Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02   

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https://dejure.org/2004,1929
BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02 (https://dejure.org/2004,1929)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02 (https://dejure.org/2004,1929)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 2 BvR 1012/02 (https://dejure.org/2004,1929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 EMRK; Art. 5 Abs. 4 EMRK; § 147 StPO; § 33 StPO; § 33a StPO; § 111b StPO; § 111d StPO; § 917 ZPO
    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des Vorbehalts weiterer Begründung nach Akteneinsicht; Ausschluss von "in camera"-Verfahren im Strafprozess); Akteneinsicht (Gewährung; Informationsbeschränkung des Beschuldigten im ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich eines dinglichen Arrests im Strafverfahren; Gewährung rechtlichen Gehöres im Beschwerdeverfahren; Anordnung von Eingriffsmaßnahmen vom Gericht im strafprozessualen Ermittlungsverfahren ohne vorherige Anhörung des Betroffenen; Gewährung ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Beschuldigten und von anderen Maßnahmen Betroffenen im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 111d Abs. 2, § 147; ZPO § 917
    Gewährung rechtlichen Gehörs bei Anordnung dinglichen Arrests im Strafverfahren (verbotene Insidergeschäfte, Kursbetrug)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 197
  • NJW 2004, 2443
  • StV 2004, 411
  • WM 2004, 1176
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich Gelegenheit erhält, sich im gerichtlichen Verfahren in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ).

    Daher ist dem Betroffenen bereits zu dem Rechtseingriff im Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen (Verfall-)Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. für den Fall der Einziehung BVerfGE 18, 399 ).

    Das Landgericht hat aber dadurch gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen, dass es trotz des Vorbehalts einer weiteren Begründung nach Akteneinsicht ohne weiteres über die Beschwerden entschieden hat (vgl. BVerfGE 18, 399 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Staatlichen Geheimhaltungsbedürfnissen könnte für sich genommen dadurch Rechnung getragen werden, dass die Kenntnisnahme von den maßgeblichen Informationen auf das Gericht beschränkt bliebe (vgl. bezogen auf ein verwaltungsgerichtliches "in camera"-Verfahren unter ausdrücklichem Ausschluss des Strafverfahrens BVerfGE 101, 106 ).

    Es ist jedoch anerkannt, dass sich das im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Bedürfnissen der Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens verträgt (vgl. für den Strafprozess BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ; BGH, NStZ 2000, S. 265 ; s.a. für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfG, NJW 2003, S. 1577 ); im Strafverfahren wirken Geheimhaltungsinteressen der Exekutive "in dubio pro reo" (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ).

    Die Einschaltung eines Richters, der eine präventive Rechtsschutzfunktion ausübt (vgl. BVerfGE 103, 142 ), lässt dies grundsätzlich als tragbar erscheinen (BVerfGE 9, 89 ).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht oft außerstande ist, schwierige Fragen in kurzer Zeit zu entscheiden, darf gerade in den Fällen der tief greifenden und folgenschweren Grundrechtseingriffe nicht dazu führen, das eine Verfassungsbeschwerde alleine wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 81, 138 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    §§ 33, 33a StPO beschränken die gebotene Anhörung nicht auf Tatsachen und Beweisergebnisse; vielmehr ist über den Wortlaut der Bestimmungen im engeren Sinn hinaus jeder Aspekt des rechtlichen Gehörs davon erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Es ist jedoch anerkannt, dass sich das im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Bedürfnissen der Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens verträgt (vgl. für den Strafprozess BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ; BGH, NStZ 2000, S. 265 ; s.a. für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfG, NJW 2003, S. 1577 ); im Strafverfahren wirken Geheimhaltungsinteressen der Exekutive "in dubio pro reo" (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Namentlich für Haftfälle gehen die Kammer-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und in ähnlicher Weise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, NJW 1994, S. 3219 ; EGMR, NJW 2002, S. 2013 ).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 55, 1 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Art. 103 Abs. 1 GG steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 81, 123 ).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
    Es ist jedoch anerkannt, dass sich das im Bereich des Strafprozesses nicht mit den besonderen Bedürfnissen der Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens verträgt (vgl. für den Strafprozess BVerfGE 57, 250 ; 67, 100 ; BGH, NStZ 2000, S. 265 ; s.a. für das strafprozessähnliche Parteiverbotsverfahren BVerfG, NJW 2003, S. 1577 ); im Strafverfahren wirken Geheimhaltungsinteressen der Exekutive "in dubio pro reo" (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 12, 111 ).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ).

    Daher ist dem Betroffenen bereits zu dem Rechtseingriff im Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen (Verfall-)Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 und für den Fall der Einziehung BVerfGE 18, 399 ).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ).

  • BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13

    Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zugrundeliegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1048 f.).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es dann, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1049).

  • BGH, 14.04.2010 - 1 StR 64/10

    Wirksame Revisionsrücknahme nach Verständigung (unwirksamer Rechtsmittelverzicht

    Denn die Subjektstellung des Angeklagten erfordert, dass er Einfluss auf das Verfahren und auch auf sein Ergebnis nehmen können muss (vgl. nur BVerfG NJW 2004, 2443; NStZ 2007, 274).
  • LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) als "prozessuales Urrecht" und für ein rechtsstaatliches Verfahren konstitutives Verfahrensprinzip, dass der Einzelne vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen muss, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02] m.w.N.).

    In diesen Fällen ist rechtliches Gehör jedenfalls nachträglich im Beschwerdeverfahren zu gewähren (BVerfG NJW 2004, 2443 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; NJW 2006, 1048 [BVerfG 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]; vgl. zum Ganzen auch Börner NStZ 2007, 680 ff.; Walischewski StV 2001, 243 ff., je m.w.N.).

    Dauert ein schwerwiegender Grundrechtseingriff an wie beim dinglichen Arrest, kann eine für den Beschuldigten nachteilige Beschwerdeentscheidung nur auf Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden, über die er zuvor unterrichtet wurde (BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; 2006, 1048, 1049; vgl. auch LG Ravensburg NStZ-RR 2007, 114).

    Wird in derartigen Fällen nach Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft trotz des Vorbehalts einer weiteren Begründung nach Akteneinsicht ohne weiteres über die Beschwerden entschieden, stellt dies einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar (BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]).

    Begründet wird diese Abweichung vom Grundsatz, dass jedenfalls eine abschließende Beschwerdeentscheidung nur auf Grundlage dem Beschwerdeführer offenstehender Tatsachen und Beweismittel ergehen kann (grundlegend BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]), mit der Sonderform rechtlichen Gehörs im Rahmen der Vorführung vor den zuständigen Richter gemäß § 115 Abs. 3 StPO (BVerfG NStZ-RR 1998, 108; OLG München NStZ 2009, 109 f.).

    Demnach bleibt es bei dem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigten Grundsatz, dass jedenfalls in der Beschwerdeinstanz eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung nur dann erfolgen kann, wenn ihm zuvor durch die Gewährung von (Teil-) Akteneinsicht rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; 2006, 1048, 1049; NStZ 2007, 274, 275 [BVerfG 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).

    Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

    Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19

    Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung;

    In einem solchen Fall ist dem Gehörsrecht des Betroffenen im Beschwerdeverfahren uneingeschränkt zur Wirkung zu verhelfen (vgl. m.w.N. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 2 BvR 1012/02 - NJW 2004, 2443 Rn. 24).
  • OLG Jena, 30.06.2005 - 9 W 97/05

    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Prozessrechtsverhältnis. Kostenfestsetzung,

    Soweit deshalb Entscheidungen aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ohne vorheriges Gehör des Antragsgegners getroffen werden dürfen, ist das rechtliche Gehör zumindest nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443; Zöller/Vollkommer, vor § 916, Rn. 1a).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Soweit Entscheidungen ohne vorheriges rechtliches Gehör des Antragsgegners ergehen können, ist dies nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 2018 ‌- 1 BvR 1783/17 -‌, Rn. 15, und vom 5. Mai 2004 ‌- 2 BvR 1012/02 -‌, Rn. 22-25, juris).
  • BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12

    Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei

  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 2611/18

    Durchsuchungsbeschluss und rechtliches Gehör (Nachholung des Gehörs im

  • BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur

  • OLG Frankfurt, 29.05.2013 - 2 Ws 103/12

    Akteneinsicht der Verteidigung im Rahmen einer Rechtshilfe für die USA

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 3.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 2.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • AG Neuruppin, 31.03.2010 - 42 C 376/08

    Gerichtskosten: Kostentragungspflicht bei nicht zugestellter einstweiliger

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 396/08

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und Rechtsschutzinteresse für nachträgliche

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 124-IV-10
  • LG Neubrandenburg, 16.08.2007 - 9 Qs 107/07

    Akteneinsicht des Verteidigers: Unanfechtbarkeit der Versagung der Akteneinsicht

  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
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