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   OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98   

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https://dejure.org/1999,41319
OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98 (https://dejure.org/1999,41319)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98 (https://dejure.org/1999,41319)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. September 1999 - 11 U Kart 59/98 (https://dejure.org/1999,41319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 1 UWG
    Internetrecht: Prüfungspflichten der denic in Bezug auf Zulässigkeit von Registrierungen

  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung der Vergabestelle für Domainnamen (hier: DENIC) "ambiente.de"

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der kennzeichenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer bestimmten Second-Level-Domain ; Haftung der Vergabestelle für Internet-Domains; Ansprüche gegen die Domain-Vergabestelle bei direkter Verantwortlichkeit oder Mitverantwortlichkeit für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 15; UWG § 1
    Schadensersatzpflicht der Domain-Vergabestelle bei Verletzung von Kennzeichenrechten

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3288 (Ls.)
  • NJW 2001, 376
  • WM 2000, 1164
  • MMR 2000, 36
  • K&R 2000, 144
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98
    Zwar kann als Mitwirkungshandlung durch die Vergabestelle auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Vorgehensweise eines eigenverantwortlichen Dritten - hier des Streithelfers - genügen, sofern der Inanspruchgenommene - hier die Beklagte - die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH WRP 1997, 325, 326 "Architektenwettbewerb" m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98
    Dieser Störerbegriff gilt, wie wechselseitige Bezugnahmen in kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen zeigen, inhaltsgleich in beiden Rechtsgebieten (vgl. z.B. BGH GRUR 1990, 373, 374 - "Schönheitschirurgie"; GRUR 1973, 203 - "Badische Rundschau") sowie im Bereich der Überlegungen zur nur mittelbaren Zeichenverletzung.
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 1/71

    Herausgabe eines Anzeigenblatts ("Badische Rundschau") - Veröffentlichung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98
    Dieser Störerbegriff gilt, wie wechselseitige Bezugnahmen in kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen zeigen, inhaltsgleich in beiden Rechtsgebieten (vgl. z.B. BGH GRUR 1990, 373, 374 - "Schönheitschirurgie"; GRUR 1973, 203 - "Badische Rundschau") sowie im Bereich der Überlegungen zur nur mittelbaren Zeichenverletzung.
  • LG Frankfurt/Main, 14.10.1998 - 6 O 283/98

    DE-NIC/Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98
    Auf die Berufungen der Beklagten und des Streithelfers wird das am 14.10.1998 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Az: 2/6 0 283/98 - abgeändert.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Frankfurt a.M. WRP 2000, 214 = WuW/E DE-R 442).

    Die Beklagte ist regelmäßig nur dann verpflichtet, die Registrierung eines Domain-Namens abzulehnen oder aufzuheben, wenn für sie unschwer zu erkennen ist, daß die Nutzung dieses Domain-Namens Rechte Dritter beeinträchtigt (vgl. ÖOGH, Medien und Recht 2001, 328, 331 f. - fpo.at; LG Frankfurt a.M. CR 2001, 51; LG Magdeburg K&R 1999, 426, 428 = MMR 1999, 607; Abel, CR 1999, 788 f.; Hoeren, WuB V F § 14 MarkenG 2.00; Welzel, MMR 2000, 39 f.; Bettinger/Freytag, CR 1999, 28, 33 ff.; Wagner, ZHR 162 [1998], 701, 719 ff.; Bücking, Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, 1999, Rdn. 252; zweifelnd: Völker/Weidert, WRP 1997, 652, 661 f.; für eine weitergehende Prüfungspflicht: Völker, WuB V F § 14 MarkenG 1.00, Rdn. 3; gegen eine Prüfungspflicht: A. Nordemann, NJW 1997, 1891, 1896 f.; Poeck in Schwarz [Hrsg.], Recht im Internet, Abschn. 4-2.1, S. 16).

    c) Die - von der Revision im Streitfall geltend gemachte - Verletzung von Kennzeichenrechten kann die Beklagte, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, nur dann unschwer erkennen, wenn ihr ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel vorliegt oder wenn die Rechtsverletzung derart eindeutig ist, daß sie sich ihr aufdrängen muß (vgl. Abel, CR 1999, 788 f.; Welzel, MMR 2000, 39, 40; Renck, NJW 1999, 3587, 3593; Kur aaO S. 373; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 329).

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

    Insofern hat sich an der Feststellung des Senats in der Sache Ambiente.de (NJW 2001, 376) auch nicht dadurch etwas geändert, dass generische Top-Level-Domains, wie .com, in den letzten Jahren stärkere Zuwächse verzeichnet haben, als die von der Beklagten verwaltete Top-Level-Domain.
  • OLG Dresden, 28.11.2000 - 14 U 2486/00

    Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer Internetadresse

    Die Beklagte zu 2. hat keine generelle Prüfungspflicht, sie haftet nur bei groben, unschwer zu erkennenden Verstößen (vgl. ebenso OLG Frankfurt, WRP 2000, 214, 217 ff. - "ambiente de". - LG Frankfurt, WM 2000, 1750, 1751; Bettinger/Freytag a.a.O. S. 34 ff.).
  • OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01

    Medienrecht; Kein Domainanspruch einer sehr prominenten Person der Zeitgeschichte

    Offen bleiben kann daher auch, ob eine Verantwortlichkeit der Beklagten an § 5 Abs. 3 TDG scheitern würde (der Senat neigt hier aber zur Auffassung des OLG Frankfurt in CR 1999, 707 ff.) oder deshalb abzulehnen wäre, weil die bloße Registrierung der Internetadresse erst durch die Einrichtung einer Homepage zu einer Erreichbarkeit im Internet führt.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06

    Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung

    Insofern hat sich an der Feststellung des Senats in der Sache ambiente.de (NJW 2001, 376) auch nicht dadurch etwas geändert, dass generische TLDs, wie .com, in den letzten Jahren stärkere Zuwächse verzeichnet haben als die von der Beklagten verwaltete TLD.
  • OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 109/01

    Namensrechtsverletzung; Bloße Information; Domainevergabe im Internet;

    Offen bleiben kann daher auch, ob eine Verantwortlichkeit der Beklagten an § 5 Abs. 3 TDG scheitern würde (der Senat neigt hier aber zur Auffassung des OLG Frankfurt in CR 1999, 707 ff.) oder deshalb abzulehnen wäre, weil die bloße Registrierung der Internetadresse erst durch die Einrichtung einer Homepage zu einer Erreichbarkeit im Internet führt.
  • LG Frankfurt/Main, 22.03.2000 - 8 O 153/99

    "01051.de"

    Zwar neigt die Kammer zu der Annahme, die Beklagte zumindest als marktstarkes Unternehmen auf dem Markt für die Vergabe von Internetadressen und der Top-Level-Domain ".de" anzusehen (s. dazu auch OLG Frankfurt/M. WRP 2000, 214 f. [= MMR 2000, 36 ff. m. Anm. Welzel - ambiente.de]).
  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2000 - 8 O 159/00

    "Gelbe Seiten"

    Die Feststellung einer Markenverletzung ist im Einzelfall daher nicht einfach (vgl. zur Haftungsbegrenzung BGH GRUR 94, 841, OLG Frankfurt, WRP 2000, 214 ff.).
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