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   EuGH, 15.05.2003 - C-160/01   

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https://dejure.org/2003,634
EuGH, 15.05.2003 - C-160/01 (https://dejure.org/2003,634)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2003 - C-160/01 (https://dejure.org/2003,634)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - C-160/01 (https://dejure.org/2003,634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der Garantiezeitraum zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung endet, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mau

  • EU-Kommission PDF

    Karen Mau gegen Bundesanstalt für Arbeit.

    Richtlinie 80/987 des Rates, Artikel 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2
    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Begriff - Nationale Rechtsvorschrift, die den Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit ...

  • EU-Kommission

    Karen Mau gegen Bundesanstalt für Arbeit

    Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Ende des Garantiezeitraums zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung; Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EGV Art. 141; ; Richtlinie 80/987/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der Garantiezeitraum zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung endet, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Leipzig - Auslegung der Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und 3 Absatz 2 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2371
  • ZIP 2003, 1000
  • EuZW 2003, 434
  • NZA 2003, 713
  • NZI 2003, 394
  • NZS 2003, 647
  • DVBl 2003, 1162 (Ls.)
  • BB 2003, 1440
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.07.1997 - C-94/95

    Bonifaci u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Hinsichtlich der Frage, wann die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eintritt, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass dafür der Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung maßgebend ist (Urteile vom 10. Juli 1997 in den Rechtssachen C-94/95 und C-95/95, Bonifaci u. a. und Berto u. a., Slg. 1997, I-3969, Randnrn.

    Dass der Gerichtshof in den angeführten Urteilen Bonifaci u. a. und Berto u. a. sowie Maso u. a. auf die Umstände des jeweiligen Falles Bezug genommen hat, bedeutet nicht, dass sich die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, zu der der Gerichtshof in diesen Urteilen gelangt ist, nicht auf vergleichbare Situationen in anderen Mitgliedstaaten übertragen ließe.

  • EuGH, 14.07.1998 - C-125/97

    Regeling / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes müssen zudem Begriffe, die sich auf die Bestimmung der gemeinschaftlichen Mindestgarantie selbst beziehen, einheitlich ausgelegt werden, damit die auf Gemeinschaftsebene angestrebte - und sei es partielle - Harmonisierung nicht wirkungslos wird (Urteil vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-125/97, Regeling, Slg. 1998, I-4493, Randnr. 19).

    Bei der Auslegung des Begriffes des Arbeitsverhältnisses ist insbesondere der soziale Zweck der Richtlinie 80/987 zu berücksichtigen, der darin besteht, allen Arbeitnehmern einen Mindestschutz zu gewährleisten (vgl. Urteil Regeling, Randnr. 20).

  • EuGH, 16.01.1997 - C-134/95

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL N° 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 17, und vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98, Dounias, Slg. 2000, I-577, Randnr. 36) ist der Gerichtshof zur Beantwortung solcher Fragen nicht zuständig, so dass zunächst der Gegenstand des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens zu präzisieren ist.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegen nämlich die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie die Pflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 EG, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten (Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26, und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-131/97, Carbonari u. a., Slg. 1999, I-1103, Randnr. 48).
  • EuGH, 03.02.2000 - C-228/98

    Dounias

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL N° 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 17, und vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98, Dounias, Slg. 2000, I-577, Randnr. 36) ist der Gerichtshof zur Beantwortung solcher Fragen nicht zuständig, so dass zunächst der Gegenstand des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens zu präzisieren ist.
  • EuGH, 10.02.2000 - C-270/97

    Deutsche Post

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Ein nationales Gericht, das nationales Recht auszulegen hat - gleich, ob es sich um vor oder nach der betreffenden Richtlinie erlassene Vorschriften handelt -, muss seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit dieser verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 249 Absatz 3 EG nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, sowie vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-270/97 und C-271/97, Deutsche Post, Slg. 2000, I-929, Randnr. 62).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-131/97

    Carbonari u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegen nämlich die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie die Pflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 EG, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten (Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26, und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-131/97, Carbonari u. a., Slg. 1999, I-1103, Randnr. 48).
  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Ein nationales Gericht, das nationales Recht auszulegen hat - gleich, ob es sich um vor oder nach der betreffenden Richtlinie erlassene Vorschriften handelt -, muss seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit dieser verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 249 Absatz 3 EG nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, sowie vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-270/97 und C-271/97, Deutsche Post, Slg. 2000, I-929, Randnr. 62).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
    Ein nationales Gericht, das nationales Recht auszulegen hat - gleich, ob es sich um vor oder nach der betreffenden Richtlinie erlassene Vorschriften handelt -, muss seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit dieser verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 249 Absatz 3 EG nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, sowie vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-270/97 und C-271/97, Deutsche Post, Slg. 2000, I-929, Randnr. 62).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    114 Das Gebot einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem EG-Vertrag immanent, da dem nationalen Gericht dadurch ermöglicht wird, im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten, wenn es über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheidet (in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-160/01, Mau, Slg. 2003, I-4791, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

    Zu der Tatsache, dass es der Stadt Darmstadt im Rahmen der von ihr im vorliegenden Fall zu treffenden gebundenen Entscheidung nicht möglich war, den angemessenen Abständen Rechnung zu tragen, ist festzustellen, dass es, wie die Generalanwältin in Nr. 44 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, dem vorlegenden Gericht obliegt, den Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts, der dem System des EG-Vertrags immanent ist, heranzuziehen und sich dadurch die Möglichkeit zu verschaffen, im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn es über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2003, Mau, C-160/01, Slg. 2003, I-4791, Randnr. 34, und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, Slg. 2010, I-365, Randnr. 48).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-239/09

    Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe - Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die

    Zum anderen verlangt das Gebot einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts, das dem System des Vertrags immanent ist, da dem nationalen Gericht dadurch ermöglicht wird, im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn es über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2003, Mau, C-160/01, Slg. 2003, I-4791, Randnr. 34), dass das nationale Gericht das gesamte nationale Recht berücksichtigt, um zu beurteilen, inwieweit es so angewandt werden kann, dass es nicht zu einem dem Unionsrecht zuwiderlaufenden Ergebnis führt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 1999, Carbonari u. a., C-131/97, Slg. 1999, I-1103, Randnrn.
  • OLG Koblenz, 27.01.2005 - 2 U 690/04

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Die Beklagte verweist auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Mai 2003 (ZInsO 2003, 514 f.), wonach gemäß den Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG zu gewährleisten sei, dass die Arbeitnehmer und damit auch die Sozialversicherungsträger vom Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an rückwirkend 3 Monate für Lohn und Versicherungsbeiträge abgesichert sein müssten.

    Die Beklagte meint aber - und nur dahin geht in diesem Zusammenhang der Angriff gegen die Argumentation des Landgerichts -, § 183 SGB III sei nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Mai 2003 (ZInsO 2003, 514 f.) wegen Verstoßes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht unwirksam.

    Im Rahmen der Klage einer Arbeitnehmerin auf Zahlung von Insolvenzgeld hat das Sozialgericht Leipzig dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl. EuGH ZInsO 2003, 514 f.).

  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3906/09

    EuGH soll Definition finaler Verluste klären

    Es ist ausweislich der Hinweise (Rdnr. 23) zur Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen durch die nationalen Gerichte (Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Mai 2011 2011/C 160/01) nicht zwingende Aufgabe des vorlegenden Gerichts, darzulegen, wie die Vorlagefragen beantwortet werden sollen.
  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 10 U 1246/04

    Insolvenzanfechtung: Zahlung an Sozialversicherungsträger nach Drohung mit

    Dem stehen weder die Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG noch die Rechtsprechung des EuGH vom 15.05.2003 (ZIP 2003, 1000 = ZInsO 2003, 514) entgegen, die dem Schutz der Arbeitnehmer in der Situation der Insolvenz des Arbeitsgebers dienen sollen (vgl. auch EuGH, NJW 1997, 2585 ff.; Peters-Lange, ZIP 2003, 1877 ff.; vgl. auch OLG Koblenz - 2 U 690/04 - vom 27.1.2005).

    unter Verweis auf die Entscheidung des EuGH vom 15.05.2003 (ZInsO 2003, 514 ff. = ZIP 2003, 1000 ff. = NJW 2003, 2371 ff.) sei im Hinblick auf die Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG sicher zu stellen, dass die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an rückwirkend 3 Monate für Lohnansprüche abgesichert sein müssen.

    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass sich aus den vom Landgericht zitierten Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG sowie der zitierten Rechtsprechung des EuGH vom 15.05.2003 (ZIP 2003, 1000 = ZInsO 2003, 514) nicht anderes ergibt (vgl. auch EuGH, NJW 1997, 2585 ff.; Peters-Lange, ZIP 2003, 1877 ff.).

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R

    Konkursausfallgeld - maßgebendes Insolvenzereignis - Konkursausfallgeldzeitraum -

    Dies hält - ua unter Berücksichtigung des erst nach der Entscheidung des LSG ergangenen Urteils des EuGH vom 15. Mai 2003, C-160/01, NJW 2003, 2371 ("Mau") - der rechtlichen Nachprüfung nicht in vollem Umfang stand.

    Zwar hat der EuGH am 15. Mai 2003 (aaO) entschieden, Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie des Europäischen Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (EWGRL 80/987) in der bis zum Inkrafttreten der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 (ABl L 270) geltenden Fassung seien dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechts entgegenstehen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht als der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags definiert wird.

  • LSG Bayern, 18.11.2004 - L 11 AL 305/04

    Anspruch auf Insolvenzgeld unter Berufung auf die Richtlinie des Europäischen

    Eine mit der EWGRL 80/987 konforme Auslegung des § 183 SGB III gebiete nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15.05.2003 C-160/01) im vorliegenden Fall eine Festlegung des Insolvenzereignisses unter Heranziehung des Zeitpunktes der Antragstellung der AOK auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 20.12.2000.

    Zwar hat der EuGH durch Urteil vom 15.05.2003, C-160/01, NJW 2003, 2371 ("Mau") entschieden, Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 der EWGRL 80/987 in der bis zum In-Kraft-Treten der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.09.2002 (ABl L 270) geltenden Fassung seien dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechts entgegenstehen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht als der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags definiert wird.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 15.05.2003 aaO ist der Begriff des Arbeitsverhältnisses auf Gemeinschaftsebene einheitlich dahin auszulegen, dass nur Zeiträume erfasst werden, die ihrer Natur nach zu nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt führen können.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - L 19 (9) AL 116/04

    Arbeitslosenversicherung

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in seiner Entscheidung vom 15.05.2003 (C-160/01) festgestellt, dass die Regelung des § 183 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung (SGB III) der Richtlinie 80/987 EWG des Rates vom 20.10.1980 widerspreche.

    Zwar habe der EuGH am 15.05.2003 (C - 160/01, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 2371) entschieden, Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie des Europäischen Rates vom 20.10.1980 seien dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechtes entgegenständen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrages definiert werde.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-309/12

    Gomes Viana Novo u.a. - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des

    3 und 20), vom 15. Mai 2003, Mau (C-160/01, Slg. 2003, I-4791, Randnrn.

    14 - Vgl. Urteil Mau (Randnrn. 39 bis 44 sowie 52 und 53).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2005 - L 4 AL 15/03

    Insolvenzgeld - Insolvenzereignis - Insolvenzgeldzeitraum - Beendigung des

  • LSG Bayern, 22.04.2005 - L 8 AL 217/04

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Insolvenzgeld; Voraussetzung für den

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 12 AL 68/04

    Rückforderung von Insolvenzgeld

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2013 - L 8 AL 1857/12
  • EuGH, 10.03.2011 - C-477/09

    Defossez - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 91/08

    Insolvenzgeldanspruch - ausländischer Arbeitgeber - Beendigung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08

    Insolvenzgeld; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; rechtliches/faktisches Ende;

  • EuGH, 18.04.2013 - C-247/12

    Mustafa - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers -

  • OLG Koblenz, 01.08.2005 - 10 U 1246/04

    Zurückweisung der Berufung wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2006 - L 12 AL 28/05

    Gewährung von Insolvenzgeld

  • BSG, 11.09.2007 - B 11a AL 181/06 B
  • LSG Bayern, 29.01.2004 - L 10 AL 240/01

    Anspruch auf Konkursausfallgeld ; Vorliegen einer vollständigen Beendigung der

  • LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03

    Insolvenzeröffnungsantrag eines Arbeitnehmers des Gemeinschuldners: Ablehnung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2014 - L 7 AL 123/12
  • BSG, 15.06.2012 - B 11 AL 108/11 B
  • SG Berlin, 12.01.2004 - S 77 AL 5881/03

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe unter Berücksichtigung österreichischer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 7 AL 92/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 7 AL 126/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 7 AL 42/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 7 AL 153/02
  • SG Aachen, 26.10.2005 - S 11 AL 65/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2018 - L 7/12 AL 64/16
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - L 2 AL 10/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 7/12 AL 35/16
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