Weitere Entscheidung unten: BAG, 16.07.2003

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02   

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BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02 (https://dejure.org/2002,613)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2002 - X ZB 27/02 (https://dejure.org/2002,613)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 (https://dejure.org/2002,613)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Prozessgebühren bei Antrag des Prozessbevollmächtigten des Revisionsbeklagten auf Zurückweisung der Revision vor Revisionsbegründung - Erforderlichkeit von Maßnahmen zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung - Antragstellung vor Feststehen der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßgebühr bei Revisionsrücknahme

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1, 2
    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anwaltsgebühr für Antrag auf Revisionszurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1324
  • MDR 2003, 414
  • FamRZ 2003, 523
  • Rpfleger 2003, 216
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66

    Erforderlichkeit eines Antrags auf Klageabweisung

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 13.10.1969 (BGHZ 52, 385).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in dem angeführten Beschluß auch darauf hingewiesen, daß das Rechtsanwaltsgebührenrecht allgemein von dem Gedanken beherrscht wird, daß die Gebühren nach generalisierend bestimmten und einfach feststellbaren Tatbeständen die Arbeit und Tätigkeit des Rechtsanwalts abgelten sollen, ohne daß dabei im Einzelfall auf den Umfang und das Maß seiner Arbeit abgestellt oder diese etwa nachgeprüft werden soll (BGHZ 52, 385, 390 f.).

  • OLG Hamburg, 28.06.1994 - 8 W 136/94
    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589; zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381; Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26; von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • OLG Köln, 13.07.1992 - 17 W 13/92

    Notwendigkeit der Bestellung eines zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zur

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589; zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381; Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26; von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • OLG Hamm, 23.05.1991 - 23 W 123/91

    Kostenerstattung: Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme vor Begründung

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589; zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381; Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26; von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • OLG Schleswig, 26.11.1998 - 9 W 59/98
    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589; zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381; Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26; von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • OLG Karlsruhe, 02.09.1996 - 11 W 95/96
    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589; zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381; Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26; von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1995 - 10 WF 3/95
    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589; zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381; Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26; von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • OLG München, 22.09.1993 - 11 W 1992/93
    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589; zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381; Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26; von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • OLG Koblenz, 06.12.1994 - 14 W 687/94
    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags endgültig in voller Höhe anfallende Prozeßgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, daß das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (so insbesondere OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 363; MDR 1995, 857; AnwBl. 1996, 589; zustimmend Gebauer, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, § 32 Rdn. 58), oder ob in diesem Fall, wie ganz überwiegend angenommen wird, nur eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO geltend gemacht werden kann (so KG, AnwBl. 1984, 620; OLG Hamburg, JurBüro 1995, 90; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1084; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 142; OLG Koblenz, MDR 1995, 968; OLG Köln, JurBüro 1992, 801; OLG München, JurBüro 1994, 93; OLG Naumburg, AnwBl. 1999, 56; OLG Nürnberg, MDR 2000, 415; OLG Schleswig, MDR 1999, 381; Belz in: MünchKomm ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 26; von Eicken, in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 31 Rdn. 20; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., S. 287 f.; Meyer, JurBüro 2001, 296, 297; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Berufung").
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Naumburg, 18.02.1997 - 4 W 243/96
  • OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99

    Erstattung von Kosten im Berufungsverfahren; Erstattungsfähigkeit der Kosten für

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f. und - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992).

    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).

  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch im Anwendungsbereich des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO - in Frage standen jeweils die gesetzlichen Gebühren des Prozessbevollmächtigten - geprüft, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten durfte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324, 1325; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; jeweils unter Bezugnahme auf die Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des

    Ein Rechtsmittelgegner kann sich erst nach Vorliegen der Rechtsmittelbegründungsschrift mit Inhalt und Umfang des Angriffs des Rechtsmittelführers sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern, was auf die Erstattungsfähigkeit von Gebühren für solche Tätigkeiten durchschlägt, die sinnvoll nur aufgrund einer sachlichen Prüfung des Streitstoffs in der Rechtsmittelinstanz vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723 Rn. 6 f.; Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 9; Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 132/12, AGS 2013, 251, 252).
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Rechtsprechung
   BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2509
BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 (https://dejure.org/2003,2509)
BAG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 (https://dejure.org/2003,2509)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 (https://dejure.org/2003,2509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des Rechtsmittels vor Begründung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Abhängigkeit der Gebührenerstattung von der Notwendigkeit der Maßnahmen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1 § 32
    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rechtsmittelrücknahme: Erstattungsfähigkeit der Prozeßgebühr des Prozeßbevollmächtigten bei Antrag auf Zurückweisung vor Begründung der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1324
  • NJW 2003, 3796
  • NZA 2003, 1293
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.06.2000 - 10 Ta 112/00

    Umfang der Kostenerstattung bei Rücknahme einer zur Fristwahrung eingelegten

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Eine nachträgliche Ermäßigung der angefallenen vollen 13/10-Prozeßgebühr auf eine halbe 13/10-Prozeßgebühr gem. § 32 Abs. 1 BRAGO ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen, nachdem der Kläger mit Schriftsatz seines Prozeßbevollmächtigten vom 27. September 2001 den Antrag auf Zurückweisung der Berufung angekündigt hat (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 16. Juni 2000 - 10 Ta 112/00 -).

    Denn entscheidend ist, daß sich der Berufungsbeklagte erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen kann (LAG Sachsen-Anhalt 16. Juni 2000 - 10 Ta 112/00 - LAG Thüringen 12. Dezember 2000 - 8 Ta 138/2000 - OLG Koblenz 13. Juni 2001 - 14 W 395/01 - OLG Naumburg 21. September 2001 - 13 W 166/01 - offengelassen LAG Schleswig-Holstein 23. April 2001 - 1 Ta 45 e/01 - NZA-RR 2001, 494).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Es besteht im Normalfall kein Anlaß für den Berufungsgegner, mit der Vertretungsanzeige seines Prozeßbevollmächtigten zugleich den Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung anzukündigen (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; LAG Thüringen 12. Dezember 2000 - 8 Ta 138/2000 - MDR 2001, 477; OLG Naumburg 18. Februar 1997 - 4 W 243/96 - Anwaltsblatt 1999, 56).

    Auch das Prinzip der "Waffengleichheit" besagt nicht, daß es dem Rechtsmittelgegner stets möglich sein muß, Anwaltskosten in gleicher Höhe erstattet zu verlangen, wie sie dem Rechtsmittelführer entstanden sind (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324).

  • LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Es besteht im Normalfall kein Anlaß für den Berufungsgegner, mit der Vertretungsanzeige seines Prozeßbevollmächtigten zugleich den Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung anzukündigen (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; LAG Thüringen 12. Dezember 2000 - 8 Ta 138/2000 - MDR 2001, 477; OLG Naumburg 18. Februar 1997 - 4 W 243/96 - Anwaltsblatt 1999, 56).

    Denn entscheidend ist, daß sich der Berufungsbeklagte erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen kann (LAG Sachsen-Anhalt 16. Juni 2000 - 10 Ta 112/00 - LAG Thüringen 12. Dezember 2000 - 8 Ta 138/2000 - OLG Koblenz 13. Juni 2001 - 14 W 395/01 - OLG Naumburg 21. September 2001 - 13 W 166/01 - offengelassen LAG Schleswig-Holstein 23. April 2001 - 1 Ta 45 e/01 - NZA-RR 2001, 494).

  • OLG Köln, 15.09.1997 - 17 W 243/97

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei nur fristwahrend eingelegter

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Auch diese Verbindung der Berufungseinlegung mit einem Sachantrag führt entgegen einer vereinzelt in Rechtsprechung (OLG Köln 15. September 1997 - 17 W 243/97 - BB 1997, 2452) und Literatur (MünchKommZPO-Belz 2. Aufl. Bd. 1 § 91 Rn. 39) vertretenen Auffassung nicht dazu, daß die Ankündigung des Antrags auf Zurückweisung der Berufung als notwendig angesehen werden könnte.
  • BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89

    Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Die Erstattung der aufgewandten Kosten kann eine Partei nur insoweit erwarten, als sie der ihr aus dem Prozeßrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BVerfG 30. Januar 1990 - 2 BvR 1085/89 - NJW 1990, 3072, 3073).
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Die §§ 574 ff. ZPO gelten jedenfalls für Beschwerden, die dem Recht der Zivilprozeßordnung unterliegen (BAG vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 14 = EzA KSchG § 5 Nr. 34).
  • OLG Naumburg, 21.09.2001 - 13 W 166/01

    Kosten der Berufung - keine Berufungsbegründung - Gebühren der Vertretungsanzeige

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Denn entscheidend ist, daß sich der Berufungsbeklagte erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen kann (LAG Sachsen-Anhalt 16. Juni 2000 - 10 Ta 112/00 - LAG Thüringen 12. Dezember 2000 - 8 Ta 138/2000 - OLG Koblenz 13. Juni 2001 - 14 W 395/01 - OLG Naumburg 21. September 2001 - 13 W 166/01 - offengelassen LAG Schleswig-Holstein 23. April 2001 - 1 Ta 45 e/01 - NZA-RR 2001, 494).
  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66

    Erforderlichkeit eines Antrags auf Klageabweisung

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Denn ein solcher Antrag auf Zurückweisung der Berufung ist jedenfalls im Sinne des Gebührenrechts als Sachantrag anzusehen, so daß dem zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalt des Rechtsmittelbeklagten, der einen Schriftsatz mit diesem Inhalt bei Gericht eingereicht hat, die volle Prozeßgebühr zusteht (BGH 13. Oktober 1969 - III ZR 186/66 - BGHZ 52, 385; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte 15. Aufl. § 31 Rn. 20 und § 32 Rn. 15).
  • OLG Nürnberg, 17.07.1992 - 4 W 1674/92

    Kostenerstattung: Prozeßgebühr des Berufungsbeklagten nach Rücknahme einer aus

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt wurde oder nicht (OLG Nürnberg 17. Juli 1992 - 4 W 1674/92 - JurBüro 1993, 91).
  • OLG München, 29.07.1997 - 11 W 1953/97

    Kostenerstattung: Zurückweisungsantrag des Revisionsgegners vor Begründung der

    Auszug aus BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
    Es ist nicht ersichtlich, welche Prozeßförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen könnte, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (OLG München 29. Juli 1997 - 11 W 1953/97 - Anwaltsblatt 1998, 214).
  • OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99

    Erstattung von Kosten im Berufungsverfahren; Erstattungsfähigkeit der Kosten für

  • OLG Karlsruhe, 02.09.1996 - 11 W 95/96
  • OLG Naumburg, 18.02.1997 - 4 W 243/96
  • OLG Koblenz, 13.06.2001 - 14 W 395/01
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.04.2001 - 1 Ta 45 e/01

    Volle Prozessgebühr als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bei Berufung und

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).

    Es ist nicht ersichtlich, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen könnte, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - VIII ZB 19/03 - aaO; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 - 26 Ta 6166/21

    Keine Erstattung einer Gebühr nach Nr. 3201 VV RVG ungeachtet einer

    Ein Antrag auf Zurückweisung der Berufung ist im Sinne des Gebührenrechts als Sachantrag anzusehen, sodass dem zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalt des Rechtsmittelbeklagten, der einen Schriftsatz mit diesem Inhalt bei Gericht eingereicht hat, grundsätzlich die volle Prozessgebühr zusteht (vgl. BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02, Rn. 12).

    Es ist nicht ersichtlich, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen kann, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (vgl. BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02, Rn. 15).(Rn.28).

    (1) Ein solcher Antrag auf Zurückweisung der Berufung ist im Sinne des Gebührenrechts allerdings als Sachantrag anzusehen, sodass dem zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalt des Rechtsmittelbeklagten, der einen Schriftsatz mit diesem Inhalt bei Gericht eingereicht hat, die volle 1, 6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG zusteht (vgl. BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02, Rn. 12).

    (2) Der Erstattungsfähigkeit steht jedoch entgegen, dass es nicht ersichtlich ist, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen konnte, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich war (vgl. BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02, Rn. 15), und zwar unabhängig davon, ob das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt wurde oder nicht (vgl. BGH 28. Februar 2013 - V ZB 132/12, Rn. 13).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH wird davon ausgegangen, dass es nicht ersichtlich ist, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen kann, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (vgl. BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02, Rn. 15), und zwar unabhängig davon, ob das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt wurde oder nicht (vgl. BGH 28. Februar 2013 - V ZB 132/12, Rn. 13).

  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden

    Im Normalfall bedeutet dies, dass der Rechtsmittelgegner einen Prozessbevollmächtigten bereits dann einschalten darf, wenn ein Rechtsmittel eingelegt ist (BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NZA 2003, 1293, zu II 2 b der Gründe; BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - aaO).
  • LAG Hamburg, 22.07.2007 - 3 Ta 25/06

    Rechtsanwaltsvergütung - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung

    Allerdings ist im Grundsatz mit der überwiegend in der Rechtsprechung (BAG vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NZA 2003, 1293 f.; BGH vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f.; OLG Nürnberg vom 10. Januar 2000 - 10 WF 4338/99 - MDR 2000, 419; OLG Karlsruhe vom 2. September 1996 - 11 W 95/96 - Rpfleger 1997, 128) und dem Schrifttum (Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort: Berufung; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., Nr. 3200 VV Rdnr. 48)vertretenen Ansicht davon auszugehen, dass der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt für die Rechtsmittelinstanz beauftragen darf, sobald das Rechtsmittel eingelegt und zugestellt ist, mit der Folge, dass im Falle der Zurücknahme des Rechtsmittels die Kosten vom Rechtsmittelkläger zu erstatten sind.

    Die Erstattungsfähigkeit der von einer erstattungsberechtigten Partei verursachten Kosten ist nach § 91 ZPO Grundsätze für Notwendigkeit der Maßnahmen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung abhängig (BAG vom 16. Juli 2003, a. a. O., Rdnr. 13).

    Die Erstattung der aufgewandten Kosten kann eine Partei nur insoweit erwarten, als sie der ihr aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BAG vom 16. Juli 2003, a. a. O.; BVerfG vom 30. Januar 1990 - 2 BvR 1085/89 - NJW 1990, 3072, 3073).

  • LAG Hessen, 09.01.2013 - 13 Ta 439/12

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der nur "fristwahrend" eingelegten Berufung -

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsansicht, dass der Berufungs-gegner, selbst wenn ein Rechtsmittel ausdrücklich nur "fristwahrend" eingelegt wurde, grundsätzlich sofort einen Anwalt mit seiner Vertretung im Berufungs-verfahren beauftragen kann, ohne gegen die Grundsätze des § 91 ZPO zu ver-stoßen (BAG vom 14. November 2007, NJW 2008, 1340; BGH v. 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 -, JurBüro 2003, 257; BAG v. 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 -, NZA 2003, 1293).

    Eine Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei nur insoweit beanspruchen, als sie ihrer aus dem Prozessrechtsverhältnis folgenden Obliegenheit nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BVerfG vom 30. Januar 1990, NJW 1990, 3072; BGH vom 10. November 2009 - VIII ZB 60/09 -, zitiert nach juris; BGH vom 2. Juli 2009, NJW 2009, 3102; BGH vom 3. Juli 2007, NJW 2007, 3723; BAG vom 16. Juli 2003, NJW 2003, 3796; OLG München vom 18. Juli 2005, NJW-RR 2006, 503).

    Die Erstattung einer 1, 6-fache Verfahrensgebühr scheidet sogar dann aus, wenn die Berufungseinlegung bereits mit einem Antrag verbunden war (BAG vom 16. Juli 2003, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 07.06.2004 - 13 Ta 197/04
    Es entspricht inzwischen höchstrichterlicher Rechtsansicht, daß der Berufungsgegner, selbst wenn ein Rechtsmittel ausdrücklich nur "fristwahrend" eingelegt wurde, grundsätzlich sofort einen Anwalt mit seiner Vertretung im Berufungsverfahren beauftragen kann, ohne gegen die Grundsätze des § 91 ZPO zu verstoßen (BGH v. 17.12.2002 -X ZB 9/02 ~, JurBüro 2003, 257f.; BAG v. 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NZA 2003, 1293).

    Es ist umstritten, in welcher Höhe die Gebühren des Berufungsgegners erstattungsfähig sind, wenn dieser bereits die Zurückweisung der Berufung beantragt hat und der Berufungsführer danach die Berufung zurücknimmt, ohne sie begründet zu haben, konkret, ob der Berufungsgegner dann bereits die volle 13/10-Prozessgebühr gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO erstattet verlangen kann oder nur eine halbe 13/10-Gebühr wegen vorzeitigen Endes des Auftrags gem. § 32 Abs. 1 BRAGO (für halbe 13/10-Gebühr: BAG v. 16.07.2003, a.a.O.; BGH v. 17.12.2002 - X ZB 27/02 -, NJW 2003, 1324; LAG Thüringen v. 12.12.2000 - 8 Ta 138/00 -, MDR 2001, 477 und LAG Berlin, a.a.O.; vgl. zum Streitstand im übrigen: Zöller/Herget, a.a.O.).

    Es ist umstritten, in welcher Höhe die Gebühren des Berufungsgegners erstattungsfähig sind, wenn dieser bereits die Zurückweisung der Berufung beantragt hat und der Berufungsführer danach die Berufung zurücknimmt, ohne sie begründet zu haben, konkret, ob der Berufungsgegner dann bereits die volle 13/10-Prozessgebühr gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO erstattet verlangen kann oder nur eine halbe 13/10-Gebühr wegen vorzeitigen Endes des Auftrags gem. § 32 Abs. 1 BRAGO (für halbe 13/10-Gebühr: BAG v. 16.07.2003, a.a.O.; BGH v. 17.12.2002 - X ZB 27/02 -, NJW 2003, 1324; LAG Thüringen v. 12.12.2000 - 8 Ta 138/00 -, MDR 2001, 477 und LAG Berlin, a.a.O.; vgl. zum Streitstand im übrigen: Zöller/Herget, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 118/17

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Verfahrensgebühr für den

    Es ist nicht ersichtlich, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels ausgehen könnte, solange mangels einer Rechtsmittelbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (vgl. BGH NJW-RR 2014, 185; BGH NJW 2009, 2221; BGH NJW 2009, 3103; BGH AGS 2003, 221; BAG NZA 2003, 1293).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2017 - 2 Sa 136/16

    Keine Prozesskostenhilfe für den Berufungsgegner, solange die Berufung noch nicht

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2002 (X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 = RPfleger 2003, 412; anderer Ansicht wohl BGH 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - MDR 2010, 828 - vgl. auch BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07 - NJW 2008, 1340 = NZA 2008, 606; BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 = NZA 2003, 1293 hält die umgehende Bestellung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelgegner ohne weitere Einschränkungen stets für notwendig im Sinne von § 91 ZPO).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in seinen Entscheidungen auch von den Grundsätzen des BGH aus der Entscheidung vom 17. Dezember 2002 (aaO) aus, wobei an die etwas engere Formulierung des 9. Zivilsenats (19. September 2013 aaO mit Nachweisen zur eigenen älteren Senatsrechtsprechung) angeknüpft wird (BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07 - NJW 2008, 1340 = NZA 2008, 606; BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 = NZA 2003, 1293 hält die umgehende Bestellung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelgegner ohne weitere Einschränkungen stets für notwendig im Sinne von § 91 ZPO).

  • LAG Hessen, 26.01.2010 - 13 Ta 688/09

    Höhe des Erstattungsanspruchs - Verfahrensgebühr - zweckentsprechende

    Eine Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei nur insoweit beanspruchenden, als sie ihrer aus dem Prozessrechtsverhältnis folgenden Obliegenheit nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BVerfG vom 30. Januar 1990, NJW 1990, 3072; BGH vom 10. November 2009 - VIII ZB 60/09 -, zitiert nach juris; BGH vom 2. Juli 2009, NJW 2009, 3102; BGH vom 3. Juli 2007, NJW 2007, 3723; BAG vom 16. Juli 2003, NJW 2003, 3796; OLG München vom 18. Juli 2005, NJW-RR 2006, 503).

    Die Erstattung einer 1, 6 fache Verfahrensgebühr scheidet sogar dann aus, wenn die Berufungseinlegung bereits mit einem Antrag verbunden war (BAG vom 16. Juli 2003, a.a.O.).

  • BAG, 23.04.2018 - 9 AZB 5/18

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners vor

    Dies bedeutet regelmäßig, dass der Rechtsmittelgegner einen Prozessbevollmächtigten bereits dann einschalten darf, wenn ein Rechtsmittel eingelegt ist (BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07 - aaO; 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - aaO) .
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - NC 9 S 76/06

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im

  • OLG Celle, 15.04.2015 - 2 W 91/15

    Umfang der Kostenerstattung des Berufungsbeklagten bei Antragstellung vor

  • LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufung Gegner bei "vorsorglicher"

  • BAG, 27.11.2003 - 8 AZB 52/03

    Gebühr des Prozeßbevollmächtigten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2005 - 16 Ta 596/05

    Verfahrensgebühr des Rechtsmittel-Beklagten bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf

  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17

    Berufungsbegründung - Prozesskostenhilfebewilligung

  • OLG München, 02.10.2013 - 11 W 1802/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsbeklagten nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 10 Ta 78/04

    Erstattungsfähigkeit von Kosten durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • LAG Hessen, 19.11.2008 - 13 Ta 322/08

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

  • VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein

  • LAG Hessen, 10.04.2007 - 13 Ta 70/07

    Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur

  • OLG München, 30.08.2011 - 11 W 1535/11

    Berufungsverfahren: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten

  • LAG Hessen, 15.03.2006 - 13 Ta 80/06

    Kostenfestsetzung bei vereinbarten Stillhalteabkommen

  • LAG Hessen, 23.11.2009 - 13 Ta 614/09

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

  • LAG Hessen, 11.04.2011 - 13 Ta 104/11

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der zur Fristwahrung eingelegten Berufung -

  • LAG Hessen, 31.01.2013 - 13 Ta 437/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - verkürzte Verfahrensgebühr bei Verwerfung des

  • VG Sigmaringen, 19.04.2006 - NC 6 K 715/05

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - zur Erstattungsfähigkeit von

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

  • KG, 02.12.2005 - 1 W 434/04

    Kostenerstattung des Berufungsbeklagten bei Rücknahme des Rechtsmittels vor

  • OLG München, 05.10.2010 - 11 W 2134/10

    Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren: Antrag

  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2014 - 3 O 550/14

    Numerus clausus

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