Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensregister; Abrufverfahren; Privatperson; Zeuge; Nebenkläger; Akteneinsicht; Auskunft; Zeugenbeistand; Rechtsanwalt; Befugnisse; Rechtsstellung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 68b § 475 § 478 Abs. 3 S. 2
Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1590
- StV 2002, 297
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 27.01.2000 - 3 Ws 26/00
Beiordnung; Ablehnung; Rechtsanwalt; Zeugenbeistand; Anfechtung
Auszug aus OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
Gemäß § 68 b S. 4 StPO ist die Entscheidung über die Beiordnung eines Zeugenbeistands unanfechtbar (zur Anwendung der Vorschrift auf die Ablehnung einer Beiordnung vgl. HansOLG Hamburg in NStZ-RR 2000, 335; OLG Celle in NStZ-RR 2000, 336;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 68 b Rdn. 8 m.w.N.). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
Allerdings ist der 1. Abschnitt des 8. Buches durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 in die Strafprozessordnung eingestellt worden, um das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen (hierzu BVerfGE 65, 1) einfachrechtlich umzusetzen (vgl. Brodersen in NJW 2000, 2536). - OLG Hamburg, 09.03.2000 - 1 Ws 57/00
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den die Beiordnung eines Rechtsanwalts …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
Gemäß § 68 b S. 4 StPO ist die Entscheidung über die Beiordnung eines Zeugenbeistands unanfechtbar (zur Anwendung der Vorschrift auf die Ablehnung einer Beiordnung vgl. HansOLG Hamburg in NStZ-RR 2000, 335; OLG Celle in NStZ-RR 2000, 336;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 68 b Rdn. 8 m.w.N.).
- BGH, 04.03.2010 - StB 46/09
Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis …
Dieser hat, sofern er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht nur als "Privatperson" im Sinne von § 475 StPO (HansOLG Hamburg NJW 2002, 1590; KG, Beschl. vom 7. Februar 2008 (1) 2 BJs 58/06-2 (2/08) - juris m. w. N.;… Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 68 b Rdn. 24). - KG, 14.08.2015 - 3 Ws 397/15
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des als Zeugenbeistand beigeordneten …
Es ist allgemein anerkannt, dass sich die Rechtsstellung des Zeugenbeistands aus der des Zeugen ableitet, so dass der Beistand keine eigenen Rechte als Verfahrensbeteiligter hat (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 253; KG NStZ 2008, 587; StV 2010, 298; OLG Hamburg NJW 2002, 1590;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 68b Rn. 12 mwN). - BVerfG, 29.06.2015 - 2 BvR 2048/12
Akteneinsicht für ein Presseunternehmen im Strafverfahren (Beschwerderecht des …
Eine vom Kammergericht in Bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg führte zur Begründung den genauen Wortlaut des damaligen Beschwerdeausschlusses gemäß § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO a. F. an (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 -, juris, Rn. 3 f.;… vgl. auch Rübenstahl, StraFo 2013, S. 341).
- KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des anwaltlichen Zeugenbeistands im …
Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg NJW 2002, 1590). - KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
Akteneinsichtsgewährung im Strafverfahren: Unzulässigkeit eines nach Erledigung …
Abgesehen davon, dass die Entscheidung aufgrund der bereits erfolgten Umsetzung der Verfügung prozessual überholt ist, unterliegt die Genehmigung von Akteneinsicht - hier nach § 475 Abs. 2 StPO - durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts nicht der Beschwerde (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 - = NJW 2002, 1590;… Gieg in KK-StPO 6. Aufl., § 478 Rdn. 5;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 304 Rdn. 5). - KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands im Ermittlungsverfahren
Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg, NJW 2002, 1590). - VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 87-I-03
Eilantrag zu Organstreitverfahren betreffend die Untersagung der Herausgabe von …
(1) Mit gutem Grunde entspricht es allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen, dass Akteneinsicht während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens - dem eine Untersuchung nach Artikel 54 SächsVerf von der Grundkonzeption her gleichsteht (vgl. auch § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 UAusschG) - selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und einer öffentlichen Beweiserhebung nicht gewährt werden kann, wenn ansonsten die Wahrheitsfindung in Gefahr geriete (vgl. zuletzt: OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806 [2807]; Hanseatisches OLG Hamburg NJW 2002, 1590 [1591]). - VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …
aa) Mit gutem Grunde entspricht es allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen, dass Akteneinsicht während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens - dem eine Untersuchung nach Artikel 54 SächsVerf von der Grundkonzeption her gleichsteht (vgl. auch § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 UAusschG) - selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht gewährt werden kann, wenn ansonsten die Wahrheitsfindung in Gefahr geriete (vgl. zuletzt: OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806 [2807]; Hanseatisches OLG Hamburg NJW 2002, 1590 [1591]).