Rechtsprechung
LG Neuruppin, 12.03.2002 - 12 Qs 8/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1967
- NStZ 2002, 559
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ws 30/05
Zulässige Beschwerde wegen fehlender Prozessvoraussetzung bei Einstellung in …
Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung ist die Zustimmungserklärung als Prozesserklärung zwar bedingungsfeindlich (…vgl. Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 693 m. w. Nachw.;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 153 Rdnr. 27;… a.A. Löwe-Rosenberg-Beulke, StPO, 25. Aufl., § 153 Rdnr. 70; LG Neuruppin, NJW 2002, 1967), so dass der Verteidiger die Zustimmung nicht davon abhängig machen konnte, dass die notwendigen Auslagen seiner Mandantin der Staatskasse auferlegt werden. - LG Limburg, 31.05.2012 - 1 Qs 69/12
Verfahrenseinstellung: Zustimmung des Angeklagten unter der Bedingung der …
Die gegenteilige Ansicht verweist hingegen darauf, dass bedingte Prozesshandlungen, die für das erkennende Gericht keinerlei Unklarheit schaffen, da der Eintritt der Bedingung - wie hier - allein von einer Entscheidung des Gerichtes selbst abhängt, zulässig sind (Löwe/Rosenberg - StPO 25. Aufl., § 153 Rdnr. 70 m.N., LG Neuruppin NJW 2002, 1967). - LG Hannover, 19.01.2015 - 70 Qs 2/15
Abschiebungshaft, Strafverfahren, Pflichtverteidigung, unerlaubter Aufenthalt, …
Eine andere Auslegung, die die Zustimmungserklärung für wirksam erachtet und die Bedingung als bloße Anregung umdeutet (vgl. LG Neuruppin, Beschl. v. 12.03.2002, Az: 12 Qs 08/02), wird den Interessen des Angeklagten nicht gerecht und ist deshalb - auch in Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 153 Abs. 2 StPO - abzulehnen.