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   BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01   

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BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01 (https://dejure.org/2001,830)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01 (https://dejure.org/2001,830)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 (https://dejure.org/2001,830)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung für eine Demonstration am Ostermontag in Hagen wider herzustellen - Annahme einer Missachtung des Osterfestes verkennt Spezialregelung von FeiertG NW

  • Wolters Kluwer

    Ostermarsch - Friedensmarsch - Öffentliche Ordnung - Einstweilige Anordnung - Versammlungsverbot - Feiertag - Gottesdienstzeit

  • Judicialis

    VersG § 15; ; StGB § 130; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 5; ; GG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; GG Art. 8 Abs. 1; VersG § 15 Abs. 1
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen ein Versammlungsverbot; "Nationaler Ostermarsch-Für Frieden, Freiheit und Gerechtigtkeit"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2075
  • NVwZ 2001, 907 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1056
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01

    Notwendigkeit der Anordnung eines Versammlungsverbots im Vorfeld einer

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. April 2001 - 3 L 400/01 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Ablehnungsbescheid des Polizeipräsidiums Hagen vom 3. April 2001 - VL 12-231-12/01 - wieder herzustellen.

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Antragsteller eingelegten Widerspruchs im Beschluss vom 9. April 2001 - 3 L 400/01 - abgelehnt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 492/01

    Verbot einer für Ostermontag in Hagen angemeldeten Neonazi-Demonstration

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. April 2001 - 3 L 400/01 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Ablehnungsbescheid des Polizeipräsidiums Hagen vom 3. April 2001 - VL 12-231-12/01 - wieder herzustellen.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im Beschluss vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
    Das Oberverwaltungsgericht beruft sich zu Unrecht auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -.
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
    Die im Strafgesetzbuch auch zur Abwehr nationalsozialistischer Bestrebungen geschaffenen Strafnormen (insbesondere §§ 84 ff. StGB) sind abschließend in dem Sinne, dass daneben ein Verbot von Meinungsäußerungen allein wegen ihres Inhalts unter Rückgriff auf das Schutzgut der öffentlichen Ordnung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 und 18/01 -).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose der Behörde oder des Gerichts auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt der Art. 5 und 8 GG offensichtlich widerspricht, oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Unter ausdrücklicher Kritik an der Rechtsprechung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - insbesondere an den Beschlüssen vom 24. März 2001 (1 BvQ 13/01) und vom 12. April 2001 (1 BvQ 19/01 sowie 1 BvQ 20/01) - hält das Oberverwaltungsgericht an seiner in früheren Entscheidungen niedergelegten Rechtsauffassung fest, nach der das öffentliche Auftreten neonazistischer Gruppierungen und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts in öffentlichen Versammlungen und Aufzügen auch insoweit, als sie die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten, an jedem Tag des Jahres verhindert werden dürfen.

    b) Die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zur Bestätigung des Versammlungsverbots wegen unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch die erwartbaren Inhalte der Versammlung stehen im Widerspruch zu den Entscheidungen des Senats vom 14. Mai 1985 und vom 13. April 1994 (BVerfGE 69, 315; 90, 241) sowie zu den darauf aufbauenden Entscheidungen der 1. Kammer des Ersten Senats (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 sowie 1 BvQ 20/01 -).

  • VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11

    Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig

    Dabei geht es nicht - wie in einer Mehrzahl von in der letzten Zeit bis zum Bundesverfassungsgericht geführten Streitigkeiten (Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, betreffend eine Versammlung am Ostermontag, und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - betreffend eine Versammlung am Karsamstag) - um den Schutz des Empfindens einer Mehrheit der Bevölkerung vor tatsächlich oder vermeintlich unzumutbaren Provokationen durch die öffentliche Darbietung politischer Gesinnungen mit einer Nähe zu nationalsozialistischem Gedankentum an bestimmten Tagen und damit um eine zu befürchtende unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - und vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - Diese Rechtsprechung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - sowie 1 BvQ 20/01 - im Wesentlichen mit der Begründung verworfen, die vom beschließenden Senat bejahten verfassungsimmanenten Schranken gebe es nicht.

    Hinzu kommt, dass der in einer späteren verfassungsgerichtlichen Entscheidung geprägte Begriff der "spezifischen Provokationswirkung" vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, einen aus der Werteordnung des Grundgesetzes ableitbaren verfassungsrechtlichen Bezug nicht erkennen lässt.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, juris; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 - Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 14 L 817/06

    Versammlungsverbot am 10. Juni 2006 verfassungsrechtlich unzulässig

    BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -, NJW 2001, 2076; vgl. auch Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - NJW 2001, 2075.

    BVerfG, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - a.a.O.

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 252/04

    Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Bochum für NPD-Versammlungen am 13.

    BVerfG, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -.

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich, vgl. Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, klargestellt, die Annahme, die Verbreitung von Gedankengut, das grundlegende soziale und ethische Anschauungen einer Vielzahl von Menschen" verletze, rechtfertige an jedem Tag des Jahres" ein staatliches Einschreiten zum Schutz der öffentlichen Ordnung, sei offensichtlich fehlsam BVerfG wie vor, und hervorgehoben, ein Verbot von Versammlungen komme nur zum Schutz elementarer Rechtsgüter in Betracht, während die bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Allgemeinen nicht genüge.

  • VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08

    Versammlung; Aufzug; 1. Mai

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, juris; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 - Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
  • OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02

    Versammlungsrecht, Beschwerde, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung

    Es geht dabei nicht - wie in einer Mehrzahl von gerade in der letzten Zeit bis zum Bundesverfassungsgericht geführten Streitigkeiten (s. etwa Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, betreffend eine Versammlung am Ostermontag, und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 -, betreffend eine Versammlung am Karsamstag) - um den Schutz des Empfindens einer Mehrheit der Bevölkerung vor tatsächlich oder vermeintlich unzumutbaren Provokationen durch die öffentliche Darbietung politischer Gesinnungen mit einer Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut an bestimmten (Feier-)Tagen, sondern - ganz unabhängig von den Inhalten der Versammlung - um eine infolge der Durchführung der Versammlung zu erwartende konkrete und handfeste tatsächliche Störung eines Trauer- und Gedenktages für die Opfer der Weltkriege und des Nationalsozialismus ausgerechnet an einer Gedenkstätte, die die letzte Ruhestätte eben dieser Opfer ist und die deren Hinterbliebenen (auch und gerade) am Volkstrauertag ein ungestörtes Gedenken an ihre Angehörigen ermöglichen sollte.
  • OVG Thüringen, 13.02.2002 - 3 EO 123/02

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; Versammlung;

    Sie scheidet daher als Anknüpfungspunkt für eine unmittelbare Gefährdung eines Schutzguts der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung von vornherein aus (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - NJW 2001, 2075 = DVBl. 2001, 1056 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 5 B 832/01

    Verbot einer für den 30. Juni 2001 in Arnsberg angemeldeten Neonazi-Demonstration

    Der gegenteiligen Auffassung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (im folgenden: 1. Kammer), wonach grundsätzlich auch das öffentliche Auftreten von Neonazis und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes in öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, soweit sie die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten, unter den Schutz des Grundgesetzes fallen, Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - und vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • VG Minden, 21.12.2006 - 11 L 904/06

    Kein Aufzug der Nationalen Offensive Schaumburg am Heiligabend

  • VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02

    NPD-Demonstration in Bielefeld am 02.03.2002 bleibt verboten

  • VG Arnsberg, 04.04.2002 - 3 L 536/02

    Notwendigkeit der Anordnung eines Versammlungsverbots im Vorfeld einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 20 A 1161/99

    Indizierung der Musikkassette "Sehnsucht nach Deutschland"

  • VG Köln, 09.11.2005 - 20 L 1794/05

    Rechtsradikale Demonstration in Köln bleibt verboten

  • VG Sigmaringen, 30.09.2009 - 5 K 2457/09

    Junge Nationaldemokraten dürfen am 3. Oktober eine Versammlung mit Aufzug in

  • VG Köln, 10.06.2005 - 20 L 922/05

    Pro Köln darf Mahnwache am 11. Juni 2005 in Köln-Kalk durchführen

  • VG Köln, 08.11.2004 - 20 L 3046/04

    Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Durchführung einer

  • VG Stuttgart, 01.03.2002 - 1 K 782/02

    Versammlungsverbot; Gefährdung; Schutz Privater

  • VG Karlsruhe, 25.10.2001 - 3 K 2707/01

    Versammlungsverbot - Gefahrenprognose

  • VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 936/01

    Verbot einer durch die NPD geplanten öffentlichen Versammlung zum 1. Mai;

  • VG Stuttgart, 10.07.2003 - 1 K 2780/03

    Anforderungen an Versammlungsverbot

  • VG Köln, 31.05.2002 - 20 L 1300/02

    Ausgestaltung des Schutzbereichs des Grundrechts der Versammlungsfreiheit;

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