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   BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02   

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https://dejure.org/2002,568
BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten eines Anwalts - Fehlende Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verkehrsanwalts - Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fotokopiekosten - Erstattungsfähigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung für Fotokopiekosten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kosten - Rechtsanwaltsgebühren - Fotokopiekosten

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO, § 27 BRAGebO

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattung von Fotokopiekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kopierkosten und deren Erstattungsfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1127
  • MDR 2003, 476
  • FamRZ 2003, 666
  • VersR 2004, 665
  • AnwBl 2003, 241
  • Rpfleger 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).

    Das ist hinsichtlich der von einem Rechtsanwalt für seinen Mandanten gefertigten Abschriften seiner eigenen Schriftsätze allgemein anerkannt (vgl. BVerfG NJW 1996, 382; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 188; Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdn. 52c; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).

    Die für die Handakten gefertigten Ablichtungen von eigenen Schriftsätzen gehören zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG NJW 1996, 382; Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 113; Stein/Jonas/Bork aaO § 91 Rdn. 52c; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2000 - 14 W 51/00

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    In bezug auf die für den Mandanten gefertigten Fotokopien von Schriftsatzanlagen des Gegners gilt nichts anderes (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 283, 284).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1999 - 8 W 441/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98

    Erstattung von Kopierkosten

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Der angefochtene Beschluß ist deshalb aufzuheben, soweit er über die Erstattung der Anwaltsgebühren zum Nachteil der Klägerin entschieden hat; ausgenommen hiervon bleibt die Abweisung hinsichtlich der Kosten für Ablichtungen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - VersR 2004, 665 f.), die die Rechtsbeschwerde nicht angreift.
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Insoweit verwies der Beschwerdeführer auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2002 und 25. März 2003 (NJW 2003, 1127 und AGS 2003, 349).

    Ferner ist gleichfalls allgemein anerkannt, dass bei einem Rechtsanwalt grundsätzlich mit den diesem von seinem Mandanten zu erstattenden Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten werden und dieser daher Anspruch auf Ersatz der Schreibauslagen für Abschriften und Ablichtungen nur in den gesetzlich geregelten Fällen (bis 30. Juni 2004 gemäß § 27 BRAGO; seitdem gemäß Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) verlangen kann und demgemäß im Rahmen einer Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinsichtlich der entstandenen gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes seitens der obsiegenden Partei Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass sie einem entsprechenden Vergütungsanspruch ihres Prozessbevollmächtigten ausgesetzt ist (vgl. BGH, AGS 2003, 349 und NJW 2003, 1127 ; BVerfG, NJW 1996, 382; OLG Düsseldorf, RPfleger 1974, 230; OLG Naumburg, JurBüro 1994, 218; Wolst, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, Rn. 35; Bork, in: Stein/Jonas, a. a. O., Rn. 58, 60; Giebel, in: MK, a. a. O., Rn. 78; jeweils zu § 91 ZPO).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Abschriften und Ablichtungen von Schriftsätzen und zugehörigen Anlagen für Gericht und Gegner (allgemeine Schreibauslagen) gehören zu den allgemeinen Geschäftsunkosten und werden mit den Gebühren abgegolten, § 25 Abs. 1 BRAGO (BGH NJW 2003, 1127, Hartmann aaO, § 27 Rn. 1; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, aaO, § 27 Rn. 13 jew. m.w.N.).
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