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   BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01   

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BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01 (https://dejure.org/2002,1040)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2002 - XI ZR 160/01 (https://dejure.org/2002,1040)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - XI ZR 160/01 (https://dejure.org/2002,1040)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Wirksamkeit - Reichweite - Beschränktes Aufrechnungsverbot - AGB - Sparkasse - Kontokorrent-Darlehen - Aufrechnung - Verletzung vertraglicher Pflichten

  • Judicialis

    AGB-Sparkassen Nr. 11 Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    AGB: Zur Wirksamkeit und Reichweite des beschränkten Aufrechnungsverbots

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB-Sparkassen Nr. 11 Abs. 1
    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche der Sparkasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankenrecht - Aufrechnungsverbot nach Nr. 11 Abs. 1 AGB-Sparkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-SpK Nr. 11 Abs. 1; AGBG § 11 Nr. 3
    Keine Treuwidrigkeit eines vertraglichen Aufrechnungsverbots bei völlig überraschender Berufung (hier: erstmals nach sieben Jahren) des Kontokorrent-Darlehensnehmers auf Gegenforderung

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2779
  • ZIP 2002, 1440
  • MDR 2002, 1202
  • WM 2002, 1654
  • BB 2002, 2198
  • DB 2002, 2710
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1986 - II ZR 285/84

    Zulässigkeit des Aufrechnungsverbots; Entscheidung über Forderung bei Berufung

    Auszug aus BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01
    Diese Bestimmung, die mit Nr. 11 Abs. 1 AGB-Sparkassen und mit Nr. 4 AGB-Banken übereinstimmt, trägt § 11 Nr. 3 AGBG (jetzt: § 309 Nr. 3 BGB) Rechnung und ist rechtlich unbedenklich (so BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 - II ZR 285/84, WM 1986, 477, 478 für Nr. 2 Abs. 1 AGB-Banken a.F.; ebenso Sonnenhol in Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis, Rdn. 1/122 m.w.Nachw.).

    Es kann daher unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein, die Aufrechnungsbeschränkung dann unbeachtet zu lassen, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, daß sie sich als begründet erweist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 aaO S. 478).

    Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen, weil sein Rechtsmittel im Ergebnis erfolglos geblieben ist (§ 97 Abs. 1 ZPO), mag es für ihn auch möglicherweise wirtschaftlich einen Erfolg darstellen, daß seine Aufrechnungsforderung nicht als unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 - II ZR 285/84, ZIP 1986, 494, 495).

  • BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 61/65

    Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages - Verbot der Aufrechnung gegen einen

    Auszug aus BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01
    Jedenfalls kann sie, wie der Bundesgerichtshof in einem späteren Urteil (BGH, Urteil vom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65, WM 1967, 988, 989) klargestellt hat, dann keine Geltung beanspruchen, wenn der Schuldner den Gläubiger mit einer auf die Gegenforderung gestützten Zahlungsverweigerung überrascht, mit der dieser nicht zu rechnen brauchte.
  • BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82

    Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall

    Auszug aus BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01
    Da ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot die materiellrechtliche Wirksamkeit einer Aufrechnung und nicht nur deren Geltendmachung im Rechtsstreit ausschließt (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1983 - VIII ZR 19/82, WM 1983, 1359), haben die Gerichte einen solchen Aufrechnungsausschluß von Amts wegen zu beachten (MünchKomm BGB/Schlüter, 4. Aufl. § 387 Rdn. 58 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01
    c) Ohne Erfolg beruft die Revision sich auch auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1956 (I ZR 101/54, WM 1956, 563, 564), in der der I. Zivilsenat einem vertraglichen Aufrechnungsverbot einer Bank mit der Begründung die Wirksamkeit versagt hat, das den Klagegrund bildende Kreditverhältnis und das Kreditsicherungsverhältnis, aus dem die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung hergeleitet wurde, bildeten ein einheitliches Rechtsverhältnis, das für die verschiedenen daraus hervorgehenden Forderungen und Verbindlichkeiten einen Aufrechnungsausschluß treuwidrig erscheinen lasse.
  • BGH, 09.05.1966 - VIII ZR 8/64

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) in einen Vertrag - Anspruch

    Auszug aus BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01
    Im übrigen würde der genannte Einwand aber auch daran scheitern, daß die angebliche Vertragsverletzung bestritten und nicht als erwiesen anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64, WM 1966, 734, 735).
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

    a) Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass die Einschränkungen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden in Nr. 11 Abs. 1 AGB-Sparkassen - mit der die angegriffene Klausel wörtlich übereinstimmt - und in Nr. 4 AGB-Banken einer insbesondere an § 309 Nr. 3 BGB (früher: § 11 Nr. 3 AGBG) orientierten Inhaltskontrolle standhalten (BGH, Urteile vom 17. Februar 1986 - II ZR 285/84, WM 1986, 477, 478, vom 18. Juni 2002 - XI ZR 160/01, WM 2002, 1654 f. und vom 11. Mai 2004 - XI ZR 22/03, juris Rn. 8).

    Hierin liegt eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16, WM 2017, 1008 Rn. 21), die sich weder mit dem Schutz von Kreditinstituten gegen die Aufrechnung mit erdichteten oder sonstigen unbegründeten Gegenforderungen durch zahlungsunfähige oder unwillige Kunden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 160/01, WM 2002, 1654, 1655) noch mit möglichen Verpflichtungen der Beklagten im Verhältnis zur Deutschen Bundesbank (vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank, Bankrechtliche Regelungen 5, Stand: 1. Januar 2017, Abschnitt V. Nr. 10 Abs. 1) rechtfertigen lässt.

  • OLG Nürnberg, 28.06.2016 - 3 U 2560/15

    Inhaltskontrolle einer AGB-Klausel betreffend die Beschränkung der

    Der Kunde könne nämlich nicht erkennen, dass die Aufrechnungsbeschränkung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Urteilen vom 18.06.2002, Az.: XI ZR 160/01 und vom 17.02.1986, Az.: II ZR 285/84 unbeachtlich sei, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif sei, dass sie sich als begründet erweise.

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine § 309 Nr. 3 BGB entsprechende Aufrechnungsbeschränkung rechtlich unbedenklich (etwa BGH Urteil v. 17.02.1986, II ZR 285/84, WM 1986, 477 f. Rn. 8; Urteil vom 18.06.2002, XI ZR 160/01, WM 2002, 1654 ff, Rn. 10).

  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

    Denn die Berufung auf diesen - grundsätzlich wirksamen - Aufrechnungsausschluss widerspricht Treu und Glauben, wenn über eine im Prozess zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung ohne weiteres - insbesondere ohne Beweisaufnahme - entschieden werden kann (vgl. nur BGH WM 2002, 1654 Rdn. 10 und BGH NJW-RR 2008, 121 Rdn. 11 - jeweils zitiert nach juris; Palandt / Grüneberg aaO. § 309 BGB Rdn. 17; Staudinger / Coester-Waltjen (Neubearbeitung 2013) § 309 Nr. 3 BGB Rdn. 2).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2015 - 7 O 902/15

    AGB, Sparkasse, Aufrechnungsverbot, Verbandsprozess, Verwender, Kreditinstitute,

    Der Kläger meint, die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshof aus den Urteilen vom 18.06.2002, Az.: XI ZR 160/01 und vom 17.02.1986, Az.: II ZR 285/84 führe dazu, dass unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben die genannte Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkasse derart eingeschränkt werden müsse, dass jedenfalls die Forderungen, denen ein Einwand nicht entgegenstehe, von dem Aufrechungsverbot ausgeschlossen seien.

    Zumindest in kundenfeindlichster Auslegung ist für den durchschnittlichen Verbraucher nicht erkennbar, dass es im Hinblick auf das Aufrechnungsverbot insoweit eine Einschränkung gibt, die durch die höchst richterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen beiden Entscheidungen vom 18.06.2002, Az.: XI ZR 160/01 und I ZR 110/85 vom 26.02.1987 entwickelt wurde, dass es unter der Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein kann, die Aufrechnungsbeschränkung dann unbeachtet zu lassen, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, dass sie sich als begründet erweist.

  • OLG Hamm, 10.02.2016 - 31 U 41/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

    Zwar kann es unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein, eine Aufrechnung zuzulassen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, dass sie sich als begründet erweist (vgl. BGH, WM 2002, 1654).
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 139/04

    Fortsetzung eines Handelsvertretervertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit

    Dasselbe kann je nach den Umständen des Einzelfalls auch für Forderungen aus einer vorsätzlichen Vertragsverletzung gelten (BGH, Urteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 160/01, NJW 2002, 2779 = WM 2002, 1654 unter II 2 b; Urteil vom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64, NJW 1966, 1452).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2023 - 5 U 266/21

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung; Begriff des

    Zwar kann es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen von § 309 Nr. 3 BGB - mit dem ebenfalls eine Aufrechnungsmöglichkeit erhalten bleibt - unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein, eine Aufrechnungsbeschränkung dann unbeachtet zu lassen, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, dass sie sich als begründet erweist (vgl. BGH, NJW 2002, 2779, BGH; NJW 1986, 1757).
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 145/12

    Anfechtbarkeit von Mietzahlungen des Insolvenzschuldners

    Diese Klausel ist dahin auszulegen, dass auch die Aufrechnung mit einer im Rechtsstreit entscheidungsreifen Gegenforderung zulässig ist (BGH, Urteil vom 18.06.2002 , Az. XI ZR 160/01; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, S. 600; KG, Urt. vom 29.3.2010, Az. 8 U 20/09; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 309 Rn. 18; Beck Online-Komm. BGB/Becker, § 309 Rn. 10).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 31/09

    Stromeinspeisung: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Vergütung von

    Abgesehen davon, dass das Aufrechnungsverbot bereits in den Vorinstanzen von Amts wegen hätte berücksichtigt werden müssen (BGH, Urteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 160/01, WM 2002, 1654 unter II 1), besteht sein Zweck gerade darin zu verhindern, dass der Anlagenbetreiber sich wegen einer vom Netzbetreiber geltend gemachten Gegenforderung in eine Klägerrolle gedrängt sieht, um seine Einspeisevergütung realisieren zu können.
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Die Kläger, die während der laufenden Geschäftsverbindung alle als Rechnungsabschlüsse gekennzeichneten Kontoauszüge (vgl. Anl. B 17) und Saldenmitteilungen unwidersprochen gelassen hatten, haben ihre Gegenforderungen erstmals geltend gemacht, nachdem die Beklagte die Darlehensrückzahlungsansprüche fällig gestellt hat (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.2002 - XI ZR 160/01 Tz. 13, WM 2002, 1654).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03

    Aufrechnungsverbot im Architektenvertrag

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZR 22/03

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Verbot der

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - U (Kart) 3/06

    Nichtigkeit des Tarifsystems für Trassennutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 GWB

  • LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14

    Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand; Löschungsbewilligung; Grundschuld;

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2004 - 16 U 177/03
  • OLG Celle, 18.10.2017 - 3 U 128/17

    Widerrufsbelehrung; Deutlichkeitsgebot; Gesetzlichkeitsfiktion

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 5 U 31/13

    Vergleich über Werklohnforderung geschlossen: Keine Aufrechnung wegen Mängeln

  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 34 U 157/07

    Umfang eines Aufrechnungsverbots

  • OLG Koblenz, 30.08.2007 - 5 U 105/07

    Vorsicht bei Aufrechnungsverboten in AGB!

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2014 - 14 U 61/14

    Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots in den AGB einer Bank

  • OLG Köln, 07.05.2010 - 19 U 106/09
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 1/06
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