Weitere Entscheidung unten: StGH Hessen, 14.09.2000

Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00   

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https://dejure.org/2001,183
BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00 (https://dejure.org/2001,183)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2001 - VIII ZR 32/00 (https://dejure.org/2001,183)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2001 - VIII ZR 32/00 (https://dejure.org/2001,183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 276 Fb
    Gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht bei Verkauf eines Unternehmens oder GmbH-Geschäftsanteils

  • Prof. Dr. Lorenz

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten bei Kauf von GmbH-Anteilen: Abgrenzung vom Unternehmenskauf zum Anteilskauf; Konkurrenzverhältnis zur culpa in contrahendo; Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

  • Wolters Kluwer

    Unternehmenskauf - GmbH - Geschäftsanteil - Wert - Sorgfaltspflicht - Schadensersatz - Aufklärungspflicht

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Geschäftsanteil, Veräußerung aller Geschäftsanteile

  • Judicialis

    BGB § 276 Fb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 276, 433; GmbHG § 15
    Aufklärungspflicht bei Unternehmenskauf

  • nomos.de PDF, S. 41 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 123, 276, 459 ff., 852 BGB; § 68 StBerG
    Vertrag über GmbH-Geschäftsanteilskauf/Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über »Konkursreife«/Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch Steuerberater/Verjährungsbeginn

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei Unternehmens- oder Geschäftsanteilsverkauf

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 123, 276, 459 ff., 852 BGB; § 68 StBerG
    Vertrag über GmbH-Geschäftsanteilskauf/Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über »Konkursreife«/Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch Steuerberater/Verjährungsbeginn

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten des Verkäufers bei Verhandlungen über den Kauf eines Unternehmens oder von GmbH-Geschäftsanteilen

  • osborneclarke.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2163
  • ZIP 2001, 918
  • MDR 2001, 1002
  • NZI 2001, 363
  • NJ 2001, 484
  • WM 2001, 1118
  • BB 2001, 1167
  • BB 2001, 2390 (Ls.)
  • DB 2001, 1298
  • NZG 2001, 751
  • NZG 2001, 844 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    Angesichts einer solchen Häufung deutlicher Anzeichen für eine bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft spätestens im Herbst 1993 erweist sich die zusammenfassende Wertung des Berufungsgerichts, es hätte "wesentlich stärkerer Indizien bedurft", als formelhafte Wendung und Überspannung der Beweisanforderungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Juni 1998 - IX ZR 311/95, WM 1998, 1689 unter C II 2 a = BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweismaß 2).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    Das wird von der Revisionserwiderung nicht angegriffen und läßt Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - VIII ZR 80/91, WM 1992, 699 unter I 4).
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 192/94

    Pflichten des Verkäufers beim Unternehmenskauf

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    b) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der auch das Berufungsgericht ausgeht, besteht selbst bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 192/94, NJW-RR 1996, 429 unter II 2 m.w.Nachw.; vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1987 - V ZR 170/86, NJW-RR 1988, 394 unter 2).
  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95

    Darlegungs- und Beweislast bei arglistiger Täuschung im Rahmen von

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    Soweit es in anderem Zusammenhang Zweifel an der Kausalität der Handlungsweise des Beklagten zu 1 und des Zeugen K. äußert, verkennt es, daß sich in Fällen der vorliegenden Art die Darlegungs- und Beweislast umkehrt: Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, beweispflichtig dafür, daß der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis - hier: auf die eindeutigen Anzeichen für eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit im Sommer und Herbst 1993 - unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 121/95, NJW 1996, 2503 unter II; Urteil vom 20. September 1996 - V ZR 173/95, NJW-RR 1997, 144 unter II 2 b bb).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96

    Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile;

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    Ein zur Anwendung der §§ 459 ff BGB führender Unternehmenskauf ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur gegeben, wenn der Käufer sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile an einem Unternehmen erwirbt (so z.B. BGHZ 65, 246, 251 f und BGHZ 138, 195, 204 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    Er kann daher entweder am Vertrag festhalten und lediglich zusätzlich Schadensersatz beanspruchen oder aber Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (BGHZ 69, 53, 56 und BGHZ 111, 75, 82).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    a) Es kann dahinstehen, ob der Beklagte zu 1, der sich das mitwirkende Verhalten seines Bruders auch insoweit zurechnen lassen muß (vgl. dazu BGH, Urteile vom 1. Juni 1989 - III ZR 261/87, WM 1989, 1364 unter II 2 = BGHR BGB § 123 Abs. 2 Dritter 1; vom 8. Dezember 1989 - V ZR 259/87, WM 1990, 479 unter II = BGHR aaO Dritter 2; vom 9. April 1992 - IX ZR 145/91, WM 1992, 1016 unter I 1= BGHR aaO Dritter 4 und vom 20. November 1995 - II ZR 209/94, WM 1996, 201 unter 3 = BGHR aaO Dritter 5), den Kläger bei den Vertragsverhandlungen durch Übergabe einer falschen betriebswirtschaftlichen Auswertung zum 30. September 1993 und durch die angeblichen Manipulationen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Betriebsteils "Baustoffcenter" arglistig getäuscht hat und der Kläger deshalb den notariellen Vertrag vom 22. November 1993 wirksam gemäß § 123 BGB angefochten hat.
  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74

    49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    Ein zur Anwendung der §§ 459 ff BGB führender Unternehmenskauf ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur gegeben, wenn der Käufer sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile an einem Unternehmen erwirbt (so z.B. BGHZ 65, 246, 251 f und BGHZ 138, 195, 204 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    Soweit es in anderem Zusammenhang Zweifel an der Kausalität der Handlungsweise des Beklagten zu 1 und des Zeugen K. äußert, verkennt es, daß sich in Fällen der vorliegenden Art die Darlegungs- und Beweislast umkehrt: Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, beweispflichtig dafür, daß der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis - hier: auf die eindeutigen Anzeichen für eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit im Sommer und Herbst 1993 - unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 121/95, NJW 1996, 2503 unter II; Urteil vom 20. September 1996 - V ZR 173/95, NJW-RR 1997, 144 unter II 2 b bb).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
    Er kann daher entweder am Vertrag festhalten und lediglich zusätzlich Schadensersatz beanspruchen oder aber Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (BGHZ 69, 53, 56 und BGHZ 111, 75, 82).
  • BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94

    Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 170/86

    Würdigung der Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung

  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe

  • BGH, 26.09.2018 - VIII ZR 187/17

    Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH: Vorliegen eines Rechtskaufs;

    Bei einem Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH, der als solcher ein Rechtskauf gemäß § 453 Abs. 1 Alt. 1 BGB ist, sind im Fall von Mängeln des von der GmbH betriebenen Unternehmens die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. BGB anzuwenden, wenn Gegenstand des Kaufvertrags der Erwerb sämtlicher oder nahezu sämtlicher Anteile an dem Unternehmen ist und sich der Anteilskauf damit sowohl nach der Vorstellung der Vertragsparteien als auch objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Kauf des Unternehmens selbst und damit als Sachkauf darstellt (Fortführung von BGH, Urteile vom 27. Februar 1970, I ZR 103/68, WM 1970, 819 unter II; vom 12. November 1975, VIII ZR 142/74, BGHZ 65, 246, 248 f., 251; vom 24. November 1982, VIII ZR 263/81, BGHZ 85, 367, 370; vom 25. März 1998, VIII ZR 185/96, BGHZ 138, 195, 204 und vom 4. April 2001, VIII ZR 32/00, NJW 2001, 2163 unter II 1; jeweils zu §§ 459 ff. BGB aF).

    aa) Noch zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Bundesgerichtshof bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, BGBl. I S. 3138) in ständiger Rechtsprechung den Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH zwar als Rechtskauf angesehen und die Gewährleistung gemäß den hierfür in § 433 Abs. 1 Satz 2, §§ 437 ff. BGB aF vorgesehenen Regelungen - die eine Haftung grundsätzlich nur für den Bestand des Rechtes (Verität) vorsahen - bemessen hat, auf Mängel des von der GmbH betriebenen Unternehmens jedoch die Vorschriften über die Sachmängelhaftung (§§ 459 ff. BGB aF) für die Fälle entsprechend herangezogen hat, in denen sich der Erwerb dieses Rechts sowohl nach der Vorstellung der Parteien als auch objektiv als Kauf des Unternehmens selbst und damit bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Sachkauf darstellte (vgl. nur BGH, Urteile vom 27. Februar 1970 - I ZR 103/68, WM 1970, 819 unter II; vom 12. November 1975 - VIII ZR 142/74, BGHZ 65, 246, 248 f., 251; vom 24. November 1982- VIII ZR 263/81, BGHZ 85, 367, 370; vom 25. März 1998 - VIII ZR 185/96, BGHZ 138, 195, 204; vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, NJW 2001, 2163 unter II 1; [jeweils zu §§ 459 ff. BGB aF] sowie mwN).

    Ein solcher Unternehmenskauf wurde insbesondere dann bejaht, wenn der Käufer von seinem Verkäufer sämtliche oder nahezu sämtliche Geschäftsanteile (vgl. hierzu Senatsurteile vom 2. Juni 1980 - VIII ZR 64/79, NJW 1980, 2408 unter II 2 a; vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO [jeweils zu §§ 459 ff. BGB aF]) erwarb und damit, ohne durch die Befugnisse von Mitgesellschaftern beeinträchtigt zu sein, uneingeschränkt über das Unternehmen verfügen konnte, obgleich formell die GmbH Trägerin des Unternehmens und Eigentümerin der Sachwerte desselben blieb (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Oktober 1968 - I ZR 81/66, JZ 1969, 336 unter III 3 a; vom 12. November 1975 - VIII ZR 142/74, aaO S. 251 [jeweils zu §§ 459 ff. BGB aF]).

    Denn unter derartigen Umständen fehlt es nach der Parteivorstellung und der Verkehrsanschauung an einem - gemäß den dargestellten Grundsätzen für die entsprechende Anwendung der Sachmängelhaftung entscheidenden - auf den Erwerb des Unternehmens insgesamt gerichteten Ziel des Vertrags (vgl. Senatsurteile vom 12. November 1975 - VIII ZR 142/74, aaO S. 252; vom 2. Juni 1980 - VIII ZR 64/79, aaO unter II 3; vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO [jeweils zu §§ 459 ff. BGB aF]).

    In Ermangelung solcher Vereinbarungen kommen außerdem eine Haftung nach § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 2, § 241 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo) - bei einem Vertretenmüssen des Verkäufers - und eine - im Streitfall von der Klägerin auch begehrte - Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1, 2 BGB in Betracht (vgl. BeckOK-BGB/Faust, aaO Rn. 22, 30 f.; Canaris in Festschrift Georgiades, 2006, S. 71, 78 ff.; BGH, Urteile vom 12. November 1975 - VIII ZR 142/74, aaO S. 252 f.; vom 23. November 1979 - I ZR 161/77, aaO unter IV; vom 2. Juni 1980 - VIII ZR 64/79, aaO unter III; vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO unter II 3 und 4; OLG Naumburg, aaO S. 800 und 802; [jeweils zu §§ 459 ff. BGB aF]; BT-Drucks. 14/6040, S. 242; aA wohl Huber, aaO S. 217 ff.).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Eine andere Beurteilung entspräche auch nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe z.B. BGHZ 69, 53, 56; 111, 75, 82; BGH, Urteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, 1120 f.) im Rahmen der vorvertraglichen Verschuldenshaftung des Verkäufers entwickelten Grundsätzen, nach denen der Käufer zwischen einer angemessenen Herabsetzung des überhöhten Kaufpreises und einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages frei wählen kann.
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (Senatsurteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 3 b, und vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06, WM 2007, 2258, Tz. 35; jeweils m. w. N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteile vom 13. Juni 2007, aaO, Tz. 39, und vom 4. April 2001, aaO, unter II 3 d m. w. N.).

  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 160/17

    Makleralleinauftrag: Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen

    Bei der vorvertraglichen Verschuldenshaftung entspricht es im Kaufrecht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass der in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben seines Vertragspartners Enttäuschte entweder am Vertrag festhalten und lediglich zusätzlich Schadensersatz beanspruchen oder aber Rückgängigmachung des Vertrages verlangen kann (BGH, Urteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, 1120 f. [juris Rn. 26]; BGH, NJW 2004, 1868, 1870 [juris Rn. 29]).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 6 U 20/15

    Haftung des Verkäufers von Geschäftsanteilen wegen der Verletzung von

    Geht es um die Beteiligung des Erwerbers an einem lebensfähigen Unternehmen, erstreckt sich die Aufklärungspflicht des Verkäufers namentlich auch auf alle Umstände, welche die Überlebensfähigkeit ernsthaft gefährden, insbesondere also drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (vgl. nur BGH, Urt. v. 04.04.2001 - VIII ZR 32/00, NJW 2001, 2163 ff./juris Tz. 19 und Buchta in Hölters, Handbuch Unternehmenskauf, 8. Auflage 2015, Teil 14 C. 14.48).

    Er kann daher entweder am Vertrag festhalten und lediglich zusätzlich Schadensersatz beanspruchen oder aber Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (BGH, Urt. v. 04.04.2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118 ff./juris Tz. 26 m.w.N.).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Denn die Beklagten hätten - die Wirksamkeit des Kaufvertrages unterstellt - wegen dieses als fahrlässige Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht zu wertenden Verhaltens der Mitarbeiter der Klägerin gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 278, § 276, § 249 Abs. 1 BGB auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 4, m.w.N.).

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht selbst bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (Senatsurteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO, unter II 3 b, m.w.N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO, unter II 3 d, m.w.N.).

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Zwar ist hier ebenfalls von dem Grundsatz auszugehen, daß bei Verhandlungen über einen Unternehmenskauf der Verkäufer den Kaufinteressenten auch ungefragt über solche Umstände aufzuklären hat, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (st. Rspr., zuletzt Senatsurteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118 und VIII ZR 33/00 = NJ 2001, 483 jeweils unter II 3 b m.w.N.).
  • OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19

    Täuschung über Krisenanzeichen beim Unternehmenskauf

    Bei einem Unternehmensverkauf trifft den Verkäufer eine gesteigerte Aufklärungspflicht, weil der Erwerber von außen das Kaufobjekt nur schwer richtig bewerten kann (BGH NJW 2001, 2163, 2164).

    Bei einer Beteiligung des Erwerbers an einem lebensfähigen Unternehmen erstreckt sich die Aufklärungspflicht namentlich auf Umstände, welche die Überlebensfähigkeit ernsthaft gefährden, insbesondere also eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (BGH NJW 2001, 2163, 2164).

    Der Verkäufer muss dabei auch ungefragt über Vorkommnisse, die gewichtige Anzeichen für eine anhaltende Krise der Gesellschaft sind, umfassend und wahrheitsgemäß unterrichten (BGH NJW 2001, 2163, 2165).

    Auch hierzu wäre er verpflichtet gewesen (BGH NJW 2001, 2163, 2165 unter bb).

    Hierfür genügt eine fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten (BGH NJW 2001, 2163, 2165).

    Als Rechtsfolge können die Beklagten von dem Kläger die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen und Zug und Zug gegen Abtretung des erworbenen Geschäftsanteils den Kaufpreis zurückfordern und Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihnen mit dem Erwerb entstanden sind (BGH NJW 2001, 2163, 2165).

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Die Fallgruppen der Haftung nach § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 BGB sind im Hinblick auf eine Vielzahl von Schutzpflichten sehr vielgestaltig und reichen bspw. von dem Abbruch von Vertragsverhandlungen (vgl. BGH 29. März 1996 - V ZR 332/94 - NJW 1996, 1884) , der Verletzung von Aufklärungspflichten, wie bspw. der unrichtigen Information über wertbildende Merkmale beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen (vgl. BGH 4. April 2001 - VIII ZR 32/00 - NJW 2001, 2163) oder der unterlassenen Aufklärung in Arbeitsvertragsverhandlungen über einen konkret ins Auge gefassten bevorstehenden Personalabbau (vgl. BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1) , bis hin zur Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (vgl. MüKoBGB/Emmerich 6. Aufl. § 311 BGB Rn. 63 ff.) .
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Die Fallgruppen der Haftung nach § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 BGB sind im Hinblick auf eine Vielzahl von Schutzpflichten sehr vielgestaltig und reichen bspw. von dem Abbruch von Vertragsverhandlungen (vgl. BGH 29. März 1996 - V ZR 332/94 - NJW 1996, 1884) , der Verletzung von Aufklärungspflichten, wie der unrichtigen Information über wertbildende Merkmale beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen (vgl. BGH 4. April 2001 - VIII ZR 32/00 - NJW 2001, 2163) oder der unterlassenen Aufklärung in Arbeitsvertragsverhandlungen über einen konkret ins Auge gefassten bevorstehenden Personalabbau (vgl. BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1) , bis hin zur Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (vgl. MüKoBGB/Emmerich 6. Aufl. § 311 BGB Rn. 63 ff.) .
  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines

  • OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06

    Kaufpreisermittlung eines Unternehmens maßgeblich auf der Grundlage des Ertrags

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 277/09

    Unterbeteiligungsvertrag zu Kapitalanlagezwecken: Vorvertragliche

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 28 U 33/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender

  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 118/03

    Umfang der Aufklärungspflicht beim Verkauf einer Beteiligung

  • OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11

    Aktivlegitimation der Treuhandanstalt zum Verkauf ehemaliger DDR-Verlage

  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

  • LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den

  • OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Aufklärung über die Eigentumsverhältnisse

  • OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08

    Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in

  • OLG Hamm, 30.10.2015 - 25 U 87/13

    Umfang der Aufklärungspflichten des Veräußerers eines

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 160/17

    Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen Pflichtverletzungen des Maklers/

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 39/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht des Beraters über die von ihm erwartete

  • OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen unterlassener Aufklärung über

  • OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 7 U 206/08

    Rechtskauf bei Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte aus einer

  • KG, 24.11.2022 - 2 U 1073/20

    Sachliche Erweiterung eines Zwischenurteils über den Grund durch das

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 11/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht des Beraters über die von ihm erwartete

  • BGH, 08.05.2002 - VIII ZR 135/01

    Sittenwidrigkeit eines Unternehmenskaufs

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01

    Steuerberater als Abschlussprüfer einer GmbH: Voraussetzungen der Haftung

  • OLG Koblenz, 31.07.2001 - 1 U 1663/01

    Zur Zulässigkeit der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 14 U 108/15

    Muss der Auftragnehmer auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen?

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 6 U 162/04

    Zum Verhandlungsverschulden bei der Beratung eines Vermittlers hochspekulativer

  • OLG Celle, 16.11.2009 - 20 U 1/09
  • OLG München, 07.05.2008 - 20 U 5630/07

    Vorvertragliche Haftung: Überschuldung der Gesellschaft im Zeitpunkt der

  • LG München I, 24.03.2023 - 31 O 9367/22

    Nicht alles ist arglistig!

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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4048
StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.09.2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. September 2000 - P.St. 1314 (https://dejure.org/2000,4048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20a GG, Art 105 Abs 2a GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung von Jägern zur Jagdsteuer; Inanspruchnahme durch jagdrechtliche Vorschriften für den Umweltschutz; Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung einer Jagdsteuer; Verletzung des Gleichheitssatzes durch Erhebung einer Jagdsteuer

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2163 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 670
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Grundsatz der Subsidiarität von Grundrechtsklagen als zusätzliche, von der Rechtswegerschöpfung unabhängige Zulässigkeitsvoraussetzung verlangt vom Antragsteller, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken und eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430, [431]).

    Die Entscheidung, eine Steuerquelle zu erschließen, eine andere hingegen nicht auszuschöpfen, berührt nämlich in der Regel weder die besonderen Freiheitsgrundrechte noch stellt sie eine Differenzierung anhand personengebundener Merkmale dar (vgl. zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 1 HV StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, NVwZ 2000, 430 [432]).

    Eine willkürliche Ungleichbehandlung durch den Normgeber kann der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht aufgrund des dem Gesetzgeber im gewaltenteilenden Staat zukommenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums allerdings nur dann feststellen, wenn für die Differenzierung jeder vernünftige oder sachlich einleuchtende Grund fehlt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Demgemäß legitimieren finanzpolitische, volkswirtschaftliche, sozialpolitische und steuertechnische Erwägungen eine unterschiedliche Inanspruchnahme möglicher Steuerquellen durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 65, 325 [354]; 81, 108 [117]).

    Nach Art. 105 Abs. 2 a GG haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Aufwandsteuern, d. h. die Steuer muss an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen (vgl. BVerfGE 16, 306 [327]; 65, 325 [349]).

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende besondere Konsumfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 1152).

    Die Ausübung des Jagdrechts wird seit jeher besteuert, weil sie in der Regel die Verwendung finanzieller Mittel über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus erfordert (vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 1152 f.).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Für einen Verstoß des hessischen Gesetzgebers gegen das aus dem Prinzip der Bundestreue folgende Verbot der missbräuchlichen Inanspruchnahme einer an sich gegebenen Gesetzgebungskompetenz (vgl. hierzu BVerfGE 4, 115 [140]; 32, 199 [280]; 34, 9 [44 f.]; 81, 310 [337]) fehlt jeder Anhaltspunkt.

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bundesrechtlich das Rechtsstaatsprinzip unter dem Blickwinkel der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung einen Verfassungssatz darstellt, der der Ausübung einer an sich gegebenen Rechtssetzungsbefugnis durch den Normgeber Schranken setzt (bejahend BVerfGE 98, 106 [118 ff.], verneinend BVerfGE 81, 310 [338]), kann dahinstehen.

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dies folgt daraus, dass § 44 Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGHG allein die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen zum Prüfungsgegenstand des Staatsgerichtshofs bei der Grundrechtsklage bestimmt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482 f.), hier also den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen.

    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Nach Art. 105 Abs. 2 a GG haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Aufwandsteuern, d. h. die Steuer muss an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen (vgl. BVerfGE 16, 306 [327]; 65, 325 [349]).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Gleichheitssatz bindet nämlich jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfGE 21, 54 [68]; 76, 1 [73]; 79, 127 [158]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dieser Grundsatz verbietet dem Normgeber allerdings nicht die Verwendung unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243]; 21, 73 [79]; 79, 106 [120]).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Dieser Grundsatz verbietet dem Normgeber allerdings nicht die Verwendung unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243]; 21, 73 [79]; 79, 106 [120]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
    Der Gleichheitssatz bindet nämlich jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfGE 21, 54 [68]; 76, 1 [73]; 79, 127 [158]).
  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1106

    Wasserrechtliche Gebührenregelung war im Zeitpunkt der Anfechtung noch

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79

    Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis;

  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • VGH Hessen, 08.12.2014 - 5 C 2008/13

    Erhebung einer Pferdesteuer ist rechtlich möglich

    Insofern stehen die landesgesetzlich eröffnete Möglichkeit der Kommunen, zur Erzielung von Einkünften örtliche Aufwandsteuern zu erheben, und die bundesrechtliche Inpflichtnahme zum Tierschutz nebeneinander und beeinflussen sich gegenseitig nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. März 2011 - 14 A 2394/10 -, ZKF 2011, 164 = KStZ 2011, 178, zur Hundesteuer; HessStGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270; Beschluss des Senats vom 10. August 2006 - 5 UZ 3280/05 -, NVwZ-RR 2007, 199 = ZKF 2006, 261; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 - NdsVBl.
  • StGH Hessen, 16.01.2019 - P.St. 2606

    1. Die Kommunen sind in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3

    - StGH, Beschluss vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, juris, Rn. 32 m. w. N.; ferner etwa BVerfG, Urteil vom 12.12.2000 - 1 BvR 1762 u.a. -, BVerfGE 102, 347 [361] = juris, Rn. 47 -.
  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    - StGH, Beschluss vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …

    Der von ihr zum Beleg für ihre Ansicht herangezogene Beschluss des Staatsgerichtshofs vom 14. September 2000 - P.St. 1314 - ist durch die nachfolgenden Entscheidungen überholt.

  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 14/02

    Normenkontrolle hinsichtlich einer jagdsteuerlichen Satzung eines Landkreises;

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  • StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 6 A 10971/16

    Jagdsteuer; Bemessung; Durchschnittspachtpreis

    In der kommunalen Steuergesetzgebung wird nämlich typischerweise durch die Verwendung des Ausdrucks "Wert" der Jagd zum Ausdruck gebracht, dass nicht der aus dem Pachtvertrag ersichtliche Nenn- bzw. Nominalbetrag der Jagdpacht Besteuerungsgrundlage sein soll, sondern ihr objektiver Wert (vgl. zum Jagdwert als Besteuerungsgrundlage bereits BVerwG, Beschluss vom 30. September 1986 - 8 B 53/86 -, juris; ferner HessStGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, juris Rn. 2; HessVGH, Urteil vom 3. März 2016 - 5 A 1345/15 -, juris Rn. 22 und Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 C 716/14.N -, juris Rn. 27; OVG Nds., Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 -, juris Rn. 54; VG Arnsberg, Urteil vom 27. Februar 2004 - 3 K 3657/03 -, juris Rn. 3 ff.; VG Lüneburg, Urteil vom 17. September 2003 - 5 A 187/02 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2002 - 4 A 278/01 -, juris; zum Jagdwert als Maßstab für Beiträge zur Berufsgenossenschaft BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 63/85 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche

    Der Hessische Staatsgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 14. September 2000 ( - P.St. 1314 - NVwZ 2001, 270) ausgeführt:.
  • StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952

    Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Antragsteller über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen außerhalb des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu erwirken (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 14.09.2000 - P.St. 1314 -, …
  • VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05

    Aufwandsteuer, Hegeverpflichtung, Jagdsteuer, Schutz der natürlichen

    Zu der als klärungsbedürftig aufgeworfenen Frage hat der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. September 2000 (- P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270) ausgeführt, die Ermächtigung von Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erhebung einer Jagdsteuer verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Hessische Verfassung.
  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 C 716/14

    Jagdsteuersatzung

  • VG Gießen, 26.04.2012 - 8 K 1937/10

    Zuweisungen des Landes zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe

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