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   BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97   

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BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97 (https://dejure.org/2000,744)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97 (https://dejure.org/2000,744)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 (https://dejure.org/2000,744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zahnarzt - Honorar - Punktwertdegression - Punktwertkürzung - Kassenärztliche Vereinigung - Berufsfreiheit - Substantiierung - Begründung

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs. 4 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3413
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 -,.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97
    Vorliegend kann offen bleiben, ob die mittelbar angegriffene Degressionsregelung zur Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung als Gemeinwohlaufgabe, der sich der Gesetzgeber nicht entziehen darf (vgl. BVerfGE 68, 193 ), erforderlich und für die in das öffentlich-rechtliche Vergütungssystem des Vertragsarztrechts einbezogenen Zahnärzte auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist, wenn der Gesetzgeber der Mengenausweitung einzelner Zahnärzte begegnen wollte.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97
    Es genügt, dass der wesentliche Inhalt der angegriffenen Entscheidung in einer Weise wiedergegeben wird, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - L 5 Ka 2099/94

    Punktwert-Abstaffelung bei vielverdienenden Zahnärzten, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97
    b) das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Dezember 1995 - L 5 Ka 2099/94 -,.
  • SG Reutlingen, 27.07.1994 - S 1 Ka 767/94
    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97
    c) das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 27. Juli 1994 - S 1 Ka 767/94 -,.
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

    Die Degressionsregelungen des § 85 Abs. 4b bis 4f SGB V sind, wie das BSG und das BVerfG bereits wiederholt entschieden haben, mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (grundlegend BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 sowie dazu BVerfG NJW 2000, 3413 und NVwZ-RR 2002, 802; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 RdNr 11; zuletzt BSG, Urteile vom 16.12.2009, - B 6 KA 10/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12 f sowie - B 6 KA 39/08 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 49, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen).

    Der Senat hat im Rahmen der Gesamtabwägung dargelegt, dass bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit solcher Regelungen eine generalisierende Betrachtung von deren Auswirkungen auf den betroffenen Berufszweig insgesamt zugrunde zu legen ist (BSGE 80, 223, 226-229 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136-140 und BSG MedR 2000, 49, 50; vgl auch BVerfG NJW 2000, 3413) .

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    An seiner vom Bundesverfassungsgericht bestätigten (Kammer-Beschluss vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 = NJW 2000, 3413) Rechtsprechung, gegen die im hiesigen Rechtsstreit neue Gesichtspunkte nicht vorgebracht worden sind, hält der Senat fest.
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Anwendbarkeit der Degressionsregelung - keine

    Das BSG und das BVerfG haben bereits wiederholt entschieden, dass die Degressionsregelungen des § 85 Abs. 4b ff SGB V mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind (grundlegend BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 sowie dazu BVerfG NJW 2000, 3413 und NVwZ-RR 2002, 802; siehe weiterhin zB BSG MedR 2000, 49, 50 mit Angabe zahlreicher weiterer BSG-Urteile; ferner BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; zuletzt BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 RdNr 11).

    Er hat im Rahmen der Gesamtabwägung dargelegt, dass bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit solcher Regelungen eine generalisierende Betrachtung von deren Auswirkungen auf den betroffenen Berufszweig insgesamt zugrunde zu legen ist (BSGE aaO S 226-229 bzw SozR aaO S 136-140 und BSG MedR aaO S 50; vgl auch BVerfG NJW 2000, 3413).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95   

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https://dejure.org/2000,2800
BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95 (https://dejure.org/2000,2800)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2000 - 1 BvR 390/95 (https://dejure.org/2000,2800)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 (https://dejure.org/2000,2800)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3413
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
    Denn Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Bei Äußerungen, die im Zuge einer ausschließlich privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt hingegen keine derartige Vermutungsregel (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Der Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 93, 266 ).

    Die isolierte Betrachtung eines bestimmten Äußerungsteils oder Satzes wird den Anforderungen einer zuverlässigen Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
    Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften im einzelnen Fall ist Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. September 1993, MedR 1994, S. 151).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
    Auch die polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts, da der Schutz sich auch auf die Form der Äußerung erstreckt (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
    Der Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
    Auch die polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts, da der Schutz sich auch auf die Form der Äußerung erstreckt (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
    Eine Gesetzesauslegung, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 42, 163 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
    Dabei haben diese jedoch das eingeschränkte Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
  • BVerfG, 24.09.1993 - 1 BvR 1491/89

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
    Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften im einzelnen Fall ist Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. September 1993, MedR 1994, S. 151).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Dabei darf eine Äußerung nicht aus ihrem auch für die Rezipienten wahrnehmbaren Zusammenhang gerissen werden, sofern dieser ihren Sinn mitbestimmt (vgl. BVerfGE 94, 1, 9 = NJW 1996, 1529, 1530; BVerfGE 102, 347, 367 - Benetton-Werbung; BVerfG NJW 2000, 3413, 3414; BVerfG NJW 2001, 594, 595).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Ob nicht überhaupt auch der privatärztliche Einnahmebereich in die Betrachtung einbezogen werden müsste (vgl hierzu BVerfG , NJW 2000, 3413 unter b), sei dahingestellt.
  • BayObLG, 14.02.2024 - 301 LBG-Z 1/23

    Krankenversicherung, Behandlungsfehler, Zahnarzt, Krankheit, Meinungsfreiheit,

    Der Grundrechtsschutz für Meinungsäußerungen entfällt entgegen der Annahme des Antragstellers auch dann nicht, wenn die Kritik inhaltlich verfehlt und in ironischabschätziger Form verfasst gewesen sein sollte (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, juris Rn. 28).

    Die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen liegt - entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers - nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2020 - 1 BvR 2249/19-, juris Rn. 15; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, juris Rn. 28).

    Dazu gehören auch die von dem Antragsteller als verletzt erachteten Vorschriften der Berufsordnung der Zahnärzte (§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 BOZ; zur Beschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit durch berufsregelnde Vorschriften vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 24. August 1979 - Vf. 12-VII-78 BeckRS 2014, 54085; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 1 BvR 2520/05 -, juris Rn. 18 zu § 29 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, juris Rn. 30 zu § 19 Abs. 1 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg).

    Das erfordert eine Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit einerseits und des Rechtsguts, in dessen Interesse sie eingeschränkt werden soll, andererseits (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 1 BvR 2520/05 -, juris Rn. 26 und BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, juris Rn. 32 jeweils zu Äußerungen eines Arztes; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, juris Rn. 32; Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 17. Juli 2023 - 36 E 986/21.T -, juris).

    Die oben dargestellten Vorschriften der Berufsordnung dienen, wie das Berufsgericht im Ergebnis zutreffend ausgeführt hat, der Wahrung des Ansehens der Angehörigen der Heilberufe, dem Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und die Zuverlässigkeit des zahnärztlichen Berufsstandes und damit dem Schutz der Gesundheit des Patienten und einer funktionierenden Gesundheitsfürsorge (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 1 BvR 2520/05 -, juris Rn. 27 zu Äußerungen eines Arztes; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, juris Rn. 47 "Volksgesundheit").

    Wie das Berufsgericht bereits rechtsfehlerfrei dargelegt hat, ist bei der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter ferner von Belang, dass die Beurteilungen des Antragsgegners nur eine äußerst beschränkte Außenwirkung entfalteten (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 1 BvR 2520/05 -, juris Rn. 28; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 1 BvR 244/98 -, juris Rn. 19; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, juris Rn. 48).

  • BVerfG, 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07

    Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung einer berufsständischen Rüge wegen

    Im Rahmen der Prüfung der Wahrnehmung berechtigter Interessen ist eine fallbezogene Abwägung zwischen den Grundrechten der Berufsfreiheit - gegebenenfalls unter Einbeziehung auch der Meinungsfreiheit - und den Rechtsgütern, deren Schutz die einschränkende Norm bezweckt, verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95 -, NJW 2000, S. 3413 ).
  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

    Vergeblich macht der Antragsteller insoweit ein richterliches Recht auf Meinungsfreiheit in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98, NJW 2000, 199 f.; Beschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95, NJW 2000, 3413 ff.; Beschluss vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04, NJW 2005, 3274 f.) geltend.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Ob nicht überhaupt auch der privatärztliche Einnahmebereich in die Betrachtung einbezogen werden müsste (vgl hierzu BVerfG , NJW 2000, 3413 unter b), sei dahingestellt.
  • VG Minden, 30.06.2005 - 7 K 818/04

    Zahnarzt darf Meinung frei äußern

    Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 18.12.2002 - 1 BvR 244/98 -, NJW 2003, 961 f., (ähnlich Beschluss vom 14.02.2000 - 1 BvR 390/05 -, NJW 2000, 3413) Folgendes ausgeführt:.

    In die Abwägung mit der Meinungsfreiheit ist daher das Schutzgut des Vertrauenserhalts einzubeziehen (vgl. dazu auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3413 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1864 ).

    Zu der Frage, in welchem Maße durch die Äußerungen das notwendige Vertrauen der Patienten zu ärztlichem Tun konkret beeinträchtigt werden könnte, enthält das angegriffene Urteil keine Ausführungen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3413 ).

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14.02.2000 - 1 BvR 390/95 -, a.a.O. zum inhaltlich ähnlichen § 19 Abs. 1 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

    In die Abwägung mit der Meinungsfreiheit ist daher das Schutzgut des Vertrauenserhalts einzubeziehen (vgl. dazu auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3413 [3415]; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1864 [1866]).

    Zu der Frage, in welchem Maße durch die Äußerungen das notwendige Vertrauen der Patienten zu ärztlichem Tun konkret beeinträchtigt werden könnte, enthält das angegriffene Urteil keine Ausführungen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3413 [3415]).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2016 - 2 AGH 18/15

    Anwaltsgerichtliches Verfahren, Anschuldigungsschrift, Zulassung,

    Im Rahmen der Prüfung der Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. § 193 StGB) ist eine fallbezogene Abwägung zwischen den Grundrechten der Berufsfreiheit - gegebenenfalls unter Einbeziehung der Meinungsfreiheit - und den Rechtsgütern, deren Schutz die einschränkende Norm bezweckt, verfassungsrechtlich geboten (BVerfG, Beschluss v. 14.02.2000 - 1 BvR 390/95).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Ob nicht überhaupt auch der privatärztliche Einnahmebereich in die Betrachtung einbezogen werden müsste (vgl hierzu BVerfG , NJW 2000, 3413 unter b), sei dahingestellt.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 36/01 R

    Berufungsausschluss erfasst nicht Disziplinarbescheide gegenüber Vertragsärzten -

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 83/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2009 - 6s E 861/07

    Unkollegialität i.S.d. § 22 Abs. 2 Nr. 11 Baukammerngesetz (BauKaG NRW) der einem

  • LBerG Architekten Nordrhein-Westfalen, 04.11.2009 - 6s E 861/07

    Meinungsfreiheit Schmähkritik Kollegialität Berufsstand Architekten

  • OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02

    Wettbewerbsverstoß: Werbung eines "Laserzentrums" für kosmetische und

  • LSG Bayern, 19.03.2003 - L 12 KA 84/02
  • AnwG Hamburg, 17.07.2008 - I AnwG 8/08

    Sachlichkeitsgebot

  • VG Berlin, 14.04.2023 - 80 K 26.22

    Geldbuße im Disziplinarverfahren

  • LBerG Heilberufe Bayern, 20.11.2000 - LBG-Ä 10/00
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