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   AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03   

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https://dejure.org/2003,3916
AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03 (https://dejure.org/2003,3916)
AG Menden, Entscheidung vom 10.11.2003 - 4 C 183/03 (https://dejure.org/2003,3916)
AG Menden, Entscheidung vom 10. November 2003 - 4 C 183/03 (https://dejure.org/2003,3916)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Internet-Auktion: Widerruf bei Ebay

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rücknahme des Höchstgebotes bei Internet-Versteigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internet-Auktion; Bindung an die Abgabe des Höchstgebots; Zurückziehen eines Gebots vor Abslauf der Auktionsfrist; Freischaltung der Angebotsseite; Verbindliches Verkaufsangebot; Ebay.de als Empfangsvertreter der Parteien; Aufschiebende Bedingung der Nichtabgabe eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - Widerrufsmöglichkeit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Widerruf für Gebote! - eBay-Recht

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Eingeschränkte Möglichkeit der Rückgängigmachung eines Internet-Gebotes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bindung an Angebot bei Online-Auktionen

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsrecht bei Onlineauktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bindung an Angebot bei Online-Auktionen

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1329
  • MMR 2004, 502
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03
    Zwar scheidet ein "Vertragsschluss bei Versteigerung" nach § 156 BGB aus, weil auf das Gebot des Beklagten kein "Zuschlag" im Sinne der genannten Vorschrift erfolgt ist, jedoch ist ein Vertrag nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB zustandegekommen (vgl. zu den Einzelheiten des Vertragsschlusses bei einer solchen Internet-Auktion: BGHZ 149, 129 ff.; OLG Hamm, NJW 2001, 1142 ff.).
  • AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01

    Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht des Käufers bei Erwerb anlässlich einer

    Auszug aus AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03
    (so: Lettl, Versteigerung im Internet, JuS 2002 Seite 222) oder nicht (so: LG Hof, MMR 2002, 760 und AG Kehl, NJW-RR 2003, 1060 mit dem Argument, es liege keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB vor, wie es der Gesetzeswortlaut aber voraussetze).
  • LG Hof, 26.04.2002 - 22 S 10/02

    Widerruf bei der Internet-Auktion

    Auszug aus AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03
    (so: Lettl, Versteigerung im Internet, JuS 2002 Seite 222) oder nicht (so: LG Hof, MMR 2002, 760 und AG Kehl, NJW-RR 2003, 1060 mit dem Argument, es liege keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB vor, wie es der Gesetzeswortlaut aber voraussetze).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Menden, 10.11.2003 - 4 C 183/03
    Zwar scheidet ein "Vertragsschluss bei Versteigerung" nach § 156 BGB aus, weil auf das Gebot des Beklagten kein "Zuschlag" im Sinne der genannten Vorschrift erfolgt ist, jedoch ist ein Vertrag nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB zustandegekommen (vgl. zu den Einzelheiten des Vertragsschlusses bei einer solchen Internet-Auktion: BGHZ 149, 129 ff.; OLG Hamm, NJW 2001, 1142 ff.).
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