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   BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00   

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https://dejure.org/2001,1158
BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00 (https://dejure.org/2001,1158)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2001 - 4 StR 421/00 (https://dejure.org/2001,1158)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00 (https://dejure.org/2001,1158)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 283 StGB; § 288 StGB; § 283 Abs. 6 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 17 Abs. 2 InsO
    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln der Zwangsvollstreckung; Beiseite schaffen; Zahlungsunfähigkeit (Rechtslage vor / nach der InsO); Objektive Bedingung der Strafbarkeit; Zahlungseinstellung (Erkennbarkeit gegenüber einem ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bankrott - Vereiteln der Zwangsvollstreckung - Fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt - Gesamtfreiheitsstrafe - Schuldspruchänderung

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § ... 250 Satz 2; ; StGB § 283 Abs. 2; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 288; ; StGB § 283; ; StGB § 283 Abs. 6; ; StGB § 46 Abs. 3; ; EGBGB § 11; ; EGBGB § 16 Abs. 2 Satz 2; ; EGBGB § 16 Abs. 2 Satz 1; ; InSO § 17 Abs. 2; ; AnfG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; KO § 31 Nr. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 271 Abs. 1

  • streifler.de

    Anwendbarkeit des Bankrotttatbestands beim Privatkonkurs

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Anwendbarkeit bei Privatpersonen mit nur einem Gläubiger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1874
  • NZI 2001, 496
  • StV 2002, 22
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 314/95

    Gläubigeranfechtung - Nichtigkeit nach BGB - Gehaltsabtretung

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Im Verhältnis zu den Gläubigern gehen nämlich die Anfechtungstatbestände grundsätzlich vor (vgl. BGHZ 56, 339, 355; 130, 314, 330 f.: BGH ZIP 1996, 1475; Huber AnfG 9. Aufl. § 1 Rdn. 66; Jaeger/Henckel KO 9. Aufl. § 29 Rdn. 200 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Nach dem zur Tatzeit geltenden Konkursrecht (zur Anwendbarkeit analog § 2 StGB vgl. Bieneck StV 1999, 43), ist unter Zahlungsfähigkeit das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Schuldners zu verstehen, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen zu befriedigen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2; Tröndle/Fischer aaO Vor § 283 Rdn. 8 m.N.).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 253/94

    Entführung wider Willen - Strafantrag - Strafschärfung - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrages - wie möglicherweise hier - nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann, wenn auch mit geringerem Gewicht, berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12).
  • BGH, 19.11.1992 - 2 StR 538/92
    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Eine wegen Fehlens eines rechtzeitig gestellten Strafantrages - wie möglicherweise hier - nicht verfolgbare Tatbestandserfüllung kann, wenn auch mit geringerem Gewicht, berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12).
  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 103/90

    Begriff der Zahlungseinstellung; Kenntnis des Prozeßbevollmächtigten von

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Schließlich belegen die Feststellungen auch hinreichend die als objektive Bedingung der Strafbarkeit nach § 283 Abs. 6 StGB erforderliche Zahlungseinstellung, die spätestens mit dem Scheitern der ersten Vollstreckungsversuche für den Freistaat Sachsen - und damit jedenfalls einem Gläubiger, was ausreicht (BGH NJW 1991, 980, 981) - erkennbar geworden ist.
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Zwar gilt als geschütztes Rechtsgut der Konkursstraftatbestände neben überindividuellen Interessen (vgl. Samson in SK-StGB Vor § 283 Rdn. 3; Tiedemann aaO Vor § 283 Rdn. 53; Tröndle/Fischer aaO Vor § 283 Rdn. 3) - in erster Linie die Sicherung der Konkursmasse im Interesse der gesamten Gläubigerschaft (vgl. BGHSt 28, 371, 373; Krause NStZ 1999, 161, 162; Tiedemann aaO Vor § 283 Rdn. 45 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Auch der insoweit erforderliche äußere Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung und Zahlungseinstellung (BGHSt 28, 231, 234; Tröndle/Fischer aaO Vor § 283 Rdn. 17 m.N.) ist gegeben; denn die Forderung des Freistaates Sachsen bestand bereits vor den Bankrotthandlungen und auch noch zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung (vgl. BGHSt 1, 186, 191; BGH GA 1953, 73; BGH bei Holtz MDR 1981, 454).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Im Verhältnis zu den Gläubigern gehen nämlich die Anfechtungstatbestände grundsätzlich vor (vgl. BGHZ 56, 339, 355; 130, 314, 330 f.: BGH ZIP 1996, 1475; Huber AnfG 9. Aufl. § 1 Rdn. 66; Jaeger/Henckel KO 9. Aufl. § 29 Rdn. 200 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1961 - 4 StR 387/61
    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    Der Tatbestand des § 288 StGB, der lediglich das Recht des einzelnen Gläubigers auf Befriedigung schützt und die Einzelvollstreckung in bestimmte Sachen und Rechte betrifft (vgl. BGHSt 16, 330, 334), ist dagegen auch dann erfüllt, wenn der Schuldner auch nach der Vereitelungshandlung noch zahlungsfähig ist.
  • RG, 11.01.1884 - III 217/83

    Anforderung an das Vorhandensein mehrerer Gläubiger im Fall der Konkurseröffnung;

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
    An der Durchführung des Konkursverfahrens kann aber auch bei Vorhandensein nur eines Gläubigers ein rechtlich geschütztes Interesse bestehen (so schon RGZ 11, 40, 42; vgl. ferner RGSt 39, 326, 327; 41, 309, 314; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Vor §§ 283 ff. Rdn. 2. Tiedemann aaO vor § 283 Rdn. 45).
  • BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68

    Seeversicherung

  • BGH, 02.08.1990 - 1 StR 373/90

    Hinreichender Beleg einer wirtschaftlichen Krise im Rahmen einer Bankrotthandlung

  • BGH, 05.12.1997 - V ZR 179/96

    Rechte des besser Berechtigten

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

  • RG, 08.05.1908 - V 207/08

    1. Bilden § 13 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Mai 1898, betr. die Gesellschaften mit

  • RG, 30.11.1906 - II 692/06

    1. Sind die Mitglieder des Vorstands einer eingetragenen Genossenschaft, deren

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landgericht zwar angenommen, dass der Bankrotttatbestand des § 283 StGB auch Privatinsolvenzen erfasst (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht zugrunde gelegte Liquiditätsstatus nicht nur alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2001, 306, 307; 2007, 312).
  • BGH, 16.05.2017 - 2 StR 169/15

    Urteilsgründe (uneigentliche Organisationsdelikte: Feststellungen zu

    Dies ist der Fall, wenn eine Handlung des Gläubigers gegeben ist, aus der sich der Wille ergibt, Erfüllung möglicher Zahlungsansprüche zu verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286, 293 mit Anm. Erdmann, NZI 2007, 695 ff.; s.a. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1875).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    (1) Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO (vgl. dazu BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 2) ist hier ausreichend - auch mit Blick auf das Geständnis des sachkundigen Angeklagten - durch die vom Landgericht angeführten "wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen" (vgl. dazu BGH wistra 2003, 232 m.N.; zum Inhalt eines Liquiditätsstatus BGH wistra 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 57 ff.) für den Zeitraum ab Ende Juli 2001 belegt.
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Zu Recht hat das Landgericht weder die durch die abgeurteilten Bankrotthandlungen des Mitangeklagten P. noch die möglicherweise bereits zuvor von ihm durch Verschleierung und Änderung der rechtlichen Zuordnung effektiv versteckten Vermögenswerte berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Beiseiteschaffen 4), denn hierdurch wurde ein alsbaldiger Zugriff möglicher Gläubiger jedenfalls erheblich erschwert, wenn nicht sogar objektiv unmöglich gemacht (vgl. zu diesem Maßstab BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 113).
  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17

    Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen,

    Zum anderen können Taten, deren Verfolgung ein Verfahrenshindernis entgegensteht, straferschwerend berücksichtigt werden, wenn auch mit geringerem Gewicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1876; Beschluss vom 23. August 2016 - 2 StR 124/16, JurionRS 2016, 26140).
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht jeweils zugrunde gelegte Liquiditätsstatus alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten und die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2007, 312; 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05

    Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner

    Damit werden auch Privatkonkurse erfasst, denn auch die zur Tatzeit geltende Konkursordnung sah keineswegs nur Kaufleute als potentielle Gemeinschuldner (BGH NJW 2001, 1874; LK - Tiedemann, StGB, Vorb. § 283 Rn. 11, 59) .
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Durch § 283 StGB sollen die Interessen der aktuellen Gläubiger an einer vollständigen oder möglichst hohen Befriedigung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche geschützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 704/01; zu weitergehenden - umstrittenen - Zielen vgl. Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., vor § 283 Rn. 11; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., vor § 283 Rn. 2).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Da es sich hierbei um die Forderung eines Großgläubigers in beträchtlicher Höhe handelte, kommt der Frage keine Bedeutung zu, ob die w. AG möglicherweise andere Verbindlichkeiten weiterhin bedient hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2016 - IX ZR 65/15, NZI 2017, 64 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Beiseiteschaffen 4).
  • BGH, 15.12.2011 - 5 StR 122/11

    Verletzung der Buchführungspflicht; Bankrott; Interessentheorie

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2021 - 12 Ns 511 Js 2080/19

    Pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes im Insolvenzverfahren

  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 170/07

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Einstellung des Verfahrens); Bankrott

  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

  • BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01

    Bestimmtheit und Auslegung des § 283 StGB

  • BGH, 28.11.2018 - 3 StR 268/18

    Fehlen des für die Strafverfolgung bei der Beleidigung erforderlichen

  • BGH, 04.02.2016 - 2 StR 448/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Taten, die wegen des Fehlens eines

  • LG Kiel, 19.01.2009 - XXV KLs 1/06

    Streitigkeiten im Zusammenhang mit Aktienoptionsgeschäften; Verurteilung zu einer

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