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   BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02   

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https://dejure.org/2003,516
BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02 (https://dejure.org/2003,516)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02 (https://dejure.org/2003,516)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2003 - 1 BvR 2108/02 (https://dejure.org/2003,516)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Zulässigkeit der Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen

  • aufrecht.de

    Verfassungsbeschwerde einer "sportlichen Rechtsanwältin"

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverzerrende Informationen von Rechtsanwälten; Werbung von Rechtsanwälten mit eigenen Sporterfolgen; Irreführende Werbung von Freiberuflern; Anpreisung anwaltlicher Erstberatungsgebühren in einem Faltblatt; Werbung mit sachgerechten Informationen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsanwaltswerbung - Werbung mit sportlichem Erfolg

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO, § 3 UWG 2004

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12; UWG § 1; BRAO § 43 b; BORA § 6; BORA § 7
    Zulässige Werbung eines Rechtsanwalts in der Kanzleibroschüre mit Erfolgen im Hochleistungssport

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - zur Angabe von sportlichen Erfolgen in einer Kanzleibroschüre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43b; BORA § 6
    Zulässigkeit der Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen; Auflistung von Erstberatungsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    GG Art. 12 Abs. 1; § 1 UWG; § 43b BRAO; § 6 Abs. 1 BORA
    Rechtsanwalt - Werbung mit sportlichen Erfolgen - Berufsfreiheit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwältin war mal Spitzensportlerin - Entsprechende Hinweise in einer Kanzleibroschüre sind "zulässige Imagewerbung"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Werbung einer Rechtsanwältin mit sportlichen Erfolgen

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Sportlicher Sportrechtler

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Rechtsanwältin darf mit ihren sportlichen Erfogen werben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2816
  • MDR 2003, 1263
  • GRUR 2003, 965
  • NJ 2003, 591 (Ls.)
  • VersR 2004, 1157
  • DVBl 2003, 1403 (Ls.)
  • AnwBl 2003, 584
  • afp 2003, 478
  • afp 2004, 72
  • SpuRt 2004, 19
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    a) Das Bundesverfasssungsgericht hat bereits entschieden, dass zu den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste gehört (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Staatliche Maßnahmen, die sie dabei beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

    Das ist dann der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    a) Das Bundesverfasssungsgericht hat bereits entschieden, dass zu den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste gehört (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Die sich aus diesen Normen ergebenden Einschränkungen der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit dienen dem Zweck, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege zu sichern; denn mit der Stellung eines Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers unter anderem eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts und dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (vgl. hierzu die Rechtsprechung zur Außendarstellung von Freiberuflern: BVerfGE 33, 125 ; 71, 183 ; 82, 18 ; 94, 372 ).

    Sie werden in vielen Bereichen als Leistungs- und Sympathieträger eingesetzt (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    Die sich aus diesen Normen ergebenden Einschränkungen der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit dienen dem Zweck, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege zu sichern; denn mit der Stellung eines Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers unter anderem eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts und dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (vgl. hierzu die Rechtsprechung zur Außendarstellung von Freiberuflern: BVerfGE 33, 125 ; 71, 183 ; 82, 18 ; 94, 372 ).

    Die Freiheit der Berufsausübung umfasst das Recht, die Öffentlichkeit über erworbene Qualifikationen wahrheitsgemäß und in angemessener Form zu informieren (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    Den Angehörigen freier Berufe soll für sachgerechte, nicht irreführende Information im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ).

    Die sich aus diesen Normen ergebenden Einschränkungen der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit dienen dem Zweck, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege zu sichern; denn mit der Stellung eines Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers unter anderem eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts und dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (vgl. hierzu die Rechtsprechung zur Außendarstellung von Freiberuflern: BVerfGE 33, 125 ; 71, 183 ; 82, 18 ; 94, 372 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000, NJW 2000, S. 3195 ).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000, NJW 2000, S. 3195 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    Zu den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Handlungen gehört in der beruflichen Außendarstellung der Grundrechtsträger der Hinweis auf erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, die einerseits in rechtmäßig erlangten Titeln ihren Niederschlag gefunden haben können (vgl. BVerfGE 71, 162 ), andererseits aber auch in anderer Weise dokumentiert sein können.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
    Die sich aus diesen Normen ergebenden Einschränkungen der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit dienen dem Zweck, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege zu sichern; denn mit der Stellung eines Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers unter anderem eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts und dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (vgl. hierzu die Rechtsprechung zur Außendarstellung von Freiberuflern: BVerfGE 33, 125 ; 71, 183 ; 82, 18 ; 94, 372 ).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Ein auf einen solchen Verstoß gestütztes Unterlassungsgebot stellt keinen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsausübungsfreiheit des Beklagten (Art. 12 Abs. 1 GG) dar (vgl. BVerfG, WRP 2001, 1284, 1285  Anwaltswerbung im Internet; GRUR 2003, 965, 966  Anwaltswerbung mit Sporterfolgen; BGH, GRUR 2010, 349  EKW-Steuerberater).
  • BVerfG, 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14

    Strenge Regeln für Schockwerbung durch Rechtsanwälte

    Mit der Stellung des Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers insbesondere eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt, mit der eigentlichen Leistung des Anwalts nichts mehr zu tun hat und sich nicht mit dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats vereinbaren lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2003 - 1 BvR 2108/02 -, NJW 2003, S. 2816 ).
  • LG Bonn, 20.03.2015 - 1 O 365/14

    Kopftuch, Religionsfreiheit, Privatschulfreiheit, Kleiderordnung,

    Dabei fällt das von den Verfügungsklägerinnen mit der von ihnen vorgetragenen Begründung beschlossene Tragen des Kopftuches unter den über Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützten Bereich der Religionsfreiheit, die als Glaubens- und Bekenntnisfreiheit das Recht umfasst, nach ihrer eigenen Glaubensüberzeugung zu leben und zu handeln, mithin auch eine Schule sowie die weitere Öffentlichkeit aus religiösen Gründen nicht mehr ohne ein Kopftuch zu betreten (BVerfG NJW 2003, 2816; BVerfG NJW 1995, 2477; BAG NJW 2003, 1687).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01

    "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer

    Mit Recht hat das Berufungsgericht ferner angenommen, daß die Aufnahme von "artax" in den Namen der Beklagten, soweit dem eine werbende Wirkung zukommt, keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43b BRAO darstellt, sondern in den Rahmen einer zulässigen Selbstdarstellung fällt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.2000 - 1 BvR 721/99, NJW 2000, 3195, 3196 = WRP 2000, 720; Beschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965, 966 = WRP 2003, 1213; BGH, Urt. v. 5.12.2002 - I ZR 115/00, GRUR 2003, 540, 541 = WRP 2003, 745 - Stellenanzeige).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Sie ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und im übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.9.2001 - 1 BvR 2265/00, WRP 2001, 1284, 1285; Beschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71, 74 f. - Anwaltswerbung II; BGH, Urt. v. 15.3.2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 73 - Anwaltsrundschreiben).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    Der Beschwerdeführer muss daher grundsätzlich sein Bild in der Öffentlichkeit positiv zeichnen dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 2816 ).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 167/13

    Rechte eines Rechtsanwalts an aufgrund einer Auskunft einer Vorgesellschaft

    "Die Regelung des § 43b BRAO, wonach Rechtsanwälte nur sachlich über ihre berufliche Tätigkeit unterrichten und nicht um einzelne Mandate werben dürfen, begegnet für sich genommen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 11] - Anwaltsdienste bei ebay), ist im Licht der durch Art. 12 GG garantierten Werbefreiheit allerdings dahin auszulegen, dass jede Einschränkung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss (vgl. BVerfG, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; BGH, GRUR 2005, 520 [521] = WRP 2005, 738 - Optimale Interessenvertretung; KG, GRUR-RR 2010, 437 [438 f.]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2013 - 6 U 16/13
    Einem Mandanten, der beispielsweise in einem Fall mit sportrechtlichem Bezug Rechtsrat einholt, wird daran gelegen sein, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich auf Grund seines Vorverständnisses schneller in den Sachverhalt eindenken kann oder sich in den Verbandsstrukturen auskennt (vgl. BVerfG GRUR 2003, 965, 966).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 77/07

    EKW-Steuerberater

    Sie ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 12.9.2001 - 1 BvR 2265/00, WRP 2001, 1284, 1285; Kammerbeschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71, 74 f. - Anwaltswerbung II; BGH, Urt. v. 27.1.2005 - I ZR 202/02, GRUR 2005, 521 - Optimale Interessenvertretung).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 3/14

    Vereinbarung einer Nullgebühr für die Erstberatung zulässig?

    Denn mit der Stellung des Rechtsanwalts ist danach im Interesse des rechtsuchenden Bürgers u.a. eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt und mit der eigentlichen Leistung des Anwalts und dem unabdingbaren Vertrauensverhältnisses im Rahmen eines Mandats nichts mehr zu tun hat (BVerfG, NJW 2003, 2816; vgl. Feuerich/Weyland/Böhnlein, § 43b BRAO, Rdnr. 1).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des

  • LG Bonn, 12.11.2014 - 1 O 364/14

    Untersagung des Tragens eines Kopftuchs an Privatschule nicht grundgesetzwidrig

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 1 S 1149/09

    Wahlbeeinflussung durch Hinweis auf Rechtsanwaltstätigkeit

  • OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04

    Anwendbarkeit von § 6 Abs. 3 BORA

  • AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 490/14

    Werbung des Anwalts mit Pin-Up-Kalender

  • OLG Köln, 15.06.2012 - 6 U 129/11

    Wettbewerbswidrigkeit werbender Maßnahmen eines Rechtsanwalts

  • LG Hamburg, 21.12.2007 - 408 O 196/07

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbskonforme positive Imagewerbung eines

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - 6t A 3527/04
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