Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 16.11.1999

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   BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99   

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BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99 (https://dejure.org/2000,1195)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - IV ZR 258/99 (https://dejure.org/2000,1195)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - IV ZR 258/99 (https://dejure.org/2000,1195)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2750
  • MDR 2000, 850
  • VersR 2000, 1430
  • AnwBl 2003, 184
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1996 - IV ZR 337/95

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99
    In einem Rechtsstreit, in dem es um die Feststellung des Fortbestandes eines Krankenversicherungsverhältnisses geht, ist die Beschwer der unterlegenen Partei im Regelfall entsprechend §§ 3, 9 ZPO auf das Dreieinhalbfache der Jahresprämie - hier 9.823,80 DM - festzusetzen (BGH, Beschluß vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95 - BGHR ZPO vor § 1 Rechtsmittel, Beschwer 9 = r + s 1996, 332).

    Wie solche nur behaupteten, aber nicht eingeklagten Ansprüche im Rahmen des auf den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses gerichteten Feststellungsantrags zu bewerten sind, konnte im Senatsbeschluß vom 15. Mai 1996 (aaO) offenbleiben.

  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 283/99

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99
    Der für die Festsetzung der Beschwer gem. § 546 Abs. 2 ZPO maßgebliche Zeitpunkt ist die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluß vom 8. Februar 2000 - VI ZR 283/99 - NJW 2000, 1343 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99
    Für das im Rahmen des § 3 ZPO zu bewertende wirtschaftliche Interesse am Bestehen oder Nichtbestehen eines Versicherungsverhältnisses ist es von erheblicher Bedeutung, ob behauptet wird, wegen Eintritt des Versicherungsfalls seien bereits Ansprüche zumindest dem Grunde nach entstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - NJW-RR 1990, 1361 und vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II. b).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90

    Streitwert bei Streit über die Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers von

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99
    Für das im Rahmen des § 3 ZPO zu bewertende wirtschaftliche Interesse am Bestehen oder Nichtbestehen eines Versicherungsverhältnisses ist es von erheblicher Bedeutung, ob behauptet wird, wegen Eintritt des Versicherungsfalls seien bereits Ansprüche zumindest dem Grunde nach entstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - NJW-RR 1990, 1361 und vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II. b).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Diesem Ansatz entspricht es, das Interesse des Rechtsmittelklägers mit nur 50% des für eine Klage auf Leistungen aus der Zusatzversicherung maßgeblichen Wertes zu bemessen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles zwar behauptet, tatsächlich aber bislang ungeklärt geblieben ist, ob der Kläger berufsunfähig im Sinne der vereinbarten Bedingungen geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 und 12. Februar 1992 aaO; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 - NVersZ 2000, 372).

    Dagegen sind die Grundsätze, nach denen der Senat die Wertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95 - BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel Beschwer 9; vom 3. Mai 2000 aaO) entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.

  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Es wird in diesem Zusammenhang weiterhin häufig angewandt (BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - Rn. 15; BGH 30. April 2008 - III ZR 202/07 -; 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 -; 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97 -; 26. November 1987 - III ZR 77/87 -; 16. Oktober 1961 - III ZR 136/61 - VersR 1961, 1094) .
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10

    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer ist nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 1990 - IV ZR 294/89, r+s 1990, 275 f.; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter 2; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, 22; BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2008 - VI ZR 204/08, juris Rn. 3 und vom 27. August 2009 - VII ZR 161/08, ZfBR 2010, 64 unter II 1).
  • OLG Celle, 09.11.2015 - 8 U 101/15

    Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei Abschluss eines

    (BGH NJW 2000, 2750):.
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines

    b) Daneben sind geltend gemachte oder angekündigte, jedoch noch nicht rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50% in die Wertfestsetzung einzustellen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter II und vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer

    Zahlungsanträge von Klage und Widerklage: 242.161,99 Euro; Feststellungsantrag der Klägerin: 110.220,-- Euro (negative Feststellungsklage mit dem Ziel der Leistungsfreiheit der Klägerin für die Zeit vom 1. August 2007 bis zur mündlichen Verhandlung des Senats); Feststellungsantrag des Beklagten: 107.546,04 Euro (positive Feststellungsklage auf der Grundlage von § 9 ZPO, der Berücksichtigung von wechselseitig geschuldeten Beiträgen und Krankentagegeldleistungen und bei letzteren eines Feststellungsabschlags von 50 % (BGH MDR 2000, 850); die eingetretene Erledigung durch das Unstreitigstellen der Kündigungsunwirksamkeit hat nicht dazu geführt, dass das Interesse der Parteien insoweit auf die entstandenen Kosten reduziert worden ist; die für denselben Zeitraum anhängige negative Feststellungsklage der Klägerin hindert die erneute Berücksichtigung des Streitwerts bei der positiven Feststellungsklage nicht, weil die Klagen unterschiedliche Leistungsbeendigungsgründe zum Gegenstand haben).
  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch in einem Fall (Beschluss vom 03.05.2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430), dem eine Krankentagegeldversicherung zugrunde lag, die Beschwer der im Rechtsstreit um den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses unterlegenen Partei nach der Prämie bemessen.

    Vielmehr hat er lediglich die im Beschluss vom 15.05.1996 offen gebliebene Frage geklärt, ob und in welchem Umfang vom Versicherungsnehmer behauptete, aber nicht eingeklagte Ansprüche zu berücksichtigen sind (Beschluss vom 03.05.2000, a.a.O., juris Rn. 7).

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines

    Im Interesse der Rechtsklarheit ist ungeachtet der konkreten Erfolgsaussicht solcher lediglich angekündigter Ansprüche, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann, die zweitinstanzliche Beschwer einheitlich mit 50% der behaupteten, aber nicht rechtshängigen Ansprüche zu bemessen (BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 - VersR 2000, 1430 unter 2 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.2008 - IV ZR 31/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Inanspruchnahme aus einem privaten

    Das sind hier nach dem eigenen Ausgangspunkt des Beklagten zu 1, der die den Kläger als Versicherungsnehmer zu entrichtende Jahresprämie von 1.440 EUR zugrunde legt, allenfalls 5.040 EUR, die in Addition mit dem Wert des Leistungsantrages einen Betrag ergeben, der unterhalb der Wertgrenze von 20.000 EUR liegt (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 23. Juni 2004 - IV ZR 186/03 - VersR 2004, 1197 unter II 2 a; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01 - NVersZ 2002, 21; vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 - VersR 2000, 1430 unter 1; vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95 - RuS 1996, 332).
  • OLG Jena, 05.10.2005 - 4 U 120/04

    Beweislast bei Anzeigeobliegenheitsverletzungen

    Die Beschwer der hinsichtlich des Feststellungsantrags unterlegenen Beklagten war entsprechend §§ 3, 9 ZPO auf das 3 1/2-fache der Jahresprämie (6.510,96 DM) festzusetzen (BGH NVersZ 2002, 21-22; NJW 2000, 2750 = VersR 2000, 1430-1431; RuS 1996, 332).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2004 - 19 U 118/03

    Krankentagegeldversicherung: Fortbestand bei Berufsunfähigkeit

  • OLG Jena, 29.12.2009 - 4 W 565/09

    Streitwert einer Feststellungklage auf (Weiterzahlung von) Krankentagegeld; hier

  • OLG Nürnberg, 10.02.2015 - 8 W 189/15

    Streitwertbemessung für einen Antrag auf Feststellung des Fortbestands eines

  • OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01

    Rücktritt des Krankenversicherers wegen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände:

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 4/00

    Versicherungsvertrag - Rücktritt - Anfechtung - Private Krankenversicherung -

  • LG Dortmund, 22.03.2007 - 2 O 425/06

    Bestimmung des Streitwertes einer Feststellungsklage auf Fortbestand einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2016 - 2 O 2322/15

    Berufsunfähigkeit trotz Berufsausübung

  • LG Offenburg, 21.02.2020 - 2 S 6/18

    Private Krankenversicherung: Umfang der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des

  • OLG Naumburg, 19.10.2006 - 4 U 26/05
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99   

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https://dejure.org/1999,3164
OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99 (https://dejure.org/1999,3164)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.11.1999 - 3 W 223/99 (https://dejure.org/1999,3164)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. November 1999 - 3 W 223/99 (https://dejure.org/1999,3164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Durchsetzung ambulanter Zwangsmedikation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2750
  • FGPrax 2000, 24
  • FamRZ 2000, 1114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 3 Z 23/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Die nur ambulante Vornahme der Zwangsmedikation kann deshalb nicht auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt werden (vgl. zur vorläufigen Unterbringung nach § 1846 BGB BayObLG FamRZ 1990, 1154; im Übrigen BayObLG FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a.a.O. § 1906 Rdnr. 42; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1906 Rdnr. 3).

    a) Kann eine Gefahr schwerer oder langdauernder gesundheitlicher Schäden nicht festgestellt werden und ist der Betreute einwilligungsunfähig, bedarf die Medikamentengabe lediglich der Einwilligung seines Betreuers, dem auch der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge übertragen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1154, 1155; FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a. a. O. § 1906 Rdnr. 64).

  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Die nur ambulante Vornahme der Zwangsmedikation kann deshalb nicht auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt werden (vgl. zur vorläufigen Unterbringung nach § 1846 BGB BayObLG FamRZ 1990, 1154; im Übrigen BayObLG FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a.a.O. § 1906 Rdnr. 42; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1906 Rdnr. 3).

    a) Kann eine Gefahr schwerer oder langdauernder gesundheitlicher Schäden nicht festgestellt werden und ist der Betreute einwilligungsunfähig, bedarf die Medikamentengabe lediglich der Einwilligung seines Betreuers, dem auch der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge übertragen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1154, 1155; FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a. a. O. § 1906 Rdnr. 64).

  • LG Berlin, 05.11.1992 - 83 T 423/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Denn es wird - auch unter Berücksichtigung der Heilungschancen (vgl. LG Berlin FamRZ 1993, 597, 599) - anhand der weiteren Entwicklung immer zu prüfen sein, ob aufgrund Verweigerung gebotener, ggf. nach § 1904 BGB vormundschaftsgerichtlich genehmigter, ambulanter Maßnahmen die Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB bzw. unterbringungsähnliche Maßnahme nach Abs. 4 BGB oder eine Unterbringung nach den Vorschriften des PsychKG gegeben sind.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Der BGH hat mit B.v. 11.10.2000, Aktenzeichen XII ZB 69/00 , BGHZ 145, 297-310 = BtPrax 2001, 32-36 (u.a.) im Sinn des OLG Hamm entschieden.
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Anmerkung: Vgl. hierzu OLG Hamm, B.v. 06.04.2000, Aktenzeichen 15 W 76/00 , BtPrax 2000, 173-177: Vorlage an BGH.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Es möchte von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. November 1999 (FamRZ 2000, 1114) abweichen.
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 24) wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    So zu entscheiden sieht sich der Senat indessen gehindert durch den auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des 3. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (veröffentlicht in FGPrax 2000, 24 f.).

  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 2000 (BGHZ 145, 297), in der sich der Bundesgerichtshof unter anderem mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 16. November 1999 (FamRZ 2000, 1114) auseinandergesetzt hat.
  • OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang

    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang

    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00

    Anspruch auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

    c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen.
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