Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Köpenick, 07.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.03.2002 - 11 UF 671/00   

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https://dejure.org/2002,9429
OLG Koblenz, 19.03.2002 - 11 UF 671/00 (https://dejure.org/2002,9429)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.03.2002 - 11 UF 671/00 (https://dejure.org/2002,9429)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. März 2002 - 11 UF 671/00 (https://dejure.org/2002,9429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Ehefrau gegen ihren Mann auf Zahlung von Trennungsunterhalt; Einschränkung der Arbeitsfähigkeit wegen einer Gichterkrankung; Vorliegen einer psychosomatischen Erkrankung; Festsetzung eines fiktiven Einkommens; Berechnung des Trennungsunterhalts nach der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578
    Berücksichtigung des Wohnwerts bei Verkauf des Familienheims

  • rechtsportal.de

    BGB § 1578
    Berücksichtigung der Erlöse aus dem Verkauf des Familienheims bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1885
  • FamRZ 2002, 1407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 11 UF 671/00
    Die Surrogate des Wohnwertes beim Verkauf des Familienheims, etwa die Zinserträge aus dem (nach eventueller Ablösung der Verbindlichkeiten verbleibenden) Verkaufserlös, sind entsprechend der neueren BGH-Rechtsprechung bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts auf beiden Seiten in die Unterhaltsberechnung im Wege der Differenzmethode einzustellen, wobei derartige Erlöse auch dann als eheprägend zu berücksichtigen sind, wenn sie den ursprünglich prägenden Wohnwert übersteigen, etwa, weil dieser zuvor von den zu zahlenden Annuitäten ganz oder teilweise aufgezehrt wurde (BGH - XII ZR 292/99 - 31.10.2001, FamRZ 2002, 88 ).

    Nach der neuen BGH-Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist der Wohnvorteil grundsätzlich in die Differenzmethode einzustellen, ebenso wie die Surrogate (Zinserlöse) bei einem eventuellen Hausverkauf, weil beides Ausfluss der prägenden Verhältnisse ist und der Hauserlös und die daraus erzielten Zinsen ein Surrogat für den prägenden Wohnwert darstellen (NJW 2002, 436 unter B II 5. = FamRZ 2002, 88 ).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 11 UF 671/00
    Das der Klägerin zuzurechnende fiktive Einkommen ist nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa FamRZ 2001, 986 ff.) der sich der Senat anschließt, im Wege der Differenzmethode in die Bedarfsberechnung einzustellen.
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2002 - 11 UF 671/00
    (vgl. jüngst: BGH, FamRZ 2002, 23 m.Anm. Schwab in FamRZ 2002, 92 ).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Veräußerung des hälftigen

    im Wege einer Vermögensumschichtung zu unterstellenden - Zinseinkünfte bei Verbrauch eines Teiles des Geldes gleich hoch anzusetzen, so dass sie sich im Ergebnis wieder wertneutral verhalten (Wendl/Gerhardt, a.a.O., Rz. 392, m.w.N.; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1407).
  • OLG Koblenz, 15.11.2004 - 13 UF 305/04

    Trennungsunterhalt: Anrechnung des Wohnwerts bei Leerstand des Familienheims;

    Aus diesem Grunde hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden, der Wohnwert bzw. sein Surrogat nach Veräußerung des Familienheims sei auf beiden Seiten immer nur in Höhe des geringsten verbliebenen Surrogats anzusetzen (vgl. OLG Koblenz, 11. Senat,  FamRZ 2002, 1407).
  • OLG Hamm, 27.09.2002 - 10 UF 317/01
    Es ist kein anerkennenswerter Grund dafür ersichtlich, warum der Klägerin der in Anbetracht ihrer sehr bescheidenen Einkommensverhältnisse unwirtschaftliche Erwerb des Miteigentumsanteils unterhaltsrechtlich zugute kommen soll, was der Fall wäre, wenn nur die Zinseinkünfte des Beklagten als eheprägendes Einkommen gewertet würden (vgl. zum Gesichtspunkt der Parität: OLG Koblenz, NJW 02, 1885, 1886).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Köpenick, 07.06.2001 - 14 C 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16993
AG Berlin-Köpenick, 07.06.2001 - 14 C 180/00 (https://dejure.org/2001,16993)
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 07.06.2001 - 14 C 180/00 (https://dejure.org/2001,16993)
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 14 C 180/00 (https://dejure.org/2001,16993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Vergütung für Anzeigen ; Verbot der Werbung für Prostitution; Schutz Jugendlicher vor der Belästigung durch Prostitution

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1885
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 07.06.2001 - 14 C 180/00
    (VG Berlin, NJW 2001, 983 ff [VG Berlin 01.12.2000 - 35 A 570/99] ).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 07.06.2001 - 14 C 180/00
    Die bislang vorherrschende Begründung, Prostitution verstoße gegen die guten Sitten, weil der Schutz der Menschenwürde der Prostituierten aus Art. 1 Abs. 1 GG nicht geachtet sei, die "gewerbsähnliche geschlechtliche Hingabe gegen Bezahlung mache in entwürdigender Weise Intimbereiche zur Ware" (BGHZ 67, 119, 125) [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75] verkennt, dass das Grundgesetz , Art. 2 Abs. 1 GG , gerade auch die Selbstbestimmung des einzelnen schützt.
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Mit dem Prostitutionsgesetz hat der Gesetzgeber einem Wandel in weiten Teilen der Bevölkerung, die die Prostitution nicht mehr schlechthin als sittenwidrig ansehen, Rechnung getragen (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. 14/5958, S. 4; zu dem Wandel der Moralvorstellungen in neuerer Zeit ferner: BGH, Urt. v. 22.11.2001 - III ZR 5/01, NJW 2002, 361; OLG Köln MMR 2001, 43, 44; AG Heidelberg NJW-RR 1998, 260; AG Berlin-Köpenick NJW 2002, 1885; vgl. ferner BFH, Urt. v. 23.2.2000 - X R 142/95, NJW 2000, 2919; zum Aufenthalts- und Niederlassungsrecht von Prostituierten aus anderen Mitgliedstaaten der EU: EuGH, Urt. v. 20.11.2001 - C-268/99, Slg. 2001, I-8615 = DVBl 2002, 321 Tz 59 f.).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 231/03

    Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen wettbewerbsrechtlich nicht generell

    Mit dem Prostitutionsgesetz hat der Gesetzgeber einem Wandel in weiten Teilen der Bevölkerung, die die Prostitution nicht mehr schlechthin als sittenwidrig ansehen, Rechnung getragen (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. 14/5958, S. 4; zu dem Wandel der Moralvorstellungen in neuerer Zeit ferner: BGH, Urt. v. 22.11.2001 - III ZR 5/01, NJW 2002, 361; OLG Köln MMR 2001, 43, 44; AG Heidelberg NJW-RR 1998, 260; AG Berlin-Köpenick NJW 2002, 1885; vgl. ferner BFH, Urt. v. 23.2.2000 - X R 142/95, NJW 2000, 2919; zum Aufenthalts- und Niederlassungsrecht von Prostituierten aus anderen Mitgliedstaaten der EU: EuGH, Urt. v. 20.11.2001 - C-268/99, Slg. 2001, I-8615 = DVBl 2002, 321 Tz 59 f.).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 65/05

    Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen wettbewerbsrechtlich nicht generell

    Mit dem Prostitutionsgesetz hat der Gesetzgeber einem Wandel in weiten Teilen der Bevölkerung, die die Prostitution nicht mehr schlechthin als sittenwidrig ansehen, Rechnung getragen (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. 14/5958, S. 4; zu dem Wandel der Moralvorstellungen in neuerer Zeit ferner: BGH, Urt. v. 22.11.2001 - III ZR 5/01, NJW 2002, 361; OLG Köln MMR 2001, 43, 44; AG Heidelberg NJW-RR 1998, 260; AG Berlin-Köpenick NJW 2002, 1885; vgl. ferner BFH, Urt. v. 23.2.2000 - X R 142/95, NJW 2000, 2919; zum Aufenthalts- und Niederlassungsrecht von Prostituierten aus anderen Mitgliedstaaten der EU: EuGH, Urt. v. 20.11.2001 - C-268/99, Slg. 2001, I-8615 = DVBl 2002, 321 Tz 59 f.).
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