Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 22.05.2003 - 2/24 S 239/02, 2-24 S 239/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Stornierung wegen Anschlags vom 11. September?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücktritt von New York-Reise nach dem 11. September 2001 wegen höherer Gewalt; Terroranschläge auf das World Trade Center; Kündigung eines Reisevertrages; Begriff der höheren Gewalt; Flächendeckende bürgerkriegsähnliche Zustände in Bezug auf Reisende oder touristische ...
- archive.is (Leitsatz)
Terroranschläge des 11. September sind Kündigungsgrund wegen höherer Gewalt
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2618
Wird zitiert von ... (7)
- AG Köln, 29.08.2016 - 142 C 625/14
Keine Stornierung wegen höherer Gewalt bei Gefahr terroristischer Anschläge in …
Eine Kündigung wegen terroristischer Gewaltakte als höhere Gewalt setzt allerdings flächendeckende bürgerkriegsähnliche Zustände mit Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen voraus (LG Frankfurt, NJW 2003, 2618;… Staudinger/Staudinger, BGB § 651 j, Rn. 20 m.w.N.).Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des LG Frankfurt, NJW 2003, 2618 verweist, rechtfertigt dies keine abweichendes Beurteilung; das LG Frankfurt hat die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA als höhere Gewalt eingestuft, weil es diesen in Hinblick auf das Ausmass auch in Hinblick auf die politische Reaktion der USA und der Nato einen Ausnahmecharakter beimass.
- AG Köln, 06.06.2011 - 142 C 599/10
Brände im Großraum Moskau und die damit verbundene Rauchentwicklung stellen ein …
Vielmehr ist entscheidend, ob sich im Zeitpunkt der Kündigung die objektive Lage so darstellte, dass eine Prognose mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine Gefahr für Leib und Leben ergab (LG Frankfurt am Main NJW 2003, 2618). - AG Köln, 24.04.2017 - 142 C 160/16
Kündigung eines Reiseveranstalters wegen höherer Gewalt
- AG Hamburg, 06.03.2014 - 4 C 545/13
Pauschalreisevertrag - Kündigung des Reisevertrags wegen politischer Unruhen
Ob solche Auswirkungen auf die Reise zu befürchten gewesen wären, muss anhand einer objektiven Zukunftsprognose zum Zeitpunkt der Kündigung ermittelt werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.5.2003 - 2-24 S 239/02, NJW 2003, 2618). - AG Düsseldorf, 19.12.2006 - 40 C 14370/06
Voraussetzungen für das Vorliegen einer vorhersehbaren höheren Gewalt im Falle …
Dem steht die Entscheidung des Landgericht Frankfurt (NJW 2003, 2618) nicht entgegen: Die Anschläge vom 11. September 2001 auf das Word Trade Center in den U.S.A. stellten im Ausmaß einen Sonderfall dar. - LG Hannover, 24.06.2022 - 7 S 25/22 Aus Sicht der Kammer und in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht ist entscheidend, ob sich im Zeitpunkt des Rücktritts die objektive Lage so darstellte, dass eine Prognose mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine Gefahr für Leib und Leben ergab (vgl. LG Frankfurt a. M., Urt. v. 22.5.2003 -24 S 239/02-, NJW 2003, 2618).
- AG Hamburg, 01.10.2012 - 17a C 331/11 Ob solche Auswirkungen auf die Reise zu befürchten gewesen wären, muss anhand einer objektiven Zukunftsprognose zum Zeitpunkt der Kündigung ermittelt werden (LG Frankfurt a.M. NJW 2003, 2618).