Weitere Entscheidung unten: VerfGH Berlin, 24.06.1999

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,528
BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98 (https://dejure.org/1999,528)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1999 - IX ZR 139/98 (https://dejure.org/1999,528)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1999 - IX ZR 139/98 (https://dejure.org/1999,528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 276; ; BGB § 249 Hd; ; RBerG § 1; ; KStG § 14; ; KStG § 17; ; AktG § 302

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; BGB § 276; BGB § 249; RBerG § 1; KStG § 14; KStG § 17; AktG § 302
    Haftung für Beratungsfehler auch bei Verstoß gegen das RBerG

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte Steuerberatung im Rahmen unerlaubter Rechtsberatung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung bei fehlerhafter Rechtsberatung durch den Steuerberater

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 675, 276; RBerG § 1 ; BGB § 249; KStG §§ 14, 17; AktG § 302
    Haftung eines Steuerberaters wegen Ausarbeitung eines steuerlich nicht wirksamen Gewinnabführungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 69
  • MDR 1999, 1470
  • VersR 2000, 782
  • WM 1999, 2360
  • BB 1999, 2263
  • DB 1999, 2302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    Die mit Bekanntgabe des Steuerbescheides vom 26. März 1990 in Lauf gesetzte Verjährungsfrist (vgl. BGHZ 129, 386) war zwar abgelaufen, als die Klage am 1. September 1994 eingereicht wurde.

    Der erste Steuerberater ist nur dann von einer entsprechenden Hinweispflicht befreit, wenn der Mandant entweder tatsächlich durch einen Dritten oder auf anderem Wege die erforderliche Kenntnis erhalten hat (BGHZ 129, 386, 392) oder jedenfalls einen Rechtsanwalt mit der Prüfung von Regreßansprüchen beauftragt hat, was bewirkt, daß dessen Haftung an die Stelle derjenigen des Steuerberaters tritt (BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 227/94, WM 1996, 33, 34).

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 227/94

    Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    Der erste Steuerberater ist nur dann von einer entsprechenden Hinweispflicht befreit, wenn der Mandant entweder tatsächlich durch einen Dritten oder auf anderem Wege die erforderliche Kenntnis erhalten hat (BGHZ 129, 386, 392) oder jedenfalls einen Rechtsanwalt mit der Prüfung von Regreßansprüchen beauftragt hat, was bewirkt, daß dessen Haftung an die Stelle derjenigen des Steuerberaters tritt (BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 227/94, WM 1996, 33, 34).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    Der ihnen erteilte Auftrag ist daher, obwohl er, was die steuerliche Prüfung betraf, auch erlaubte Tätigkeit umfaßte, insgesamt gemäß § 134 BGB ohne rechtliche Wirkung (vgl. BGHZ 37, 258; 50, 90, 92; 70, 12, 17).
  • BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 165/65

    Scheckbestätigung unter Kreditinstituten

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    Infolgedessen rechtfertigt die aus dem Dauermandat begründete Rechtsbeziehung hier eine Haftung der Beklagten nach Vertragsgrundsätzen, obwohl der ihnen erteilte Einzelauftrag unwirksam war (vgl. BGHZ 49, 167, 168; Palandt/Heinrichs, BGB 58. Aufl. § 276 Rdnr. 103).
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    Der ihnen erteilte Auftrag ist daher, obwohl er, was die steuerliche Prüfung betraf, auch erlaubte Tätigkeit umfaßte, insgesamt gemäß § 134 BGB ohne rechtliche Wirkung (vgl. BGHZ 37, 258; 50, 90, 92; 70, 12, 17).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 205/85

    Feststellungsklage - Öffentliche Körperschaft - Öffentliche Anstalt -

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    In einem solchen Fall kann die Partei nach feststehender Rechtsprechung uneingeschränkt Feststellung der Ersatzpflicht begehren; sie braucht nicht hinsichtlich des bereits entstandenen Schadens Leistungsklage zu erheben (BGH, Urt. v. 30. März 1983 - VIII ZR 3/82, NJW 1984, 1552, 1554; v. 4. Dezember 1986 - III ZR 205/85, BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 2).
  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 151/91

    Haftung des Steuerberaters bei Abweichung von einer dem Mandanten günstigen

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    Daher waren sie nicht befugt, gesellschaftsrechtliche Verträge auszuarbeiten (vgl. Senatsurt. v. 7. Mai 1992 - IX ZR 151/91, NJW-RR 1992, 1110, 1115).
  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    Der ihnen erteilte Auftrag ist daher, obwohl er, was die steuerliche Prüfung betraf, auch erlaubte Tätigkeit umfaßte, insgesamt gemäß § 134 BGB ohne rechtliche Wirkung (vgl. BGHZ 37, 258; 50, 90, 92; 70, 12, 17).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    In einem solchen Fall kann die Partei nach feststehender Rechtsprechung uneingeschränkt Feststellung der Ersatzpflicht begehren; sie braucht nicht hinsichtlich des bereits entstandenen Schadens Leistungsklage zu erheben (BGH, Urt. v. 30. März 1983 - VIII ZR 3/82, NJW 1984, 1552, 1554; v. 4. Dezember 1986 - III ZR 205/85, BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 2).
  • BFH, 17.12.1980 - I R 220/78

    Bei Organschaft im Sinne des § 7a Abs. 5 KStG 1968 (jetzt § 17 KStG 1977) muß der

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98
    Dazu muß der Vertrag entweder auf diese Vorschrift Bezug nehmen oder zumindest eine den Absätzen 1 und 3 dieser Norm inhaltlich genau entsprechende Regelung enthalten (BFH BStBl. II 1981, 383; Streck, KStG 4. Aufl. § 17 Anm. 11).
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

    c) Eine sekundäre Hinweispflicht des steuerlichen Beraters entfällt, wenn dieser davon ausgehen darf, daß der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Primärverjährungsfrist (hier im Juni 1998) gerade wegen der Regreßfrage anwaltlich beraten wird (vgl. BGH, Urt. v. 30. September 1999 - IX ZR 139/98, NJW 2000, 69, 70; v. 12. Dezember 2002 - IX ZR 99/02, WM 2003, 928, 929).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, mit dem ein Vertragspartner eine unzulässige Rechtsberatung verspricht, wäre nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig (BGHZ 37, 258, 261; BGH, Urt. v. 7.5.1992 - IX ZR 151/91, NJW-RR 1992, 1110, 1115; Urt. v. 30.9.1999 - IX ZR 139/98, NJW 2000, 69, 70).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Der Zweck dieser Vorschrift, die Rechtsuchenden vor den Gefahren einer ungenügenden und nicht sachgerechten Beratung und Vertretung zu schützen, kann nur durch die Nichtigkeit des verbotswidrigen Geschäftsbesorgungsvertrages erreicht werden (§ 134 BGB; vgl. BGHZ 37, 258, 261 f; BGH, Urt. v. 21. März 1996 - IX ZR 240/95, NJW 1996, 1954, 1955; Urt. v. 25. Februar 1999, aaO 1717; v. 30. September 1999 - IX ZR 139/98, WM 1999, 2360, 2361).
  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 145/05

    Rückwirkende Haftung von berufsfremden Mitgliedern einer gemischten Sozietät von

    Denn Art. 1 § 1 RBerG ist ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB (BGHZ 37, 258, 261 f; BGH, Urt. v. 7. Mai 1992 - IX ZR 151/91, NJW-RR 1992, 1110, 1115; v. 30. September 1999 - IX ZR 139/98, WM 1999, 2360, 2361; v. 16. Dezember 1999 - IX ZR 117/99, aaO S. 1335).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 238/06

    Rechtsfolgen unbefugter steuerlicher Beratung durch einen Unternehmensberater

    Das von der Revision herangezogene Senatsurteil vom 30. September 1999 (IX ZR 139/98, WM 1999, 2360, 2362) betrifft eine andere Fallgestaltung.
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 23 U 173/02

    Haftung des Steuerberaters für Beratungsfehler bei unerlaubter Rechtsberatung

    Die Beklagte als eine Sozietät von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern war nicht befugt, gesellschaftsrechtliche Verträge auszuarbeiten bzw. in diesem Rahmen ein Konzept zu erstellen, wie die Einlagen der Gesellschafter zu erbringen sind (vgl. BGH NJW 2000, 69; BGH NJW-RR 1992, 1110, 1115).

    Der der Beklagten erteilte Auftrag ist daher insgesamt gemäß § 134 BGB ohne rechtliche Wirkung (vgl. BGH NJW 2000, 69 m. w. Nachw.).

    Ob der Steuerberater infolgedessen nunmehr einen gesellschaftsrechtlichen Vertrag entwerfen darf, wenn ihm die Beratung in den damit zusammenhängenden steuerlichen Fragen übertragen worden ist, kann dahingestellt bleiben; denn die genannte Vorschrift findet auf den schon im Jahre 1994 erteilten Auftrag keine Anwendung (vgl. auch BGH NJW 2000, 69).

    Die Beklagte haftet auch nicht trotz der Unwirksamkeit des Vertrages deshalb nach vertragsrechtlichen Grundsätzen, weil ihrer Tätigkeit - ähnlich wie in dem Fall der Entscheidung BGH NJW 2000, 69 - eine ständige Geschäftsverbindung zwischen den Parteien im Rahmen eines auf die umfassende Betreuung in Steuersachen gerichteten Dauermandats zugrundegelegen hätte.

    Auch wenn man dies anders beurteilen wollte und mit Blick auf die Verbuchung der Einlagen, also einer Buchführungstätigkeit eines Steuerberaters einen erlaubten "Rahmen" für die Tätigkeit der Beklagten annehmen wollte, der ähnlich dem Fall BGH NJW 2000, 69 eine Haftung nach Vertragsgrundsätzen rechtfertigte, so ergäbe sich kein anderes Ergebnis.

  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99

    Treuhänderische Mitverpflichtung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer

    Denn Art. 1 § 1 RBerG ist ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB (BGHZ 37, 258, 261 f; Senatsurt. v. 7. Mai 1992 - IX ZR 151/91, NJW-RR 1992, 1110, 1115; v. 30. September 1999 - IX ZR 139/98, WM 1999, 2360, 2361; BAG ZIP 1993, 1103, 1106).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 222/01

    Pflicht des Steuerberaters zur Beratung des Mandanten in

    Ein Steuerberater hat seine Tätigkeit auf die in § 1 StBerG genannten Gebiete zu beschränken (BGH NJW 2000, 69).

    Allerdings ist der Steuerberater zu letzterem verpflichtet, wenn an ihn eine Bitte um Beratung herangetragen wird, deren Erfüllung eine unerlaubte Rechtsberatung darstellen würde (BGH NJW 2000, 69 hinsichtlich des Entwurfs gesellschaftsrechtlicher Verträge).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Und die Entscheidung in NJW 2000, 69 sagt zum hier erörterten Problem nichts aus, da der dort tätige Steuerberater damals noch nicht zu den in § 5 Nr. 2 RBerG genannten Berufsgruppen gehörte.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 23 U 178/04

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehlern bei der Gestaltung eines

    Der Beklagte als Steuerberater war nicht befugt, zivilrechtliche Pachtverträge auszuarbeiten (vgl. zu Gesellschaftsverträgen BGH NJW 2000, 69; BGH NJW-RR 1992, 1110, 1115; Beschluss des Senats vom 13.5.2003 - 23 U 173/02, OLGR Düsseldorf 2003, 399).

    Der dem Beklagten erteilte Auftrag, einen Pachtvertrag auszuarbeiten, ist daher insgesamt gemäß § 134 BGB ohne rechtliche Wirkung (vgl. BGH NJW 2000, 69 m. w. Nachw.; Senat a.a.O.).

    Ob der Steuerberater infolgedessen nunmehr einen Pachtvertrag der hier zu beurteilenden Art entwerfen darf, wenn ihm die Beratung in den damit zusammenhängenden steuerlichen Fragen übertragen worden ist, kann dahingestellt bleiben; denn die genannte Vorschrift findet auf den vor 1998 erteilten Auftrag keine Anwendung (vgl. auch BGH NJW 2000, 69; Senat a.a.O.).Der Beklagte haftet aber, wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, trotz der Unwirksamkeit des Vertrages deshalb nach vertragsrechtlichen Grundsätzen, weil seiner Tätigkeit - ähnlich wie in dem Fall der Entscheidung BGH NJW 2000, 69 - eine ständige Geschäftsverbindung zwischen den Parteien im Rahmen eines auf die umfassende Betreuung in Steuersachen gerichteten Dauermandats zugrunde lag.

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 222/01

    Haftung des Steuerberaters für unterbliebene Aufklärung über die

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 135/02

    Wettbewerbswidrigkeit telefonischer Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04

    Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 23 U 124/03

    Möglicher Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Steuerberatung und

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 102/00

    Red. "Info-Genie"

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2010 - 16 U 31/09

    Anwaltlicher Rat zu einer praktisch aussichtlosen Klageerhebung als anwaltliche

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2007 - 4 U 149/07

    Schadenersatzanspruch gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratungsleistung

  • LG Hamburg, 16.12.2020 - 314 O 131/20

    Umfang der Beratungs- und Prüfungspflichten eines Steuerberaters im Hinblick auf

  • LG Münster, 25.07.2018 - 110 O 68/17

    Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzungen aus einem Steuerberatungsvertrag

  • LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04

    Wirtschaftsrecht

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 30/01

    Fehlerhafte Gestaltungsberatung ; Betriebsaufspaltung ; Industriemaschinen ;

  • LG Hamburg, 28.04.2016 - 413 HKO 44/15

    Dienstleistungsvertragsverhältnis: Nichtigkeit des Vertrages wegen unbefugter

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2005 - 23 U 164/04

    Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen § 5 StBerG nichtigen Dienstvertrages

  • BGH, 27.03.2003 - III ZR 83/02

    Nichtannahme der Revision betreffend die Verletzung von Sorgfaltspflichten im

  • BGH, 05.12.2002 - IX ZR 70/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Naumburg, 12.07.2001 - 2 U 198/00

    Inanspruchnahme von Eheleuten aus einem gemeinsam abzuschließenden

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 317/00

    Beratung - Rechtsanwalt - Anwaltshaftung - Handlungsalternativen -

  • LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 O 3981/04
  • LG Essen, 10.03.2005 - 18 O 475/04

    Gewährleistungsansprüche aus einem Steuerberatungsverhältnis

  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 21 U 56/08
  • LG Münster, 15.05.2019 - 110 O 25/18
  • KG, 09.11.2005 - 26 U 49/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3334
VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98 (https://dejure.org/1999,3334)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.06.1999 - VerfGH 48/98 (https://dejure.org/1999,3334)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 (https://dejure.org/1999,3334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen eines gerichtlichen Hinweises auf das Erfordernis eines besonderen Sachvortrages; Gerichtliche Nachweispflicht bezüglich der Vornahme eines gerichtlichen Hinweises

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis der Gewährung des rechtlichen Gehörs bei Überraschungsentscheidung; Wirtschaftsstrafgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 69 (Ls.)
  • NZM 1999, 897
  • JR 2001, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Außerdem brauchte ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter in der Situation der Beschwerdeführer ohne entsprechenden Hinweis nicht damit zu rechnen, daß das im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegte und im Berufungsverfahren in Bezug genommene Schreiben vom 23. September 1994, mit dem die Beschwerdeführer die Berechtigung des Mietzinsanspruchs der Beklagten bestritten, um Rückzahlung der überzahlten Miete und um Bestätigung der von ihnen errechneten ortsüblichen Miete gebeten hatten, nicht einmal ansatzweise daraufhin geprüft würde, ob damit nicht ein - die Anwendung des § 814 BGB hindernder (vgl. BGHZ 83, 278 )- Vorbehalt für die künftigen Mietzahlungen erklärt war.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
  • BGH, 09.02.1961 - VII ZR 183/59

    Sittenwidrigkeit eines zu Spielzwecken gegebenen Darlehens bei vorliegendem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Die Beschwerde weist nämlich zutreffend darauf hin, daß § 5 WiStG, dessen Tatbestandsvoraussetzungen bis dahin alleiniger Gegenstand der Verhandlung der Parteien und der im Vorprozeß sowie im vorliegenden Verfahren ergangenen gerichtlichen Entscheidungen gewesen waren, nach gefestigter Rechtsprechung ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB und damit auch des § 817 Satz 1 BGB darstellt und daß auf Ansprüche aus § 817 Satz 1 BGB, die die Beschwerdeführer hier ausdrücklich geltend machten, § 814 BGB nicht anzuwenden ist (vgl. BGH, WM 1961, S. 530 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Im Hinblick darauf umfaßt die erhöhte Pflichtenstellung eines Gerichts, da abweichend vom Normalfall Anforderungen an den Sachvortrag stellen oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte, neben der Hinweispflicht auch eine Nachweispflicht, bei deren Verletzung verbleibende Zweifel daran, daß die durch das Grundrecht auf rechtliches Gehör gebotenen Hinweise tatsächlich gegeben wurden und entsprechende Gelegenheit zur Äußerung bestand, zugunsten des betroffenen Grundrechtsträgers ausschlagen (vgl. BVerfGE 36, 85 ; BSG, NJW 1991, S. 1909; Weber-Grellet, Beweis- und Argumentationslast im Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 1979, S. 101 f.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB) gewährleistet jedem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten grundsätzlich das Recht, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung nicht nur zur zu dem ihr zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 zum inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Mußte ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter in der Situation der Beschwerdeführer schon hiernach ohne entsprechenden Hinweis nicht damit rechnen, daß dieselbe Kammer des Landgerichts unter demselben Vorsitzenden seine Entscheidung im Folgeprozeß ebenfalls für den Zeitraum bis September 1994 auf den im gesamten Verfahren bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt des § 814 BGB stützen würde, so gilt dies erst recht, wenn man berücksichtigt, daß § 814 BGB nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur zur Anwendung kommt, wenn der Leistende im Zeitpunkt der Leistung nicht nur die Tatumstände kannte, aus denen sich ergibt, daß er nicht verpflichtet ist, sondern auch wußte, daß er nach der Rechtslage nichts schuldete, wenn er sich also nicht in einem Rechtsirrtum befand (vgl. BGHZ 113, 62 .
  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 68/89

    Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs bei Sitzungsniederschriften und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Im Hinblick darauf umfaßt die erhöhte Pflichtenstellung eines Gerichts, da abweichend vom Normalfall Anforderungen an den Sachvortrag stellen oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte, neben der Hinweispflicht auch eine Nachweispflicht, bei deren Verletzung verbleibende Zweifel daran, daß die durch das Grundrecht auf rechtliches Gehör gebotenen Hinweise tatsächlich gegeben wurden und entsprechende Gelegenheit zur Äußerung bestand, zugunsten des betroffenen Grundrechtsträgers ausschlagen (vgl. BVerfGE 36, 85 ; BSG, NJW 1991, S. 1909; Weber-Grellet, Beweis- und Argumentationslast im Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 1979, S. 101 f.).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf

    Es kann daher der Verhinderung von Vortrag gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/99 - LVerfGE 10, 72 ).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    Deshalb kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).

    Die Verletzung von Hinweispflichten nach § 139 ZPO geht nicht stets mit einer Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einher (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999, a. a. O. sowie BVerfGE 66, 116 zu Art. 103 Abs. 1 GG).

    Art. 15 Abs. 1 VvB begründet Hinweispflichten des Gerichts insoweit nur, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nicht damit rechnen mußte, daß sein Vortrag mißverstanden werden konnte (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Insoweit ist nicht ersichtlich und von den Beschwerdeführern auch nicht dargelegt, dass das Landgericht in seinem Kostenbeschluss bis dahin nicht erörterte tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 , st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 206/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Art. 15 Abs. 1 VvB begründet grundsätzlich keine Verpflichtung des Gerichts zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (vgl. Beschl. v. 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 sowie BVerfGE 86, 133, 145 zum inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 GG).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist erst verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtpunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (Beschl. v. 24. Juni 1999, a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    Im Übrigen wäre die Verfassungsbeschwerde insoweit jedoch auch unbegründet, denn zum einen geht die Verletzung von Hinweispflichten nach § 139 ZPO nicht stets mit einer Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einher (vgl. Beschluss vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 66, 116 ).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 (58), 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.); BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Eine solche ist anzunehmen, wenn das Gericht bis dahin nicht erörterte tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte zur Grundlage seiner Entscheidung macht, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 , st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Es kommt nämlich im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der

    Wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste, ist darin im Ergebnis eine Verhinderung von Sachvortrag und damit ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB zu sehen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2007, a. a. O., und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 130/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Wiedereinsetzung in den

  • VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 9/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 67/09

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv

  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ablehnende zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01

    Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 31/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 4/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht