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   BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00   

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BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00 (https://dejure.org/2002,805)
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BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 2 BvG 2/00 (https://dejure.org/2002,805)
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Gespräche des Bundesumweltministeriums mit Kernkraftwerkbetreibern

Art. 30, 85 GG, Abgrenzung zwischen Wahrnehmungskompetenz (des Landes) und Sachkompetenz (des Bundes) bei informalem Handeln im Bereich der Bundesauftragsverwaltung (hier: unmittelbare Kontakte mit Dritten sind dem Bund grds. erlaubt)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Bund-Länder-Streit: Keine Verletzung der Wahrnehmungskompetenz des Landes Hessen in Bezug auf die Nachrüstung des Kernkraftwerks Biblis A durch den Bund - Wahrnehmungskompetenz der Länder und Sachkompetenz des Bundes

  • Wolters Kluwer

    Effektive und sachgerechte Vorbereitung und Ausübung eines grundsätzlich unbeschränkten Direktions- und Weisungsrechts - Verwehrung eines Selbsteintrittsrechtes - Inanspruchnahme einer Sachkompetenz für den Vollzug des Atomrechts im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung ...

  • Judicialis

    GG Art. 87c; ; GG Art. 30; ; GG Art. 84; ; GG Art. 85; ; GG Art. 83 ff.; ; GG Art. 85 Abs. 3; ; GG Art. 85 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 3

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung der Kompetenzen in der Bundesauftragsverwaltung (KKW Biblis)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 85
    Umfang der Sachkompetenz des Bundes für den Vollzug des Atomrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag Hessens im Bund-Länder-Streit "Kernkraftwerk Biblis A" zurückgewiesen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag Hessens im Bund-Länder-Streit "Kernkraftwerk Biblis A" zurückgewiesen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Atomausstieg ist "reine Bundesangelegenheit"

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Atomkonsens

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 20 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Ausführung von Bundesgesetzen in Bundesauftragsverwaltung mittels informalem Verwaltungshandeln

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 85 GG
    Verfassungsrecht, Konsensuales Verwaltungshandeln zur Vorbereitung aufsichtsrechtlicher Weisungen des Bundes?

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 249
  • NJW 2002, 2859 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 585
  • NVwZ 2002, 588
  • DVBl 2002, 549
  • DÖV 2002, 570
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
    Allerdings ist dem Bund auch auf dem Feld informalen Handelns ein Selbsteintrittsrecht (vgl. BVerfGE 81, 310 ) verwehrt.

    Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinen Urteilen vom 22. Mai 1990 (BVerfGE 81, 310) und 10. April 1991 (BVerfGE 84, 25) dahingehend umschrieben, dass die Wahrnehmungskompetenz ausschließlich den Ländern zustehe und das Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen im Verhältnis zu Dritten umfasse.

    Seine Aufsicht erstreckt sich nicht nur auf Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Gesetzesausführung; vielmehr unterstehen die Landesbehörden von vornherein den Weisungen der obersten Bundesbehörden (vgl. im Einzelnen hierzu BVerfGE 81, 310 ).

    Die Sachkompetenz steht dem Land sonach von vornherein nur unter dem Vorbehalt ihrer Inanspruchnahme durch den Bund zu (BVerfGE 81, 310 ).

    Diese Grundsätze hat der Senat in BVerfGE 81, 310 - Kalkar II - vor dem Hintergrund entwickelt, dass sich das antragstellende Land gegen eine erteilte Weisung zur Wehr gesetzt hat.

    Die in BVerfGE 81, 310 (331 ff.) entfalteten Überlegungen des Senats bedürfen deshalb mit Rücksicht auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt der Fortentwicklung.

    a) Allerdings steht dem Bund die auf der Sachkompetenz gründende Geschäftsleitungsbefugnis nicht per se zu; er muss die ihm zunächst nur in Form einer "Reservezuständigkeit" verliehene (potentielle) Sachentscheidungsbefugnis erst aktualisieren, indem er diese ausdrücklich oder konkludent auf sich überleitet; denn auch die Sachentscheidungsbefugnis liegt - jedenfalls "zunächst" - ebenfalls beim Land (vgl. BVerfGE 81, 310 ).

    Im Gegensatz zur Sachkompetenz ist die Wahrnehmungskompetenz des Landes unentziehbar (BVerfGE 81, 310 ).

    Aus diesem Grunde ist es unabdingbar, dass der Bund deutlich erkennbar - ausdrücklich oder konkludent - die ihm nach Art. 85 Abs. 3 GG zukommende Sachkompetenz an sich zieht und auf diese Weise das Land auf seine Wahrnehmungskompetenz beschränkt (hierzu BVerfGE 81, 310 ).

    Diese verlangt, dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen (vgl. hierzu auch BVerfGE 81, 310 m.w.N.).

    Der Bund verstößt gegen diese Pflicht nicht schon dadurch, dass er von einer ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht; vielmehr muss deren Inanspruchnahme missbräuchlich sein (BVerfGE 81, 310 m.w.N.) oder gegen prozedurale Anforderungen verstoßen, die aus diesem Grundsatz herzuleiten sind (BVerfGE 81, 310 ).

    Die in BVerfGE 81, 310 (337) - Kalkar II - entwickelten Maßstäbe lassen sich nicht ohne Weiteres auf das hier zu beurteilende informale Handeln des Bundes übertragen, weil sie auf die Weisung nach Maßgabe des Art. 85 Abs. 3 GG abgestimmt sind.

    Hinsichtlich dieser Ziele und Maßnahmen des Bundes kann jedoch das Land Hessen keinerlei Rechtspositionen entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 81, 310 (337 f.) aufgestellten Grundsätzen in Anspruch nehmen; denn der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 liegen außerhalb der Bundesauftragsverwaltung nach Maßgabe des Art. 85 GG.

    Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, dass der Bund seine weiteren Schritte in Wahrnehmung seiner Sachkompetenz dem Land offen legt oder es gar hieran beteiligt; denn die Inanspruchnahme der Sachkompetenz ist nicht auf Ausnahmefälle begrenzt und auch nicht weiter rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerfGE 81, 310 ).

    Das Land selbst genießt wirksamen, aber auch ausreichenden Schutz durch die prozeduralen Anforderungen vor Erteilung einer Weisung, wie sie in BVerfGE 81, 310 - Kalkar II - niedergelegt sind.

    Wahrnehmungskompetenz ist danach das "Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen, im Verhältnis zu Dritten" (BVerfGE 81, 310 ).

    Zwar verstößt der Bund nicht schon dadurch gegen die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten, dass er von einer ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht; vielmehr muss die Inanspruchnahme missbräuchlich sein oder gegen prozedurale Anforderungen verstoßen, die aus diesem Grundsatz herzuleiten sind (BVerfGE 81, 310 m.w.N.).

    Der Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verlangt, dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen (BVerfGE 81, 310 ).

    Die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Ausübung von Kompetenzen zwingt nicht nur im Fall des Erlasses einer Weisung, dass dem betroffenen Land Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (BVerfGE 81, 310 ).

    Zwar ist es ebenso wenig wie vor einem Weisungserlass erforderlich, dass der Bund sich um ein Einvernehmen mit dem Land bemüht (vgl. BVerfGE 81, 310 ).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
    Das Grundgesetz stellt der vollziehenden Gewalt weder einen abschließenden Katalog bestimmter Handlungsformen zur Verfügung noch werden ausdrücklich erwähnte Handlungsformen inhaltlich im Einzelnen definiert (BVerfGE 100, 249 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
    Weder der Bund noch die Länder können deshalb über die im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen; Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern sind selbst mit Zustimmung der Beteiligten nicht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 1 ).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
    Auch in jedem konkreten Einzelfall muss jedoch das informale Handeln des Bundes die vom Grundgesetz getroffene Kompetenzordnung wahren, damit die in Art. 85 GG niedergelegte Struktur der Bundesauftragsverwaltung unangetastet bleibt und eine verfassungsrechtlich unzulässige "Doppelzuständigkeit" von vornherein vermieden wird (vgl. BVerfGE 36, 193 ; 61, 149 ; 67, 299 ).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
    Auch in jedem konkreten Einzelfall muss jedoch das informale Handeln des Bundes die vom Grundgesetz getroffene Kompetenzordnung wahren, damit die in Art. 85 GG niedergelegte Struktur der Bundesauftragsverwaltung unangetastet bleibt und eine verfassungsrechtlich unzulässige "Doppelzuständigkeit" von vornherein vermieden wird (vgl. BVerfGE 36, 193 ; 61, 149 ; 67, 299 ).
  • BVerfG, 10.04.1991 - 2 BvG 1/91

    Schacht Konrad

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
    Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinen Urteilen vom 22. Mai 1990 (BVerfGE 81, 310) und 10. April 1991 (BVerfGE 84, 25) dahingehend umschrieben, dass die Wahrnehmungskompetenz ausschließlich den Ländern zustehe und das Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen im Verhältnis zu Dritten umfasse.
  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
    Auch in jedem konkreten Einzelfall muss jedoch das informale Handeln des Bundes die vom Grundgesetz getroffene Kompetenzordnung wahren, damit die in Art. 85 GG niedergelegte Struktur der Bundesauftragsverwaltung unangetastet bleibt und eine verfassungsrechtlich unzulässige "Doppelzuständigkeit" von vornherein vermieden wird (vgl. BVerfGE 36, 193 ; 61, 149 ; 67, 299 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Schließlich kann aus der im Zusammenhang mit der Atomkonsensvereinbarung erfolgten Bemerkung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Februar 2002 (vgl. BVerfGE 104, 249 ), dass deren materieller Aussagewert gering sei, es sich vielmehr um typische und politisch übliche Absichtserklärungen handele, an denen kein vernünftig und verantwortlich Handelnder ein "Tau festbinden" würde, kein Rückschluss auf den Gewährleistungsgehalt der Reststrommengen gezogen werden.
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Diese Pflicht verlangt, dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen (vgl. BVerfGE 32, 199 ; 43, 291 ; 81, 310 ; 104, 249 ).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Bezugspunkt der Art. 83 ff. GG sind die in den Bundesgesetzen geregelten Sachkompetenzen sowie die Verteilung der Sach- und der Wahrnehmungskompetenz (vgl. zur Sachkompetenz BVerfGE 93, 319 ; 101, 141 ; 102, 167 ; 104, 249 ; 108, 1 ; 108, 186 ; 113, 128 ; 119, 331 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 126, 77 ; 135, 155 ; 139, 194 ; 145, 171 ; zur Wahrnehmungskompetenz BVerfGE 81, 310 ; 100, 249 ; 104, 249 ; 119, 331 ; 126, 77 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Gegen diese Pflicht verstößt er allerdings nicht schon dadurch, dass er von einer ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht; vielmehr muss deren Inanspruchnahme missbräuchlich sein (vgl. BVerfGE 104, 249 ; 106, 1 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt.

    Nach diesen Grundsätzen dürfen Kompetenzen weder missbräuchlich noch im Widerspruch zu prozeduralen Anforderungen zu Lasten eines anderen Verfassungsorgans ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ).

  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    Die Bundesauftragsverwaltung zeichnet sich dagegen dadurch aus, dass den Ländern schon nach der Ausgestaltung dieses Verwaltungstyps in Art. 85 GG nur die Wahrnehmungskompetenz uneingeschränkt zusteht, während die Sachkompetenz ihnen von vornherein nur unter dem Vorbehalt zugewiesen ist, dass nicht der Bund die konkurrierende Sachkompetenz in Anspruch nimmt, die ihm nach Art. 85 Abs. 3 GG in Gestalt einer umfassenden Weisungsbefugnis zusteht (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ).
  • BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15

    Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen

    Die Bundestreue verpflichtet Bund und Länder, bei der Wahrnehmung ihrer Gesetzgebungskompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaats zu nehmen (vgl. BVerfGE 32, 199 ; 43, 291 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 107, 218 ; 133, 241 ; 139, 321 ).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue liegt aber nicht schon darin, dass der Bund oder ein Land von einer ihm durch das Grundgesetz zugewiesenen Kompetenz Gebrauch macht oder prozedurale Anforderungen verletzt, die aus der Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten abzuleiten sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 81, 310 ; 104, 249 ).

    Ein Landesgesetz kann wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Bundestreue daher nur verworfen werden, wenn der Landesgesetzgeber seine Rechtsetzungskompetenz missbraucht (vgl. BVerfGE 14, 197 ; 61, 149 ; 81, 310 ; 104, 249 ; 110, 33 ).

  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    (5) Schließlich ist - insbesondere unter Berücksichtigung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. August 2006 (10 S 2731/03, DÖV 2007, S. 389) - auch nicht ersichtlich, dass bezüglich der Vollziehung der Pflicht, Abfälle zur Beseitigung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, eine "unzulässige Doppelzuständigkeit" besteht (vgl. BVerfGE 104, 249 ; 67, 299 ; 36, 193 ).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 - BVerfGE 81, 310 und vom 19. Februar 2002 - 2 BvG 2/00 - BVerfGE 104, 249) und dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt sich ohne Weiteres, dass die Kompetenzen des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) nichts daran ändern, dass für die nach § 28 Abs. 1 HVwVfG vor Erlass einer atomrechtlichen Aufsichtsmaßnahme erforderliche Anhörung nicht der Bund, sondern allein die für die Vornahme der Anordnung berufene Aufsichtsbehörde des Landes zuständig ist.

    Der Bund kann sie aber nach eigener Entscheidung dadurch an sich ziehen, dass er das ihm zuerkannte Weisungsrecht in Anspruch nimmt (BVerfG, Urteile vom 22. Mai 1990 a.a.O. S. 332 und vom 19. Februar 2002 a.a.O. S. 264 f.).

    Er darf im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung alle Aktivitäten entfalten, die er für eine effektive und sachgerechte Vorbereitung und Ausübung seines grundsätzlich unbeschränkten Direktions- und Weisungsrechts für erforderlich hält, soweit er dadurch die Wahrnehmungskompetenz der Länder nicht verletzt (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2002 a.a.O. S. 265).

    Mit einer Divergenzrüge macht der Beklagte geltend, der Verwaltungsgerichtshof sei mit dem Rechtssatz, dass die Anhörung im Sinne des § 28 Abs. 1 HVwVfG zur Wahrnehmungskompetenz des Landes gehöre und nicht vom Bund durchgeführt werden dürfe, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2002 (a.a.O.) abgewichen.

  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 19.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 - BVerfGE 81, 310 und vom 19. Februar 2002 - 2 BvG 2/00 - BVerfGE 104, 249) und dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt sich ohne Weiteres, dass die Kompetenzen des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) nichts daran ändern, dass für die nach § 28 Abs. 1 HVwVfG vor Erlass einer atomrechtlichen Aufsichtsmaßnahme erforderliche Anhörung nicht der Bund, sondern allein die für die Vornahme der Anordnung berufene Aufsichtsbehörde des Landes zuständig ist.

    Der Bund kann sie aber nach eigener Entscheidung dadurch an sich ziehen, dass er das ihm zuerkannte Weisungsrecht in Anspruch nimmt (BVerfG, Urteile vom 22. Mai 1990 a.a.O. S. 332 und vom 19. Februar 2002 a.a.O. S. 264 f.).

    Er darf im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung alle Aktivitäten entfalten, die er für eine effektive und sachgerechte Vorbereitung und Ausübung seines grundsätzlich unbeschränkten Direktions- und Weisungsrechts für erforderlich hält, soweit er dadurch die Wahrnehmungskompetenz der Länder nicht verletzt (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2002 a.a.O. S. 265).

    Mit einer Divergenzrüge macht der Beklagte geltend, der Verwaltungsgerichtshof sei mit dem Rechtssatz, dass die Anhörung im Sinne des § 28 Abs. 1 HVwVfG zur Wahrnehmungskompetenz des Landes gehöre und nicht vom Bund durchgeführt werden dürfe, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2002 (a.a.O.) abgewichen.

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05

    Die im Treibhausgas-Emissionsgesetz auferlegten Pflichten und getroffenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 9 A 1133/18

    Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen

  • BSG, 31.05.2016 - B 1 AS 1/16 KL

    Bund-Länder-Streitigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 8 BV 12.2488

    Bundesauftragsverwaltung, Rechtsgeschäftliche Vertretung, Eisenbahnkreuzung,

  • FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11

    Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG

  • BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98

    Oberfinanzdirektionen

  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

  • LG Bonn, 06.04.2016 - 1 O 458/14

    Kammer weist Schadensersatzklage der EnBW Baden-Württemberg AG ab

  • VG Bremen, 09.07.2015 - 5 K 171/13

    Genehmigungsbedürftigkeit des Umschlags von Kernbrennstoffen in den Bremischen

  • LG Karlsruhe, 11.03.2014 - 9 S 529/11

    Schadensersatzanspruch wegen der Verunreinigung einer Bundesautobahn:

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2010 - 2 Kart 8/09

    Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine Sektorenuntersuchung im Bereich der

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 A 2.10

    Haftung für nicht ordnungsgemäße Verwaltungsführung; Verwaltungsrechtsweg;

  • OLG Brandenburg, 18.01.2005 - 2 U 66/03

    Arbeiten an Versorgungsleitungen: Kostentragungspflicht

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 1/03

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Eltern auf Erweiterung des

  • FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 2661/11

    Keine Aufhebung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

  • BFH, 16.06.2008 - V B 75/07

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung kein Zulassungsgrund

  • VG Mainz, 26.01.2012 - 1 K 144/11

    Anerkennung der Zeugen Jehovas als Kirche im staatsrechtlichen Sinne

  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 8 B 17.145

    Übertragung der Verwaltung von Kreisstraßen auf die Staatlichen Bauämter

  • FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 4024/11

    Keine Aufhebung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 8 B 10256/10

    Haubergsordnung; Notgeschäftsführungsrecht der Genossen; Verfahren bei der

  • VG Kassel, 17.02.2021 - 4 L 193/21

    Sofortiger Beginn von Bauarbeiten bei Zweifeln über Ausführung des festgestellten

  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17

    Altersentschädigung für Landtagsabgeordnete

  • VG München, 12.11.2009 - M 10 K 08.2677

    Straßenreinigungsgebührenpflicht von Eigentümern öffentlicher Straßen;

  • VG Koblenz, 16.09.2002 - 8 K 2774/01

    Übernahme der Kosten für eine Wasserversorgungsanlage; Übernahme der Kosten eines

  • VK Arnsberg, 16.05.2003 - VK 1-9/03

    Anforderungen an die Wahrnehmung des Direktionsrechts und Weisungsrechts des

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   BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01   

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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch Ablehnung eines im Klageerzwingungsverfahren gestellten Antrags auf Anklageerhebung gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Verstoß gegen das BtMG - Körperverletzung im Amt - Drogenkurier - Bubbles - Magenschnitt - Beweissicherung - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § ... 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe a; ; GG Art. 101; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts im Klageerzwingungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2859
  • NStZ 2002, 606
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Dies gilt insbesondere für die Frage eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat (vgl. BVerfGE 51, 176 ).

    Denn es gibt grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (BVerfGE 51, 176 ; Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - Beschlussabdruck S. 6 und vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 - Beschlussabdruck S. 2).

  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, Art 19 Abs 4 durch Einstellung gem StPO §

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat die Kammer nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn es gibt grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (BVerfGE 51, 176 ; Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - Beschlussabdruck S. 6 und vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 - Beschlussabdruck S. 2).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Auch die staatliche Schutzpflicht für die Würde des Einzelnen aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 1, 97 ; 39, 1 ; 46, 160 ; 57, 250 ; 88, 203 ) verlangt eine solche Verfolgung bei einer etwaigen Verletzung der Menschenwürde durch Dritte nicht.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Die Grenze zur Willkür ist erst überschritten, wenn die Auslegung und die Anwendung des einfachen Rechts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr verständlich ist, es sich also um eine krasse Fehlentscheidung handelt (BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Auch die staatliche Schutzpflicht für die Würde des Einzelnen aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 1, 97 ; 39, 1 ; 46, 160 ; 57, 250 ; 88, 203 ) verlangt eine solche Verfolgung bei einer etwaigen Verletzung der Menschenwürde durch Dritte nicht.
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 1314/97

    Ablehnung einer Anklageerhebung verstieß jedenfalls wegen unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm im Klageerzwingungsverfahren, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen wurde, hob das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hin auf (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 1314/97 -, EuGRZ 1998, S. 466 f.).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, in der Sache unbegründete

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
    Denn es gibt grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (BVerfGE 51, 176 ; Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - Beschlussabdruck S. 6 und vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 - Beschlussabdruck S. 2).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • OLG Rostock, 29.03.1996 - I Ws 242/95
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 4 Ws 60/01

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

    Dabei ist hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Nürnberg a.a.O.; BVerfG vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01; BGH vom 18. Mai 2000 - III ZR 180/99 -).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Oberlandesgericht bei dieser Feststellung nicht auf die das Gegenteil belegenden Schreiben des damaligen Bevollmächtigten des Beschwerdeführers eingegangen ist, obwohl die Ermittlungsakten zur üblichen Beurteilungsgrundlage im Klageerzwingungsverfahren gehören (vgl. Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO-Kommentar, 5. Bd., 26. Auflage 2008, § 173 Rn. 1 und 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01 -, NJW 2002, S. 2859 ).
  • OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ws 174/16

    Zur Verpflichtung der Oberlandesgerichte im Rahmen von Klageerzwingungsverfahren

    Dies setzt das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts im Sinne des §§ 170 Abs. 1, 203 StPO voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01, juris Rn. 19, NJW 2002, 2859; Beschluss vom 13.02.2008 - 2 BvR 2226/07, juris Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2014 - III-1 Ws 77/14 - 65, juris Rn. 3).

    Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist zunächst auszulegen und eröffnet sodann einen erheblichen Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01, juris Rn. 19, NStZ 2002, 606; BGH, Urteil vom 18.06.1970 - III ZR 95/68, juris Rn. 15, NJW 1970, 1543; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 170 StPO Rn. 1 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (BVerfG, NStZ 2002, 606 Rdn. 1; BGH, StV 2001, 580).

    Es wäre vielmehr rechtsstaatswidrig, den Beschuldigten einem Strafverfahren auszusetzen, dessen Grundlage nur solche Beweismittel bilden, deren Stichhaltigkeit im Hauptverfahren durch weitere Ermittlungsergebnisse erschüttert oder widerlegt zu werden drohen (BVerfG, NStZ 2002, 606 ).

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (BVerfG NStZ 2002, 606 Rdn. 1; BGH StV 2001, 580).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Der unbestimmte Rechtsbegriff "hinreichender Tatverdacht" eröffnet einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfG NStZ 2002, 606; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 170 Rn. 1), zumal es sich um eine Prognoseentscheidung handelt.
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 3 Ws 28/12

    Prognoseentscheidung des Tatgerichts bezüglich des hinreichenden Tatverdachts;

    Hinreichender Tatverdacht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (BVerfG NStZ 2002, 606 Rn. 1; BGH StV 2001, 580).
  • VerfGH Saarland, 07.05.2021 - Lv 5/19

    Verfassungsbeschwerde eine jüdischen Bürgers gegen die Einstellung eines

    Der Staat genügt dieser Schutzpflicht im Allgemeinen bereits dadurch, dass er entsprechende Verletzungshandlungen allgemein sanktioniert und in Fällen strafwürdigen Unrechts spezielle, an das Legalitätsprinzip gebundene Strafverfolgungsbehörden einsetzt sowie ein rechtsstaatlich geordnetes Verfahren mit flankierend eingeräumten Rechtsschutzbehelfen des Verletzten vorsieht (so BVerfG, Beschl. v. 28.3. 2002 - 2 BvR 2104/01 NStZ 2002, 606 - Magenoperation).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von

    Der unbestimmte Rechtsbegriff "hinreichender Tatverdacht" eröffnet einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum (BVerfG, NStZ 2002, 606 [BVerfG 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01] ), zumal es sich um eine Prognoseentscheidung handelt.
  • OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen

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  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07

    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

  • BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04

    Keine Verletzung der Rechtsweggarantie durch Ablehnung eines

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2021 - 1 Ws 76/20

    Unterbringung: Anweisung an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung notwendiger

  • KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine staatsanwaltliche

  • BVerfG, 13.12.2007 - 2 BvR 2318/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung des Hauptverfahrens in einem Strafprozess

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger

  • OLG Celle, 26.03.2015 - 1 Ws 560/14

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung trotz unbekannter Identität

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