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   EuGH, 11.03.2004 - C-9/02   

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https://dejure.org/2004,11
EuGH, 11.03.2004 - C-9/02 (https://dejure.org/2004,11)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.2004 - C-9/02 (https://dejure.org/2004,11)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 2004 - C-9/02 (https://dejure.org/2004,11)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Steuerrecht - Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat - Modalitäten der Besteuerung der Wertsteigerungen von Wertpapieren

  • Europäischer Gerichtshof

    De Lasteyrie du Saillant

  • EU-Kommission PDF

    Hughes de Lasteyrie du Saillant gegen Ministère de l'Économie, des Finances et de l'Industrie.

    Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Besteuerung latenter Wertsteigerungen von Wertpapieren bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat - Unzulässigkeit - Rechtfertigungsgrund - Fehlen - (EG-Vertrag, Artikel 52 [nach ...

  • EU-Kommission

    Hughes de Lasteyrie du Saillant gegen Ministère de l'Économie, des Finances et de

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerliche Gleichbehandlung bei einem Wegzug in ein anderes EU-Land

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Französische Besteuerung latenter Wertsteigerungen von Gesellschaftsrechten bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in anderen Mitgliedstaat verstößt gegen Niederlassungsfreiheit

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; Loi Nr. 98/1266 portant loi de finances pour 1999 (Finanzgesetz für 1999) (Frankreich) Art. 24; ; Code général des impôts (Allgemeines Steuergesetzbuch) (Frankreich)... Art. 160 Abschn. I; ; Dekret Nr. 99-590 (Frankreich) Art. 3 Abs. 1; ; Livre des procédures fiscales (Steuerverfahrensbuch) (Frankreich) Art. R.277-1; ; Livre des procédures fiscales (Steuerverfahrensbuch) (Frankreich) Art. R.277-2; ; Livre des procédures fiscales (Steuerverfahrensbuch) (Frankreich) Art. R.277-3; ; Livre des procédures fiscales (Steuerverfahrensbuch) (Frankreich) Art. R.277-4; ; Livre des procédures fiscales (Steuerverfahrensbuch) (Frankreich) Art. R. 277-6

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Hughes de Lasteyrie du Saillant./Ministère de l'Économie. Niederlassungsfreiheit als Beschränkungsverbot - Wegzugbesteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 43; EG-Vertrag Art. 52
    Niederlassungsfreiheit - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Steuerrecht - Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat - Modalitäten der Besteuerung der Wertsteigerungen von Wertpapieren

  • datenbank.nwb.de

    Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat - unzulässige Besteuerung von Wertsteigerungen von Wertpapieren wegen Verdachts der Steuerflucht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Niederlassungsfreiheit ? Art. 52 EG-Vertrag (jetzt Art. 43 EGV n. F.) ? Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat ? Modalitäten der Besteuerung der Wertsteigerungen von Wertpapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN DESWEGEN BESTEUERT WERDEN, WEIL EIN STEUERPFLICHTIGER SEINEN WOHNSITZ IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT VERLEGT, BESCHRÄNKEN DIE NIEDERLASSUNGSFREIHEIT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    De Lasteyrie du Saillant

  • IWW (Kurzinformation)

    Urteil erleichtert Wohnsitzwechsel innerhalb der EU

  • IWW (Kurzinformation)

    Wegzugsteuer wird bis zu einer Neuregelung gestundet

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    De Lasteyrie du Saillant

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf die Wegzugsbesteuerung nach deutschem Recht

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Französische Wegzugsteuer EG-rechtswidrig: Folgen für die deutsche Besteuerungspraxis

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 6 AStG
    Zusammenfassung von "Ist § 6 AStG noch zu halten? - Wegzugsbesteuerung auf dem Prüfstand des Gemeinschaftsrechts nach der Entscheidung de Lasteyrie du Saillant" von Roland Ismer u. Dr. Ekkehardt Reiner u. Alexander Rust, original erschienen in: EWS 2004 Heft 5, 207 - 217.

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf die Wegzugsbesteuerung nach deutschem Recht (RA Henning Stoffregen)

  • uni-halle.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Umzug einer GmbH in Europa - Betrachtungen im Lichte der Rechtsprechung des EuGH sowie der aktuellen Gesetzgebung (Katharina Winzer)

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 52, EGV Art 43
    Einkommensteuer; Niederlassungsfreiheit; Steuerflucht; Wohnsitz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat - Auslegung des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit (Artikel 52 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Verhinderung der Steuerflucht - Nationale Rechtsvorschriften, die einen Mechanismus zur Besteuerung des nicht ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2439
  • ZIP 2004, 662
  • EuZW 2004, 270
  • EuZW 2004, 273
  • DVBl 2004, 551
  • BB 2004, 392
  • DB 2004, 686
  • EFG 2004, 19
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt nämlich zwar der Bereich der direkten Steuern als solcher beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten müssen die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, ICI, Randnr. 19, und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 32).

    In einem solchen Fall muss allerdings ihre Anwendung zur Erreichung des damit verfolgten Zieles geeignet sein und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteile Futura Participations und Singer, Randnr. 26 und dort zitierte Rechtsprechung, sowie X und Y, Randnr. 49).

    50 Zu der vom vorlegenden Gericht in der Vorlagefrage erwähnten Rechtfertigung mit dem Ziel, der Steuerflucht vorzubeugen, ist festzustellen, dass Artikel 167bis CGI nicht speziell darauf zielt, nur zur Umgehung des französischen Steuerrechts geschaffene Sachverhalte von einer Steuervergünstigung auszunehmen, sondern allgemein alle Fälle erfasst, in denen ein Steuerpflichtiger, der wesentliche Beteiligungen an einer körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaft hält, seinen Wohnsitz aus welchem Grund auch immer ins Ausland verlegt (in diesem Sinne Urteile ICI, Randnr. 26, sowie X und Y, Randnr. 61).

    Eine allgemeine Vermutung von Steuerflucht oder Steuerhinterziehung kann nicht auf den Umstand gestützt werden, dass eine natürliche Person ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt hat, und kann somit auch keine Steuermaßnahme rechtfertigen, die die Wahrnehmung einer durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 45, sowie X und Y, Randnr. 62).

  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    Eine allgemeine Vermutung von Steuerflucht oder Steuerhinterziehung kann nicht auf den Umstand gestützt werden, dass eine natürliche Person ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt hat, und kann somit auch keine Steuermaßnahme rechtfertigen, die die Wahrnehmung einer durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 45, sowie X und Y, Randnr. 62).

    21 bis 23, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnrn.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    Ein solcher Grund könne eine Vorschrift, die Grundfreiheiten einschränke, rechtfertigen (Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249), denn im vorliegenden Fall bestehe eine unmittelbare Verbindung zwischen dem Aufschub der jährlichen Besteuerung des mit den Wertpapieren zusammenhängenden Kapitalzuwachses und der tatsächlichen Erhebung der Steuer bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.

    62 Der Gerichtshof hat zwar zugelassen, dass zur Wahrung des Zusammenhangs zwischen der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Versicherungsbeiträge und der Besteuerung der vom Versicherer in Erfüllung der Versicherungsverträge geschuldeten Beträge die Abzugsfähigkeit der Beiträge an die Bedingung geknüpft wird, dass diese in diesem Mitgliedstaat gezahlt werden (Urteile Bachmann, Randnrn.

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    Da die Wirksamkeit der Steueraufsicht einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstelle (Urteil vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31), müsse die Wirksamkeit der Erhebung einer fälligen Steuer, die in einer gegenüber der Aufsicht im Rahmen des Steuerverfahrens späteren Phase erfolge, ebenfalls als zwingender Grund angesehen werden.

    In einem solchen Fall muss allerdings ihre Anwendung zur Erreichung des damit verfolgten Zieles geeignet sein und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteile Futura Participations und Singer, Randnr. 26 und dort zitierte Rechtsprechung, sowie X und Y, Randnr. 49).

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    Nach dieser Vorschrift umfasst die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Niederlassungsstaats für seine eigenen Angehörigen (Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 27).

    43 Außerdem verbietet Artikel 52 EG-Vertrag auch geringfügige oder unbedeutende Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich, Randrn. 21, und vom 15. Februar 2000 in der Rechtssache C-34/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-995, Randr.

  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    Nach dieser Vorschrift umfasst die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Niederlassungsstaats für seine eigenen Angehörigen (Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 27).

    42 Auch wenn Artikel 52 EG-Vertrag ebenso wie die anderen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach seinem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern soll, so verbietet er es doch auch, dass der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (Urteil Baars, Randnr. 28 und dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    21 bis 23, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnrn.
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt nämlich zwar der Bereich der direkten Steuern als solcher beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten müssen die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, ICI, Randnr. 19, und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 32).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    60 Hierzu genügt der Hinweis, dass Steuermindereinnahmen nach ständiger Rechtsprechung nicht als zwingender Grund des Allgemeininteresses anzusehen sind, der zur Rechtfertigung einer grundsätzlich gegen eine Grundfreiheit verstoßenden Maßnahme angeführt werden kann (Urteile ICI, Randnr. 28, und vom 8. März 2001 in den Rechtssachen C-397/98 und C-410/98, Metallgesellschaft u. a., Slg. 2001, I-1727, Randnr. 59).
  • EuGH, 15.02.2000 - C-34/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
    43 Außerdem verbietet Artikel 52 EG-Vertrag auch geringfügige oder unbedeutende Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich, Randrn. 21, und vom 15. Februar 2000 in der Rechtssache C-34/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-995, Randr.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

  • EuGH, 25.02.2003 - C-326/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ERNEUT ÜBER IM AUSLAND IN ANSPRUCH GENOMMENE

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

  • EuGH, 29.04.1999 - C-311/97

    Royal Bank of Scotland

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    In einem solchen Fall muss aber außerdem die Beschränkung geeignet sein, die Erreichung des fraglichen Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteile vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 26, vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-9/02, De Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 49, sowie Marks & Spencer, Randnr. 35).

    51 Eine nationale Maßnahme, die die Niederlassungsfreiheit beschränkt, kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn sie sich speziell auf rein künstliche Gestaltungen bezieht, die darauf ausgerichtet sind, der Anwendung der Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats zu entgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile ICI, Randnr. 26, vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-324/00, Lankhorst-Hohorst, Slg. 2002, I-11779, Randnr. 37, De Lasteyrie du Saillant, Randnr. 50, und Marks & Spencer, Randnr. 57).

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    In einem solchen Fall muss allerdings ihre Anwendung zur Erreichung des damit verfolgten Zieles geeignet sein und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteile vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 26, sowie vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-9/02, De Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 49).

    57 In diesem Kontext ist noch hinzuzufügen, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, nationale Maßnahmen beizubehalten oder zu erlassen, die speziell bezwecken, nur zur Umgehung des nationalen Steuerrechts oder zur Steuerflucht geschaffene Sachverhalte von einem Steuervorteil auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile ICI, Randnr. 26, und De Lasteyrie du Saillant, Randnr. 50 ) .

  • EuGH, 26.02.2019 - C-581/17

    Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen

    Die Vereinbarkeit der Änderung dieser Bestimmung in Bezug auf den Aufschub der Erhebung mit dem Unionsrecht sei im Übrigen durch das Urteil vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), bestätigt worden.
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