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   OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01 - 16/01 II   

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https://dejure.org/2001,5493
OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01 - 16/01 II (https://dejure.org/2001,5493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2001 - 2a Ss 50/01 - 16/01 II (https://dejure.org/2001,5493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 2a Ss 50/01 - 16/01 II (https://dejure.org/2001,5493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung; Sittlichkeitsdelikt; Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung

  • Judicialis

    StGB § 185

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    § 185 StGB ist insbesondere kein "Auffangtatbestand", der es erlaubt, Handlungen allein deshalb zu bestrafen, weil sie der Tatbestandsverwirklichung eines Sittlichkeitsdelikts nahekommen (BGHSt 36, 145, 148 f = NJW 1989, 3028 f).

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung stellt nur dann (auch) eine Beleidigung der, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGHSt 36, 145, 150 = NJW 1989, 3028 f).

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    Danach bedeuten sexualbezogene Handlungen, mit denen der Täter die Personenwürde, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und selbst die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung missachtet, zwar Eingriffe, die die Persönlichkeit eines anderen berühren oder verletzen; sie sind aber nicht ohne weiteres, sondern nur dann als "Sexual-" Beleidigung strafrechtlich erheblich, wenn der Täter die Ehre seines Opfers verletzt, mithin seine Missachtung durch Äußerung eines Ehrenmangels kundgibt (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960).

    Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuelle Belästigung, Zumutung oder Neugierde (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960; BayObLGSt 1998, 89, 91).

  • BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94

    Reitschülerin - § 185 StGB, Beleidung kann (ausnahmsweise) auch in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ist diesen Rechtsprechungsgrundsätzen gefolgt (vgl. BGH NJW 1989, 3029; NStZ 1995, 129).

    § 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, voraus, dass in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182; 1995, 129).

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92

    Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung als Beleidung des Opfers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    § 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, voraus, dass in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182; 1995, 129).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    Sie ist als der auf die Personenwürde gegründete innere Wert des Menschen zu verstehen (BGHSt 11, 67, 70 f).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    Zwar kann eine Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung in vielfältiger Form erfolgen (vgl. BGHSt 1, 288, 290).
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ist diesen Rechtsprechungsgrundsätzen gefolgt (vgl. BGH NJW 1989, 3029; NStZ 1995, 129).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuelle Belästigung, Zumutung oder Neugierde (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960; BayObLGSt 1998, 89, 91).
  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen (an oder vor einem Jugendlichen), die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453, 454).
  • BayObLG, 25.04.1980 - RReg. 3 St 140/78

    Keine Beleidigung durch Beobachten eines Liebespaares

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
    Entscheidend dafür, ob ein Verhalten einen beleidigenden Inhalt hat, ist aber stets der im Wege der Auslegung zu ermittelnde objektive Sinngehalt; bloße Belästigungen und Taktlosigkeiten scheiden aus dem Begriff der Beleidigung aus (vgl. BayObLGSt 1980, 32, 34 = NJW 1980, 1969).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 1 St OLG Ss 219/10

    Beleidigung: Herabsetzung des Opfers durch eine heimliche voyeuristische Handlung

    c) Dem tritt der Senat bei und weist ergänzend darauf hin, dass derjenige, der andere Personen zum Objekt seines heimlichen voyeuristischen Vorgehens erwählt, damit regelmäßig nicht gleichzeitig auch nur konkludent kundgibt, der oder die Betroffene weise einen ihre Ehre mindernden Mangel an personalem Geltungswert auf (vgl. Hilgendorf in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl. 2008, § 185 Rn. 31 sowie zu vergleichbaren Fallkonstellationen von Voyeurisms OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562 (3563); LG Darmstadt NStZ-RR 2005, 140).
  • OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06

    Beleidigung durch Griff zwischen die Beine

    Die von der Revision herangezogenen Entscheidungen (BGH NStZ 1993, 182 ; BayObLGSt 1998, 89 ; OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562 ) sind entweder im Sachverhalt nach den dort festgestellten Gesamtumständen nicht vergleichbar oder führten im Ergebnis lediglich zu einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen unzureichender Feststellungen.
  • LAG Sachsen, 23.05.2022 - 2 Sa 128/21

    Einzelfallentscheidung zum Schadensersatz nach Kündigung aufgrund (behaupteter)

    Sie ist Teil und Ausfluss der Personenwürde (BeckOK StGB/Valerius, 53. Ed. 1.5.2022, StGB § 185 Rn. 1 unter Hinweis auf BGHSt 36, 145, 148; OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562, 3563; LK-StGB/Hilgendorf Vor § 185 Rn. 2; Lackner/Kühl/Kühl Vor § 185 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2006 - 5 Ss 198/05

    Frist zur Einreichung der schriftlichen Entscheidungsgründe nach Abschluss der

    Eine sexualbezogene Handlung ist nur dann eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen (BGHSt 36, 145, 149; NStZ 1993, 182, NStZ 1995, 129; OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - NJW 2001, 3562; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage 2006, § 185 Rdnr. 11; Lackner/ Kühl, StGB, 25. Auflage 2004, § 185 Rdnr. 6).
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