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   OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02   

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OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02 (https://dejure.org/2003,6039)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2003 - 2 E 98/02 (https://dejure.org/2003,6039)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 2 E 98/02 (https://dejure.org/2003,6039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1, § 46, § 47; ZPO § 103 f; SächsArchG § 10 Abs. 2, § 14, § 18, § 25 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungsverbote eines Rechtsanwalts; Hoheitliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts; Interessenkollision bei Tätigkeit in derselben Rechtssache als Angehöriger des öffentlichen Dienstes und Prozeßbevollmächtigter; Eintragung in die Architektenliste; Verlust des ...

  • Judicialis

    BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAO § 46; ; BRAO § 47; ; ZPO §§ 103 ff.; ; SächsArchG § 10 Abs. 2; ; SächsArchG § 14; ; SächsArchG § 18; ; SächsArchG § 25 Abs. l

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen Dienstes, Architektenkammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, Eintragungsausschuss, Interessenkollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3504
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    Bei den Tätigkeitsverboten in §§ 45, 46 BRAO handelt es sich jeweils um eine Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung, so dass sich diese an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG messen lassen müssen (grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 4.11.1992 - 1 BvR 79/85 u.a. -, NJW 1993, 317 ff.).

    Verfassungsrechtlich unbedenklich sind daher insbesondere die Vorschriften der BRAO, die eine Unvereinbarkeit der Rechtsanwalttätigkeit mit Anstellungsverhältnissen im öffentlichen Dienst statuieren, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es dem Grundsatz der freien Advokatur widerspricht, wenn der Rechtsanwalt in irgendeiner Weise vom Staat abhängig ist (BVerfG, Beschl.v. 4.11.1992 aaO, S. 319).

    Eine solche unvereinbare Staatsnähe wird angenommen, wenn die betreffende Person eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach außen vertritt und auch hoheitliche Aufgaben wahrnimmt (BVerfG, Beschl. v. 4.11.1992, aaO, S. 320).

    Es genügt hierfür, dass aus Sicht des rechtssuchenden Publikums wenigstens die Möglichkeit besteht, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts sei durch Bindungen an den Staat beeinträchtigt (BVerfG, Beschl.v. 4.11.1992 aaO, S. 320).

  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    Wirksam bleiben allerdings die Prozessvollmacht und alle vom Rechtsanwalt im Namen der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen, um die Beteiligten im Interesse der Rechtssicherheit zu schützen (BGH, Urt. v. 19.3.1993, - V ZR 36/92 -NJW 1993, 1926).

    Denn die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines Vertretungsverbotes der vorliegenden Art betrifft nicht die Prozessvertretung als solche: Sowohl als Bevollmächtigte des Vorsitzenden des Eintragungsausschusses der Sektion Chemnitz der Beklagten als auch als bevollmächtigte Anwältin konnte sie vor dem Verwaltungsgericht Prozesshandlungen vornehmen und Prozesserklärungen abgeben, da die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages deren Wirksamkeit nicht berührt (BGH, Urt. v. 19.3.1993, - V ZR 36/92 - aaO).

  • OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97

    Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung durch gleichzeitige Vertretung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    a) Wird ein Rechtsanwalt unter Verstoß gegen eines der Tätigkeits- bzw. Vertretungsverbote der §§ 45, 46 BRAO tätig, ist der dieser Tätigkeit zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig, was zum Verlust seines Vergütungsanspruchs und demzufolge auch zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner führt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 18.6.2002 - 9 W 53/02 - zitiert nach Juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.1999 - 8 W 488/97 -, MDR 1999, 1530 f.).

    Außerdem ist die daraus folgende Versagung eines Vergütungsanspruchs ein wirksames Mittel, um dem Verbot auch ohne (ggf. unzulässiges) Eingreifen der Rechtsanwaltskammer Geltung zu verschaffen (OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.1999, aaO, S. 1531).

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95

    Geschäftsführertätigkeit für einen Arbeitgeberverband kein Grund zur Versagung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    Um dieser Gefahr zu begegnen, bedarf es nicht der Untersagung der Berufsausübung nach § 47 BRAO oder gar eines Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.12.1995, - AnwZ (B) 29/95 - NJW 1996, 2377).
  • BGH, 18.12.1967 - AnwZ (B) 8/67

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    Während es im Rahmen des § 47 BRAO nicht darauf ankommt, ob der (Dauer)-Angestellte des öffentlichen Dienstes tatsächlich hoheitlich tätig wird (BGH, Beschl. v. 6.11.1961 - AnwZ (B) 32/61, BGHZ 36, 71, 72, Beschl. v. 18.12.1967 - AnwZ (B) 8/67 -, NJW 1968, 839 f., Beschl. v. 17.5.1976 - AnwZ (B) 25/75 -, BGHZ 66, 283, 284), sind Angehörige des öffentlichen Dienstes i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO auch diejenigen, die als Nichtbeamte (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellte) im Rahmen der Befugnisse der Körperschaften öffentlichen Rechts, für die sie auftreten - wie hier: für die Architektenkammer -, hoheitlich tätig werden.
  • OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02

    Wirkungen des Tätigkeitsverbots eines Anwalts auf dessen Sozius.

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    a) Wird ein Rechtsanwalt unter Verstoß gegen eines der Tätigkeits- bzw. Vertretungsverbote der §§ 45, 46 BRAO tätig, ist der dieser Tätigkeit zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig, was zum Verlust seines Vergütungsanspruchs und demzufolge auch zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner führt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 18.6.2002 - 9 W 53/02 - zitiert nach Juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.1999 - 8 W 488/97 -, MDR 1999, 1530 f.).
  • OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01

    Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten bei anwaltlichem Tätigkeitsverbot nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    Zwar besteht Streit darüber, ob die Gerichte den gegen ein Vertretungsverbot gem. §§ 45, 46 BRAO verstoßenden Rechtsanwalt zurückzuweisen haben (so VG Weimar, Beschl. v. 20.1.1997, aaO) oder hierzu nicht berechtigt sind (vgl. OLG Koblenz, Urt.v. 11.1.2002 - 2 W 767/01 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72

    Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    Indem die Prozessbevollmächtigte als Mitglied eines Organs der Beklagten tätig geworden ist, gehört sie, soweit und solange sie diese Funktion ausübt, zum öffentlichen Dienst i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, dem nicht nur Beamte angehören (BVerwG, Urt. v. 29.8.1975 - VII C 60.72 -, BVerwGE 49, 137 ff.).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 25/75

    Justitiar bei einem Bischöflichen Offizialat

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    Während es im Rahmen des § 47 BRAO nicht darauf ankommt, ob der (Dauer)-Angestellte des öffentlichen Dienstes tatsächlich hoheitlich tätig wird (BGH, Beschl. v. 6.11.1961 - AnwZ (B) 32/61, BGHZ 36, 71, 72, Beschl. v. 18.12.1967 - AnwZ (B) 8/67 -, NJW 1968, 839 f., Beschl. v. 17.5.1976 - AnwZ (B) 25/75 -, BGHZ 66, 283, 284), sind Angehörige des öffentlichen Dienstes i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO auch diejenigen, die als Nichtbeamte (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellte) im Rahmen der Befugnisse der Körperschaften öffentlichen Rechts, für die sie auftreten - wie hier: für die Architektenkammer -, hoheitlich tätig werden.
  • BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61

    Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
    Während es im Rahmen des § 47 BRAO nicht darauf ankommt, ob der (Dauer)-Angestellte des öffentlichen Dienstes tatsächlich hoheitlich tätig wird (BGH, Beschl. v. 6.11.1961 - AnwZ (B) 32/61, BGHZ 36, 71, 72, Beschl. v. 18.12.1967 - AnwZ (B) 8/67 -, NJW 1968, 839 f., Beschl. v. 17.5.1976 - AnwZ (B) 25/75 -, BGHZ 66, 283, 284), sind Angehörige des öffentlichen Dienstes i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO auch diejenigen, die als Nichtbeamte (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellte) im Rahmen der Befugnisse der Körperschaften öffentlichen Rechts, für die sie auftreten - wie hier: für die Architektenkammer -, hoheitlich tätig werden.
  • BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00

    Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

    Hierzu gehören nicht nur Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, sondern alle Personen, die hoheitlich tätig werden (BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 26. November 2007 - AnwSt (R) 10/06, NJW-RR 2008, 795 Rn. 6; vom 3. November 2014 - AnwSt (R) 4/14, NJW 2015, 567 Rn. 10; OVG Bautzen, NJW 2003, 3504, 3505; Henssler/Prütting/Kilian, BRAO, 4. Aufl., § 45 Rn. 17).
  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

    Angehöriger des öffentlichen Dienstes i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist auch derjenige, der als Nichtbeamter (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellter) im Rahmen der Befugnisse der Behörde, für die er auftritt, hoheitlich tätig wird (vgl. Sächsisches OVG, NJW 2003, 3504, 3505).

    Daher kommt es auf die Frage möglicher Interessenkonflikte in diesen Fällen nicht an (vgl. Sächsisches OVG, NJW 2003, 3504; AGH Celle, Urteil vom 29. Dezember 2004 - AGH 13/04, juris Rn. 18; Anwaltsgericht Frankfurt, Beschluss vom 5. Mai 2010 - IV AG 22/10, juris Rn. 4; Böhnlein, aaO § 45 Rn. 6, 7; Kilian, aaO § 45 Rn. 15).

  • BGH, 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06

    "Dieselbe Rechtssache" im Sinn des § 356 StGB; Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte

    Angehöriger des öffentlichen Dienstes i.S.d. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist auch derjenige, der als Nichtbeamter (und nicht dauerhaft im öffentlichen Dienst Angestellter) im Rahmen der Befugnisse der Körperschaft öffentlichen Rechts, für die er auftritt hoheitlich tätig wird (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. vom 10. Juli 2003 - 2 E 98/02, NJW 2003, 3504).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    vgl. Hartung, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 5. Aufl. 2012, BRAO § 45 Rn. 8; Träger, in: Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl. 2016, BRAO § 45 Rn. 1, 3 und 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 2 E 98/02 -, NJW 2003, 3504 = juris, Rn. 7 bis 9; vgl. ferner BGH, Urteil vom 4. März 2013 - NotSt (Brfg) 1/12 -, BGHZ 197, 15 = NJW-RR 2013, 622 = juris, Rn. 12: "Inhaltlich stellt die Verletzung der Tätigkeitsverbote nach § 45 BRAO eine Verletzung der anwaltlichen Verpflichtung zur Unabhängigkeit dar.".
  • OLG Celle, 19.01.2017 - 2 W 12/17

    Einwand der Nichtigkeit des Anwaltsvertrages im Kostenfestsetzungsverfahren

    Damit ist der zugrunde liegende Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Beklagten und ihren Prozessbevollmächtigten als nichtig anzusehen, was zum Verlust eines Vergütungsanspruchs der Prozessbevollmächtigten und damit nach der von dem Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 1530 f. Rn. 9; OLG Köln AnwBl. 1980, 70; Sächsisches Oberverwaltungsgericht NJW 2003, 3504, Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/-Albers/Hartmann, ZPO 75. Aufl. § 91 Rn. 162 Stichwort: Nichtigkeit) zugleich zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs der Beklagten gegen die Klägerin als Prozessgegnerin führt.
  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14

    Teilnahmeverbot und Suspendierung der Amateur-Bridgespieler wegen unerlaubter

    Sachverhalte betreffend eine Tätigkeit im Rahmen des öffentlichen Dienstes bzw. einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit lagen auch den Entscheidungen des VG Weimar (ThürVBl. 1997, 140 ff, Anlage K 3, Bl. 83 ff. d.A.) und des Sächsischen OVG (Beschluss vom 10.07.2003, 2 E 98/02) zugrunde.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.01.2014 - 2 AGH 6/13

    "Doppeltätigkeit" sowohl als Rechtsanwalt als auch als Vorsitzender des

    (OVG Sachsen NJW 03, 3504 (3505); Henssler/Prütting-Kilian, 3. Aufl. § 45 Rn.17).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 8 OA 37/09

    Anwaltliches Berufsausübungsverbot oder Tätigkeitsverbot für den Justitiar eines

    Insoweit kann mit dem Verwaltungsgericht offen bleiben, ob der Bevollmächtigte durch die ihm als Justitiar obliegenden, zuvor genannten Aufgaben als Beigeordneter in den Sitzungen des Leitenden Ausschusses überhaupt zu den "Angehörigen des öffentlichen Dienstes" (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06 -, NJW-RR 2008, 795 f.; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.7.2003 - 2 E 98/02 -, NJW 2003, 3504 f.) gehört.
  • KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit

    Zwar hat die Rechtsprechung es teilweise zugelassen, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren materielle Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis geltend gemacht werden können (OVG Sachsen, NJW 2003, 3504; OLG Schleswig Holstein, OLGR 2002, 355; OLG Stuttgart, OLGR1999, 383).
  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 304/15
    Sachverhalte betreffend eine Tätigkeit im Rahmen des öffentlichen Dienstes bzw. einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit lagen auch den Entscheidungen des VG Weimar (ThürVBl. 1997, 140 ff, Anlage K 3, Bl. 83 ff. d.A.) und des Sächsischen OVG, Beschluss vom 10.07.2003, 2 E 98/02, zugrunde.
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