Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1510
BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
    Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens - Kraftfahrzeug - Finanzierung - Sozialhilfemittel

  • Judicialis

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2

  • RA Kotz

    Sozialhilfeempfänger: Haltung eines Kfz als unwirtschaftliches Verhalten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
    Sozialhilfe - Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1958
  • NVwZ 2001, 927 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1064
  • DÖV 2001, 787
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99

    Halten eines Personenkraftwagens; Autohaltung (Kosten); Einkommen,

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    BVerwG 5 B 217.99 OVG 12 L 2523/99.
  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1979 - VI 3798/78
    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Allerdings betraf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Juni 1979 - VI 3798/78 - (FEVS 28, 170) einen Fall, in dem die Betriebskosten unter dem Anteil für die Benutzung von Verkehrsmitteln lagen, so dass über den Aufwand höherer Betriebskosten als unwirtschaftliches Verhalten nicht entschieden wurde.
  • OVG Bremen, 19.02.1988 - 2 B 17/88
    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen in seinem Beschluss vom 19. Februar 1988 - 2 B 17/88 - (FEVS 37, 471) ausgeführt, dass zum unwirtschaftlichen Verhalten i.S.d. § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG auch zu rechnen seien "die Kosten für die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs, wenn dieses nicht benötigt wird und seine Betriebskosten außer Verhältnis zu dem Betrag stehen, der im Regelsatz für die Benutzung von Verkehrsmitteln vorgesehen ist"; diese Ausführungen finden sich aber lediglich in einem obiter dictum, weil das Gericht aus anderem Grund die Kürzung der Regelsatzleistung für nicht rechtens hielt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02

    Vorliegen von Hilfebedürftigkeit bei Verfügung über ein Kraftfahrzeug in jüngerer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • SG München, 27.04.2005 - S 50 AS 82/05

    Anfechtung der Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

    Nach der bisherigen Rechtsprechung zum BSHG war es dem Sozialhilfeträger ebenfalls verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung stand und der Hilfeempfänger selbst bestimmen konnte, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten von höheren Ausgaben für andere Bedürfnisse (z.B. OVG Münster vom 09.11.2000, Az.: 22 A 351/99; BVerwG vom 29.12.2000 NJW 2001, 1958).
  • VG Mainz, 17.08.2001 - 1 L 753/01

    Sozialhilfe - einstweilige Anordnung - unzumutbarer Nachteil

    Es ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, NJW 2001, 1958; OVG Münster FEVS 1999, 37; OVG Lüneburg FEVS 1997, 559) anerkannt, dass der Hilfeempfänger über Sozialhilfemittel grundsätzlich frei verfügen kann, sofern nicht die Grenze des unwirtschaftlichen Verhaltens im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG erreicht wird.
  • VG Düsseldorf, 22.05.2003 - 20 L 1444/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen i.S.d.

    Zur Ausräumung von Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit, die sich aus der Benutzung eines Kraftfahrzeuges ergeben, kann es nicht ausreichen, dass abstrakt Konstellationen denkbar sind, in denen u.U. auch Hilfeempfänger finanziell in der Lage sind, ein Kfz zu betreiben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 216/03
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • SG Hildesheim, 15.12.2006 - S 13 AS 601/05
    Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
  • SG Hildesheim, 15.12.2006 - S 13 AS 129/06
    Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
  • VG Gelsenkirchen, 16.08.2001 - 17 L 1491/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

    Soweit es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, DVBl. 2001, 1064; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2000 - 16 B 1330/00 - , einer mehrköpfigen Familie möglich sein soll, durch gezielte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Sozialhilfemittel die Finanzierung eines Kraftfahrzeuges zu bewerkstelligen, folgt daraus für den hier vorliegenden Fall keine der Antragstellerin günstige rechtliche Beurteilung.
  • SG Hildesheim, 30.03.2007 - S 13 AS 909/06
    Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
  • SG Hildesheim, 30.03.2007 - S 13 AS 156/05
    Dem Leistungsträger ist verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung steht und der Hilfeempfänger selbst bestimmen kann, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten höherer Ausgaben für andere Bedürfnisse (vgl. hierzu SG München, Urteil vom 24. Mai 2005, Az.: S 50 AS 51/05; wie schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2000, Az.: 5 B 217/99 zum BSHG).
  • SG Hildesheim, 12.10.2006 - S 13 AS 761/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht