Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.02.2002 - 22 WF 88/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4240
OLG Dresden, 21.02.2002 - 22 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,4240)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.02.2002 - 22 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,4240)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 22 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,4240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung der Ehewohnung; Ladungsfrist bei Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgrund mündlicher Verhandlung; Entsprechende Anwendung der Vorschriften der §§ 620 a bis 620 g Zivilprozessordnung (ZPO) über die einstweiligen Anordnungen in Ehesachen; Abhilfeverfahren

  • Judicialis

    ZPO n.F. § 620 c; ; ZPO n.F. § 217; ; ZPO n.F. § 572 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 620c § 217 § 572 Abs. 1 S. 1
    Einstweilige Anordnung; Ladungsfrist; mündliche Verhandlung; Abhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2722
  • FamRZ 2002, 1498
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1992 - 3 WF 96/92
    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2002 - 22 WF 88/02
    Deshalb sind zumindest in den Fällen, in denen, wie hier, (auch) Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden sind, die an eine mündliche Verhandlung anknüpfen, die Ladungsvorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 1198 f., 1199).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2017 - 9 W 30/17

    Mündliche Verhandlung des Erstgerichts nach sofortiger Beschwerde im

    (Vgl. OLG Dresden, NJW 2002, 2722, 2724; OLG Bremen, ZZP 1961, 463; OLG Hamburg, MDR 2013, 1122; Prütting/Fischer, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 922 ZPO Rdnr. 10; Drescher in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 922 ZPO Rdnr. 15; anders Baumbach/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 922 ZPO Rdnr. 29).
  • OLG Celle, 02.11.2012 - 10 UF 269/12

    Vorliegen einer der Beschlussfassung über eine einstweilige Anordnung

    Soweit das OLG Dresden (Beschluß vom 21. Februar 2002 - 22 WF 88/02 - FamRZ 2002, 1498 f = NJW 2002, 2722 ff. = juris) noch für das vor dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht die Auffassung vertreten hat, die (damals sofortige) Beschwerde "setze nur voraus, daß aufgrund mündlicher Verhandlung entscheiden wurde; darauf ob die Verhandlung prozeßordnungsgemäß durchgeführt und alle Beteiligten hierzu rechtzeitig geladen wurden, komme es insofern nicht an", kann dem schon aus den obigen Erwägungen nicht gefolgt werden.
  • LG Kaiserslautern, 07.03.2006 - 1 T 38/06
    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist zwar keine zwingende Voraussetzung dafür, dass das Beschwerdegericht in der Sache selbst entscheidet ( OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005, Az.: 8 W 4/05 , zit. nach Juris; OLG Dresden NJW 2002, 2722, [OLG Dresden 21.02.2002 - 22 WF 88/02] jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2003 - 6 WF 89/03
    Nach Sinn und Zweck des § 620 II ZPO soll die mündliche Verhandlung dazu dienen, dass die Parteien in einer bestimmten Form, eben im Rahmen einer mündlichen Verhandlung, rechtliches Gehör erhalten (OLG Dresden, FamRZ 2002, 1498, 1499).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3437
OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02 (https://dejure.org/2002,3437)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.06.2002 - 3 W 119/02 (https://dejure.org/2002,3437)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 3 W 119/02 (https://dejure.org/2002,3437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung; Kammervorsitzender für Handelssachen als "originärer" Einzelrichter; Gebot des gesetzlichen Richters; Beschwer in der Hauptsache; Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 793

  • rechtsportal.de

    Isolierte Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2722
  • MDR 2002, 1152
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Dieses im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel greift allenfalls ein, wenn die angefochtene Entscheidung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt oder mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 2000, 209; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. § 567 Rdnr. 12 ff; ablehnend dazu nunmehr nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz für außerordentliche Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof: BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 -).
  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Die von der Gegenmeinung befürwortete Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschrift erscheint demgegenüber schon mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vertretbar (zum Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn der Einzelrichter zu Unrecht an Stelle des Senats entscheidet vgl. BGH NJW 1993, 600, 601; 2001, 1357; Baumbach/Albers, ZPO 60. Aufl. § 547 Rdnr.6).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 32/99

    Entscheidung durch Einzelrichter, der sich selbst dazu bestimmt hat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Die von der Gegenmeinung befürwortete Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschrift erscheint demgegenüber schon mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vertretbar (zum Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn der Einzelrichter zu Unrecht an Stelle des Senats entscheidet vgl. BGH NJW 1993, 600, 601; 2001, 1357; Baumbach/Albers, ZPO 60. Aufl. § 547 Rdnr.6).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Dieses im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel greift allenfalls ein, wenn die angefochtene Entscheidung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt oder mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 2000, 209; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. § 567 Rdnr. 12 ff; ablehnend dazu nunmehr nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz für außerordentliche Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof: BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 -).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02

    Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung einer Sachverständigenentschädigung:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Er schließt sich vielmehr der überzeugend begründeten Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 23. April 2002 - 3A W 50/02 -) an.
  • BGH, 04.05.1998 - II ZB 18/97

    Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Danach ist ein Wille des Gesetzgebers, den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen als Einzelrichter im Sinne des § 568 ZPO zu behandeln, nicht ansatzweise erkennbar, so dass sich auch - etwa um dem Gedanken der Verfahrensbeschleunigung Rechnung zu tragen - eine lückenfüllende entsprechende Anwendung der Vorschrift verbietet (vgl. zu §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 UmwG: BGH NJW 1998, 2536).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.1981 - 3 W 5/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02
    Danach kann die Entscheidung über den Kostenpunkt grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einem in der Hauptsache eingelegten Rechtsmittel nachgeprüft werden (vgl. auch zum Sinn und Zweck der Vorschrift: Senat, Beschluss vom 19. Februar 1981 - 3 W 5/81 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Die seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozeßordnung aufgetretene Frage der Anwendbarkeit des § 568 Satz 1 ZPO auf erstinstanzliche Entscheidungen des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen ist nicht nur in der prozeßrechtlichen Literatur, sondern insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (gegen eine Behandlung des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen als Einzelrichter i.S. des § 568 Satz 1 ZPO: OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962; OLG Frankfurt [5. Zivilsenat], OLGReport 2002, 250 ff.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle, Beschl. v. 25. September 2002 - 11 W 45/02, veröffentl. in juris; OLG Schleswig, OLGReport 2003, 192 [6. Zivilsenat] sowie 278 [16. Zivilsenat]; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO 61. Aufl. § 349 Rdn. 1; Albers in Baumbach/Lauterbach aaO, § 568 Rdn. 2; Zimmermann, ZPO 6. Aufl. § 349 Rdn. 9 u. § 568 Rdn. 1; Zöller-Gummer, ZPO 24. Aufl. § 568 Rdn. 3 - unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen gegenteiligen Auffassung; dafür: OLG Köln, OLGReport 2002, 344; OLG Dresden, OLGReport 2003, 452; OLG Frankfurt [13. Zivilsenat], OLGReport 2003, 342; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO 25. Aufl. § 568 Rdn. 2; Greger, NJW 2002, 3049, 3053; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 f.).
  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

    Es will dabei von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Zweibrücken (Beschl. v. 18.6.2002 - 3 W 119/02, NJW 2002, 2722), Karlsruhe (Beschl. v. 23.4.2002 - 3A W 50/02, NJW 2002, 1962) und Frankfurt/M. (Beschl. v. 24.5.2002 - 5 W 4/02, OLG-Report 2002, 250) abweichen und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des für die Entscheidung über die Beschwerde funktionell zuständigen Gerichts - Senat oder Einzelrichter - vorgelegt.
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2003 - 3 W 111/03

    Zwangsvollstreckung: Heilung eines Vollstreckungsmangels im Beschwerdeverfahren;

    Der Senat entscheidet darüber in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen den angefochtenen Beschluss nicht als Einzelrichterin im Sinne des § 568 Satz 1 ZPO erlassen hat (vgl. insoweit m. w. N, Senat, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 3 W 119/02, abgedruckt in OLGR 2002, 457 und MIDR 2002, 1152 ).
  • OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04

    Unterlassungsgebot; Unterbindungspflicht; Verschulden

    Der Senat hat in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung zu entscheiden, da der in der Erstinstanz zuständige Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht als Einzelrichter im Sinne des § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet und die gesetzliche Einzelrichterzuweisung im Beschwerderechtszug nicht zum Tragen kommt (vgl. Senat Beschl. vom 02.02.2004 6 W 692/03; Pfälz. OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722).
  • OLG Schleswig, 05.04.2004 - 11 W 51/03

    Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen

    Der Senat folgt der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich überwiegenden Auffassung, wonach der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter i.S.v. § 568 Satz 1 ZPO ist, so dass das Beschwerdegericht auch nicht durch eines seines Mitglieder als Einzelrichter entscheiden kann (OLG Karlsruhe NJW 2002, 1962 f.; OLG Frankfurt OLGR 2002, 250 ff.; OLG Schleswig - 16. Zivilsenat - SchlHA 2003, 168 f.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle Beschluss vom 25.9.2002, - 11 W 45/02 - Abdruck in Juris; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 568 Rdn. 3; a.A. Kammergericht KGR Berlin 2003, 54 f.; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 ff.; vgl. auch BGH NJW 2003, 3636 f. und dazu die Entscheidungsbesprechung von Vollkommer, BGH-Report 2004, 191 f.).
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 W 77/02

    Streitwert der negativen Feststellungsklage; Besetzung des Beschwerdesenats gegen

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  • OLG Naumburg, 19.02.2003 - 2 Ww 12/03

    Zur Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch

    Der Senat für Landwirtschaftssachen in der Besetzung von drei Mitgliedern des Oberlandesgerichts und zwei ehrenamtlichen Richtern ist daher für die Entscheidung über die eingelegte sofortige Beschwerde zuständig (zu einer ähnlichen Problematik im Falle der Entscheidung durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen: OLG Karlsruhe NJW 2002, 1962, 1963; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; ferner OLG Frankfurt MDR 2002, 1391).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 2 W 66/02

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Da der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter im Sinne des § 568 Abs. 1 ZPO ist, ist der Senat und nicht eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung berufen (OLG Karlsruhe NJW 02, 1962 = OLG-Report 02, 198; OLG Zweibrücken NJW 02, 2722; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 568, 2; abl. Greger NJW 02, 3049, 3053; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 568, 2; wohl ebenso Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 568, 3).
  • OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03

    Irreführende Werbung: Berühmung einer Alleinstellung durch die Werbeaussage, zur

    Anders als bei der Verwendung eines Superlativs, mit dem das werbende Unternehmen sich oder sein Angebot etwa als "das beste", "das größte", "das leistungsfähigste" oder das "günstigste" (so der Fall, welcher der Senatsentscheidung vom 28.10.2002 - Az. 3 W 119/02, Anlage K 15 - zugrunde lag) beschreibt, damit eine Bezugnahme auf Angebote und Leistungen aller anderen Wettbewerber unmittelbar herstellt und insoweit einen Vorrang suggeriert, verhält es sich mit der Behauptung, an einer (Leistungs-) Spitze zu stehen, anders.
  • AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03

    Haftung des antragstellenden Gläubigers für die Verfahrenskosten neben dem

    Diese Entscheidung konnte mit einem Rechtsmittel nur unter den Voraussetzungen angefochten werden, die allgemein für die Anfechtung des Abweisungsbeschlusses gelten, nämlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss insgesamt (§ 34 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 4 InsO, § 99 Abs. 1, §§ 567, 569 ZPO; vgl. OLG Zweibrücken NZI 2000, 271 und NJW 2002, 2722; OLG Köln NZI 2000, 374; OLG Brandenburg NZI 2001, 483).
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