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   LG Bochum, 15.03.1999 - 12 KLs 35 Js 409/98   

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https://dejure.org/1999,11707
LG Bochum, 15.03.1999 - 12 KLs 35 Js 409/98 (https://dejure.org/1999,11707)
LG Bochum, Entscheidung vom 15.03.1999 - 12 KLs 35 Js 409/98 (https://dejure.org/1999,11707)
LG Bochum, Entscheidung vom 15. März 1999 - 12 KLs 35 Js 409/98 (https://dejure.org/1999,11707)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Transfer von Wertpapieren ins Ausland zur Vermeidung der inländischen Zinsabschlagsteuer; Beihilfe eines Bankangestellten zur Steuerhinterziehung ; Fehlen der Angabe der mit den Wertpapieren erzielten Kapitalerträge als Kapitaleinkünfte bei der Einkommensteuererklärung; ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, Steuerstrafrecht, Beihilfe durch berufsübliche "neutrale" Handlungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1430
  • BB 2000, 1336
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Die Kriterien für eine Abgrenzung erlaubter Mitwirkung von strafbarer Beihilfe werden in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert (zum Meinungsstand vgl. auch die Nachweise bei LG Bochum NJW 2000, 1430; Burhoff PStR 2000, 154, 155; Joecks WM 1998 Sonderbeilage Nr. 1 S. 13 f.; Löwe-Krahl, Steuerhinterziehung bei Bankgeschäften 2. Aufl. S. 18; Wohlers NStZ 2000, 169 sowie die Monographien von Wohlleben, Beihilfe durch äußerlich neutrale Handlungen, 1996, und Rogat, Die Zurechnung bei der Beihilfe, 1997).

    Diese könne darin liegen, daß ein Bankangestellter ein bei seinem Arbeitgeber vorhandenes technisches Abwicklungssystem für einen anonymen Kapitaltransfer zu Gunsten von Kunden einsetze, das mit dem Ziele eingerichtet worden sei, die Identität der Kunden zu verschleiern (LG Bochum NJW 2000, 1430).

    a) Bei der gegebenen Sachlage ist die unterbliebene Verhängung von Freiheitsstrafen nicht zu beanstanden; dies läge insbesondere bei gravierenderen Fällen durchaus nahe (vgl. z. B. LG Bochum, Urteil vom 15. März 1999, teilweise abgedruckt in NJW 2000, 1430).

  • OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung

    Physische Beihilfe zum Betrug (§ 263 StGB) durch kann danach schon begehen, wer dem Täter - insbesondere auch im Rahmen "berufstypischer" Handlungen - ein entscheidendes Tatmittel willentlich an die Hand gibt und damit bewusst das Risiko erhöht, dass durch den Einsatz gerade dieses Mittels eine mittels Täuschung gegen fremdes Vermögen gerichtete Haupttat verübt wird; Opfer, Tatzeit oder nähere Details der konkreten Begehungsweise müssen dem Gehilfen nicht bekannt sein (vgl. BGHSt 42, 135, 137; LG Bochum NJW 2000, 1430, 1432; Fischer aaO § 27 Rn. 23, § 263 Rn. 205).
  • AG Münster, 26.10.2000 - 14 AK 614/00

    Bankenfälle - Keine Beihilfe des Bankmitarbeiters

    Ein entscheidendes Tatmittel hätte in einem anonymisierten Geldtransfer nach Luxemburg gelegen, was hier gerade nicht der Fall ist (vgl. LG Wuppertal, wistra 1999 S. 473, bestätigt durch Urteil des BGH vom 01.08.2000, NJW 2000 S. 3010 = wistra 2000 S. 340 mit Anm. von Jäger; anonymer Wertpapiertransfer unter zusätzlicher Verwendung von Aliasnamen: LG Bochum, NJW 2000 S. 1430; siehe dazu auch Salditt, PStR 2000 S. 197).
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