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   LG Neuruppin, 12.03.2002 - 12 Qs 8/02   

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https://dejure.org/2002,23867
LG Neuruppin, 12.03.2002 - 12 Qs 8/02 (https://dejure.org/2002,23867)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 12.03.2002 - 12 Qs 8/02 (https://dejure.org/2002,23867)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 12. März 2002 - 12 Qs 8/02 (https://dejure.org/2002,23867)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1967
  • NStZ 2002, 559
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ws 30/05

    Zulässige Beschwerde wegen fehlender Prozessvoraussetzung bei Einstellung in

    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung ist die Zustimmungserklärung als Prozesserklärung zwar bedingungsfeindlich (vgl. Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 693 m. w. Nachw.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 153 Rdnr. 27; a.A. Löwe-Rosenberg-Beulke, StPO, 25. Aufl., § 153 Rdnr. 70; LG Neuruppin, NJW 2002, 1967), so dass der Verteidiger die Zustimmung nicht davon abhängig machen konnte, dass die notwendigen Auslagen seiner Mandantin der Staatskasse auferlegt werden.
  • LG Limburg, 31.05.2012 - 1 Qs 69/12

    Verfahrenseinstellung: Zustimmung des Angeklagten unter der Bedingung der

    Die gegenteilige Ansicht verweist hingegen darauf, dass bedingte Prozesshandlungen, die für das erkennende Gericht keinerlei Unklarheit schaffen, da der Eintritt der Bedingung - wie hier - allein von einer Entscheidung des Gerichtes selbst abhängt, zulässig sind (Löwe/Rosenberg - StPO 25. Aufl., § 153 Rdnr. 70 m.N., LG Neuruppin NJW 2002, 1967).
  • LG Hannover, 19.01.2015 - 70 Qs 2/15

    Abschiebungshaft, Strafverfahren, Pflichtverteidigung, unerlaubter Aufenthalt,

    Eine andere Auslegung, die die Zustimmungserklärung für wirksam erachtet und die Bedingung als bloße Anregung umdeutet (vgl. LG Neuruppin, Beschl. v. 12.03.2002, Az: 12 Qs 08/02), wird den Interessen des Angeklagten nicht gerecht und ist deshalb - auch in Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 153 Abs. 2 StPO - abzulehnen.
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