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   KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02   

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https://dejure.org/2002,2265
KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02 (https://dejure.org/2002,2265)
KG, Entscheidung vom 17.12.2002 - 1 W 380/02 (https://dejure.org/2002,2265)
KG, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 1 W 380/02 (https://dejure.org/2002,2265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1412; GG Art. 3, 6; LPartG § 7
    Keine Eintragung der Vermögenstrennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Güterrechtsregister; Nichtvorliegen einer planwidrigen Regelungslücke; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Judicialis

    BGB § 1412; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6; ; LPartG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1412; GG Art. 3, Art. 6; LPartG § 7
    Keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Güterrechtsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1610
  • DNotZ 2003, 292
  • FGPrax 2003, 85
  • FamRZ 2003, 1278
  • Rpfleger 2003, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet Art. 3 Abs. 1 GG, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG FamRZ 2002, 1169/1173 m.w.N.).

    Ferner wird bezweifelt, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung von Art, 6 Abs. 1 GG überhaupt berechtigt wäre, die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Lebenspartner so zu regeln, dass sie in jeder Hinsicht Ehegatten gleichgestellt werden (vgl. Papier, FamRZ 2002, 1175; von Mangoldt/Klein/Stark/Robbers, GG, 4. Aufl., Art. 6 Abs. 1 Rdn. 47; Pauly, NJW 1997, 1955/1956; vgl. auch die in der amtlichen Begründung, BT-Drucksache 14/3751 S. 33, angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine so weitreichende Lösung).

    Jedenfalls ist es dem Gesetzgeber wegen des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (so ausdrücklich BVerfG, FamRZ 2002, 1169/1172).

    Im Übrigen wäre der Gesetzgeber auch bei Vergleichbarkeit der Interessen nach der Verfassung zwar möglicherweise berechtigt, jedenfalls aber nicht verpflichtet, gleichgeschlechtliche Lebenspartner in jeder Hinsicht entsprechend Ehegatten zu begünstigen (BVerfG FamRZ 2002, 1169/1172).

    Bei alledem kommt noch hinzu, dass die Einführung der Rechtsform der Eingetragenen Lebenspartnerschaft von Verfassung wegen nicht geboten war (vgl. Haas, FamRZ 2002, 1176, insoweit nicht abweichend von BVerfG, a.a.O.).

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZB 43/75

    Eintragungen in das Güterrechtsregister

    Auszug aus KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02
    Dem Güterrechtsregister mag zwar über den Verkehrsschutz hinaus eine umfassende Publikationsfunktion zukommen (vgl. BGHZ 66, 203, 207; Staudinger/Thiele, BGB, Neubearb. 2000, § 1412 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02
    Unabhängig davon könnte die aus der fehlenden Verweisung im Lebenspartnerschaftsgesetz auf § 1412 BGB folgende Differenzierung nicht als willkürlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. etwa BVerfGE 78, 104/121; von Münch/Kunig/Gubelt, a.a.O., Rdn. 11 ff. m.w.N.) angesehen werden, weil - wie bereits ausgeführt - die Sachverhalte wegen des Fehlens eines in § 1412 BGB vorausgesetzten gesetzlichen Güterstandes bei Lebenspartnern in diesem wesentlichen Punkt nicht vergleichbar sind.
  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02
    Angesichts dessen ist bereits fraglich, ob das Begehren gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach Gleichbehandlung mit Ehegatten überhaupt aus Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitet werden könnte (vgl. BVerfG NJW 1993, 3058).
  • LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten hinsichtlich der

    Eine umfassende Wirtschaftsgemeinschaft der Lebenspartner besteht jedoch im Zweifelsfalle nicht (vgl. Finanzgericht des Saarlandes a.a.O., S. 15/16 des Urteils), insbesondere weil im Zweifel zwischen den Lebenspartnern Vermögenstrennung besteht (§ 6 Abs. 3 LPartG; vgl. z. Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen vermögensrechtlichen Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern: KG Berlin, Beschluss v. 17.12.2002, NJW 2003, 1610 - 1612).
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