Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.08.1999

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   BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98   

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BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98 (https://dejure.org/1999,915)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1999 - 2 BvR 565/98 (https://dejure.org/1999,915)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 (https://dejure.org/1999,915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem Prozeßbevollmächtigten zuzurechnenden Verzögerung bei der Faxübermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Telefax-Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Fristversäumung; Verschulden bei Fristversäumung; Fristwahrung durch Übersendung eines Schriftsatzes per Telefax; Belegung eines Telefaxgerätes als gewöhnliches Ereignis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 574
  • MDR 2000, 168
  • NVwZ 2000, 313 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248]).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Denn er hat mit der Übermittlung nicht so rechtzeitig begonnen, daß unter gewöhnlichen Umständen mit ihrem Abschluß am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr hätte gerechnet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. August 1996, NJW 1996, S. 2857).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248]).
  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1366/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Ihr hätte daher - nicht anders als beispielsweise der allgemein bekannten Tatsache eines täglichen Auftretens von Verkehrsstauungen an einem bestimmten Ort bei Nutzung des PKW zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: BVerfG, Zweiter Senat, 3. Kammer, Beschluß vom 13. September 1993, Strafverteidiger 1994, S. 113) - durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" Rechnung getragen werden müssen.
  • BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
    Dies ist eine Erscheinung, die nicht nur beim Bundesverfassungsgericht, sondern bei Gerichten und Behörden allgemein zu beobachten ist und die bereits Gegenstand der Rechtsprechung war (vgl. z. B. BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 206; ferner: BGH, Beschluß vom 26. Juni 1996, NJW-RR 1996, S. 1275 f.).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Dabei müssen Rechtsschutzsuchende einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag einkalkulieren (siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 -, NJW 2000, S. 574; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 -, juris Rn. 3; BVerfGK 7, 215 ).

    Gerade in den Abend- und Nachtstunden muss damit gerechnet werden, dass wegen drohenden Fristablaufs weitere Beschwerdeführer versuchen, Schriftstücke fristwahrend per Telefax zu übermitteln (siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 -, NJW 2000, S. 574).

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Das zur Fristwahrung Gebotene hat der Anwalt bei der Übermittlung des Schriftsatzes per Fax daher nur getan, wenn er mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr hätte gerechnet werden können (BVerfG, NJW 2000, 574; NJW 2007, 2838; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 f. und vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, JurBüro 2009, 168 Rn. 4).

    Eine Partei muss vielmehr nach ständiger Rechtsprechung bei der Übermittlung ihrer Schriftsätze Verzögerungen einkalkulieren, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, wozu - insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden - die Belegung des Telefaxempfangsgeräts bei Gericht durch andere eingehende Sendungen gehört (BVerfG, NJW 2000, 574; BFH, BFH/NV 2010, 919 Rn. 5).

    Die Belegung des gerichtseigenen Telefaxanschlusses durch andere eingehende Sendungen ist eine kurz vor Fristablauf allgemein zu beobachtende Erscheinung, die verschiedentlich Gegenstand der Rechtsprechung war und der der Anwalt im Hinblick auf die ihm obliegende Sorgfaltspflicht durch einen zeitlichen Sicherheitszuschlag Rechnung tragen muss (BVerfG, NJW 2000, 574 mwN und NJW 2007, 2838).

  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Dem ist vom Rechtsuchenden gegebenenfalls durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 574).
  • BVerwG, 25.09.2023 - 1 C 10.23

    Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von

    Für die Übersendung mittels Telefax ist in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan hat, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss am Tag des Fristablaufs bis 24:00 Uhr zu rechnen gewesen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - juris Rn. 3 und Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 35; BGH, Beschlüsse vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19 - juris Rn. 9 und vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 5).

    In Bezug auf die Übermittlung per Telefax ist entschieden, dass Rechtsschutzsuchende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfüllen, wenn sie einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkulieren (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - juris Rn. 3, vom 20. Januar 2006 - 1 BvR 2683/05 - juris Rn. 6, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 38, 40, Kammerbeschlüsse vom 23. Juni 2016 - 1 BvR 1806/14 - juris Rn. 3 f. sowie vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13 - juris Rn. 3; vgl. zum Erfordernis der zeitlichen Sicherheitsreserve auch bei Störungen auf Empfängerseite zudem BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 f.) sowie innerhalb der einzukalkulierenden Zeitspanne wiederholt die Übermittlung versuchen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 3511/13 - juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 und vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19 - juris Rn. 10 ).

  • BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur -

    Wird ein fristwahrender Schriftsatz erst kurz vor Fristablauf per Telefax an das Gericht übermittelt und geht er dort verspätet ein, so ist die Fristversäumung nur dann unverschuldet, wenn der Absender mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1999  2 BvR 565/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 574; Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 519).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZB 43/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    Gerade in den Abend- und Nachtstunden muss damit gerechnet werden, dass wegen drohenden Fristablaufs weitere Schriftstücke fristwahrend per Telefax übermittelt werden sollen (BVerfG, NJW 2000, 574).
  • BGH, 23.10.2018 - III ZB 54/18

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Dabei hat der Absender die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts durch andere eingehende Sendungen - insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden - in Rechnung zu stellen und zusätzlich zur eigentlichen Sendedauer eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um gegebenenfalls durch Wiederholung der Übermittlungsvorgänge einen Zugang des zu übersendenden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten (Senatsbeschluss vom 27. November 2014 aaO S. 324 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 aaO Rn. 10; vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027, 1029 Rn. 20; vom 16. Dezember 2015 aaO Rn. 14; vom 26. Januar 2017 aaO S. 629 f Rn. 10; vom 6. Dezember 2017 aaO und vom 19. Dezember 2017 aaO Rn. 10; BVerfG, NJW 2000, 574 und NVwZ 2014, 1084 Rn. 36 mwN).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder

    Andererseits schließt das nicht aus, daß bei der Faxübermittlung eine gewisse Zeitreserve einzukalkulieren ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 1999 - 2 BvR 565/98, NJW 2000, 574).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZB 24/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Das zur Fristwahrung Gebotene hat der Anwalt bei der Übermittlung des Schriftsatzes per Fax daher nur getan, wenn er mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr hätte gerechnet werden können (BGH aaO; BVerfG, NJW 2000, 574).

    Die Belegung des gerichtseigenen Telefaxanschlusses durch andere in Übermittlung befindliche Fernkopien ist eine kurz vor Fristablauf allgemein zu beobachtende Erscheinung, die verschiedentlich Gegenstand der Rechtsprechung war und der der Anwalt im Hinblick auf die ihm obliegende Sorgfaltspflicht durch einen zeitlichen Sicherheitszuschlag Rechnung tragen muss (BGH aaO; BVerfG NJW 2000, 574).

  • BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13

    Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche

    Scheitert etwa die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes wenige Minuten vor Ablauf der Frist daran, dass das Empfangsgerät des Gerichts zu dieser Zeit durch eine andere Sendung belegt war, stellt dies ein gewöhnliches und wegen des drohenden Fristablaufs vorhersehbares Ereignis dar, auf das sich der Nutzer einstellen muss und das keine Wiedereinsetzung rechtfertigt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - NJW 2000, 574; BVerwG, Beschluss vom 14. August 2013 - BVerwG 8 B 14.13 - LKV 2013, 468 Rn. 3).

    Anders wurde dies gesehen beim Absenden eines 11-seitigen Schriftsatzes allenfalls zwei Minuten vor Mitternacht, dessen Übertragung vier Minuten gedauert hat, sodass eine schuldhafte Verspätung angenommen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 1. August 2013 - 5 U 368/12 - NJW 2013, 3797 ).

  • BVerfG, 20.01.2006 - 1 BvR 2683/05

    Nichtannahmebeschluss und Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den

  • BFH, 25.11.2003 - VII R 9/03

    Revisionsbegründung; Übermittelung per Telefax

  • BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

  • OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12

    Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein -

  • BFH, 28.09.2000 - VI B 5/00

    Schriftsatzübermittlung per Telefax

  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

  • OLG München, 17.03.2015 - 19 U 4563/14

    Erfolgloser Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der

  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1470

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Celle, 30.01.2008 - 3 U 264/07

    Wahrung der Schriftform für die Berufungsbegründung durch Übermittlung per E-Mail

  • BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 14.13

    Wiedereinsetzung bei Störung des Telefaxanschlusses des Senders; Gleichbehandlung

  • BVerfG, 14.08.2007 - 1 BvR 1820/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • BGH, 09.11.2004 - X ZA 5/04

    Verspätete Übermittlung eines Telefaxes wegen nicht hinreichend rechtzeitiger

  • BFH, 02.03.2000 - VII B 137/99

    Aufgabe beim Prozessbevollmächtigten

  • BGH, 16.12.2015 - IV ZB 23/15

    Ausschluss von Fehlerquellen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen bei

  • OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Beginn der

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 12 LA 265/05

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlgeschlagener

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 69/03

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung

  • OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Erwachsenenbildung

  • FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17

    Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - 3 U 8/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 22 U 34/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13

    Fristwahrung bei Faxübermittlung; Rohrdämmung als Maßnahme der Energieeinsparung

  • OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 9 UF 68/09

    Berufung: (Un-)Zulässigkeit bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • LG Köln, 22.04.2009 - 91 O 59/07

    Heilung eines wegen Stimmrechtsverlusts aufgrund Verstoßes gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - 1 A 2569/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Scheitern der fristwahrenden

  • LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13

    Begründungeines Wiedereinsetzungsantrags bei Fristversäumnis wegen einer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2005 - 1 K 135/02

    Unterhaltszahlungen für zurückliegende Jahre als außergewöhnliche Belastung;

  • FG München, 14.11.2007 - 1 K 1604/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Einspruchsfrist bei

  • VGH Bayern, 21.02.2008 - 19 CS 08.42

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • BPatG, 27.11.2001 - 17 W (pat) 43/00
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98   

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BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98 (https://dejure.org/1999,11963)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98 (https://dejure.org/1999,11963)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 1999 - 1 BvR 2102/98 (https://dejure.org/1999,11963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 574 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG zu, da die verfassungsrechtlichen Fragen der Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Auslegung von Normen hinreichend geklärt ist (BVerfGE 87, 273 [279 f.]; 96, 375 [394 f.]).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG zu, da die verfassungsrechtlichen Fragen der Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Auslegung von Normen hinreichend geklärt ist (BVerfGE 87, 273 [279 f.]; 96, 375 [394 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61

    Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98
    Auch § 79 Abs. 1 BVerfGG ist Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen (BVerfGE 11, 263 [265]; 12, 338 [340]).
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98
    Auch § 79 Abs. 1 BVerfGG ist Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen (BVerfGE 11, 263 [265]; 12, 338 [340]).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98
    Gegen diese Entscheidung legte die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde ein, die nicht zur Entscheidung angenommen wurde, da insbesondere die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 94, 372 ff.) zwischenzeitlich geklärt waren.
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