Rechtsprechung
LG Bremen, 15.04.2004 - 12 O 527/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltliche Werbung - zur Bezeichnung "Notare Fachanwälte Rechtsanwälte"
- brak-mitteilungen.de , S. 57
§ 43c BRAO; § 3 UWG
Anwaltliche Werbung - zur Bezeichnung "Notare Fachanwälte Rechtsanwälte" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bezeichnung einer überörtlichen Sozietät als "Notare Fachanwälte Rechtsanwälte"; Irreführung durch die Bezeichnung als Fachanwalt; Ermittlung des maßgeblichen Verkehrsverständnisses zur Beurteilung einer Irreführungsgefahr
Verfahrensgang
- LG Bremen, 15.04.2004 - 12 O 527/03
- OLG Bremen, 02.09.2004 - 2 U 50/04
- BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2027
- NJW 2007, 2720 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96
Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung
Auszug aus LG Bremen, 15.04.2004 - 12 O 527/03
Die Kammern freier Berufe sind ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen i.âEURŠS.âEURŠv. § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, weil sie die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern haben (BGH, GRUR 1998, 835, 836 - Zweigstellenverbot). - BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99
Anwalts- und Steuerkanzlei
Auszug aus LG Bremen, 15.04.2004 - 12 O 527/03
Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der an einer Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen interessiert ist, wird eine entsprechende Werbung daher in der Regel nicht nur flüchtig betrachten, sondern sich ihr mit zumindest normaler Aufmerksamkeit zuwenden (BGH, GRUR 2002, 81, 82 - Anwalts- und Steuerkanzlei).
- BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04
Fachanwälte
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Bremen NJW 2004, 2027). - OLG Bremen, 02.09.2004 - 2 U 50/04
Verwendung des Begriffs "Fachanwälte" im Rechtsverkehr einer überörtlichen …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bremen - 2. Kammer für Handelssachen - vom 15.04.2004 (Geschäfts-Nr.: 12 0 527/03) geändert und wie folgt neu gefasst:.Wie das Landgericht im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt hat (LG Bremen, NJW 2004, 2027), ist allerdings bei der Beurteilung der Irreführungsgefahr nach § UWG a.F. (nunmehr nach § 5 Abs. 1 i.V. mit § 3 UWG) der Verständnishorizont eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers zugrunde zu legen, soweit es um anwaltliche Dienstleistungen zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten geht.