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   LG Heilbronn, 05.05.2004 - 7 S 1/04 Wa   

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https://dejure.org/2004,11120
LG Heilbronn, 05.05.2004 - 7 S 1/04 Wa (https://dejure.org/2004,11120)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 05.05.2004 - 7 S 1/04 Wa (https://dejure.org/2004,11120)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 7 S 1/04 Wa (https://dejure.org/2004,11120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Billigkeitshaftung eines Kindes bei Unfall mit Kraftfahrzeug; Haftung eines Kindes bei Vorliegen einer freiwilligen Haftpflichtversicherung; Anforderungen an eine Billigkeitshaftung nach § 829 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Verantwortlichkeit von Aufsichtspflichtigen bei Schäden durch Kinder.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kinder im Straßenverkehr - Verantwortlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Siebenjährige läuft vor ein Auto - Trotz Haftpflichtversicherung haftet das Kind nicht für Schaden am Auto

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Keine Billigkeitshaftung trotz privater Familienhaftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2391
  • NZV 2004, 464
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 8/78

    Schadloshaltung eines Geschädigten bei Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2004 - 7 S 1/04
    Vielmehr müssen die gesamten Umstände des Falles eine Haftung des schuldlosen Schädigers aus Billigkeitsgründen "erfordern" (BGHZ 127, 186, 192; BGH NJW 1979, 2096, 2097 linke Spalte).

    Dies setzt ein wirtschaftliches Gefälle voraus, also erheblich bessere Vermögensverhältnisse des Schädigers gegenüber dem Geschädigten (BGH NJW 1979, 2096).

    Hätte er in Abweichung von der langjährigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 76, 279, 283; NJW 1979, 2096, 2097, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) alleine das Bestehen einer freiwilligen Haftpflichtversicherung für eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB ausreichen lassen wollen, hätte ihm eine entsprechende Änderung des § 829 BGB freigestanden.

  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 303/93

    Billigkeitshaftung des Kfz-haftpflichtversicherten Unfallschädigers hinsichtlich

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2004 - 7 S 1/04
    Vielmehr müssen die gesamten Umstände des Falles eine Haftung des schuldlosen Schädigers aus Billigkeitsgründen "erfordern" (BGHZ 127, 186, 192; BGH NJW 1979, 2096, 2097 linke Spalte).

    Eine solche Versicherung kann allenfalls im Rahmen der Korrektur eines wegen sonstiger Umstände nach § 829 BGB zu zahlenden Betrages berücksichtigt werden (BGHZ 76, 279, 283; 127, 186, 190f; vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004; § 829 Rn 19).

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 27/78

    Versicherungsrecht; Billigkeitsanspruch; Freiwilliger

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2004 - 7 S 1/04
    Eine solche Versicherung kann allenfalls im Rahmen der Korrektur eines wegen sonstiger Umstände nach § 829 BGB zu zahlenden Betrages berücksichtigt werden (BGHZ 76, 279, 283; 127, 186, 190f; vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004; § 829 Rn 19).

    Hätte er in Abweichung von der langjährigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 76, 279, 283; NJW 1979, 2096, 2097, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) alleine das Bestehen einer freiwilligen Haftpflichtversicherung für eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB ausreichen lassen wollen, hätte ihm eine entsprechende Änderung des § 829 BGB freigestanden.

  • AG Ahaus, 11.06.2003 - 15 C 87/03

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung;

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2004 - 7 S 1/04
    Hieran hat sich durch die Neuregelung des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB nichts geändert (vgl. AG Ahaus, NJW-RR 2003, 1184; AG Marburg, ZfS 2003, 443).
  • AG Marburg, 11.04.2003 - 9 C 1648/02

    Anspruch auf Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall; Verantwortlichkeit

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2004 - 7 S 1/04
    Hieran hat sich durch die Neuregelung des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB nichts geändert (vgl. AG Ahaus, NJW-RR 2003, 1184; AG Marburg, ZfS 2003, 443).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2004 - 7 S 1/04
    Es handelt sich um eine noch nicht höchstrichterlich entschiedene, klärungsbedürftige Rechtsfrage, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist (BGHZ 151, 221; Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 543 Rn 11 m.w.N.).
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