und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    aa) Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bildet zwar das vorläufige Rechtsschutzverfahren der einstweiligen Verfügung gegenüber dem Verfahren in der Hauptsache ein selbständiges Verfahren, so daß mit der letztinstanzlichen Entscheidung im Verfügungsverfahren der Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG erschöpft ist (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 75, 318 ).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    Danach kann auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen, und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ).
  • LG Hamburg, 02.12.1998 - 308 O 351/98
    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2. Dezember 1998 - 308 0 351/98 -.
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    Ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG läge nur dann vor, wenn die Fachgerichte in grundlegender Weise verkannt hätten, daß sich die Eigentumsgarantie auf die wirtschaftliche Seite des Urheberrechts erstreckt und daraus dem Urheber die Befugnis erwächst, das "geistige" Eigentum wirtschaftlich zu nutzen (vgl. BVerfGE 49, 382 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 89, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bildet zwar das vorläufige Rechtsschutzverfahren der einstweiligen Verfügung gegenüber dem Verfahren in der Hauptsache ein selbständiges Verfahren, so daß mit der letztinstanzlichen Entscheidung im Verfügungsverfahren der Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG erschöpft ist (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 75, 318 ).
  • OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 34/99

    Veröffentlichung von Unterlagen aus dem Strafverfahren gegen den Regimekritiker

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. Juli 1999 - 3 U 34/99 -,.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 89, 1 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12/19

    Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einschüchtern und verliert

    In der Vergangenheit hat die Rechtsprechung allerdings den Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts weder durch die Veröffentlichung von Zitaten aus Geschäftsbriefen, die der Autor selbst aus der Hand gegeben hat, berührt gesehen (Senatsurteil vom 24. Oktober 1961 - VI ZR 204/60, BGHZ 36, 77, 83 f.) noch durch die Veröffentlichung eines zwanzig Jahre zuvor gefertigten Anwaltsschriftsatzes als Zeitdokument (BVerfG NJW 2000, 2416, juris Rn. 21; vgl. auch BVerfG NJW 2010, 1587 Rn. 24 zu der Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens; OLG München NJW 2008, 768, juris Rn. 29 f. sowie Heinz, jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 4; KG NJW-RR 2007, 842 Rn. 12).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01

    "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Waldshut-Tiengen BRAK-Mitt. 2000, 261).
  • OLG München, 16.10.2007 - 29 W 2325/07

    Zitate von Anwaltsschriftsätzen

    Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information die Freiheit der beruflichen Tätigkeit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers verletzt sein könnten, ist nicht erkennbar (vgl. BVerfG NJW 2000, 2416 [2417]).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
    (4) Durch die eher neutrale Wiedergabe nur in indirekter Rede und ohne besondere sprachliche Eigentümlichkeiten wird auch nicht etwa ein bedeutsamer Rückschluss auf die Person des Klägers oder seine persönlichen Verhältnisse und Charakterzüge erlaubt, was im Zuge der Abwägung der widerstreitenden Interessen ggf. ein Argument für ein Verbot sein könnte (vgl. OLG Hamburg v. 29.07.1999 - 3 U 34/99, juris Rn. 17 - Vorinstanz zu 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99, NJW 2000, 2416 - Anwaltsschriftsatz aus DDR; gegen hohe Eingriffstiefe bei nur indirekter Rede auch KG v. 31.10.2008 - 9 W 152/06, BeckRS 2009, 07821).

    Auch aus dem Nichtprüfen von Art. 12 GG durch das Bundesverfassungsgericht in der weiteren Entscheidung vom 17.12.1999 (1 BvR 1611/99, NJW 2000, 2416) ergibt sich nichts anderes, da es dort um ein lange zurück liegendes Mandatsverhältnis ging.

  • KG, 27.11.2007 - 5 U 63/07

    Günter-Grass-Briefe

    d) Der Senat kann offen lassen, ob der Begriff der Widerrechtlichkeit in § 97 Abs. 1 UrhG im Einzelfall verfassungskonform dahin gehend auszulegen ist, dass im Rahmen einer Güter- und Pflichtenabwägung überragende Bedürfnisse der Meinungs- und Pressefreiheit einen Eingriff in das Veröffentlichungsrecht des Urhebers rechtfertigen können (vgl. Senat NJW 1995, 3392, 3394 - Botho Strauß; OLG Hamburg GRUR 2000, 146, 147 - Berufungsschrift [vom BVerfG NJW 2000, 2416 f., nicht beanstandet]; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619; 621; s.a. BVerfG GRUR 2001, 149 - Germania 3).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 53/18
    Auch aus dem Nichtprüfen von Art. 12 GG durch das Bundesverfassungsgericht in der weiteren Entscheidung vom 17.12.1999 (1 BvR 1611/99, NJW 2000, 2416) ergibt sich nichts anderes, da es dort um ein lange zurück liegendes Mandatsverhältnis ging.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 20 U 41/19

    Veröffentlichung von Inhalten einer Verfassungsbeschwerde eines Dritten

    Anwaltsschriftsätze sind nicht per se urheberrechtsfähig (vgl. BVerfG NJW 2000, 2416).

    Als Sonderform des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es Abwägungen zugänglich (vgl. BVerfG NJW 2000, 2416, GRUR 2010, 55; BGH GRUR 2020, 313 Rn. 13 jeweils zu wörtlichen Zitaten aus Anwaltsschreiben).

  • OLG Hamm, 19.09.2019 - 13 U 53/18

    Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum

    Auch aus dem Nichtprüfen von Art. 12 GG durch das Bundesverfassungsgericht in der weiteren Entscheidung vom 17.12.1999 (1 BvR 1611/99, NJW 2000, 2416) ergibt sich nichts anderes, da es dort um ein lange zurück liegendes Mandatsverhältnis ging.
  • KG, 31.10.2006 - 9 W 152/06

    Zitate aus anwaltlichen Schriftsätzen

    So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 03. März 2006 (9 U 117/05) darauf hingewiesen, dass es ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht gibt (vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2416).
  • KG, 12.01.2007 - 9 U 102/06

    Unterlassungsanspruch: Verwendung eines Zitates aus einem Anwaltsschriftsatz in

    So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 03. März 2006 (9 U 117/05) darauf hingewiesen, dass es ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht gibt (vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2416 sowie Beschluss des Senates vom 31. Oktober 2006 - 9 W 152/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 12 A 2690/07

    Herausgabeanspruch wegen fehlender sachenrechtlicher Bestimmtheit i.R.d.

  • KG, 03.03.2006 - 9 U 117/05
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