Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02   

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OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02 (https://dejure.org/2002,2223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2002 - 17 U 97/02 (https://dejure.org/2002,2223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 17 U 97/02 (https://dejure.org/2002,2223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauernde unpünktliche Zahlung der Miete; Recht zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter; Strenge Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung; Vom Vermieter geltend gemachte unberechtigte Mietanpassung ; Widerspruchslose Hinnahme und Zahlung des ...

  • Judicialis

    BGB § 554; ; BGB § 554a; ; BGB § 566 a.F.; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 554; BGB § 554a; BGB § 566 (a.F.); BGB § 242
    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2759 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 945
  • NZM 2003, 513
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86

    Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Zwar kann eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB a. F. berechtigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 203 f. BGH, NJW-RR 1988, 77 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163).

    Bereits dieses Zuwarten zeigt, dass die Klägerin die im Zeitraum vom März 2000 bis September 2000 jeweils um mehrere Kalendertage verspätet erfolgten Gutschriften nicht als so schwerwiegend eingestuft hat, um hierin einen Anlass zur sofortigen Vertragsbeendigung zu sehen (vgl. BGH, WM 1983, 660; WM 1984, 1537; NJW-RR 1988, 77 f.; Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O., IV. Rdn. 190; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdn. 1006).

    Bereits dieses Zuwarten zeigt, dass die Klägerin trotz der aufgezeigten Wartungsversäumnisse keine Veranlassung zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses gesehen hat (vgl. BGH, WM 1983, 660; WM 1984, 1537; NJW-RR 1988, 77 f.).

  • OLG München, 09.02.1996 - 21 U 4494/94

    Änderungen am Verwendungszweck der Mietsache - außerordentliche Kündigung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Denn auch wenn die unabdingbare Vorschrift des § 554 a BGB a. F (vgl. hierzu BGH, NJW 1992, 2628, 2629) grundsätzlich keine Abmahnung voraussetzt (BGH, NJW 92, 496, 497), wird - von besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen abgesehen - ein Grund zur fristlosen Kündigung nur dann angenommen werden können, wenn der Mieter auf eine Abmahnung hin sein Verhalten nicht ändert und hierdurch sein Vertragsverstoß ein besonderes Gewicht erhält (vgl. OLG München, ZMR 1996, 487; Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O.).

    Von besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen abgesehen wird ein Grund zur fristlosen Kündigung nach diesen Vorschriften nämlich nur dann angenommen werden können, wenn der Mieter auf eine Abmahnung hin sein Verhalten nicht ändert und hierdurch sein Vertragsverstoß ein besonderes Gewicht erhält (vgl. OLG München, ZMR 1996, 487; Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O.).

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Die Beklagte verweist zwar darauf, dass in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des BGH (BGHZ 139, 123 ff.) zusätzlich zu der streitgegenständlichen Klausel der ausdrückliche Zusatz enthalten war, für die Rechtzeitigkeit der Leistung komme es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.

    Allerdings wird der Begriff "Rückstand" nicht in allen Fällen im Sinne eines unverschuldeten Zahlungsrückstands verwendet, sondern zum Teil auch als Synonym für Verzug aufgefasst (vgl. etwa BGHZ 139, 123).

  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 7 U 145/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Zwar kann eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB a. F. berechtigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 203 f. BGH, NJW-RR 1988, 77 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - verspätete Zahlungen vom bisherigen Vermieter in der Vergangenheit nicht beanstandet wurden (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163; aA OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 79) und sich der Mieter zudem darauf einstellen durfte, dass die Klägerin entsprechend der im Mietvertrag getroffenen Regelung eine Abmahnung vornimmt.

  • OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92

    Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Zwar kann eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB a. F. berechtigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 203 f. BGH, NJW-RR 1988, 77 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163).

    Denn der Wortlaut der Klausel lässt auch ohne einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis die Deutung zu, der Mietzins müsse am 5. Werktag eines Monats auf dem Vermieterkonto eingegangen sein (vgl. auch OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583).

  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 336/81

    Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses - Folgen eines zu langen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Bereits dieses Zuwarten zeigt, dass die Klägerin die im Zeitraum vom März 2000 bis September 2000 jeweils um mehrere Kalendertage verspätet erfolgten Gutschriften nicht als so schwerwiegend eingestuft hat, um hierin einen Anlass zur sofortigen Vertragsbeendigung zu sehen (vgl. BGH, WM 1983, 660; WM 1984, 1537; NJW-RR 1988, 77 f.; Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O., IV. Rdn. 190; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdn. 1006).

    Bereits dieses Zuwarten zeigt, dass die Klägerin trotz der aufgezeigten Wartungsversäumnisse keine Veranlassung zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses gesehen hat (vgl. BGH, WM 1983, 660; WM 1984, 1537; NJW-RR 1988, 77 f.).

  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79

    Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt jedoch die Vorlage beglaubigter Abschriften einer Vollmacht nicht den Anforderungen des § 174 BGB (BGH NJW 1981, 1210; BGH, NJW 1994, 1472).

    Denn Abschriften oder Kopien unterliegen nicht der Rückgabepflicht nach § 175 BGB und besagen somit nichts über den Verbleib der Vollmachtsurkunde und den Fortbestand der Vollmacht (vgl. BGHZ 102, 60, 63; BGH, NJW 1981, 1210).

  • OLG Oldenburg, 18.07.1991 - 5 UH 2/91

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses; Ordentliche Kündigung; Verzögerte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - verspätete Zahlungen vom bisherigen Vermieter in der Vergangenheit nicht beanstandet wurden (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163; aA OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 79) und sich der Mieter zudem darauf einstellen durfte, dass die Klägerin entsprechend der im Mietvertrag getroffenen Regelung eine Abmahnung vornimmt.
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 122/90

    Voraussetzungen für die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Denn auch wenn die unabdingbare Vorschrift des § 554 a BGB a. F (vgl. hierzu BGH, NJW 1992, 2628, 2629) grundsätzlich keine Abmahnung voraussetzt (BGH, NJW 92, 496, 497), wird - von besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen abgesehen - ein Grund zur fristlosen Kündigung nur dann angenommen werden können, wenn der Mieter auf eine Abmahnung hin sein Verhalten nicht ändert und hierdurch sein Vertragsverstoß ein besonderes Gewicht erhält (vgl. OLG München, ZMR 1996, 487; Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O.).
  • BGH, 05.06.1992 - LwZR 11/91

    Pflichten des Pächters bei Aufgabe von Grünland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
    Denn auch wenn die unabdingbare Vorschrift des § 554 a BGB a. F (vgl. hierzu BGH, NJW 1992, 2628, 2629) grundsätzlich keine Abmahnung voraussetzt (BGH, NJW 92, 496, 497), wird - von besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen abgesehen - ein Grund zur fristlosen Kündigung nur dann angenommen werden können, wenn der Mieter auf eine Abmahnung hin sein Verhalten nicht ändert und hierdurch sein Vertragsverstoß ein besonderes Gewicht erhält (vgl. OLG München, ZMR 1996, 487; Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O.).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

  • BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97

    Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und

  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86

    Kündigung des Pachtverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Pächters

  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85

    Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts;

  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86

    Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des

  • OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4334/95

    Zurückweisung der Kündigung eines Mietvertrages wegen fehlender Anwaltsvollmacht;

  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BGH, 06.11.1996 - XII ZR 60/95

    Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung

  • OLG München, 04.08.1995 - 21 U 5934/94

    Unwirksamkeit einer Kündigung eines Mietverhältnisses; Zurückweisung einer

  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung

    Demgegenüber wird auch vertreten, eine dauerhafte Änderung der Miethöhe sei immer vertragswesentlich und daher stets nach § 550 BGB schriftlich zu vereinbaren (vgl. etwa Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 550 BGB Rn. 53; FA-MietRWEG/Schmid 5. Aufl. Kap. 3 Rn. 362; MünchKommBGB/Bieber 6. Aufl. § 550 Rn. 7; Schmidt-Futterer/Lammel Miete 12. Aufl. § 550 BGB Rn. 41 f.; Soergel/Heintzmann BGB 13. Aufl. § 550 Rn. 8; Späth ZMR 2010, 585, 589; wohl auch OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, 517).
  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Das Berufungsgericht geht zwar zu Recht davon aus, dass fortdauernd unpünktliche Mietzahlungen einen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB bilden können (Senatsurteil vom 23. September 1987 - VIII ZR 265/86, NJW-RR 1988, 77 = WM 1988, 62 = WuM 1988, 125, unter II 2, zu § 554a BGB a.F.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 945, 946; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB, § 543 Rdnr. 35; Staudinger/Emmerich, BGB [2003], § 543 Rdnrn. 68-70; Kraemer, NZM 2001, 553, 561).
  • OLG Naumburg, 26.07.2012 - 9 U 38/12

    Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit der mündlichen Abänderung eines befristeten

    Schließlich ist es einer Partei verwehrt, sich auf einen Formmangel zu berufen, wenn sie zuvor längerer Zeit besondere Vorteile aus dem Vertrag gezogen hat (vgl. BGH, NJW 2004, 113 m.w.N.) oder durch eine nicht formgerechte Vertragsänderung begünstigt wird (vgl. BGHZ 65, 49; NJW 2007, 288; NJW 2008, 365; OLG Koblenz, NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 945; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 373).
  • OLG Köln, 18.09.2015 - 1 U 28/15

    Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages

    Abreden, die für den Inhalt des Vertrags, auf den die Parteien sich geeinigt haben, von nur nebensächlicher Bedeutung sind, unterliegen nicht diesen (strengen) Anforderungen (BGH NJW 1999, 3257 (3258); BGH NJW 2000, 1105 (1106); BGH NJW 2008, 365 (366); KG NZM 2005, 457 (458); Staudinger-Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2011, § 550, Rdnr.28; X/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 9. Aufl. 2004, Rdnr.95 ff.; Palandt-Weidenkaff, BGB 74. Aufl. 2015, § 550 Rdnr.10; a.A., wonach es bei einem Mietvertrag keine unwesentlichen Änderungen gibt: Schmidt-Futterer-Lammel, Mietrecht, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 550, Rdnr.41; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513 (517); OLG Rostock OLG-Report 2002, 34 (35)).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen

    Die außerplanmäßigen Mieterhöhungsverlangen konnte die Mieterin nur so verstehen, dass die Vermieterin künftig eine höhere Miete verlange; die nachfolgend unbeanstandete Zahlung der geforderten Miete konnte die Vermieterin nur als Zustimmung zur Mieterhöhung werten (vgl. auch Senat v. 22.12.2009, 21 U 14/09 Rn. 38f betr. Nebenkostenmehrforderungen; OLG Karlsruhe v. 10.12.2002, 17 U 97/02 Rn. 49 betr.

    Die Frage, ob zeitlich nicht beschränkte Änderungen der Mietzinshöhe stets wesentlich sind (so: OLG Karlsruhe v. 22.03.2001, 9 U 174/00, Rn. 20f und v. 10.12.2002, 17 U 97/02 Rn. 48; OLG Rostock v. 25.06.2001, 3 U 162/00, Rn. 52f) oder nur dann, wenn sie eine Wesentlichkeitsgrenze von etwa 10% oder mehr überschreiten, wobei es verlässliche und berechenbare Maßstäbe für die Unterscheidung nicht gibt (so: OLG Jena v. 13.03.2008, 1 U 130/07 Rn. 100ff mwN; OLG Naumburg v. 25.09.2007, 9 U 89/07 Rn. 53; OLG Hamm v. 26.10.2005, 30 U 121/05, Rn. 63; offengelassen in:.

  • KG, 28.09.2020 - 8 U 147/17

    Geschäftraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Verstoß des

    Dass die Beklagten die Konkurrenzsituation längere Zeit hingenommen haben, spricht dafür, dass sie der Vertragsverletzung nicht so ein erhebliches Gewicht beigemessen haben (vgl. hierzu Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543 BGB, Rdnr. 174 a für jahrelange rügelose Hinnahme von unpünktlichen Mietzahlungen; vgl. BGH NJW 2011, 2201; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, Tz. 33).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 24 U 177/07

    Fristlose Kündigung aufgrund ständig verspäteter Mietzahlungen

    Ständig verspätete Mietzahlungen, ohne dass die in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB umschriebenen Rückstände erreicht werden, rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, jedenfalls nach vorheriger Abmahnung, die fristlose Kündigung (BGH WM 2008, 31; 2007, 155; 2006, 193; 1997, 540; NJW-RR 1988, 77; vgl. auch OLG Rostock OLGR 2003, 30; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 945; Senat n.v. Beschluss vom 11.09.2007 - I-24 U 68/07).
  • OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20

    Gewerberaummiete: Kündigung eines lästig gewordenen langfristigen Mietvertrages

    Demgemäß stellt sich eine Mieterhöhung als allein für den Vermieter vorteilhaft dar mit der Folge, dass eine von ihm erklärte Kündigung wegen eines Mangels der Schriftform der Mieterhöhung rechtsmissbräuchlich ist (OLG München NJW-RR 1996, 654, 655; OLG Koblenz NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, 517; Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 14. Aufl., § 550, Rn. 66; Lindner-Figura/ Oprée/Stellmann-Lindner-Figura, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 6, Rn. 103).
  • KG, 16.03.2023 - 8 U 178/22

    Gewerberaummietvertrag über längere Zeit als ein Jahr: Rechtsmissbräuchlichkeit

    Das Urteil des OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 945 betraf keine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB.
  • KG, 28.02.2005 - 12 U 74/03

    Wohnungsmietvertrag mit mehr als einjähriger Laufzeit: Wahrung des

    Ebenso wie das Landgericht Berlin in der angefochtenen Entscheidung (NZM 2003, 284) gehen das OLG Karlsruhe (OLGR 2001, 233 und OLGR 2003, 201, 207), das OLG Rostock (OLGR 2002, 34, 35) und das Landgericht Gießen (ZMR 2002, 272) davon aus, dass jede nachträgliche, zeitlich nicht beschränkte Änderung der Höhe der Miete wesentlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 24 U 145/09

    Wahrung der Schriftform bei Übernahme eines Mietvertrages durch einen

  • LG Münster, 29.06.2010 - 25 O 173/09

    Zur Formbedürftigkeit des Mietvertrags

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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,854
BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03 (https://dejure.org/2003,854)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2003 - 3 StR 183/03 (https://dejure.org/2003,854)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 3 StR 183/03 (https://dejure.org/2003,854)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 25 StGB; § 27 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB; § 259 StGB; § 242 StGB; § 261 StPO
    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und Diebstahl); Täterschaft; Beihilfe; Milderung bei Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes / des Rechts auf Verhandlung in angemessener Frist (Strafzumessung; rechtsstaatswidrige; ...

  • lexetius.com

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung eines Angeklagten durch eine Postpendenzfeststellung ; Verstoß gegen den Zweifelsgrundsatz; Einer Verurteilung entgegenstehende Verjährung der Strafverfolgung; Umfang der Begründungspflicht bei der Annahme von Mittäterschaft ; ...

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Strafzumessung und Begründung des Strafausspruchs bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2759
  • NStZ 2003, 601
  • StV 2004, 13
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03
    Die Verpflichtung des Tatrichters, im Falle einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung das Maß der gebotenen Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (BVerfG NStZ 1997, 591, BGH NJW 1999, 1198), gilt nicht nur für die Gesamtstrafe, sondern für alle Einzelstrafen.

    a) Nach der auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1999, 1198; BGHSt 45, 308, 309) ist nicht nur die Verletzung des Beschleunigungsgebotes ausdrücklich festzustellen, sondern auch das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstandes näher zu bestimmen.

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03
    Die Verpflichtung des Tatrichters, im Falle einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung das Maß der gebotenen Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (BVerfG NStZ 1997, 591, BGH NJW 1999, 1198), gilt nicht nur für die Gesamtstrafe, sondern für alle Einzelstrafen.

    a) Nach der auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1999, 1198; BGHSt 45, 308, 309) ist nicht nur die Verletzung des Beschleunigungsgebotes ausdrücklich festzustellen, sondern auch das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstandes näher zu bestimmen.

  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 128/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht des Angeklagten auf Erledigung seiner Sache in

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03
    Handelt es sich dabei um mehrere Einzelstrafen, die nach § 54 Abs. 1 StGB zu einer Gesamtstrafe zusammengefaßt werden, muß die Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK nicht nur bei der letztlich in die Urteilsformel aufzunehmenden Gesamtstrafe, sondern bei allen betroffenen Einzelstrafen berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ 2002, 589).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03
    a) Nach der auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1999, 1198; BGHSt 45, 308, 309) ist nicht nur die Verletzung des Beschleunigungsgebotes ausdrücklich festzustellen, sondern auch das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstandes näher zu bestimmen.
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03
    Da die Hehlerei in diesem Fall nicht als mitabgegoltene Nachtat des Diebstahls zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 7, 134 (138ff.)), bedarf die Frage, ob die Nichtverfolgbarkeit der Vortat auch im Falle der Verjährung zum Wiederaufleben der Strafbarkeit der Nachtat führt (vgl. BGH JZ 1993, 475 mit ablehnender Anmerkung Stree, vgl. auch BGH GA 1971, 83), keiner Erörterung.
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03
    Da die Hehlerei in diesem Fall nicht als mitabgegoltene Nachtat des Diebstahls zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 7, 134 (138ff.)), bedarf die Frage, ob die Nichtverfolgbarkeit der Vortat auch im Falle der Verjährung zum Wiederaufleben der Strafbarkeit der Nachtat führt (vgl. BGH JZ 1993, 475 mit ablehnender Anmerkung Stree, vgl. auch BGH GA 1971, 83), keiner Erörterung.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Der Tatrichter hat somit in den Urteilsgründen für jede Einzeltat zwei Strafen auszuweisen, was sich aus Gründen der Klarheit auch für die Gesamtstrafe empfiehlt (vgl. BGH NStZ 2003, 601).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Dem folgend haben die Tatrichter in den Urteilsgründen für jede Einzeltat zwei Strafen auszuweisen, was sich aus Gründen der Klarheit auch für die Gesamtstrafe empfiehlt (vgl. BGH NStZ 2003, 601).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Eine entsprechende Kompensation muß sich aber auch auf die Gesamtstrafe auswirken; insoweit darf das Urteil keinen Zweifel offen lassen, daß die Berücksichtigung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung auch zu einer spürbaren Ermäßigung der Gesamtstrafe geführt hat (BGH NStZ 2003, 601).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auf die Entscheidung in BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16 wird hingewiesen; im übrigen wird auf § 51 Abs. 1 BZRG Bedacht zu nehmen sein.
  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Obwohl bei der Bildung der Gesamtstrafe dann nicht noch einmal ein Abschlag vorzunehmen ist (BGH NStZ 2003, 601), hat es die - was allerdings den Angeklagten nicht beschwert - aus den reduzierten Einzelstrafen gebildete und an sich für angemessen erachtete Gesamtstrafe wiederum halbiert und auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten erkannt.
  • OLG Hamburg, 20.12.2004 - II-125/04

    Strafverfahren: Gewährung des letzten Wortes

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  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06

    Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger

    Eine Reduzierung der Einzelstrafen um jeweils mindestens ein Drittel bis zur Hälfte verglichen mit der bei verzögerungsloser Aburteilung für angemessen erachteten Höhe, insbesondere aber das Resultat der Gesamtstrafreduzierung (vgl. zu deren sachgerechter Vornahme: BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16) von einer gravierenden zu vollstreckenden Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sechs Monaten auf eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren würde, namentlich gemessen an der Schwere der abgeurteilten Taten und auch unter Berücksichtigung des mehrjährigen Gesamttatgeschehens, ein erheblich gewichtigeres Ausmaß der gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung erfordern oder aber deutlich gravierendere individuelle Belastungen der Angeklagten infolge der Verfahrensverzögerung als die hier festgestellten.

    Das neue Tatgericht wird auf der Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen fiktive und wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 MRK kompensierte Einzel- und Gesamtstrafen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16) neu festzusetzen haben.

  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

    Der dem Tatrichter in Grenzfällen der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme eingeräumte Beurteilungsspielraum verlangt insoweit eine vollständige Würdigung aller entscheidungserheblichen Umstände (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96, NJW 1997, 3385, 3387; Beschluss vom 17. Juni 2003 - 3 StR 183/03, NJW 2003, 2759, 2760).
  • OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05

    Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe

    Die Verpflichtung des Tatrichters, im Falle einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung das Maß der gebotenen Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen gilt nämlich nicht nur für die Gesamtstrafe, sondern auch für alle Einzelstrafen (BGH NStZ 2003, 601).

    Diese an sich verwirkten Einzelstrafen hat der Senat unter Berücksichtigung der von der Berufungskammer zutreffend festgestellten Verfahrensverzögerung auf die nun verhängten Einzelfreiheitsstrafen reduziert (vgl. BGH NStZ 2003, 601).

    Im übrigen darf die Reduzierung von Einzelstrafen und Gesamtstrafe zum Ausgleich einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht in der Form eines "doppelten Rabattes" durchgeführt werden (BGH NStZ 2003, 601).

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04

    Recht auf ein faires Verfahren bei Verfahrensverständigung und Recht auf

    Dieser Sonderfall wird dadurch begründet, daß die Verletzung der Grundsätze der Fairneß in einem Verfahren geschehen ist, in dem es zuvor schon zu gravierenden, von der Justiz zu verantwortenden Verfahrensverzögerungen gekommen war; hierauf hatte das Landgericht auch - für sich vollkommen angemessen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16) - durch eine bezifferte Verminderung der Einzelstrafen (mit dargelegter Auswirkung auf die Gesamtstrafe) nach präziser Feststellung der Verzögerung (UA S. 6 ff.) reagiert.
  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 499/04

    Beweisantrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (grundsätzliche

  • BGH, 26.11.2003 - 1 ARs 27/03

    (Un-)Wirksamkeit des infolge einer rechtswidrigen verfahrensbeendenden

  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern");

  • BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung von Amts wegen

  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

  • BGH, 07.06.2005 - 3 StR 169/05

    Gemeinschaftliche Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung; Recht auf

  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 251/07

    Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot;

  • BGH, 17.02.2004 - 5 StR 441/03

    Mangelhafte Gesamtstrafenbegründung (beträchtliche Höhe); Verfahrensverzögerung

  • BGH, 24.01.2006 - 4 StR 456/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (ausdrückliche Kompensation bei der

  • BGH, 19.02.2008 - 3 StR 536/07

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl); intertemporales Strafrecht; rechtsstaatswidrige

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07

    Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die

  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 581/03

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Ausnahme bei steuerrechtlich

  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 577/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (ausdrückliche Kompensation durch

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 374/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • BGH, 11.11.2003 - 5 StR 315/03

    Gesamtstrafenbildung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; kein doppelter

  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 434/04

    Widersprüchliche Strafzumessung (arithmetisch nicht nachvollziehbare Kompensation

  • BGH, 18.01.2005 - 3 StR 459/04

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Recht auf

  • BGH, 13.12.2006 - 2 StR 520/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • BGH, 31.05.2005 - 5 StR 85/05

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung einer vor der Zäsur vollstreckten

  • BGH, 13.12.2005 - 4 StR 464/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Recht auf Beschwerde (Kompensation und

  • BGH, 27.09.2005 - 4 StR 361/05

    Aufhebung wegen Zählfehlern des Gerichts

  • OLG Frankfurt, 23.10.2007 - 2 Ss 127/07
  • BGH, 17.02.2004 - 5 StR 529/03

    Revision gegen den Gesamtstrafausspruch; Ermittlung der Gesamtstrafe; Erfordernis

  • LG Hagen, 10.06.2006 - 71 KLs 4/04
  • OLG Jena, 30.06.2008 - 1 Ss 9/08

    Strafzumessung

  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der

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