Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 23.01.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02   

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https://dejure.org/2002,6669
BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    StPO § 261
    Videoüberwachung im Kaufhaus

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Persönlichkeitsrecht und Videoüberwachung im Kaufhaus

  • RA Kotz

    Videoaufzeichnungen im Kaufhaus: dürfen sie verwendet werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 § 261; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Verwertbarkeit von Videoüberwachungsaufnahmen aus einem Kaufhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Videoüberwachung von Kaufhauskunden; Verwendung von Filmaufnahmen im Rahmen der Beweiswürdigung; Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht durch Videoaufzeichnungen an allgemein zugänglichen Orten bei vorherigem Hinweis; Herstellung von Bildaufnahmen ...

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Video-Überwachung im Kaufhaus mit Persönlichkeitsrecht vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Verwertung von privat gewonnenen Videoaufzeichnungen im Strafverfahren (Peer Stolle)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2893
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02
    Ob ein solcher rechtswidrig oder hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der verfassungsrechtlich geschützten Belange des Betroffenen und nach entsprechender Güter- und Interessenabwägung festgestellt werden (BGH NJW 1995, 1955/1957).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

    In strafrechtlicher Hinsicht unterliegt die Videoaufnahme, die den Täter beim Diebstahl filmt, keinem Verwertungsverbot (vgl. hierzu etwa BayObLG, Beschl. v. 24.1.2002 - 2 St RR 8/02 -, NJW 2002, 2893).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6654
OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02 (https://dejure.org/2002,6654)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2002 - 1 Ws 9/02 (https://dejure.org/2002,6654)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 1 Ws 9/02 (https://dejure.org/2002,6654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2893
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    Als Verletzter nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO wird heute allgemein (vgl. zuletzt OLG Stuttgart NJW 2001, 840; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 172 Rdnr. 9; Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 172 Rdnr. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen) derjenige angesehen, der durch die schädigende Handlung - ihre Begehung unterstellt - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist.

    Mit ihr ließe sich die in zahlreichen Gesetzen vorgeschriebene unterschiedliche rechtliche Behandlung von juristischen Personen und deren Mitgliedern verhindern; so wäre beispielsweise auch die Unterscheidung zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern im Klageerzwingungsverfahren nicht mehr möglich (vgl. dazu OLG Stuttgart NJW 2001, 840 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 1 Ws 7/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    Nicht zu entscheiden hatte der Senat die auch nach der Neufassung des § 130 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) umstrittene Frage, ob die Bestimmung neben dem öffentlichen Frieden auch die Menschenwürde von Einzelpersonen schützt (bejahend schon zum alten Recht: OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276; verneinend: OLG München NJW 1985, 2430; KirchE 33, 54; OLG Stuttgart, Die Justiz 1992, 186).
  • OLG München, 25.03.1985 - 2 Ws 242/85

    Zum geschützten Rechtsgut der Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    Nicht zu entscheiden hatte der Senat die auch nach der Neufassung des § 130 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) umstrittene Frage, ob die Bestimmung neben dem öffentlichen Frieden auch die Menschenwürde von Einzelpersonen schützt (bejahend schon zum alten Recht: OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276; verneinend: OLG München NJW 1985, 2430; KirchE 33, 54; OLG Stuttgart, Die Justiz 1992, 186).
  • LG Kaiserslautern, 03.10.1988 - 21 Js 10457/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind sonach Teile der inländischen Bevölkerung, die sich aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale (Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Stellung) als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und individuell nicht mehr überschaubar sind (vgl. BGH GA 1979, 391; BayObLG NJW 1994, 952; 1995, 145; OLG Frankfurt NJW 1989, 1369; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 130 Rdnr. 3; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 130 Rdnr. 2 a; Lackner/Kühl, StGB, 24. Auflage, § 130 Rdnr. 2; von Bubnoff in LK, 11. Auflage, § 130 Rdnr. 9), Unmittelbar Verletzte können daher nur eine oder mehrere Einzelpersonen sein, die zu dem angegriffenen Bevölkerungsteil gehören (vgl. Lenckner a.a.O.; von Bubnoff a.a.O. Rdnr. 9 a, 10; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 7).
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    Es ist anerkannt, dass zu den geschützten Teilen der Bevölkerung nicht institutionalisierte Personenmehrheiten zählen, soweit es um die Institution als solche geht und nicht um die hinter ihr stehenden Menschen (BGHSt 36, 83, 91 m.w.N.).
  • BayObLG, 31.01.1994 - 4St RR 209/93

    'Herr Asylbetrüger' II - § 130 StGB, Auslegung einer Äußerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind sonach Teile der inländischen Bevölkerung, die sich aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale (Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Stellung) als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und individuell nicht mehr überschaubar sind (vgl. BGH GA 1979, 391; BayObLG NJW 1994, 952; 1995, 145; OLG Frankfurt NJW 1989, 1369; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 130 Rdnr. 3; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 130 Rdnr. 2 a; Lackner/Kühl, StGB, 24. Auflage, § 130 Rdnr. 2; von Bubnoff in LK, 11. Auflage, § 130 Rdnr. 9), Unmittelbar Verletzte können daher nur eine oder mehrere Einzelpersonen sein, die zu dem angegriffenen Bevölkerungsteil gehören (vgl. Lenckner a.a.O.; von Bubnoff a.a.O. Rdnr. 9 a, 10; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 7).
  • BayObLG, 17.08.1994 - 4St RR 105/94

    Volksverhetzung durch "Asylbetrüger"-Reime

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind sonach Teile der inländischen Bevölkerung, die sich aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale (Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Stellung) als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und individuell nicht mehr überschaubar sind (vgl. BGH GA 1979, 391; BayObLG NJW 1994, 952; 1995, 145; OLG Frankfurt NJW 1989, 1369; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 130 Rdnr. 3; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 130 Rdnr. 2 a; Lackner/Kühl, StGB, 24. Auflage, § 130 Rdnr. 2; von Bubnoff in LK, 11. Auflage, § 130 Rdnr. 9), Unmittelbar Verletzte können daher nur eine oder mehrere Einzelpersonen sein, die zu dem angegriffenen Bevölkerungsteil gehören (vgl. Lenckner a.a.O.; von Bubnoff a.a.O. Rdnr. 9 a, 10; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 7).
  • OLG München, 06.03.1995 - 2 Ws 1369/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    Nicht zu entscheiden hatte der Senat die auch nach der Neufassung des § 130 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) umstrittene Frage, ob die Bestimmung neben dem öffentlichen Frieden auch die Menschenwürde von Einzelpersonen schützt (bejahend schon zum alten Recht: OLG Karlsruhe NJW 1986, 1276; verneinend: OLG München NJW 1985, 2430; KirchE 33, 54; OLG Stuttgart, Die Justiz 1992, 186).
  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63

    Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02
    In Zweifelsfällen muss auf die Schutzzwecklehre zurückgegriffen werden; danach ist unmittelbar Verletzter nur derjenige, dessen Rechte durch die (angeblich) übertretene Norm - jedenfalls auch - geschützt werden sollen (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; Karlsruher Kommentar a.a.O. unter Hinweis auf BGHSt 18, 283).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug

    Nach herrschender Meinung ist Verletzter einer Straftat und damit Antragsberechtigter iSd § 172 StPO, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; NJW 2001, 840; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Aufl., § 172 RN 19, jeweils mwN).

    Danach kann jemand durch eine Tat nur dann verletzt sein, wenn seine Rechte durch die (angeblich) übertretene Norm - jedenfalls auch - geschützt werden sollen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; KK-Schmid, aaO mwN).

  • OLG Brandenburg, 29.11.2010 - 1 Ws 172/10

    Klageerzwingungsverfahren: Zulässigkeit bei Taten der Amtsanmaßung und des

    Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2010, 309; NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2010 - 2 Ws 176/09

    Klageerzwingungsverfahren: Eigentümer als Verletzter bei einem Verstoß gegen das

    Verletzter im Sinne dieser Vorschrift ist, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Auflage, § 172 Rdn. 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 28.04.2021 - 1 Ws 513/20

    Strafanzeige gegen Sitzungspräsidenten wegen Äußerungen in Fernsehsitzung;

    Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 Abs. 1 und 2 StGB sind inländische Personenmehrheiten, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und damit individuell nicht mehr überschaubar sind und sich von der Gesamtheit der Bevölkerung aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art unterscheiden (vgl. BGH, 3 StR 394/07 v. 03.04.2008 - juris; OLG Braunschweig, Ss 2/07 v. 06.03.2007 - juris; OLG Stuttgart, 1 Ws 9/02 v. 23.01.2002 - NJW 2002, 2893; BeckOK StGB/ Rackow, a.a.O., § 130 Rn. 15).
  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

    In Zweifelsfällen muss auf die Schutzzwecklehre zurückgegriffen werden; danach ist unmittelbar Verletzter nur derjenige, dessen Rechte durch die (angeblich) übertretene Norm - jedenfalls auch - geschützt werden sollen (OLG Celle NJW 2007, 1223; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 Ws 157/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 2893 f. und NJW 2001, 840; Meyer-Goßner § 172 Rn. 9 und KK/Schmid § 172 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
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