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   BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01   

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https://dejure.org/2002,315
BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01 (https://dejure.org/2002,315)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 1 StR 513/01 (https://dejure.org/2002,315)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 1 StR 513/01 (https://dejure.org/2002,315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 246 StGB; § 211 StGB; § 261 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB
    Gesetzlichkeitsprinzip; Bestimmtheitsgrundsatz; Unterschlagung; Konkurrenzen (materielle und formelle Subsidiarität); Zueignungsdelikte; Mord (Habgier; niedrige Beweggründe); Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Einlassung und Zweifelsgrundsatz)

  • lexetius.com

    StGB § 246

  • DFR

    Subsidiarität der Unterschlagung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Fall des in Neckargemünd getöteten Rollstuhlfahrers

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    In Neckargemünd getöteter Rolllstuhlfahrer

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensdelikte, Keine Beschränkung der Subsidiaritätsklausel auf Zueignungsdelikte

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 243
  • NJW 2002, 2188
  • NJW 2002, 3756
  • NStZ 2002, 480
  • NStZ 2003, 87 (Ls.)
  • StV 2002, 485
  • JR 2002, 516
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    § 246 StGB ist nicht nur gegenüber Zueignungsdelikten subsidiär (im Anschluß an BGHSt 43, 237).

    a) Eine solche Einschränkung der Subsidiaritätsklausel wäre mit dem Wortlaut des Gesetzes, dessen möglicher Wortsinn die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten markiert (BGHSt 43, 237, 238 m. w. N. zur identischen Subsidiaritätsklausel des § 125 StGB), unvereinbar.

  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Beweisanzeichen können nämlich in einer Gesamtschau wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit eines Vorwurfs begründen (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24; BGH Urteil vom 15. Juli 1998 - 1 StR 243/98 jew. m. w. N.).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Auch im übrigen gebietet es der Zweifelssatz nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 1995, 2300; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01 m. w. N.).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Ihre Zurückweisung erfordert nicht, daß sich das Gegenteil der Behauptung positiv feststellen ließe (vgl. nur BGHR StPO § 261 Einlassung 5, 6; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 28 jew. m. w. N.).
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Ihre Zurückweisung erfordert nicht, daß sich das Gegenteil der Behauptung positiv feststellen ließe (vgl. nur BGHR StPO § 261 Einlassung 5, 6; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 28 jew. m. w. N.).
  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 243/98

    Anklagevorwurf wegen Mordes - Unvollständigkeit der Beweiswürdigung der

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Beweisanzeichen können nämlich in einer Gesamtschau wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit eines Vorwurfs begründen (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24; BGH Urteil vom 15. Juli 1998 - 1 StR 243/98 jew. m. w. N.).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Auch im übrigen gebietet es der Zweifelssatz nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 1995, 2300; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01 m. w. N.).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Hätte der Angeklagte H. getötet, um das Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen, läge aus Habgier begangener Mord vor (vgl. BGH NJW 1993, 1664, 1665 m. w. N.), wäre es (auch) um die Wertgegenstände von H. gegangen, in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (vgl. BGHSt 39, 100).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Dies ist etwa der Fall, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, nicht alle wesentlichen Feststellungen in die Erwägungen einbezieht oder naheliegende Möglichkeiten unerörtert läßt (st. Rspr., vgl. nur BGH Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01; wistra 1999, 338, 339 m. w. N.).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
    Hätte der Angeklagte H. getötet, um das Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen, läge aus Habgier begangener Mord vor (vgl. BGH NJW 1993, 1664, 1665 m. w. N.), wäre es (auch) um die Wertgegenstände von H. gegangen, in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (vgl. BGHSt 39, 100).
  • OLG Köln, 18.04.1986 - Ss 89/86
  • BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Strafbarkeit eines Ausländers bei

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Dieser gesetzgeberische Wille hat aber im Wortlaut des § 184i Abs. 1 StGB keinen Niederschlag gefunden und ist damit unbeachtlich, da der Wortlaut die äußerste Grenze der Auslegung ist (vgl. SK-StGB/Noltenius, aaO, § 184i Rn. 13; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO; vgl. zur entsprechend weiten Auslegung der Subsidiaritätsklausel im Rahmen von § 246 Abs. 1 StGB: BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243 ff.; so auch zu § 125 Abs. 1 StGB aF: BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237, 238 f.).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt; ferner dann, wenn der Tatrichter an die für die Überzeugungsbildung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; 2006, 1297, 1298; NStZ-RR 2003, 371 LS; 2005, 147 f.).
  • BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12

    Veruntreuende Unterschlagung (formelle Subsidiarität zur gewerbsmäßig begangenen

    Dies gilt nach der Rechtsprechung für ein Zusammentreffen der Unterschlagung mit allen Delikten, für die das Gesetz eine höhere Strafdrohung vorsieht (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244; krit. Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 246 Rn. 23a).
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