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   BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00   

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BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2067)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2000 - 1 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2067)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 (https://dejure.org/2000,2067)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 36 Abs. 1 BauGB
    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive Zurechnung; Kausalität; Unrecht des Unterlassensdelikts; Erkennbarkeit der Täuschung; Täuschung durch aktives Tun, Vorspiegeln falscher Tatsachen; Gemeindliches Einvernehmen

  • lexetius.com

    StGB § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug - Unterlassen - Garantenstellung - Grundstück - Kaufvertrag - Bauland

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 13 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1
    Betrug durch Unterlassen beim Verkauf eines Grundstücks als Bauland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Garantenpflicht bei Verkauf eines Grundstücks als Bauland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3013
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00
    Vertragliche Pflichten aus gegenseitigen Rechtsgeschäften reichen demgemäß nicht ohne weiteres zur Begründung einer strafbewehrten Garantenpflicht aus (BGHSt 39, 392, 399).
  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 597/99

    Veruntreuung von Arbeitsentgelt; Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00
    Der Senat kann nicht in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH wistra 2000, 257, 258).
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00
    An der Erfüllung des Betrugstatbestands ändert sich im übrigen nichts dadurch, daß die Geschädigte bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätte erkennen können (BGHSt 34, 199, 201).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00
    Im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht voraus, daß besondere Umstände vorliegen wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis oder eine ständige Geschäftsverbindung - Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, daß ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart (BGH GA 1967, 94 f.; wistra 1988, 262 f; ebenso Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 6.3 sowie Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 22, 23; zur Gefahrerhöhung durch Verschweigen anderweitiger Unfallversicherungen vgl. BGH NJW 1985, 1563 f.).
  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen -

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00
    Im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht voraus, daß besondere Umstände vorliegen wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis oder eine ständige Geschäftsverbindung - Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, daß ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart (BGH GA 1967, 94 f.; wistra 1988, 262 f; ebenso Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 6.3 sowie Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 22, 23; zur Gefahrerhöhung durch Verschweigen anderweitiger Unfallversicherungen vgl. BGH NJW 1985, 1563 f.).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Der Täter muss rechtlich verpflichtet sein, den deliktischen Erfolg abzuwenden, also eine Garantenstellung innehaben (BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014 mwN; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 57).

    Vielmehr hängt die Entscheidung von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und der Bestimmung des konkreten Verantwortungsbereichs der Beteiligten (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, aaO; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO Rn. 57 f.; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23 ff.; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13 Rn. 14).

  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Freispruch aufgehoben

    Die Gleichstellung des Unterlassens mit dem aktiven Tun setzt deshalb voraus, dass der Täter als Garant für die Abwendung des Erfolgs einzustehen hat (BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16) m.w.N.).

    Eine strafrechtlich relevante Hinweis- und Aufklärungspflicht im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt deshalb voraus, dass besondere Umstände - wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis, eine ständige Geschäftsverbindung, überlegenes Fachwissen oder generell Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart - vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16); Beschl. vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88; Urt. vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 - (BGHSt 6, 198, 199); Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 22 f.).

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014).
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13

    Betrug durch Unterlassen (Garantenstellung des Anwalts für seinen Mandanten:;

    Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014, und vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, BGHZ 194, 26, 33; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., S. 620; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 13 Rn. 15, 18).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Eine solche strafrechtlich erhebliche Aufklärungspflicht setzt bestehende, etwa auf einer ständigen Geschäftsverbindung beruhenden Vertrauensverhältnisse, zumindest aber die Anbahnung besonderer, von gegenseitigem Vertrauen gekennzeichneter Verbindungen voraus, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtiger Umstände gebieten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.03.2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72 = NJW 2017, 2052 <2053 Tz. 20; Urteil vom 25.07.2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013 jew. m.w.N.).

    Insofern reichen aber allein (quasi-)vertragliche Pflichten aus gegenseitigen Rechtsgeschäften zur Begründung einer strafbewehrten Garantenpflicht nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.07.2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013 ; Perron , in: Schönke/Schröder, StGB 30 , § 266 Rn. 23 m.w.N).

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Denn für die Frage der Irrtumserregung ist der Umstand, daß der Getäuschte bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätte erkennen können, unerheblich (BGHSt 34, 199, 201; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - NJW 2000, 3013, 3014).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    In allen Fällen bedarf es dabei einer Abwägung der Interessenlage und des Verantwortungsbereichs der Beteiligten (BGH, Urteil vom 25.07.2000 - 1 StR 162/00 = NJW 2000, 1313 f. und Beschluss vom 08.11.2000 -5 StR 433/00 = BGHSt 46, 196 ff. = NJW 2001, 453 ff. = StraFo 2001, 68 ff.).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Alle Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014).
  • BGH, 14.10.2014 - VI ZR 466/13

    Deliktische Haftung durch unterlassene Aufklärung bei Aktienankauf:

    Der Täter muss rechtlich verpflichtet sein, den deliktischen Erfolg abzuwenden, also eine Garantenstellung innehaben (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, BGHZ 194, 26 Rn. 18; BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014 mwN; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 57).

    Vielmehr hängt die Entscheidung von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und der Bestimmung des konkreten Verantwortungsbereichs der Beteiligten (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, aaO; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO Rn. 58; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23 ff.; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 13 Rn. 14).

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Die Erfolgsabwendungspflicht beruht auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass sich alle übrigen Beteiligten auf das Eingreifen dieser Person verlassen und verlassen dürfen (BGH, Urt. v. 25.09.2014 - 4 StR 586/13 bei juris, BGHSt 59, 318, 323 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2000, 3013, 3014).
  • OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03

    Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf

  • BGH, 02.12.2014 - VI ZR 501/13

    Deliktischer Schadensersatzanspruch durch unterlassene Aufklärung beim Erwerb

  • OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09

    Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter

  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

  • BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00

    Steuerhinterziehung gem. § 370 AO

  • BFH, 30.07.2009 - V B 27/08

    Revisionszulassung wegen der Frage, ob das FG zu Recht die Voraussetzungen einer

  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05

    Besonderes persönliches Vertrauen - Schadensersatz nach § 280 BGB - Deliktischer

  • LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13

    Kein Schadensersatz für Wasserschaden

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02

    Betrug: Begehen durch Unterlassen der Aufklärung über für andere erbrachte

  • LG München I, 11.04.2017 - 5 KLs 403 Js 177245/14

    Strafbarkeit des Verstoßes gegen die urheberrechtliche Pflicht zur Meldung des

  • LG Aschaffenburg, 08.08.2019 - 15 O 544/18

    Freistellung von den Verbindlichkeiten des Leasingvertrages

  • LG Würzburg, 04.09.2019 - 91 O 237/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug,

  • LG Magdeburg, 10.01.2013 - 11 T 507/11

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche des Gesamtvollstreckungsverwalters auf Null

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