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   OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02   

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OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02 (https://dejure.org/2002,1562)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.07.2002 - 2 Ss 138/02 (https://dejure.org/2002,1562)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 2 Ss 138/02 (https://dejure.org/2002,1562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diebstahl geringwertiger Sache; Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht ; Grobes Missverhältnis der Strafe zu Tatunrecht und Tatschuld ; Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ; Verfassungsrang des aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden ...

  • Judicialis

    StBG § 242; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBG § 242; GG Art. 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3188
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02
    Zwar ist anerkannt, dass der Tatbestand des Diebstahls geringwertiger Sachen, der seit der Änderung der Strafvorschrift durch Art. 19 Nr. 123 des EGStGB im Jahre 1974 keinen eigenen Straftatbestand mehr bildet, sondern uneingeschränkt Anwendungsfall des § 242 ist, der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 50, 205 bis 217).
  • OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung

    "Die Anwendung der Vorschrift ist nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; SenE v. 07.03.2008 - 82 Ss 15/08 - SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 283/11 - und - III-1 RVs 284/11 - OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Dies sei dann der Fall, wenn das Tatunrecht aufgrund der Geringwertigkeit des gestohlenen Gutes so wenig wiege, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe selbst dann, wenn der Täter einschlägig vielfach vorbestraft ist, eine unangemessen harte Sanktion darstelle (vgl. OLG Frankfurt StV 2004, 382 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188/3189).

    Insoweit wird teilweise befürwortet, bei gewissen Wertgrenzen - in einigen Entscheidungen werden wenige Cent genannt (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100), manchmal auch ein Betrag von 2, 50 Euro (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; ebenso: Krumm NJW 2004, 328, 329) - die Verhängung einer Freiheitsstrafe als absolut unvertretbar anzusehen.

    Ein genereller Ausschluss der Freiheitsstrafe zu Gunsten der Geldstrafe bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen ist daher nicht anzuerkennen (im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Hamm, Beschl, v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03; OLG Celle Beschl, v. 18. August 2003 - 22 Ss 101/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 a.E.).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Aus diesen Gründen könnte sich der Senat vereinzelten - zu anderen Tatbeständen und anders gelagerten Sachverhalten - ergangenen Entscheidungen, die dahin verstanden werden könnten, das Übermaßverbot stehe in als besonders geringfügig einzustufenden Fällen der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausnahmslos entgegen, sodass nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht komme (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189: Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR während der Haftzeit durch einen vielfach Vorbestraften, dessen Persönlichkeit - bei möglicherweise erheblich verminderter Schuldfähigkeit - Besonderheiten aufwies; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826: Besitz von 4, 8 g Weichdrogen schlechter Qualität eines mehrfach und einschlägig vorbestraften bewährungsbrüchigen und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich verminderten Dauerkonsumenten), nicht anschließen.
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    "Entgegen OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 und OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weder aus dem aus Art. 1 1, 2 I GG hergeleiteten Gebot schuldangemessenen Strafens noch aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG ), dass die Verhängung einer (kurzen) Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt.

    Aus diesen Gründen könnte sich der Senat vereinzelten - zu anderen Tatbeständen und anders gelagerten Sachverhalten - ergangenen Entscheidungen, die dahin verstanden werden könnten, das Übermaßverbot stehe in als besonders geringfügig einzustufenden Fällen der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausnahmslos entgegen, so dass nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht komme (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189: Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 Euro während der Haftzeit durch einen vielfach Vorbestraften, dessen Persönlichkeit - bei möglicherweise erheblich verminderter Schuldfähigkeit - Besonderheiten aufwies; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826: Besitz von 4, 8 g Weichdrogen schlechter Qualität eines mehrfach und einschlägig vorbestraften bewährungsbrüchigen und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich verminderten Dauerkonsumenten), nicht anschließen.

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Das aus diesem Grundsatz abgeleitete, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot besitzt Verfassungsrang und setzt auch dem Strafanspruch des Staates im Einzelfall Grenzen (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1997, 29 = StV 1996, 675 = NStZ-RR 1997, 248 bei einem Betäubungsmitteldelikt; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 19 und OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 jeweils zu Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen).
  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Das gebietet es, in Fällen, in denen der Unrechtsgehalt der Tat und die Schuld des Täters gering erscheinen, zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe als Sanktion unangemessen hart ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).

    Ob ein außergewöhnlich geringfügiger Schaden als Folge der Tat der Verhängung einer Freiheitsstrafe entgegensteht, wird in der jüngeren Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (verneinend: OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 für den Diebstahl von Zigaretten im Wert von 5 DM; BayObLG NJW 2003, 2926 für den Diebstahl von Waren im Wert von 31, 26 DM; bejahend OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 für den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 26 Cent; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 25: Unverhältnismäßigkeit einer Freiheitsstrafe für den Besitz geringster Mengen eines Betäubungsmittels).

  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt;

    Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, dass die obergerichtliche Rechtsprechung mehr und mehr dazu übergeht, bei der Verurteilung wegen eines Bagatelldelikts die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe als unangemessen anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 78, Senat in StraFo 2003, 99 und 177; Beschluss des 3. Strafsenat v. 20.3.2003, 3 Ss 78/03, http://www.burhoff.de), womit sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt hat.

    Vielmehr kann, wenn bei einem Angeklagten eine Häufung von Taten mit geringer Schuld festzustellen ist, aufgrund der Häufung ein hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten angenommen werden, das die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe rechtfertigt (so im Übrigen auch schon Senat in StraFo 2003, 99 und auch OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).

  • LG Konstanz, 04.04.2003 - 9 Ns 43 Js 13075/02

    Keine Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten trotz Bewährungsbruchs und zahlreicher

    In einem solchen Fall verstößt die Verhängung einer Freiheitsstrafe auch dann, wenn es sich bei dem Verfasser des Schreibens um einen vielfach - auch wegen Betrugs - erheblich vorbestraften, unter Bewährung stehenden Täter handelt, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im Anschluss an OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 19 und OLG Karlsruhe, StV 1996, 675).

    Die Strafe darf, unabhängig vom Vorleben des Angeklagten, in keinem groben Missverhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld stehen und darf insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 19).

  • OLG Stuttgart, 16.12.2002 - 2 Ss 535/02

    Revisionsrechtliche Rüge eines Verfahrensverstosses; Nichtvereidigung einer

    Bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen unterliegt die Verhängung einer Freiheitsstrafe gemäß § 47 StGB wegen des zu beachtenden Übermaßverbots strengen Anforderungen (vgl. Senatsbeschluss vom 04. Juli 2002 in NJW 2002, 3188).

    In diesem Zusammenhang wird der Tatrichter die Rechtsprechung des Senats zum Übermaßverbot bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu beachten haben (vgl. Beschluss vom 04. Juli 2002, NJW 2002, 3188).

  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

  • OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03

    Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache,

  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08

    Strafzumessung: (Un-)Verhältnismäßigkeit von kurzen Freiheitsstrafen auf Grund

  • KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Bindungswirkung

  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03

    Verfahrensrüge, gesetzlicher Richter, Aliasname, ausreichender Vortrag,

  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

  • OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08

    Strafurteil: Notwendige Prüfung und Begründung der Unerlässlichkeit einer kurzen

  • KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

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