Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 30.05.2002 | KG, 25.06.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01   

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https://dejure.org/2001,41
BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gutachten zur Fahreignung - Fahreignung - Fehlende Eignung - Führen eines Kraftfahrzeugs - Cannabiskonsum - Drogenkonsum

  • archive.org

    Drogen - Zweifel an der fehlenden Eignung eines Kraftfahrzeugführers müssen eindeutig und nachvollziehbar nachweisbar sein(Entziehung wegen einmaligem Cannabiskonsum) - Das Erfordernis zur Darlegung der Anordnungsgründe

  • bussgeldsiegen.de

    Einmaliger Cannabiskonsum und Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    StVG § 4 a.F.; ; StVZO § 15 b Abs. 1; ; StVZO § 15 b Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 (a.F.); StVZO § 15b Abs. 1, Abs. 2 (a.F.)
    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, maßgeblicher Zeitpunkt; maßgeblicher Zeitpunkt bei Fahrerlaubnisentziehung; Zeitpunkt, maßgeblicher bei Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit, zum Führen von Kraftfahrzeugen und Anlass ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fahreignungsuntersuchung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt im Sinne des § 15 Abs. 2 StVZO a.F. allein keinen Anlass zu der Annahme, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einmal ist keinmal - auch bei Cannabis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 78
  • NVwZ 2002, 612 (Ls.)
  • DVBl 2002, 495 (Ls.)
  • DÖV 2002, 125
 
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Wird zitiert von ... (472)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    bb) Auch für aus Cannabiskonsum ableitbare Zweifel an der Fahreignung gelten die dargestellten Maßstäbe (vgl. Beschluss vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 27).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof dasjenige Recht angewendet, das beim Erlass der letzten Behördenentscheidung im August 1996 gültig war (vgl. lediglich Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 24 S. 5 m.w.N.; vgl. demgegenüber Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2 m.w.N. zur begehrten Erteilung einer Fahrerlaubnis).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof dasjenige Recht angewendet, das beim Erlass der letzten Behördenentscheidung im August 1996 gültig war (vgl. lediglich Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 24 S. 5 m.w.N.; vgl. demgegenüber Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2 m.w.N. zur begehrten Erteilung einer Fahrerlaubnis).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00

    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    cc) Selbst wenn zur Bejahung des Merkmals "besteht Anlass zur Annahme, dass ..." eine geringere Dichte des Anfangsverdachts, ein geringerer Grad von Gewissheit notwendig bzw. ein höherer Grad von Ungewissheit zulässig ist als beispielsweise bei der Formulierung "... wenn anzunehmen ist, dass ..." (vgl. dazu Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - NJW 2001, 1592), so stellte § 15 b Abs. 2 StVZO a.F. es mithin nicht ins freie Ermessen der Behörde, wann sie von einem Ausgangsverdacht ausgehen durfte.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Es kommt hinzu, dass einem Betroffenen kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, die Frage der Berechtigung der Zweifel und damit der Aufforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung verbindlich klären zu lassen; er trägt daher das alleinige Risiko sowohl bei einer Weigerung, die - wenn von Behörden und Gerichten im Entziehungsverfahren als unberechtigt erkannt - regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt, als auch bei einer Befolgung, die selbst dann den Beleg seiner Ungeeignetheit erbringen kann, wenn die Aufforderung als solche sich bei einer gerichtlichen Prüfung als nicht berechtigt erweisen sollte (vgl. Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    dd) Zur Überzeugung des erkennenden Senats steht die dargelegte Rechtsprechung in Übereinstimmung mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Fälle der in Rede stehenden Art entwickelt hat; hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69, 83 f., 85 f., 87); mithin müssen einer Aufforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (a.a.O. S. 85 f.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Auch der erkennende Senat hat im Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - (Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28 m.w.N.) den maßgeblichen Grund für die Berechtigung einer Entziehung der Fahrerlaubnis in Fällen der in Rede stehenden Art darin gesehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ohne ausreichenden Grund einer berechtigten Gutachtensanforderung nicht nachkommt; dabei darf die Verkehrsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens nur unter der Voraussetzung auf die fehlende Kraftfahreignung schließen, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    aa) Unter der Voraussetzung, dass die Behörde berechtigterweise Zweifel an einer Fahreignung hegen konnte, darf aus der Weigerung, sich einer rechtmäßig verlangten Begutachtung zu unterziehen, auf mangelnde Fahreignung geschlossen werden (vgl. bereits Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - BVerwGE 11, 274).
  • VGH Bayern, 12.10.2000 - 11 B 98.632
    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    BVerwG 3 C 13.01 VGH 11 B 98.632.
  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Der Verwaltungsgerichtshof vertrete neuerdings (vgl. NZV 1999, 525 ff.) im Anschluss an ein Gutachten (vgl. NZV 2000, 57 ff.) u.a. die Auffassung, dass ein Verdacht auf regelmäßigen Cannabiskonsum bereits dann bestehe, wenn ein Konsum von Haschisch belegt sei, was im Fall des Klägers zutreffe.
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Die Rechtsprechung vertrat zu § 15b StVZO zum Teil die Auffassung, nur bei konkreten Anhaltspunkten für fehlendes Vermögen eines Cannabiskonsumenten, Konsum und Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen, sei die Behörde zur Aufklärung der dadurch hervorgerufenen Eignungszweifel berechtigt, ein Fahreignungsgutachten anzufordern (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; BayVGH, U.v. 12.10.2000 - 11 B 98.632 - juris; B.v. 10.12.1997 - 11 CS 97.3062 - ZfSch 1998, 156).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 genügt der gelegentliche Cannabiskonsum für sich genommen noch nicht, um von fehlender Fahreignung des Betroffenen auszugehen (vgl. auch Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 7).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - etwa im Gerichtsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f.).

    Sie wurde durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. b der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) den bereits bestehenden Mitteilungs- und Darlegungspflichten des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV angefügt, deren Verletzung anerkanntermaßen zur Nichtanwendbarkeit von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f. - noch zu § 15b StVZO - und vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 f.).

    Mit diesem spezifischen Zweck, der auch für die informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen bedeutsam ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 3 f.), greift die Mitteilungspflicht in ihrer Tragweite und Bedeutung über einen Hinweis auf das allgemeine Akteneinsichtsrecht (§ 29 LVwVfG) hinaus; er würde verfehlt, bliebe ein Verstoß von vornherein folgenlos.

    Das kommt hier aber schon deshalb nicht in Betracht, weil die Mitteilungspflicht des § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV in den mit einer Fristsetzung verbundenen Mechanismus der Beibringungsaufforderung eingebunden ist und deshalb nachträglich ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

    Namentlich können die Anforderungen an eine formell und materiellrechtmäßige Aufforderung nicht durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden, der Betroffene werde schon wissen, worum es gehe (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

    Das lässt außer Acht, dass es für den Betroffenen durchaus mit nicht unbeträchtlichen Belastungen verbunden ist, wenn er sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzieht (in diesem Sinne auch bei einem ärztlichen Gutachten: BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4).

    Mit der Entscheidung des Betroffenen, ein von ihm gefordertes Fahreignungsgutachten nicht vorzulegen, ist auch bereits die Entscheidung über seinen Antrag auf Fahrerlaubniserteilung oder aber über eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorgezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01   

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https://dejure.org/2002,834
BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01 (https://dejure.org/2002,834)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2002 - 5 C 14.01 (https://dejure.org/2002,834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BSHG § 15
    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten.

  • Wolters Kluwer

    Bestattungskosten - Sozialhilfe - Kostenübernahme - Heimträger - Heimvertrag - Verpflichtete - Bestattung - Heim - Einrichtung

  • Judicialis

    BSHG § 15

  • rechtsportal.de

    BSHG § 15
    Sozialhilferecht - Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 287
  • NJW 2002, 78
  • NJW 2003, 78
  • NVwZ 2003, 997 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 1623 (Ls.)
  • DVBl 2003, 147
  • DÖV 2003, 303
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01
    Träger des Anspruchs auf Kostenübernahme nach § 15 BSHG ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (wie BVerwGE 105, 51 und BVerwGE 114, 57 ).

    Der "hierzu Verpflichtete" als Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG ist nach der Rechtsprechung des Senats derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 8.00 - ).

    Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 BGB) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 BGB) begründet sein, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O. S. 58 f.); letzteres findet seine Begründung darin, dass das Landesrecht dem in die Pflicht Genommenen mit der ordnungsrechtlichen Bestattungspflicht auch die damit verbundenen Kosten zuweist, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankäme (a.a.O. S. 59).

    Da jedoch - wie die Vorinstanz festgestellt hat - das Niedersächsische Bestattungsrecht (Gesetz über das Leichenwesen vom 29. März 1963, Nds.GVBl S. 142; Verordnung über die Bestattung von Leichen vom 29. Oktober 1964, Nds.GVBl S. 183) im Gegensatz etwa zum nordrhein-westfälischen Landesrecht, welches dem Urteil des Senats vom 22. Februar 2001 (a.a.O.) zugrundelag, keine Regelungen über die Bestattungspflicht trifft, besteht keine gesetzlich begründete Kostenverpflichtung des Klägers als Grundlage eines Kostenübernahmeanspruches gegen den zuständigen Sozialhilfeträger.

  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01
    Träger des Anspruchs auf Kostenübernahme nach § 15 BSHG ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (wie BVerwGE 105, 51 und BVerwGE 114, 57 ).

    Der "hierzu Verpflichtete" als Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG ist nach der Rechtsprechung des Senats derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 8.00 - ).

    Dies folgt daraus, dass § 15 BSHG, der schon dem Wortlaut nach einen "Verpflichteten" voraussetzt, im rechtlichen Ansatz eine sozialhilferechtliche Unterstützung nicht des Verstorbenen, sondern des Kostenpflichtigen beinhaltet(vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1997, a.a.O. S. 54); die Notwendigkeit eingegangener Kostenverpflichtungen als Voraussetzung des sozialhilferechtlichen Bedarfs ist daher von seiner Person her zu beurteilen.

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01
    Beklagte ist daher jetzt die Region H. Dieser gesetzliche Zuständigkeitswechsel bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anhang: § 239 ZPO Nr. 1 S. 2).
  • Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01
    Die in diesem Urteil angeführte Gesetzesbegründung (a.a.O. S. 54 unter Hinweis auf BTDrucks 3/1799, S. 40) benennt als zur Tragung der Bestattungskosten "in der Regel" Verpflichteten unter Hinweis auf § 1968 BGB den Erben und lässt damit erkennen, dass der Gesetzgeber, wie bereits der Wortlaut nahelegt, von einer vorgegebenen rechtlichen Kostenverpflichtung ausgeht.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; vgl BVerwGE 116, 287, 289) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (BVerwGE 114, 57, 58 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Für die Annahme einer solchen Pflicht genügt nicht die Vereinbarung der Klägerin mit dem Bestattungsunternehmen; erforderlich ist vielmehr ein besonderer zivil- oder öffentlich-rechtlicher Status (das Bundesverwaltungsgericht formuliert insoweit in BVerwGE 116, 287, 290: "wer der Kostenlast von vornherein nicht ausweichen kann").
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Die Vorschrift beinhaltet im rechtlichen Ansatz nicht eine sozialhilferechtliche Unterstützung des Verstorbenen, sondern des Kostenpflichtigen; die Notwendigkeit eingegangener Kostenverpflichtungen als Voraussetzung des sozialhilferechtlichen Bedarfs ist daher von dessen Person her zu bestimmen (vgl. schon BVerwGE 116, 287, 290; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06

    Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter setzt in

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.5.2002 - 5 C 14.01 -, BVerwGE 116, 287 = juris, Rn. 8.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3057/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Die Vorschrift beinhaltet im rechtlichen Ansatz nicht eine sozialhilferechtliche Unterstützung des Verstorbenen, sondern des Kostenpflichtigen; die Notwendigkeit eingegangener Kostenverpflichtungen als Voraussetzung des sozialhilferechtlichen Bedarfs ist daher von dessen Person her zu bestimmen (vgl. schon BVerwGE 116, 287, 290; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).

    Vertragliche, gegenüber Ch. R. noch zu deren Lebzeiten begründete Verpflichtungen zur Tragung der Bestattungskosten bestanden gleichfalls nicht, sodass dahingestellt bleiben kann, ob derartige Verpflichtungen überhaupt einen Kostenübernahmeanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger begründen können (offengelassen auch in BSGE 109, 61 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2 ; ferner BVerwGE 116, 287, 289).

    Die Last der Bestattungskosten traf den Kläger nach allem nicht "rechtlich notwendig" und damit nicht unausweichlich, wie es für § 74 SGB XII erforderlich ist (vgl. hierzu auch BVerwGE 116, 287, 290; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5; BVerwGE 120, 111, 113 f.).

  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 903/14

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Anforderungen an

    Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger gem. § 74 SGB XII ist deshalb, dass der Pflichtige den mit der Durchführung der Bestattung verbundenen Kostenverpflichtungen von vorn herein nicht ausweichen kann, weil sie ihn rechtlich notwendig treffen (vgl. BVerwGE 116, 287 ff.; 120, 111, 113 f., ferner LSG Baden-Württemberg, a.a.O., LSG Berlin-Brandenburg vom 25.03.2010 - L 15 SO 305/018 - und LSG Sachsen-Anhalt vom 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - ).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    In der Bezeichnung der "Übernahme einer Verbindlichkeit" als "Besonderheit des hier gesetzlich anerkannten sozialhilferechtlichen Bedarfs" in dem Urteil des Senats vom 30. Mai 2002 (BVerwGE 116, 287 ), auf das die Revision sich beruft, ist nicht zum Ausdruck gelangt, dass es sich hier um einen "sozialhilferechtlichen Bedarf" gleich demjenigen an notwendigem Lebensunterhalt handele (§ 74 SGB XII ordnet die Übernahme der Bestattungskosten übrigens der "Hilfe in anderen Lebenslagen" zu).

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Mai 2002 (a.a.O.) den Kostenübernahmeanspruch eines Heimträgers nach § 15 BSHG nicht daran scheitern lassen, dass der Heimträger keine natürliche Person war.

    Die "Verpflichtung" bezieht sich zwar auf die Tragung der Bestattungskosten (vgl. Urteile des Senats vom 5. Juni 1997, a.a.O., S. 54, vom 22. Februar 2001 - BVerwGE 114, 57/58 -, und vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 288 f.), kann aber z.B. auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (s. Urteile des Senats vom 22. Februar 2001, a.a.O., S. 58 f., und vom 13. März 2003 - Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5 = NJW 2003, 3146 = FEVS 54, 490 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter -

    Nach - soweit ersichtlich - weit überwiegender Auffassung kann die Verpflichtung jedenfalls aufgrund der Bestimmungen des Erbrechts (§ 1968 BGB) oder des Unterhaltsrechts (z.B. § 1615 Abs. 2 BGB) gegeben sein, aber auch aus landesrechtlichen Regelungen über die Bestattungspflicht herrühren (vgl. BSG, Urteil 29. September 2009 a.a.O.; BVerwGE 114, 57, 58 ff.; BVerwGE 116, 287, 289; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5; ferner Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 74 Rdnr. 4; H. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O., Rdnr. 4; Berlit in LPK-SGB XII, 8. Auflage, § 74 Rdnr. 4; Strnischa in Oestreicher, SGB XII, § 74 Rdnr. 6).

    Wie oben bereits ausgeführt, beinhaltet die Vorschrift im rechtlichen Ansatz nicht eine sozialhilferechtliche Unterstützung des Verstorbenen, sondern des Kostenpflichtigen; die Notwendigkeit eingegangener Kostenverpflichtungen als Voraussetzung des sozialhilferechtlichen Bedarfs ist daher von seiner Person her zu bestimmen (vgl. schon BVerwGE 116, 287, 290; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).

    Vertragliche, gegenüber A.W. noch zu deren Lebzeiten begründete Verpflichtungen zur Tragung der Beerdigungskosten bestanden gleichfalls nicht, sodass dahingestellt bleiben kann, ob derartige Verpflichtungen überhaupt einen Kostenübernahmeanspruch begründen können (vgl. hierzu BVerwGE 116, 287, 289).

  • LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21

    Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten nur für den zur Kostentragung

    Für eine Stellung als Verpflichteter i.S.d. § 74 SGB XII ist aber ein besonderer zivil- oder öffentlich-rechtlicher Status erforderlich, der vom Totensorgerecht zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30.05.2002 - 5 C 14/01 - beide nach juris).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 2.02

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe;

    Wer die Durchführung der Bestattung aus dem Gefühl sittlicher Verpflichtung, aber ohne Rechtspflicht übernimmt, ist nicht "Verpflichteter" im Sinne des § 15 BSHG (im Anschluss an BVerwGE 116, 287).

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - , vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 8.00 - ) und vom 30. Mai 2002 - BVerwG 5 C 14.01 - ).

    Sie kann, wie zuletzt in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2002 - BVerwG 5 C 14.01 - (a.a.O. S. 289) festgestellt worden ist, insbesondere erbrechtlich (§ 1968 BGB) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (vgl. dazu Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 8.00 - ).

  • SG Karlsruhe, 19.01.2010 - S 1 SO 5729/08

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Vermögenseinsatz - Nachlass -

  • VG Karlsruhe, 16.01.2007 - 11 K 1326/06

    Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich

  • LSG Saarland, 18.06.2020 - L 11 SO 9/18

    Sozialhilfe - Auslegung von Verwaltungsakten - Übernahme von Bestattungskosten -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 23 SO 97/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2022 - L 9 SO 12/19

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Verpflichteter - Anspruchsberechtigung des

  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 1679/19

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - erforderliche Kosten - Individualisierung der

  • SG Oldenburg, 02.12.2011 - S 21 SO 231/09

    Pflicht zur Übernahme von Bestattungskosten durch den Landkreis wegen des Todes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 451/10

    Übernahme der Friedhofsgebühren vom Sozialhilfeträger im Falle der Unzumutbarkeit

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2015 - L 9 SO 46/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Durchführung der

  • SG Karlsruhe, 31.08.2012 - S 1 SO 1200/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 2641/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - nicht

  • LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 22/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 12 SO 10/08

    Bestimmung des Verpflichteten bzgl. der Kostentragung einer Beerdigung aufgrund

  • LSG Hamburg, 29.09.2006 - L 4 B 390/06

    Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Bestattungskosten

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06

    Anspruch auf Übermittlung von Umweltinformationen seitens der Landesanstalt für

  • VGH Hessen, 27.11.2002 - 1 UE 2830/00

    Kostenübernahme für durch Krankenhausträger veranlasste Bestattung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - L 8 SO 24/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

  • VG Koblenz, 26.03.2008 - 5 K 1512/07
  • LSG Hamburg, 07.08.2006 - L 4 B 390/06
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.03.2006 - L 9 B 65/06

    Anspruch der Enkel auf Übernahme der Kosten für die Bestattung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 1 S 1633/10

    Zur Entschädigung für gewerbliche Betreiber von Funktürmen bei Duldungspflicht

  • OVG Sachsen, 24.04.2017 - 5 E 130/16

    Berichtigung des Passivrubrums, prozessleitende Verfügung, Beschwerdefähigkeit,

  • SG Berlin, 14.11.2013 - S 88 SO 1612/10

    Sozialrecht im Alltag: Keine Sozialhilfe für Bestattungsunternehmen - Urne seit

  • VG Aachen, 21.03.2006 - 2 K 1862/04

    Teurer Tod - Keine Erstattung der Kosten der Beerdigung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3140/14
  • VG Freiburg, 06.04.2004 - 4 K 519/04

    Sozialhilfe-Tragung der Bestattungskosten

  • VG Hannover, 24.11.2010 - 11 A 950/09

    Gülle; innergemeinschaftliches Verbringen; Mitgliedsstaat; NPK-Dünger

  • VG Münster, 10.01.2006 - 5 K 1004/04

    Übernahme von Kosten einer Bestattung aus Mitteln der Sozialhilfe;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 8 SO 18/12
  • VG Koblenz, 19.03.2008 - 5 L 114/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2010 - L 8 SO 151/09
  • SG Osnabrück, 01.08.2006 - S 16 SO 221/05
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Rechtsprechung
   KG, 25.06.2001 - (3) 1 Ss 274/00 (2/01)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16411
KG, 25.06.2001 - (3) 1 Ss 274/00 (2/01) (https://dejure.org/2001,16411)
KG, Entscheidung vom 25.06.2001 - (3) 1 Ss 274/00 (2/01) (https://dejure.org/2001,16411)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - (3) 1 Ss 274/00 (2/01) (https://dejure.org/2001,16411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholeinwirkung in Tateinheit mit fahrlässiger ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 78 (Ls.)
  • NZV 2001, 443
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1987 - 5 StR 546/87
    Auszug aus KG, 25.06.2001 - 1 Ss 274/00
    Allerdings wäre es ausreichend, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang des Urteil auch Schärfungsgründe ergäben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1, Begründung 4), zum Beispiel im Rahmen der konkreten Strafbemessung (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 6).
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