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   BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00   

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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00 (https://dejure.org/2001,550)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 1 BvR 494/00 (https://dejure.org/2001,550)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 1 BvR 494/00 (https://dejure.org/2001,550)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten bei Anwälten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Fachanwalt - Strafrecht - Verurteilung - Unzulässige Werbung - Tätigkeitsgebiete - Zeitung - Berufsausübungsfreiheit - Werbeverbot

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 1 UWG 2004, § 43b BRAO

  • Judicialis

    BORA § 7 Abs. 1 Satz 3; ; BORA § ... 7 Abs. 1 Satz 2; ; BORA § 7 Abs. 1; ; BORA § 7 Abs. 1 Satz 1; ; BORA § 7; ; UWG § 1; ; FAO § 13 Nr. 2; ; FAO § 13 Nr. 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 14; ; GG Art. 12; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Fachanwalt - zur Zulässigkeit einer Angabe von Tätigkeitsgebieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 7; GG Art. 12 Abs. 1
    Werbung eines Fachanwalts für Strafrecht mit bestimmten Tätigkeitsgebieten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1926
  • MDR 2001, 776
  • StV 2001, 629
  • AnwBl 2001, 510
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 3 U 3881/99

    Rechtssetzungskompetenz der Satzungsversammlung hinsichtlich der Regelung von

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    a) das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. Februar 2000 - 3 U 3881/99 -,.

    Das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. Februar 2000 - 3 U 3881/99 - und die Abmahnung der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 2. März 1998 - ju-ca - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Oberlandesgericht hat den Beschwerdeführer jedoch antragsgemäß verurteilt (MDR 2000, S. 547).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    Den Angehörigen freier Berufe muss jedoch für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, AnwBl 1995, S. 96).
  • LG Regensburg, 22.09.1999 - 2 HKO 875/98
    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    Zur Begründung hat es ausgeführt, dass § 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte vom 29. November 1996 (BRAK-Mitt 1996, S. 241 - im Folgenden: BORA) mangels hinreichender Ermächtigungsgrundlage durch den Gesetzgeber nichtig sei (vgl. MDR 1999, S. 1531).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    Das für Rechtsanwälte geltende Werbeverbot soll das Vertrauen der Rechtsuchenden stärken, der Anwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (vgl. nur BVerfGE 76, 196 ).
  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 65/99

    Berufsordnung für Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    a) Der Bundesgerichtshof verweist auf ein Verfahren - AnwZ (B) 65/99 -, das ebenfalls § 7 BORA betrifft (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2000, BRAK-Mitt 2001, S. 41).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 875/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    Den Angehörigen freier Berufe muss jedoch für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, AnwBl 1995, S. 96).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 19/04

    Fachanwaltsbezeichnungen nur auf zwei Fachgebieten?

    Im übrigen haben bisher weder der Senat noch das Bundesverfassungsgericht die Begrenzung der Tätigkeitsschwerpunkte beanstandet (vgl. BVerfG Beschl. v. 6.7.2001 - 1 BvR 1063/00 = BRAK-Mitt. 2001, 225; Beschl. v. 25.4.2001 - 1 BvR 494/00 = Anw.Bl. 2001, 510; BGH Beschl. v. 26.5.1997 - AnwZ/B 67/96, NJW 1997, 2522, 2523 noch zur Rechtslage vor Erlaß der BORA).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch

    Es müssen also ausreichende Gründe des Gemeinwohls den Eingriff rechtfertigen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (BVerfG NJW 1996, 3067, 3068; vgl. auch BVerfGE 60, 215ff.; BVerfG NJW 1993, 2988; 2001, 1926; 2004, 2656; 2006, 1495; MDR 2000, 358).

    Die Auslegung der das Recht der Außendarstellung einschränkender Gesetze durch die Gerichte muss zudem die Tragweite der grundrechtlichen Garantie berücksichtigen (BVerfG NJW 2001, 1926; 2006, 1495; 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563).

  • BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00

    Zum anwaltlichen Werberecht im Hinblick auf GG Art 12 Abs 1

    Die Kammer schließt sich dieser Auffassung an (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2001 - 1 BvR 494/00 -).
  • BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 1965/02

    Meinungsfreiheit (Rechtsanwaltswerbung; Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten;

    Allerdings wurde in den angegriffenen Entscheidungen nicht in Erwägung gezogen, dass es sich bei den Angaben "Miet- und Wohnungseigentumsrecht, privates Baurecht, Familien- und Erbrecht" um Präzisierungen des allgemeinen zivilrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkts handeln könnte; dies wäre zulässig (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1926 f.).
  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen -

    Die Auslegung, daß die Buchstabenfolge "CMS" als Zusatz zur Kurzbezeichnung auf dem Briefkopf mit § 9 Abs. 3 BORA vereinbar ist, entspricht im übrigen einer am Grundrecht der Berufsfreiheit ausgerichteten Auslegung dieser Bestimmung (vgl. BVerfG NJW 2000, 3195, 3196; 2001, 1926, 1927).
  • BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch Verbot der Angabe

    Hieran hat sich auch nach der Bundesrechtsanwaltsordnung von 1994 und der Berufsordnung von 1996 nichts geändert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1635 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2001 - 1 BvR 494/00 -, Umdruck S. 6).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02

    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf

    Die Werbung der Rechtsanwälte für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt in den Bereich der durch Art. 12 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten (BVerfG, NJW 2001, 1926, 1927).

    Den Angehörigen freier Berufe muss jedoch für die interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (BVerfG, NJW 2001, 1926, 1927; BGH, NJW 2001, 1138, 1139).

  • OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04

    Anwendbarkeit von § 6 Abs. 3 BORA

    Als Gemeinwohlinteressen kommen die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Vertrauen der Rechtssuchenden in Betracht, der Rechtsanwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (BVerfG NJW 2001, 1926; Kleine-Cosack, § 43 b Rn. 8).
  • LG Leipzig, 14.12.2001 - 5 O 8712/01

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb; Anforderungen an

    Dies entspricht allgemeiner Auffassung und der gefestigten Rechtsprechung des BVerfG zur Werbung der Angehörigen freier Berufe (vgl. nur BVerfG BRAKMitt 2001, 227; s.a. NJW 2001, 2788 - Implantologie; NJW 2001, 1926 - Strafrechtliche Tätigkeitsgebiete eines Fachanwalts für Strafrecht).

    Die Beklagte benennt unter "Tätigkeitsfelder" einschließlich "time sharing" zumindest 8 "Tätigkeitsschwerpunkte" und/oder "Tätigkeitsfelder" , sieht man in den unter der jeweils herausgestellten Gruppe (z.B. privates Baurecht) sodann erwähnten Nennungen entgegen der Bewertung durch die Kläger lediglich eine erläuternde (konkretisierende) Beschreibung dessen, was beim entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt mit besonderer Sachkunde ausgeübt werden könne (s. dazu BVerfG NJW 2001, 1926 f. gegen OLG Nürnberg MDR 2000, 547; vgl. a. LG Bonn NJW-RR 2001, 916).

  • OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01

    Rechtsanwaltswerbung

    Weder der Beschluß zum Anwaltssponsoring (BVerfG, BRAK Mitt 2000, 137 ff) noch der vom Beklagtenvertreter m der Berufungsverhandlung vor dem Senat übergebene Beschluß der 2. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25.04.2001 (1 BvR 494/00) stellen die Verfassungsmäßigkeit des § 43 b BRAO in Frage.
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 15/02

    Berufsrechtliche Unterlassungsverfügungen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer;

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 2 AGH 30/09

    Bezeichnung der Tätigkeitsbereiche als Steuerberatung und Rechtsberatung bei

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