Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.05.2001

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   BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1)   

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BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 (1) (https://dejure.org/2000,34)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Spielbankengesetzes: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, Betroffenheit der Spielbankgesellschaften - Betätigung als Spielbankunternehmer als Berufsausübung iSv GG Art 12 Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Berufsfreiheit - Berufsausübung - Berufswahl - Spielbank - Kasino - Zugangsbeschränkung - Verhältnismäßigkeit - Baden-Württemberg

  • Glücksspiel & Recht
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfassungsmäßigkeit des Spielbankgesetz Baden-Wüttemberg

  • Judicialis

    SpBG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; SpBG § 13 Abs. 2 Satz 1; ; SpBG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; SpBG § 1 Abs. 3; ; SpBG § 1 Abs. 5; ; SpBG § 6; ; SpBG § 7; ; SpBG § 1 Abs. 4; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 3 Satz 1; ; BVerfGG § 35; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art. 106 Abs. 2 Nr. 6; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Baden-Württembergischen Spielbankengesetzes über die Erteilung einer Konzession

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 197
  • NJW 2001, 3253 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 771
  • NVwZ 2001, 790
  • DVBl 2000, 1596
  • DÖV 2001, 74
 
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Wird zitiert von ... (412)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Das Spielbankenrecht gehört in der Bundesrepublik Deutschland zum Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für das die Länder gemäß Art. 70 Abs. 1 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz haben (vgl. BVerfGE 28, 119).

    In Baden-Württemberg galt deshalb zunächst - wie in den anderen Bundesländern - das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl I S. 480; im Folgenden: Spielbankengesetz 1933) als Landesrecht fort (vgl. BVerfGE 28, 119 ), bis es durch das Gesetz über öffentliche Spielbanken (Spielbankengesetz - SpBG) vom 23. Februar 1995 (GBl S. 271) abgelöst wurde.

    Denn die Eigentumsgarantie schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht dagegen erst in der Zukunft liegende (Umsatz- und Gewinn-)Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 28, 119 ; 68, 193 m.w.N.).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 18. März 1970 ausgeführt hat, mit der Zulassung einer Spielbank entstehe kein Gebilde des wirtschaftlichen Lebens und ihr Betrieb sei nicht wirtschaftliche Betätigung (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    Der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    aa) Die Regelung ist allerdings kompetenzgemäß zustande gekommen (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

    In ihr findet einer der für die Zulassung von Spielbanken maßgeblichen Grundgedanken seinen Ausdruck (vgl. BVerfGE 28, 119 ).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Dies wirkt, weil der Zugang zum Beruf des Spielbankunternehmers insoweit nicht von der Qualifikation der Unternehmen oder von sonstigen Kriterien abhängig ist, auf welche die Bewerber um eine Erlaubnis Einfluss nehmen können, wie eine objektive Berufszulassungsvoraussetzung (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

    Grundrechtsbeschränkungen dieser Art sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Allgemeinen nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Das ist auch anzunehmen, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr revidierbaren Dispositionen veranlasst (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 97, 157 ).

    Damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass dieses nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass dieses nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ).

    Die Durchführung eines behördlichen Erlaubnisverfahrens mit anschließender Anrufung der Verwaltungsgerichte ist den Beschwerdeführerinnen zu 1 und 2 insoweit nicht zuzumuten, weil es offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 79, 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Statt der absoluten Zugangssperre für Spielbankunternehmen in privater Trägerschaft hätte es andere Mittel gegeben, die zur Zielerreichung gleichermaßen geeignet gewesen wären, die Träger jener Unternehmen aber weniger belastet hätten (vgl. BVerfGE 83, 1 ).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Betrieb und dem Besuch öffentlicher Spielbanken verbunden sind, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Dieser Grundsatz ist auch für die Übertragung rechtsetzender Gewalt im Bereich der Landesgesetzgebung verbindlich (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 73, 388 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Die Grenze der Zumutbarkeit wird bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe nicht mehr gewahrt (vgl. dazu BVerfGE 75, 284 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Dieser Grundsatz ist auch für die Übertragung rechtsetzender Gewalt im Bereich der Landesgesetzgebung verbindlich (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 73, 388 ).
  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Betrieb und dem Besuch öffentlicher Spielbanken verbunden sind, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Ein solches Wiederaufleben von Vorschriften aufgrund Nichtigkeit der sie ändernden Bestimmungen (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 104, 126 ) scheidet hier bereits deshalb aus, weil das Bundesverfassungsgericht das zuvor gesetzlich vorgesehene Sitzzuteilungsverfahren in wesentlichen Teilen ebenfalls für verfassungswidrig und nur für eine - zwischenzeitlich verstrichene Übergangsfrist - weiter anwendbar erklärt hat (BVerfGE 121, 266 ).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    bb) Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung - einer auf Dauer angelegten und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ) - geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

    (aa) Die Beschwerdeführerin zu III. 4. ist in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für den Beschwerdeführer zu III. 2. nicht zum Zwecke der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage, mithin nicht beruflich, tätig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ).

    Dem Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG liegt ein weites, nicht personal gebundenes Begriffsverständnis zugrunde (vgl. dazu ausdrücklich BVerfGE 97, 228 ; vgl. auch bereits BVerfGE 50, 290 ), weshalb das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Inland anwendbar ist (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 102, 197 ; 126, 112 ).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Allerdings muss er, zumal bei einem weitgehend vorbeugend wirkenden Verbot äußerer religiöser Bekundungen, ein angemessenes Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts des pädagogischen Personals auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ebenso wahren wie er bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des Eingriffs mit dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit beachten muss (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 90, 145 ; 102, 197 ; 104, 337 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00   

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BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00 (https://dejure.org/2001,140)
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BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 (https://dejure.org/2001,140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildung in der Altenpflege - Normenkontrollantrag - Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Altenpflegegesetz - Bedürfnisklausel

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § ... 32 Abs. 1; ; AltPflG § 4 Abs. 6; ; AltPflG § 9; ; AltPflG § 3; ; AltPflG § 6; ; AltPflG § 6 Nr. 1; ; AltPflG § 30; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74; ; GG Art. 73

  • rechtsportal.de

    AltPflG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • nomos.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    AltenpflegeG vorläufig nicht in Kraft

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.5.2001)

    BVG setzt Altenpflegegesetz vorläufig außer Kraft // Bayerische Staatsregierung beantragt Überprüfung des Gesetzes

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 23
  • NJW 2001, 3253
  • DVBl 2001, 1141
 
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Wird zitiert von ... (180)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung keine allgemein gültige Definition des Heilberufs vorgegeben (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ).

    Ob nach den zu Art. 74 GG (a. F.) ergangenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 61, 149 ; 68, 319 ) der Begriff des "anderen Heilberufs" vollständig und verlässlich erfasst werden kann, ist zweifelhaft.

    Des Weiteren wird zu entscheiden sein, ob unter den Begriff der "Zulassung" im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (vgl. hierzu BVerfGE 4, 74 ; 7, 18 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 68, 319 ) auch die Befugnis des Bundes fällt, die Anforderungen an die theoretische und praktische Ausbildung (§§ 3 bis 12 AltPflG) zu regeln.

  • BVerfG, 17.03.1964 - 2 BvO 1/60

    Keine Fortgeltung von § 14 Abs. 4 HebG als Bundesrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung keine allgemein gültige Definition des Heilberufs vorgegeben (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ).

    Des Weiteren wird zu entscheiden sein, ob unter den Begriff der "Zulassung" im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (vgl. hierzu BVerfGE 4, 74 ; 7, 18 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 68, 319 ) auch die Befugnis des Bundes fällt, die Anforderungen an die theoretische und praktische Ausbildung (§§ 3 bis 12 AltPflG) zu regeln.

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Ob nach den zu Art. 74 GG (a. F.) ergangenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 61, 149 ; 68, 319 ) der Begriff des "anderen Heilberufs" vollständig und verlässlich erfasst werden kann, ist zweifelhaft.

    Des Weiteren wird zu entscheiden sein, ob unter den Begriff der "Zulassung" im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (vgl. hierzu BVerfGE 4, 74 ; 7, 18 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 68, 319 ) auch die Befugnis des Bundes fällt, die Anforderungen an die theoretische und praktische Ausbildung (§§ 3 bis 12 AltPflG) zu regeln.

  • BVerfG, 26.06.1957 - 2 BvO 1/56

    Voraussetzungen für eine Entscheidung des BVerfG über die fortgeltung von Landes-

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung keine allgemein gültige Definition des Heilberufs vorgegeben (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ).

    Des Weiteren wird zu entscheiden sein, ob unter den Begriff der "Zulassung" im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (vgl. hierzu BVerfGE 4, 74 ; 7, 18 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 68, 319 ) auch die Befugnis des Bundes fällt, die Anforderungen an die theoretische und praktische Ausbildung (§§ 3 bis 12 AltPflG) zu regeln.

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung keine allgemein gültige Definition des Heilberufs vorgegeben (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ).

    Des Weiteren wird zu entscheiden sein, ob unter den Begriff der "Zulassung" im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (vgl. hierzu BVerfGE 4, 74 ; 7, 18 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 68, 319 ) auch die Befugnis des Bundes fällt, die Anforderungen an die theoretische und praktische Ausbildung (§§ 3 bis 12 AltPflG) zu regeln.

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Hier wäre zu erörtern, ob und inwieweit trotz der Änderung des Art. 72 Abs. 2 GG, die nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. den Schlussbericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BTDrucks 12/6000) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung verschärfen und die Justitiabilität des Art. 72 Abs. 2 GG verbessern sollte (vgl. Begründung der Gesetzesentwürfe, BTDrucks 12/6633, S. 8 und BRDrucks 886/93, S. 16), an die bisherige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit der Bedürfnisklausel des Art. 72 Abs. 2 GG a. F. (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 4, 115 ; 10, 234 ; 13, 230 ; 33, 224 ; 34, 9 ; 65, 1 ; 67, 299 ; 78, 249 ) angeknüpft werden kann.
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Hier wäre zu erörtern, ob und inwieweit trotz der Änderung des Art. 72 Abs. 2 GG, die nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. den Schlussbericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BTDrucks 12/6000) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung verschärfen und die Justitiabilität des Art. 72 Abs. 2 GG verbessern sollte (vgl. Begründung der Gesetzesentwürfe, BTDrucks 12/6633, S. 8 und BRDrucks 886/93, S. 16), an die bisherige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit der Bedürfnisklausel des Art. 72 Abs. 2 GG a. F. (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 4, 115 ; 10, 234 ; 13, 230 ; 33, 224 ; 34, 9 ; 65, 1 ; 67, 299 ; 78, 249 ) angeknüpft werden kann.
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Hier wäre zu erörtern, ob und inwieweit trotz der Änderung des Art. 72 Abs. 2 GG, die nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. den Schlussbericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BTDrucks 12/6000) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung verschärfen und die Justitiabilität des Art. 72 Abs. 2 GG verbessern sollte (vgl. Begründung der Gesetzesentwürfe, BTDrucks 12/6633, S. 8 und BRDrucks 886/93, S. 16), an die bisherige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit der Bedürfnisklausel des Art. 72 Abs. 2 GG a. F. (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 4, 115 ; 10, 234 ; 13, 230 ; 33, 224 ; 34, 9 ; 65, 1 ; 67, 299 ; 78, 249 ) angeknüpft werden kann.
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Hier wäre zu erörtern, ob und inwieweit trotz der Änderung des Art. 72 Abs. 2 GG, die nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. den Schlussbericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BTDrucks 12/6000) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung verschärfen und die Justitiabilität des Art. 72 Abs. 2 GG verbessern sollte (vgl. Begründung der Gesetzesentwürfe, BTDrucks 12/6633, S. 8 und BRDrucks 886/93, S. 16), an die bisherige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit der Bedürfnisklausel des Art. 72 Abs. 2 GG a. F. (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 4, 115 ; 10, 234 ; 13, 230 ; 33, 224 ; 34, 9 ; 65, 1 ; 67, 299 ; 78, 249 ) angeknüpft werden kann.
  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
    Hier wäre zu erörtern, ob und inwieweit trotz der Änderung des Art. 72 Abs. 2 GG, die nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. den Schlussbericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BTDrucks 12/6000) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung verschärfen und die Justitiabilität des Art. 72 Abs. 2 GG verbessern sollte (vgl. Begründung der Gesetzesentwürfe, BTDrucks 12/6633, S. 8 und BRDrucks 886/93, S. 16), an die bisherige Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit der Bedürfnisklausel des Art. 72 Abs. 2 GG a. F. (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 4, 115 ; 10, 234 ; 13, 230 ; 33, 224 ; 34, 9 ; 65, 1 ; 67, 299 ; 78, 249 ) angeknüpft werden kann.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

  • BVerfG, 28.05.1957 - 2 BvO 5/56

    Bayerisches Ärztegesetz

  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Für die einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 111, 147 ; 157, 332 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 158, 210 ).

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