Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.03.2004

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   BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99   

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BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99 (https://dejure.org/2003,57)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2003 - 1 BvR 558/99 (https://dejure.org/2003,57)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 1 BvR 558/99 (https://dejure.org/2003,57)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Alterssicherung der Landwirte: Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht der Landwirtsehegatten unabhängig von einer Mitarbeit im Betrieb - Verhältnismäßigkeit des mit der Beitrags- und Versicherungspflicht verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der allgemeinen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Ehegatten von Landwirten in die Versicherungspflicht der landwirtschaftlichen Alterssicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzesüber die Alterssicherung der Landwirte (ALG) bei Nichtmitarbeit des Ehegatten im landwirtschaftlichen ...

  • Judicialis

    ALG § 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte verfassungsmäßig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Alterssicherung der Landwirte

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Alterssicherung der Landwirte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alterssicherung der Landwirte - Frau eines Nebenerwerbslandwirts klagte gegen die Versicherungspflicht

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 96
  • NJW 2004, 2371 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 463
  • NZS 2004, 258
  • FamRZ 2004, 346
  • DVBl 2004, 450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (244)Neu Zitiert selbst (27)

  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Die Reform sollte einerseits die landwirtschaftliche Alterssicherung gerechter ausgestalten und finanziell stabilisieren, andererseits die soziale Sicherung der Bäuerin verbessern (vgl. BTDrucks 12/5700, S. 1).

    Ohne Reform sei mit erheblichen Beitragssteigerungen zu rechnen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe mehr und mehr überforderten (vgl. BTDrucks 12/5700, S. 62 f.).

    In der Gesetzesbegründung ist ausgeführt, die Zusplittung der Beitragszeiten des Ehegatten sei notwendig, um die soziale Sicherung der Bäuerin "aktuell realisieren" zu können (BTDrucks 12/5700, S. 64).

    Ein weiteres Anwachsen der Alterslast war zu erwarten (zu allem BTDrucks 12/5700, S. 62).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Zwar wird in dieses Grundrecht dadurch eingegriffen, dass den Ehegatten von Landwirten eine Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflichten in der Alterssicherung der Landwirte auferlegt werden und somit eine bestimmte Form der Altersvorsorge vorgeschrieben wird (vgl. BVerfGE 97, 271 ; stRspr).

    Ihnen stand, wenn sich der Landwirt - was meistens der Fall war - von der Versicherungspflicht im Rahmen der Altershilfe hatte befreien lassen, allein eine fürsorgerisch motivierte (vgl. BVerfGE 97, 271 ), abgeleitete Teilsicherung in Form einer Witwen- oder Witwerrente nach Maßgabe des SGB VI zu.

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da die Hinterbliebenenrente nicht auf eigenen Beiträgen der Beschwerdeführerin beruht (vgl. BVerfGE 97, 271 ) und es zudem möglich ist, dass sie diese Rente aus anderen Gründen nicht erhalten wird, zum Beispiel im Falle einer Scheidung.

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Mit dem Altersgeld sollte den Landwirten das neben einem Altenteil zur Lebensführung nötige Bargeld gewährt und ihnen so auch nach Abgabe des Hofes die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards ermöglicht werden (vgl. BVerfGE 15, 121 ; 25, 314 ).

    Die Einführung einer Versicherungs- und Beitragspflicht für Landwirtsehegatten ist eine Maßnahme der Sozialversicherung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zum Begriff der Sozialversicherung BVerfGE 22, 241 ; 25, 314 ; 75, 108 ; 87, 1 ; 88, 203 ; stRspr).

    Die Alterssicherung der Ehegatten von Landwirten gewährleistet neben den spezifisch landwirtschaftsbezogenen Leistungen, wie der Betriebs- und Haushaltshilfe, Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenrenten und deckt damit - wie schon bei der Gestaltung der landwirtschaftlichen Altershilfe auf der Grundlage des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte von 1957 - herkömmliche Risiken der Sozialversicherung ab (so bereits zu diesem Gesetz BVerfGE 25, 314 ).

  • Drs-Bund, 05.02.2003 - BT-Drs 15/405
    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Zum anderen ist die wirtschaftliche Lage der bäuerlichen Familienbetriebe seit längerem schwierig (siehe Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2003, BTDrucks 15/405, S. 1 f.).

    Dies sind vor allem mitarbeitende Familienangehörige, die zurzeit 64 vom Hundert aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte stellen (vgl. Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2003, BTDrucks 15/405, S. 21), aber auch Lehrlinge und saisonale Hilfskräfte.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Die Einführung einer privaten Alterspflichtversicherung wäre mit einem ähnlichen Grundrechtseingriff verbunden gewesen (vgl. BVerfGE 103, 197 ).

    Dies gilt jedenfalls, soweit sie sich selbst nicht ausreichend abgesichert hatten und deshalb die Gefahr bestand, dass sie im Alter auf den Bezug von Sozialhilfe angewiesen sein würden (vgl. auch BVerfGE 103, 197 zur Pflegeversicherung).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Die vom Bundesverfassungsgericht für die soziale Pflegeversicherung in seinem Urteil vom 3. April 2001 (BVerfGE 103, 242) entwickelten Grundsätze lassen sich auf die Gestaltung des Beitragsrechts des Alterssicherungsgesetzes für Landwirte nicht übertragen.

    Wer in ihr versichert ist, kann davon ausgehen, dass die heute von Versicherten erzogenen Kinder in diesem System in der Zukunft zu Beitragszahlern werden und die Finanzierung von Versicherungsleistungen, die er dann beansprucht, durch Beiträge sicherstellen (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Die Einführung einer Versicherungs- und Beitragspflicht für Landwirtsehegatten ist eine Maßnahme der Sozialversicherung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zum Begriff der Sozialversicherung BVerfGE 22, 241 ; 25, 314 ; 75, 108 ; 87, 1 ; 88, 203 ; stRspr).

    Die Ablösung der beitragsfreien Mitversicherung der Ehegatten durch ein beitragsbezogenes System begegnet insoweit keinen spezifischen Bedenken (vgl. BVerfGE 75, 108 ; vgl. auch § 2 SGB VI).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Die Einführung einer Versicherungs- und Beitragspflicht für Landwirtsehegatten ist eine Maßnahme der Sozialversicherung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zum Begriff der Sozialversicherung BVerfGE 22, 241 ; 25, 314 ; 75, 108 ; 87, 1 ; 88, 203 ; stRspr).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, den Mangel der gesetzlichen Rentenversicherung, der in den durch Kindererziehung bedingten Nachteilen bei der Altersversorgung liegt, in weiterem Umfang als bisher auszugleichen (vgl. BVerfGE 87, 1 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Wie bisher durfte er sich am Regelfall orientieren und war nicht gehalten, allen Besonderheiten der Betriebs- und Haushaltsführung in der Landwirtschaft durch eigenständige, die Belastung differenzierende Regelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 96, 1 ).
  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Bei der Behandlung von Personengruppen verletzt der Gesetzgeber den Gleichheitssatz, wenn er eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • Drs-Bund, 07.02.1985 - BT-Drs 10/2851
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 7/98 R

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RLw 6/77

    Beitragspflicht - Erklärung über Fortsetzung der Beitragsentrichtung - Spätere

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Die gesetzliche Anordnung der Zwangsmitgliedschaft und damit verbundener Beitragspflichten ist zwar ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 18.2.1998 - 1 BvR 1318/86 ua - BVerfGE 97, 271, 286 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 7; BVerfG Beschluss vom 9.9.2003 - 1 BvR 558/99 - BVerfGE 109, 96, 111 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 38) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Die gesetzliche Anordnung der Zwangsmitgliedschaft und damit verbundener Beitragspflichten ist zwar ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 18.2.1998 - 1 BvR 1318/86 ua - BVerfGE 97, 271, 286 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 7; BVerfG Beschluss vom 9.9.2003 - 1 BvR 558/99 - BVerfGE 109, 96, 111 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 38) .
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit ist betroffen, wenn der Gesetzgeber Personen der Pflichtversicherung in einem System der sozialen Sicherheit unterwirft (vgl. BVerfGE 29, 221 ; 29, 245 ; 29, 260 ; 109, 96 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1115
BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender Äußerungen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen - Geldentschädigung bei Diffamierungen und Drohungen auf einem privaten Anrufbeantworter - Erstreckung des Schutzes der Menschenwürde auf die Privatsphäre - Anforderungen an eine ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Entschädigung wegen beleidigender Äußerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarin auf dem Anrufbeantworter übel beschimpft - Bundesverfassungsgericht zu den Kriterien für Schmerzensgeld wegen Beleidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 49
  • NJW 2004, 2371
  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ).

    Verfehlen sie dies, so liegt darin nicht nur eine Verletzung objektiven Verfassungsrechts, sondern auch ein Verstoß gegen die subjektiven Grundrechte des Betroffenen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 99, 185 ; stRspr).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Auf diesen Schutzauftrag geht der Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zurück (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2187 ; vgl. auch BGHZ 35, 363 ; 128, 1 ).

    Ob eine hinreichende schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, dabei insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie von dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. BGH, VersR 1988, 405 ; BGH, VersR 1989, S. 628 ; BGHZ 128, 1 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 1 Ss 270/14

    Adhäsionsausspruch: Schmerzensgeld für einen Polizisten bei Beleidigung

    Aufgrund der Anordnung des § 253 BGB kann ein Schmerzensgeldanspruch im Fall einer Beleidigung nur ausnahmsweise unmittelbar aus Artikel 1 Abs. 1, 2, Abs. 1 GG folgen (BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Bei Anwendung dieser Tatbestandsmerkmale haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfG vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 - NJW 2004, 2371 Rn. 13 f.).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2014 - 25 C 357/14

    Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Höhe von insgesamt

    Bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen haben die Gerichte die verfassungsrechtlich geschützte Verankerung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Menschenwürde zu berücksichtigen (BGH Urteil v. 05.03.1963, Az.: VI ZR 55/62 Rn. 16; BVerfG Kammerbeschluss v. 04.03.2004, Az.: 1 BvR 2098/01 Rn. 14, jew. m.w.N., LG Berlin, Urt. v. 06.10.2009, Az.: 65 S 121/09).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

    Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ).
  • AG Bremen, 29.03.2012 - 9 C 306/11

    Schmerzensgeldanspruch bei Beleidigungen

    Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG soll ein Schmerzensgeldanspruch im Fall der Beleidigung jedoch unmittelbar aus Art. 1, 2 GG folgen (BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • BVerfG, 11.11.2009 - 1 BvR 2853/08

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens gebietet, weil anderenfalls ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 f. und vom 4. März 2004 - 1 BvR 2098/01 -, NJW 2004, S. 2371 ).

    Zwar muss der hiernach gebotene Ausgleich, wie die hier angegriffenen Entscheidungen im Ausgangspunkt zutreffend erkannt haben, nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfG, NJW 2004, S. 2371 ; NJW 2006, S. 1580 ).

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1717/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens verwirklicht wird, wobei die Gerichte die Fundierung in der Menschenwürde zu beachten haben (vgl. BVerfGK 3, 49 ).

    Zwar muss der hiernach gebotene Ausgleich, wie die angegriffenen Entscheidungen im Ausgangspunkt zutreffend festgestellt haben, nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfGK 3, 49 ; 7, 120 ).

  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.

  • LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12

    Beleidigung eines Polizisten durch einen Betrunkenen - Schmerzensgeld?

    Bei der Anwendung der für einen Anspruch auf Geldentschädigung maßgeblichen Tatbestandsmerkmale einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der mangelnden Möglichkeit anderweitiger Genugtuung haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfGE, Beschluss vom 04.03.2004, Az. 1 BvR 2098/01).
  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Ebenso wenig wie die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde dazu zwingt, jede Verletzung des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG entwickelten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Geld zu entschädigen (vgl. dazu BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2371 ), führt Art. 1 Abs. 1 GG - ungeachtet insoweit bestehender Unterschiede - im Rahmen von Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB dazu, dass die den Staat treffende Verantwortlichkeit nur durch die Leistung von Geldersatz eingelöst werden kann.
  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2639/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines

  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des

  • BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Verweisung auf

  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05

    Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus

  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06

    Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des postmortalen

  • LG Duisburg, 30.07.2015 - 12 S 146/14

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen primitiver Beleidigungen ohne Tatsachenkern

  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des

  • AG Böblingen, 16.11.2006 - 3 C 1899/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung wegen Beleidigung einer jungen

  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04

    Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen

  • LAG Köln, 07.08.2012 - 12 Sa 521/11

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • LG Dortmund, 05.06.2014 - 1 S 12/14
  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing

  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

  • ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 Sa 1021/11

    Anforderungen an den Anspruch wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes;

  • LG Berlin, 06.10.2009 - 65 S 121/09

    Beleidigung durch Hausverwalter - Schmerzensgeldanspruch

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2008 - 12 Sa 193/07

    Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Nichtzulassung zu einem

  • LG Mannheim, 06.11.2007 - 2 O 180/07
  • ArbG Rheine, 22.10.2009 - 2 Ca 643/08

    Schmerzensfeld, Schadensersatz wegen Mobbing, Abmahnung, Kausalität

  • LG Bonn, 19.09.2006 - 10 O 77/06

    Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10

    Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam

  • LG Magdeburg, 18.05.2011 - 9 O 266/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung bei Bezeichnung einer Person

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